Indirekte Äusserung = Beleidigung?

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Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
Hallo zusammen
Ich habe in einer Auseinnandersetzung gesagt “ Nur ein Assoziales Ar…loch regt sich so über einen Parkplatz auf!“ ich stand auf einen Privatparkplatz und wie ich gerade Wegfahren Wollte kamm der Eigentliche Nutzer und Stellte sich hinter mich, so das ein Wegfahren von meiner Seite nicht möglich war! Er ging an die Beifahrerseite (ist schon seltsam genug) und fing Lautstark an herum zu Blöcken.
Meine Frau kurbelte die Scheibe runter und sagt ihm 5sek. Später und er hätte uns nicht einmal bemerkt und er möge doch bitte ein Fahrzeug etwas Versetzen so das wir hier rausfahren können.
Da fing der gute erst Richtig an „Das ist mein Parkplatz und !“§$%&/%$§“!!!“§$$%&“ Als er aber die Tür auf der Beifahrer Seite öffnete, war es mir genug. Ich habe den Motor Ausgemacht und bin ums Auto und habe den Nörgler am Kragen Gepackt und von meinem Wagen weg gezogen, wer weis Irgend einer von den Beiden hätte sicher gleich die Hand erhoben!
Er sagte, nimm die Finger von mir Jungchen und ich habe den Typ einfach von mir Gestoßen im darauf folgenden Wortgefecht habe ich noch zu ihm gesagt „Nur ein Asoziales Arschloch Regt sich so über einen Parkplatz auf!“
Nun hat der Hoch wohl Gebohren eine Anzeige gegen mich gemacht, weil ich ihn als Arschloch Bezeichnet haben soll, aber ich habe es doch allgemein Ausgedrückt und nicht ihn damit Angesprochen.
Ist [FONT=&quot]Rede- u. Meinungsfreiheit[/FONT] nicht ein [FONT=&quot]demokratisches Grundrecht?[/FONT]

Wenn Staatsanwälte die Angeklagten so nennen dürfen oder Politiker andere Würdenträger so betiteln ohne dafür unter Strafe gestellt zu werden, warum soll ich hier nun Federn Lassen!
[FONT=&quot]Augsburg[/FONT]
[FONT=&quot]Staatsanwalt nennt Angeklagten ein "Arschloch" [/FONT]
[FONT=&quot]"Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen." So stand es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen einen mutmaßlichen Schildkrötenschmuggler. Eine Beleidigung ist das aber nicht - juristisch gesehen.
Von Stefan Mayr [/FONT]
Augsburg - Staatsanwalt nennt Angeklagten ein ''Arschloch'' - Bayern - sueddeutsche.de
Der leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz nahm sich der Sache auch gleich an und stellte klar: "Das ist zwar eine Ehrenkränkung, aber keine Beleidigung."
Ist aber das „A“ wort nicht mittlerweile Allgemeiner Sprachschatz, zumindest in der Unter/Mittelschicht, in der VIP wird man das wohl eher auf „Anus“ ausweichen, was auch nichts anderes ist als eine der Wichtigsten Körperöffnungen der Meisten Säugetiere wie Menschen.
Wenn doch Musik, Bücher, Theater, Filme und sonstige Titel diese „A“ Wort beinhalten, wie Götz v. Berlichingen: Zitat: "Er aber sage seinem König er kann mich mal im Arsche lecken"
J.W. Goehte, dann ist das doch Deutsches Kulturgut?
Oder Theater am Kurfürstendamm
Ulrich Kienzle und die Frotzler: Wo kommscht denn Du alds Arschloch her?
Wenn Joschka Fischer das „A“ Wort zum Bundestagspräsidenten sagen darf oder Harald Schmitd:" Wer Arschloch sagt, der fliegt (Kündigung). Wer ein Arschloch ist, der fliegt erste Klasse".
Oder das Landgerichtes Köln (Az.: 28 T 8/01) ist es keine Beleidung, jemand in einem onlineForum als Arschl*ch oder Hanswurst zu titulieren.

Wie kann es dann in einer Indirekten Aussage noch dazu unter 2 Unbekannten Personen als Beleidigung gelten?
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten..." (Art. 5 Abs. 1 1. Teilsatz GG) und da die Grundrechte auch gleichzeitig Menschenrechte sind, finden diese auch im Zivilprozess ihre Anwendung
Siehe u.a. auch Lüth-Urteil (BVerfGE 7, 198 (204))


Wie kann es dann in einer Indirekten Aussage noch dazu unter 2 Unbekannten Personen als Beleidigung gelten?

