...Interessanterweise geben aber sogar Befürworter des 482seitigen Verfassungstextes wie Werner Mussler zu, dass es sich hierbei um "ein voluminöses, kaum lesbares (...) Vertragswerk" handelt (FAZ vom 13. Mai 2005).
Grundrechte nach Belieben der Regierungen
Dabei genügt ein Blick in die Präambel der Charta der Grundrechte der Union, um den EU-Bürger misstrauisch zu stimmen. Schon hier wird klar dass die Ansprüche der Menschen auf soziale Grundsicherung (etwa auf freien Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung) und die Interessen der Wirtschaft auf freien Zugang zu den Märkten in der EU-Verfassung Rechtsnormen von unterschiedlicher verfassungsrechtlicher Gewichtung sind: Die Rechte der Individuen besitzen nicht einen (für Grundrechtsnormen typischen) bindenden Charakter, sondern bleiben abstrakte Verfassungsziele. Die Interessen der Wirtschaft sind hingegen recht konkret und eindeutig in Rechtsansprüche gegossen:
Die Union trägt zur Erhaltung dieser gemeinsamen Werte [Würde, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, RJ] unter Achtung der Vielfalt der Kulturen und Traditionen der Völker Europas (...) bei. Sie ist bestrebt, eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung zu fördern und stellt den freien Personen-, Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehr sicher.
Die ATTAC-Mitarbeiterin Elke Schenk schreibt
hierzu:
Gleich zu Beginn schon wird sichtbar, was sich wie ein roter Faden durch die gesamte Charta nachweisen lässt, dass nämlich aus den Grundrechten unterschiedliche Aufgaben erwachsen: beitragen zu, bestrebt sein, sicherzustellen. Auf diese Unterschiede hinzuweisen ist keine Erbsenzählerei, sondern es handelt sich um Abstufungen in der Verbindlichkeit...
Ein kurzer Blick in die EU-Verfassung
tja, die welt ist halt schlecht...
ist das ein naturgesetz?