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Dummheit schützt vor Strafe nicht?!

Sonsee

Großmeister aller Symbolischen Logen
1. Juni 2016
3.039
Humanität und der Drang ein besserer Mensch zu sein, als unsere Ahnen es waren, haben Menschen in eine "Falle" tappen lassen.
Es gab einige gute Bürger, die deshalb für Flüchtlinge gebürgt haben. Doch jetzt bekommen sie dafür die Quittung, sie sollen zahlen!
Der Staat macht sich einen schlanken Schuh, selbst Schuld, wir wissen nicht woher wir die Wohnungen und das viele Geld nehmen sollen, aber ihr Blödmänner, habt eben das Kleingedruckte nicht gelesen und jetzt müsst ihr dafür zahlen.

"Ignorantia legis non exusat,manchmal auch Ignorantia iuris non excusat, oder Ignorantia iuris neminem excusat ist ein Rechtsgrundsatz aus dem römischen Rechtsgrundsatz, der im deutschen Sprachraum als Volksweisheit " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" bekannt ist."https://de.wikipedia.org/wiki/Ignorantia_legis_non_excusat
https://de.wikipedia.org/wiki/Ignorantia_legis_non_excusat

Was meint ihr, ist das römische Recht doch das Beste und man sollte gnadenlos ausnutzen, dass im Informationszeitalter immerhin jeder die Möglichkeit hätte, auch das Kleingedruckte und verschwurbelte zu ergründen?



Nicht nur in der Flüchtlingshilfe Engagierte dürften kommende Woche gespannt auf das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster schauen. Das Gericht verhandelt am Freitag gleich über zwei Klagen von Personen, die für syrische Flüchtlinge gebürgt haben und nun dafür zur Kasse gebeten werden.

In dem einen Fall klagt ein türkischerStaatsangehöriger. Er hat sich im Mai 2014 gegenüber der Ausländerbehörde der Stadt Leverkusen dazu verpflichtet, für den Lebensunterhalt zweier Syrer aufzukommen. Er soll nun rund 1700 Euro an das JobcenterLeverkusen zahlen, die es für Sozialleistungen ausgegeben hat. Die Klage wurde in der ersten Instanz vom Verwaltungsgericht Kölnabgewiesen (Az: 18 A 1197/16).https://www.focus.de/finanzen/news/...e-kommen-jetzt-hohe-kosten-zu_id_7931957.html

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

KB_Snatch

Geheimer Meister
17. Dezember 2017
412
Ich habe das Thema tatsächlich nur auf halbem Auge mitverfolgt, aber war es nicht so, dass den Bürgern hier zumindest fahrlässig falsche Tragweiten vermittelt wurden? (Korrigiere mich, falls ich da was falsch mitbekommen habe).

Ich bin immer ein großer Beführworter von Rechtssicherheit. Auch was mir beruflich in meiner Unterschriftenmappe vorgelegt wird, lese ich vorher komplett durch, bevor ich meine Unterschrift drunter setze. Das erwarte ich auch von Geschäftspartnern. Insofern müsste man hier schon sagen: Erst denken/ lesen, dann absegnen.

Das ist das eine. Das andere: Wenn hier nun tatsächlich Modalitäten trickreich verschleiert oder unter den Tisch gekehrt wurden, wenn zudem vielleicht noch durch Zeitdruck schnelles Unterschreiben herbeigeführt wurde, dann müsste man sehen, ob hier nicht Nötigung oder Schwereres vorliegt. Im Verhältnis Staat/ Bürger haben wir mMn eben nicht zwei gleichrangige Vertragspartner auf Augenhöhe.

Schwierig, bin kein Jurist. Aber vielleicht haben wir ja einen Volljuristen (bitte nich Youtube-Akademie ;) ) unter uns?
 