Gibt es evtl. Argumente o. Urteile die direkt auf meinen Fall zu meinem Gunsten Anwendbar sind,
d.o.g. ist nich Direkt anzuwenden, höchtens als Argumentationsgrundlage.
 

blackdeath

Gesperrter Benutzer
8. Dezember 2008
1.017
DAs wort arschloch würde mir in dem fall weniger sorgen machen als das "anpacken" das könnte dir durchaus als versuchte körperverletzung angeheftet werden da es schwer werden wird dein angehen gegen ihn als "selbstverteidigung" deinerseits darstellen zu können sorry...

am besten mal beim anwalt nachfragen bevor was kommt ... ich für meinen teil hätte da eher auf einen "bluff" getippt hättest sagen könne ok dann ruf mer nu die polizei sie behindern mich (mit viel glück wäre dann ne anzeige gegen ihn wegen behinderung etc rausgekommen) oder er hätte kein interesse an polizei gehabt und hätte so klein beigegeben...

aber den anzufassen im streit bzw anpacken und wegstoßen...schlechte taktik...zumal es nur um nen parklplatz ging also viel hoffnung kann ich dir nicht machen...

mit anwalt besprechen die haben mehr ahnung von sows als ein kleiner formusschreiber

DAs wort arschloch würde mir in dem fall weniger sorgen machen als das "anpacken" das könnte dir durchaus als versuchte körperverletzung angeheftet werden da es schwer werden wird dein angehen gegen ihn als "selbstverteidigung" deinerseits darstellen zu können sorry...

am besten mal beim anwalt nachfragen bevor was kommt ... ich für meinen teil hätte da eher auf einen "bluff" getippt hättest sagen könne ok dann ruf mer nu die polizei sie behindern mich (mit viel glück wäre dann ne anzeige gegen ihn wegen behinderung etc rausgekommen) oder er hätte kein interesse an polizei gehabt und hätte so klein beigegeben...

aber den anzufassen im streit bzw anpacken und wegstoßen...schlechte taktik...zumal es nur um nen parklplatz ging also viel hoffnung kann ich dir nicht machen...

mit anwalt besprechen die haben mehr ahnung von sows als ein kleiner formusschreiber
anwalt isses beste danger ohne witz meiststens wird privatparklpatz mit privatbesitz asoziiert und wenn das durch geht nicht dass dann och ne hausfriedensbruchklage etc bei rumkommt..

ahhhhhh sry 4 doppelpost :ooops:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

CocoLoco

fisherman´s friend
10. November 2008
325
AW: Indirekte Äusserung = Beleidigung?

Hallo zusammen
Ich habe in einer Auseinnandersetzung gesagt “ Nur ein Assoziales Ar…loch regt sich so über einen Parkplatz auf!“ ......................
d.o.g. ist nich Direkt anzuwenden, höchtens als Argumentationsgrundlage.

hi danger,

ich möchte dir keine tips geben, wie du dich vor gericht aus dieser sache rauswinden kannst. aus meiner sicht bist, in deinem geschilderten fall, opfer deines männlichen egos -ich hab recht und bin der stärke- geworden. meiner ansicht nach hast mehr falsch als richtig gemacht und um diese situation evtl doch noch zu nem guten zu wenden... was hältst von, dem anzeigensteller eine aussergerichtliche einigung vorzuschlagen zb ein ernsthaftes entschuldigung oder lade in auf ein bier ein oder gib ihm und seiner frau ein abendessen aus. lässt sich vllt auch so schiedlich-friedlich lösen, als immer die gerichte wg einer lapalie zu bemühen. könnt vor gericht auch relativ teuer für dich werden! und ists das die sache wert?

gruss coco
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Indirekte Äusserung = Beleidigung?

Hallo und danke für die Antworten
Es geht nur um das "A" wort!
Alles andere ist nicht erwähnt!
Er behauptet ich habe gesagt er sein ein "Asoziales A.Loch".
Der hat sich aber nicht richtig unter Kontrolle glaube ich,
ist ein Mediziner, keine Ahnung was die so nehmen,
aber der hat ganz Doll Dampf auf dem Kessel gehabt.

Er kann Froh sein das er mich getroffen hat, ich kenne einige andere da währe sein Auftritt nicht mit einem Stupser und einigen Selbstschutzworten zu ende gagangen!

Interessant finde ich, das ja von seiner seite aus die Nötigung und die Freiheitsberaubung ausging.

