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Soll der frühere RAF-Terrorist im Bundestag arbeiten dürfen?

Manesse

Groß-Pontifex
3. Oktober 2010
2.952
Soll der frühere RAF-Terrorist im Bundestag arbeiten dürfen?

Christian Klar hat Deutschland bekämpft wie kaum ein Zweiter. Das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart lautete 1985 auf neunfachen Mord und elffachen Mordversuch. Jürgen Ponto. Siegfried Buback. Hanns Martin Schleyer. Die Namen der Opfer bleiben eine Mahnung an alle, die glauben, dass dem Land von Linksextremisten keine Gefahr droht.

Darf so einer im Bundestag ein- und ausgehen? Mit dieser Frage befasst sich nun die Mitarbeiterkommission des Ältestenrates, nachdem bekannt wurde, dass der Abgeordnete Diether Dehm von der Linkspartei den heute 63-Jährigen als Webdesigner beschäftigt. Die Antwort fällt nicht leicht.

Christian Klar im Herzen des "Schweinesystems" - Politik - Süddeutsche.de

Habt ihr eine Antwort auf diese Frage?
 

Nachbar

Ritter Kadosch
20. Februar 2011
5.078
AW: Soll der frühere RAF-Terrorist im Bundestag arbeiten dürfen?

Die Antworten zu dieser Frage stehen auch gleich im verlinkten Artikel der Süddeutschen. Das ist recht komfortabel, denn meiner Ansicht nach ist dem nichts Substanzielles hinzuzufügen.
 

Manesse

Groß-Pontifex
3. Oktober 2010
2.952
AW: Soll der frühere RAF-Terrorist im Bundestag arbeiten dürfen?

Ihr erinnert euch noch an Christian Klar?

Oder ist das für euch schon Geschichte?
 
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