Nachbar

Ritter Kadosch
20. Februar 2011
5.078
Ich bin immer ein großer Beführworter von Rechtssicherheit.
Daß hier das Problem zu liegen scheint, konkret in unterschiedlichen Auffassungen des NRW-Innenministeriums und des Bundesinnenministeriums, steht auch im oben verlinkten Artikel. Man hätte als Themenstarter lediglich gewillt sein müssen, die entsprechende Passage zu zitieren. Ich hole das Versäumte mal nach:
Strittig war, wie lange diese Verpflichtungserklärung die Bürgen binden sollte. Nach einem Erlass des NRW-Innenministeriums von April 2015 sollte die Verpflichtungserklärung enden, wenn Syrer einen Aufenthaltstitel nach einem erfolgreich durchlaufenen Asylverfahren haben. Demgegenüber war das Bundesinnenministerium der Auffassung, dass die Verpflichtungserklärung auch danach noch weiter gilt.
https://www.focus.de/finanzen/news/...e-kommen-jetzt-hohe-kosten-zu_id_7931957.html

Wir haben es nicht mit der Dummheit von Bürgern zu tun (und erst recht nicht mit Strafe), sondern mit mangelhafter Koordination zwischen staatlichen Stellen. Hier nachzulesen in beck-aktuell:
OVG Münster: Flüchtlingsbürgen haften nicht für Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung
 

Sonsee

Großmeister aller Symbolischen Logen
1. Juni 2016
3.039
Daß hier das Problem zu liegen scheint, konkret in unterschiedlichen Auffassungen des NRW-Innenministeriums und des Bundesinnenministeriums, steht auch im oben verlinkten Artikel. Man hätte als Themenstarter lediglich gewillt sein müssen, die entsprechende Passage zu zitieren. Ich hole das Versäumte mal nach:
Wie gut das jeder hier auch den Artikel selbst lesen kann, aber Danke für deine Unterstützung.

Wir haben es nicht mit der Dummheit von Bürgern zu tun (und erst recht nicht mit Strafe), sondern mit mangelhafter Koordination zwischen staatlichen Stellen. Hier nachzulesen in beck-aktuell:
OVG Münster: Flüchtlingsbürgen haften nicht für Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung
Sehe ich auch so, einige haben 37 Familienangehörige hier her geholt, sicher waren die nicht dumm, sie haben aber nicht mit der deutschen "Gerechtigkeit" gerechnet. Betroffen sind auch andere.

Auch Vereine und Kirchengemeinden haben für Flüchtlinge gebürgt – und sehen sich nun mit horrenden Forderungen konfrontiert. Rund 100.000 Euro fordert die Arbeitsagentur etwa von der Lukas-Gemeinde in Wolfsburg. Dabei habe das Innenministerium damals regelrecht um die Bürgschaft für eine fünfköpfige jesidische Familie geworben, sagt Pastor Johannes Thormeier. Die Gemeinde brachte die Menschen zeitweise in einer Wohnung unter, half auch bei Behördengängen, längst sind sie als Flüchtlinge anerkannt. Johannes Thormeier:

"Nach der Beratung durch die Stadt Wolfsburg, so wie es damals gelaufen ist, sahen wir keinen Grund daran zu zweifeln, dass mit der Anerkennung auch die Verpflichtungsgeberschaft endet."

Im Vertrauen auf die Rechtsauffassung der Landesregierung gingen Tayeb, Thormeier und Hunderte weiterer Flüchtlingspaten davon aus, dass die Bürgschaft erlischt, sobald ihre Schützlinge als Flüchtlinge in Deutschland anerkannt sind - und damit in die Obhut des staatlichen Sozialsystems übergehen. Aus dem Innenministerium heißt es, man vertrete weiterhin die Auflassung, dass die Bürgschaft mit dem Tag der Anerkennung der Flüchtlinge enden müsse. Doch die Bundesregierung sah das anders, betont Sprecher Matthias Eichler:
http://www.deutschlandfunk.de/niede...-unsummen.1769.de.html?dram:article_id=402017
 

Nachbar

Ritter Kadosch
20. Februar 2011
5.078
Wie für Jeden ersichtlich, hast Du mir nichts zu entgegnen. Herzlichen Dank für die Bestätigung.
 

Sonsee

Großmeister aller Symbolischen Logen
1. Juni 2016
3.039
Wie für Jeden ersichtlich, hast Du mir nichts zu entgegnen. Herzlichen Dank für die Bestätigung.

Es war eben sehr dumm zu glauben die Bundesregierung würde das auch so sehen, die sieht zu das andere zahlen, wo immer es geht. Erst ordentlich die Werbetrommel rühren werdet Flüchtlingshelfer, seid sozial und dann die Gutmenschen zahlen lassen, ist doch Klasse und sehr gerecht.
 

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