Ich wollte auch an dem Tag eine anzeige gegen ihn Machen.
Aber ich habe in Unmittelbarer nähe keine Erreichbare Polizeidienststelle gefunden, jedoch wusste ich, das eine Ortschaft weiter ein ist und bin da hingefahren und man glaubt es nicht, da war kein Mensch, alle Ausgeflogen und der Hinweis an der Tür "Im Notfall den Notrufknopf Bedienen!" aber das war ja kein Notfall.

Nun ich dacht, das ist ja egal welche Polizeidienststelle die Anzeige Aufnimmt und bin dann zu der Gefahren die für meinen Wohnsitz Zuständig ist, aber die haben die Aufnahme der ANzeige Abgelehnt und mich an die für den ereignis Ort Zuständige Dienststelle Verwiesen.

Das aber hilf mir nicht weiter, ich habe dann bei der Zuständigen Dienststelle Angerufen und den Sachverhalt geschildert und man sagte mir das ich dazu schon Persönlich Vorsprechen müsst.

Es war mir ehrlich gesagt auch zublöde mich mit so einem Unfug noch weiter zu Beschäftigen und ich dachte mir das seine Taten doch Schwere wiegen als meine Worte und im Falle einer Anzeige von ihm, ich sicher keine Neagtiva zu erwarten hätte.

Pustekuchen, es gab im August eine Verhandlung i.d.S. gegen mich, der ich Leider nicht beiwohnen konnte und deren Terminverlegung abgelegt wurde, darin wurde ich zu 1500.- Bußgeld Verurteilt.

Das Gericht hat nun meinem Wiedereinsetzungsantrag in den Vorhergehendne Zustand entsprochen, weil eine Verlegung des Termines durchaus möglich gewesen währe und wenn jemand wegen Urlaub den Gerichtstermin Verschieben darf, dann gilt das auch für meinen Fall, weil ich wegen eines Auftrages nicht erscheinen konnte!

Jetzt habe ich erneut die Gelegenheit der Sache entgegen zu wirken.

Für mich gibt es kaum eine Verbale Beleidigung, bin Südländer und dazu in Mittel und Unterschicht anzufinden und da ist ein Frecher Sprachgebrauch nichts unübliches. Der Verliehrer ist der, der zum Schluß nichts mehr zu sagen hat.

Nun, rein Beruflich habe ich schon mit Anwälten zu tun und habe so einige Rundum mit meinen Sachen Beauftrag.

Die einen Sagen keine Chance ist auch indirekt eine Beleidigung und die anderen sind der meinung, wenn ein Staatsanwalt das Veröffentlichen kann ohne dafür Abgestraft zu werden, dann steht mir das gleiche Recht zu
und wieder adere Sagen, Meinungsfreiheit tut immer weh, wenn man auf diese Grundprinzipien Versichten würde und alle die mal ein Unangenehmes Wort nutzen Bestrafen würde, währe wohl die Gesamte Bevölker betroffen!

Na ich werde mir mal eine Argumentation aus dem Deutschen Kulturgut zusammenstellen, mal sehen was der Anwalt dann daraus macht!

Grüßle
 

CocoLoco

fisherman´s friend
10. November 2008
325
AW: Indirekte Äusserung = Beleidigung?

Interessant finde ich, das ja von seiner seite aus die Nötigung und die Freiheitsberaubung ausging.

denke nicht das du mit dieser aussage recht hast, wenn es sein privatparkplatz zum tatzeitpunkt war. zb du brichst bei jemanden ein. der eigentümer kommt nach hause, bemerkt dich und versucht dich ´gefangen zu nehmen´ in dem er die tür verschliesst. und jetzt willst ihn wg nötigung und freiheitsberaubung anzeigen?

befürchte ´die sache´ ist schon zu weit vorgeschritten (kosten!). würde dir empfehlen bei der nächsten verhandlung, ohne diese argumentation ´Der hat sich aber nicht richtig unter Kontrolle glaube ich,
ist ein Mediziner, keine Ahnung was die so nehmen,
aber der hat ganz Doll Dampf auf dem Kessel gehabt.
Er kann Froh sein das er mich getroffen hat, ich kenne einige andere da währe sein Auftritt nicht mit einem Stupser und einigen Selbstschutzworten zu ende gagangen!
Interessant finde ich, das ja von seiner seite aus die Nötigung und die Freiheitsberaubung ausging. ´

den fall ohne jegliche emotion wahrheitsg. schildern (ists wirklich so wie du in deinem ersten post geschrieben hast? ´Nur ein Assoziales Ar…loch regt sich so über einen Parkplatz auf´?
achtung! nur weil ein staatsanwalt oder wer auch immer das a-wort gebraucht, heisst das nicht, daß dir auch dieses recht zusteht!
ich befürchte nur, daß wie gerecht der richter auch ist, du aus der sache nicht mit einer null rauskommst. in dem fall würd ich schauen schadensmindernd (für dich) rauszukommen.
wenn ich dich richtig verstanden hab, hast ja paar anwälte und die sollten es doch besser wissen.
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Indirekte Äusserung = Beleidigung?

