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Gibt es die Todesstrafe in Deutschland ?

Sefirot Bina

Großmeister
16. April 2002
51
Ich habe neulich von einem Freund erfahren das es in Hessen in der Verfassung einen artikel gibt, der die Todestrafe bei besonders schweren Verbrechen zulässt.
Kann das einer bestätigen und mir eventuell mehr darüber sagen, weil unser sozialkundelehrer ist mächtig stolz darauf das es die todesstrafe in deutschland nicht mehr geben soll.
 

SentByGod

Großer Auserwählter
10. April 2002
1.675
NEIN. Soetwas gibt es in ganz deutschland nicht! Da muss dir wohl jemand einen Bären aufgebunden haben. :)

greetz sbg :D
 

Eireannach

Geheimer Meister
10. April 2002
333
das stimmt nicht ganz sbg.


in bayern (bnis vor einigen jahren glaube ich) und in hessen ganz sicher könnte bei schweren verbrechen durchaus die todesstrafe angewandt werden, WENN NICHT bundesrecht (das keine todesstrafe enthält) über länderrecht stehen würde.
somit ist das gesetz quasi beseitigt und seine offiziell geplante endgültige entfernung nur noch makulatur.


gruß eire
 

SentByGod

Großer Auserwählter
10. April 2002
1.675
willst du mir erzählen das man in hessen auf den elektrischen stuhl kommt wenn man so ein massaker wie in thüringen anrichtet? zum bleistift?

greetz :(
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
ich bin aus hessen und eire hat recht damit. wir haben eine ausgabe der hessischen verfassung in unserer klasse, da haben wir das auch nachgeschlagen. die todesstrafe ist in hessen verfassungsmaeßig gerechtfertigt. nur da bundesrecht ueber laenderrecht geht darf sie halt trotzdem nicht angewandt werden.
 
A

Anonymous

Gast
Also... in besonders schweren Verbrechen würde man die Todesstrafe nach Länderrecht verhängen können. Da aber Bundesrecht über Länderrecht steht, geht das nicht und die betreffenden Gesetze der besagten Bundesstaaten sind nur noch Schönheitsfehler.

MfG, euer
MasterOfPuppets
 

Schattenspiegel

Vorsteher und Richter
11. April 2002
753
Ich komme ja , wie es die Signatur schon sagt von
"drüben" :lol: :lol:

Und ich war immer der Ansicht, dass es die Todesstrafe in der DDR
nicht mehr gab.
Von einem Verwandten der (etwas) in solche Dinge involviert war
habe ich jedoch hören müssen, dass es die T.Strafe durchaus
bis 1989 gab.
Nur wurde halt die Öffentlichkeit nicht informiert :evil: .

Nun, warum sollte es unter dieser Demokratie anders verlaufen.

Gegen BND, MAD... war die STASI doch fast schon harmlos.

Zurück zum Thema.
Ich denke, dass es für "Extremfälle" immer die Strafe gibt,
die ihn tötet.

Mir ist ein Fall in Erinnerung geblieben... Jürgen Bartsch.. .

Evtl. war das öffentliche Interesse in diesem Fall zu gross..
und doch.

Nicht alles gelangt an die Öffentlichkeit.

licht und liebe

stupy
 

Asmodeus

Geselle
10. April 2002
19
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 102 [Abschaffung der Todesstrafe]

"Die Todesstrafe ist abgeschafft."

Sagt eigentlich alles aus oder?
 

Schattenspiegel

Vorsteher und Richter
11. April 2002
753
@ Asmodeus

Sagt eigentlich alles aus. Klar.

Glaubst du alles, was dir gesagt wird(ist keine Beleidigung,
eher ein Denkanstoss)??

Das Problem: Das gesprochene Wort/das Geschriebene Wort
wurde zu oft missbraucht.

licht und liebe

stupy
 

Eireannach

Geheimer Meister
10. April 2002
333
@sbg, wenn dus mmer noch nicht kapiert hast, bringt input gar nix, da solltest du besser erstmal den stecker in die dose reinhauen. 8)
 

truth-searcher

Vollkommener Meister
17. April 2002
565
Es gibt in Deutschland keine Todesstrafe mehr, wegen Art. 102 GG.

