Anonymer User
will lieber unerkannt bleiben
- 1. Januar 1970
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Unter der EU-Variante des „Kampfes gegen den Terror“ wird durch die Hintertüre die Todesstrafe wieder eingeführt. Und bei „Aufstand“ und „Aufruhr“ gilt das Tötungsverbot nicht mehr. Im Klartext: Nach den Bestimmungen des Vertrages von Lissabon wäre ein Schießbefehl gegen die Leipziger Montagsdemonstranten in der damaligen DDR erlaubt, ja sogar Pflicht gewesen. Was die Sowjets 1989 nicht taten, die EU macht’s künftig bei ähnlichen Ereignissen möglich.
keiner kennt ihn, den Vertrag von Lissabon (ein „Ermächtigungsgesetz“ nannte ihn der MdB Nitzsche). Ob wir die neue EU-Verfassung – die faktisch das Grundgesetz abschafft – haben wollen oder nicht, das werden wir Deutschen natürlich wieder einmal nicht gefragt. Die Details sind so erschreckend, daß der renommierte Staatsrechtler Prof. Schachtschneider davon spricht, daß sich Deutschland auf dem Weg in eine Brüsseler Diktatur befindet. Er sieht den Tatbestand des Widerstandes erfüllt, den das Grundgesetz gegen jeden garantiert und zur Pflicht macht, der das Grundgesetz abschaffen will. Und genau das beabsichtigen Bundestag und Bundesregierung.
Quelle:
Secret T.V