Eventuell wird das Gericht von der Möglichkeit des § 199 StGB Gebrauch machen, wonach bei wechselseitigen Beleidigungen beide Seiten straffrei ausgehen können.


Denn selbst wenn es sein Parkplatz ist, hat er kein Recht auf Selbstjustiz!

Ist es in meinem Fall aber nicht doch eher so wie bei dem Staatsanwalt.
Dieser hat wohl in seinem Diktaturprogramm dieses "A" wort Verwendet und am Korrekturplatz hat Word wohl keinen Fehler gezeigt und es wurde Versehentlich diese Äusserung Versendet. Man kann auch Sagen das dies eine Schutzbehauptung des Staatsanwaltes ist, das dies nie nach Aussendringen sollte!So ähnlich ist es doch auch in meinem Fall, ohne die Provukative Haltung und Handlung des gegenüber währe das sicher nicht zu dieser Aussage gekommen, denn in der Regel Passe ich mich in meiner Wortwahl und Gestik höflicher weise meinem Gegenüber an. Aber wenn mir so ein Brüllaffe gegenübersteht und unerlaubt an meinen Fahrzeug Handanlegt (auch geschloßen hatten wir in meinem AMI_VAN-Wohn-Büro-mobil Sichtkontakt) und ich nicht seinen nächste Atake abwarten möchte, muss mir doch die Selbstverteidigung möglich sein und wenn diese auf Verbale Art erfolgt, dann ist das immer noch besser als mit den Fäusten, denn um ein Haar währe es vielleicht auch dazu gekommen!
Daher ist wohl offensichtlich das diese Ausdruckweise nicht Gezielt auf ihn angesetzt war sondern jeden, der sich wegen 5sek Parken ein 20minuten Gefecht aussetz und dabei noch Gefahr für Leib und Leben eingeht.
Was ist dann solch gedankenlose Menschen?
Karnibalen ober Steinzeitmenschen deren Adrenalin nur noch die Keule Zulässt?
Das darf man doch sicher aussprechen?Zumal der Parkplatz durch einen Aufstell Pforsten hätte gesichert werden können, was ja nicht erfolgt war und ich am Späten Samstag abend davon Ausgehe das Viele Büros und Praxen nicht Aktiv sind uns aus dem Wissen um die Parkplatznot, somit anderen die Möglichkeit einräumen den von ihnen derzeit nicht genutzen Platz zu nutzen.Hatte selbst lange Zeit so einen Stellplatz und wenn ich Vergessen hatte den Pfortsen aufzustellen, weil ich mal wieder nicht diese 10-20sek. zeit bei der Abfahrt hatte dann war das mein Pech. Einmal stand ein PKW mehrere Tage dort, die zurhilfe Gerufen Polizei sagte mir, das da nur der Zivilprozess helfen kann, ich hätte meine Ansprüche durch das nicht aufstellen des Pforstens Verwirkt!Warum soll ich nicht die gleichen Rechte haben wie andere u.a. ein Staatsanwalt, sind nicht alle Menschen gleich?

Grüßle
 

blackdeath

Gesperrter Benutzer
8. Dezember 2008
1.017
AW: Indirekte Äusserung = Beleidigung?

selbstjustiz ist aber tätlicher angriff und nicht wie eine beleidigung halt einfach eine beleidigung.... der tätliche angriff wird schwerer gewertet als die beleidigung davon kannst du ausgehen also dürfte das schwer werden mit dem 199

nach meiner ansicht kannst du froh sein wenn du mit einer klage des angriffs davon kommst und nicht mit einer körperverletzung ... nötigung und mißachtung der stvo dürfte auch noch hinzukommen da auf parkplätzen diese auch gilt also sorry aber da hast dir was eingefangen danger

das mit dem pfosten...also da wo ich herkomme passiert sowas immer wenn ein auto über längeren zeitraum auf nem privatparkplatz steht wo es nich hingehört wird das abgeschleppt und die kosten trägt der fahrzeughalter....
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Indirekte Äusserung = Beleidigung?

Hey Keule,
ick bin wegen Beleidigung angeklagt und nichts anderes ist zu Widerlegen!

Selbstverteidigung zum Eigenschutz oder Gefahren Abwehr dritter ist nicht Strafbar und das unerlaubter öffenen eine Wohnmobils ist gleichzusetzen mit Hausfriedensbruch!