Wenn irgendwelche Geheimdienstkreise oder wer auch immer, dennoch jemanden töten sollten, ist das keine Strafe (also die Rechtsfolge für die Verwirklichung eines Straftatbestands) sondern entweder ebenfalls eine Straftat oder höchstens durch Nothilfe/Notwehr gedeckt.

Da kann man natürlich einiges drehen, aber eine Todesstrafe im formellen Sinne gibt es in Deutschland nicht mehr.

Und irgendwelche alten Landesverfassungen sind dafür auch irrelevant, weil die Gesetzgebungskompetenz für das Strafrecht eine ausschliessliche Kompetenz des Bundes ist. Ausserdem ist eine Verfassung noch kein Strafgesetz. Es genügt nicht, dass eine landeskonstitutionelle Rechtfertigung besteht, es müsste auch Straftatbestände geben, deren Verwirklichung ausdrücklich mit der Todesstrafe bedroht sind. Und die gibt es nicht.

Grüsse,
Truth-searcher
 

Coolhand

Großmeister
10. April 2002
59
In Bremen haben wir die Todesstrafe formal auch nicht mehr (für Unfälle kann keiner was), dafür haben wir in Artikel 7 Landesverfassung: Niemand darf wegen der selben Tat mehr als einmal gerichtlich bestraft werden. Hat wer mal "Doppelmord" gesehen..... ;)
 

Eireannach

Geheimer Meister
10. April 2002
333
@coolhand, aber auch hier gil doch hoffentlich "bundesrecht steht über landesrecht" oder?

*angstkrieg* ich möchte nicht zweimal umgebrungen werden!!!!!!!
 

Tarvoc

Ritter vom Osten und Westen
10. April 2002
2.559
Coolhand schrieb:
Niemand darf wegen der selben Tat mehr als einmal gerichtlich bestraft werden. Hat wer mal "Doppelmord" gesehen..... ;)

War das nicht die Story von dem Typ (nennen wir ihn mal PA, für Person A), der irgend jemanden (PB, also Person B) umgebracht haben soll, welcher aber seinen Tod nur vorgetäuscht hat? PA kommt in'n Knast und sitzt seine Strafe ab, trifft danach PB wieder und bringt ihn um, beruft sich dann auf Artikel 7? Irgend sowas Ähnliches war das doch, oder? Ich hab' die Story mal irgendwo gehört, aber den Film habe ich nicht gesehen, also berichtige mich, wenn ich falsch liege.
 

Sefirot Bina

Großmeister
16. April 2002
51
gut.
danke euch für die schnellen postings.
das mit dem bundes- und länderrecht wusste ich nicht.
nun sind eigentlich alle meine fragen geklärt. danke.
 

truth-searcher

Vollkommener Meister
17. April 2002
565
Doppelmord-story

Zur Doppelmordstory:

Das mag ja eine nette Story sein, funktioniert aber im echten Rechtsleben nicht. Man kann nicht zweimal wegen der
Tat verurteilt werden, weil dann ein sogenannter Strafklageverbrauch eintritt.

Der "zweite" Mord wäre aber nicht dieselbe Tat, sondern eine andere, da sie nicht mit der ersten identisch ist. Nur dasselbe Opfer, aber andere Tatumstände, andere Tatzeit, etc.

juristische Grüsse :wink:
Truth-searcher
 

SentByGod

Großer Auserwählter
10. April 2002
1.675
naja in amerika nennt man das double jeopardy oder so ähnlich. das war in diesem film auch so und besagt, dass wenn ich verurteilt werde jemanden getötet zu haben und meine (haft)strafe abgesessen habe, kann ich nicht nochmal eingesperrt/bestraft werden wenn ich das "opfer", was ja doch noch lebt, wirklich umbringen würde.

also das klingt plausibel aber ich hab keinen zugriff auf die us-gesetze und kann dies demnach auch nicht beweisen. naja viel spass noch ;)

greetz
 

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