Hans Dunkelberg
Geheimer Meister
- 4. September 2002
- 366
Das Notwehrrecht gebietet, gegen gravierende Gefahren auf jeden Fall auch durch den Bruch von weniger wichtigen Paragraphen vorzugehen. Meiner Meinung nach ist die Pflicht zur Hilfeleistung sogar so wichtig, dass man es bis hinunter zu recht unbequemen Aktionen als unterlassene Hilfeleistung werten muss, wenn jemand im Angesicht einer gegenwaertigen Gefahr einem anderen nicht zu Hilfe kommt, indem er die unterschiedlichsten Paragraphen bricht.
Vulgo: Man sollte meiner Meinung nach hier gar nicht fragen, ob die Fernsehanstalten jene Kandidaten zeigen duerfen, sondern ob sie das ueberhaupt unterlassen duerften! Denn wenn ein solcher Maedchenfreund nichts Boeses im Schilde fuehrt - und das muss nach geltendem Recht ja immer so lange angenommen werden, wie er bisher noch nichts Schlimmes unternommen hat - droht ihm ja aufgrund der vorgeschriebenen Zwischenschaltung einer gerichtlichen Untersuchung kein Schade.
Ist er aber wirklich ein Philanthrop, der bloss ein bisschen mit dem Maedchen flirten will, aber auf keinen Fall mit ihr ins Bett gehen wird, so kann ihm schon deshalb auch ausserhalb der juristischen Welt nichts dadurch drohen, weil alle Leute in seiner Umgebung ja dann mit Sicherheit wissen, dass er ein solcher Heiliger ist. Und wenn diese Leute boese sind, so ist es nur gut fuer ihn, wenn sie sich von ihm trennen, denn dann muss er schon nichts mehr mit ihnen zu tun haben.
Wenn er einmal gefilmt worden ist, ist ausserdem anzunehmen, dass er dem Kind nichts mehr tun wird, denn dann weiss er ja, dass man ihn frueher oder spaeter ueberfuehren wuerde.
Vulgo: Man sollte meiner Meinung nach hier gar nicht fragen, ob die Fernsehanstalten jene Kandidaten zeigen duerfen, sondern ob sie das ueberhaupt unterlassen duerften! Denn wenn ein solcher Maedchenfreund nichts Boeses im Schilde fuehrt - und das muss nach geltendem Recht ja immer so lange angenommen werden, wie er bisher noch nichts Schlimmes unternommen hat - droht ihm ja aufgrund der vorgeschriebenen Zwischenschaltung einer gerichtlichen Untersuchung kein Schade.
Ist er aber wirklich ein Philanthrop, der bloss ein bisschen mit dem Maedchen flirten will, aber auf keinen Fall mit ihr ins Bett gehen wird, so kann ihm schon deshalb auch ausserhalb der juristischen Welt nichts dadurch drohen, weil alle Leute in seiner Umgebung ja dann mit Sicherheit wissen, dass er ein solcher Heiliger ist. Und wenn diese Leute boese sind, so ist es nur gut fuer ihn, wenn sie sich von ihm trennen, denn dann muss er schon nichts mehr mit ihnen zu tun haben.
Wenn er einmal gefilmt worden ist, ist ausserdem anzunehmen, dass er dem Kind nichts mehr tun wird, denn dann weiss er ja, dass man ihn frueher oder spaeter ueberfuehren wuerde.