Das kenne ich von meinen Truck's, kein Beamter darf die türen gegen meinen Willen oder ohne Gerichtsbeschluß öffnen!

Grüßle
 

Shishachilla

Gesperrter Benutzer
10. April 2002
4.639
AW: Indirekte Äusserung = Beleidigung?

Darf ich dir einen Tip geben?
Das hier ist kein Forum für Rechtsbeistand, also würde ich an deiner Stelle sowas von gar nichts drauf geben was dir hier geraten wird.
Denn im Gegensatz zu andern Themen kommst du in deinem Fall mit laienhaften Mutmaßungen keinen Schritt weiter.
Ich würde dir empfehlen einfach mal einen Anwalt zu konsultieren, der kann dir mit Sicherheit bessere Tips geben.
Hilfreich wäre es dabei, wenn man ne Rechtsschutzversicherung hat.
Aber auch ohne könntest du bedeutend günstiger wegkommen, als wenn du auf den ein oder anderen Rat hier hörst.
;-)
 

CocoLoco

fisherman´s friend
10. November 2008
325
AW: Indirekte Äusserung = Beleidigung?

Darf ich dir einen Tip geben?
Das hier ist kein Forum für Rechtsbeistand, also würde ich an deiner Stelle sowas von gar nichts drauf geben was dir hier geraten wird.
Denn im Gegensatz zu andern Themen kommst du in deinem Fall mit laienhaften Mutmaßungen keinen Schritt weiter.
Ich würde dir empfehlen einfach mal einen Anwalt zu konsultieren, der kann dir mit Sicherheit bessere Tips geben.
Hilfreich wäre es dabei, wenn man ne Rechtsschutzversicherung hat.
Aber auch ohne könntest du bedeutend günstiger wegkommen, als wenn du auf den ein oder anderen Rat hier hörst.
;-)

ist es in einem forum erlaubt einem moderator zu widersprechen?
 

somebody

Illuminat
Teammitglied
22. Februar 2005
2.047
AW: Indirekte Äusserung = Beleidigung?

Ein Mod ist nur dann ein Mod wenn er in rot schreibt.

Schreibt er nicht in rot ist es ein normaler User und du darfst ihm auch widersprechen.

Schreibt er in rot würde ich es lassen.
 
M

Mufretto

Gast
AW: Indirekte Äusserung = Beleidigung?

@ danger: du hast doch deine Frau als Zeugin, oder? Ich denke, damit solltest du bei einem möglichen Verfahren keine Probleme haben. ;-)
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Indirekte Äusserung = Beleidigung?

@all, first happy XMAS

Danke für alle hinweise, ich meine echt alle!

Da ist schon RA und RSV dahinter, trotzdem sammel ich noch argumente i.d.S. denn man kann nie überzeugend genug sein.

Hier geht es ja auch darum das ein VIP, ein Mediziner der ein eigenes Ambulantes OP Klinikum besitz sich durch das "A" wort Beleidigt fühlt das er eigentlich Täglich Behandelt und Dort Hemorieden usw. beseitigt!

Ich Verstehe die ganze Aufregung eh nicht, ob Anus, Rektus oder A.Loch ist doch alles nur ein Name und keine Beleidigung.

Wo ich herkommen gibt es dieses Wort auch heist dort "Schupak" auch und hat die Sinngemässe bedeutung für "Hohlkopf" o.ä. und ist eine einfache Redensart und keine Beleidigung in dem Sinne.
Wenn du jemanden beleidigen willst musst du sagen "Jebem ti Mater" das darf eigentlich nur mein Vater tun, alles andere Währe als Ehrenbeleidigung gegenüber meines Vaters zu sehen und keiner ausser meinem Alten darf so mit mir Sprechen!

Aber so sind die Kulturellen unterschiede, wen das "A" wort als name eines Körperteils, der von vielen besser gepflegt wird als deren Zähne, als Beschimpfung oder als Beleidigung angenommen wird, was ist mit den anderen Körperteilnamen?

Also ihr Ohren und Nasen, Beine und Arme, das ihr mir zu Neujahr nicht zusehr auf den Anus-rektus Fallt so das man euch noch daran benennen kann! ;)

Guten Rutsch in dem Sinne

Ach ja, Tip's sind auch weiterhin willkommen, auch wenn andere User meinen ANwälte währen der Weisheit Letzter Schluß.
Aus erfahrung kann ich sagen, haben meine Zuarbeiten zum Anwalt bisher zum Erfolg geführt, wenn das ausbleibt habe ich grundsätzlich die "A"karte gezogen!

Grüssle
 

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