Adept
Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
- 11. Dezember 2010
- 1.009
@Adept,
bist du sicher, dass du irgendetwas von dem verstanden hast, was deine Vorschreiber versucht haben auszudrücken?
Worauf willst du eigentlich hinaus?
Ich befürchte ja, und meine Meinung ist halt eine Andere.
Das Leben ist viel einfacher, und wir bräuchten keine hunderttausend Gesetze, Vorschriften, usw die wir überhaupt nicht mitbestimmt haben.
Wir bräuchten Autonomie (autonome Gerichtsbarkeit)
Aber dafür ist es, wie ich meine, einfach schon zu spät, ...
Meinetwegen.Adept, streite es nicht länger ab: du bist ein Gegner der Zivilisation.
Welche Errungenschaften meinst du denn konkret?Deine Versuche, sämtliche Errungenschaften der menschlichen Entwicklung in den Schmutz zu ziehen
sind erbärmlich und lächerlich.
Sämtliche kann nicht sein, ich kenne nämlich nicht alle und das Rad ist durchaus eine gute, nützliche Erfindung, wie so vieles andere auch.
Selbstbestimmung, Freiheit oder Souveränität hat überhaupt nichts mit Gorillas oder tierischen Verhalten zu tun.Was du beschreibst und offenbar anstrebst, ist das Leben in einer Gorillahorde.
Wer hat dir denn das eingehämmert?
Der sozialistische Hammer "Gottes/Staates"?
Ich versuche trotzdem vorerst hier klar zukommen.Es gibt garantiert irgendwo auf dem Globus eine Ecke, wo du dich selbstverwirklichen kannst.
Hier nicht.
Adept hatte den Punkt angesprochen dass die Opfer von Gewaltverbrechen nicht umhinkommen durch ihre Steuern unmittelbar für die Unterbringung, Therapie, Wiedereingliederung u.s.w. des Täters zahlen zu müssen.
Natürlich ist das ein Punkt der nicht viel mit Gerechtigkeit zu tun hat.
Wie wäre es mit Steuervorteilen für Verbrechensopfer um einen finanziellen Ausgleich zu schaffen?
Hallo Grubi
Ich habe hier im Forum von einen Mitglied Inspiration erhalten, und siehe da, es gibt tatsächlich schon zig Gedanken über dieses Thema.
Hier ist eine Zusammenfassung, wo einiges erklärt wird, von Eigentumsdelikten bis Mord.
mises.de - Die Österreichische Schule der Volkswirtschaftslehre
Ich zitiere daraus mal ein wenig.
In inhaltlicher Hinsicht bestimmt das Prinzip, daß eine gewollte Unrechtstat bestraft werden darf mit einer Handlung, die genauso weit (aber nicht weiter) in die Eigentumsrechte des Täters eingreift, wie dieser mit seiner Handlung in die des Opfers hat eingreifen wollen.
Ein Mord (und nur ein Mord) darf mit Todesstrafe geahndet werden; eine Körperverletzung (und nur sie) mit Körperverletzung; ein Eigentumsdelikt wie Diebstahl (und nur ein solches Delikt) darf mit Diebstahl beantwortet werden. Die Tat bestimmt exakt, wie die Strafe aussehen darf; und genauso exakt, wie sie nicht aussehen darf.
Das Recht zur Bestrafung steht dabei wieder nur dem Opfer oder einem hierzu von ihm ausdrücklich bestimmten Dritten (aber nicht der Volksgemeinschaft, dem Anwalt des Staates o. ä.) zu.
Und wieder ist es auch allein sein Recht, auf Bestrafung nach Belieben zu verzichten; nur eine (auch vom bestraften Täter selbst) als milder bewertete Strafe zu vollziehen; oder mit dem Täter in beiderseits freiwillige Verhandlungen darüber einzutreten, ob und wie dieser sich aus seiner Strafe freikaufen kann.
Das Retributionsprinzip legt lediglich die Höchstgrenze fest, über die eine Strafe nicht hinausgehen darf, wenn man sich als strafende Person nicht seinerseits einer strafwürdigen Aktion schuldig machen will.
Total simpel oder?
Jeder weiß sofort bescheid was Sache ist und niemand ist dazu gezwungen gleiches mit gleichem zu vergelten.
Lieben Gruß