Erhard Vobel jun
Geheimer Meister
- 23. April 2013
- 107
Serienmäßiges Abhören via. Akustiküberwachung und Seriennummern durch Funk-Rauchwarnmelder und Heizungsableser auch in Privat-und Intimräumen jederzeit heimlich möglich- per Gesetz!
Ich habe folgende Anklage gegen Stadt Nbg., Freistaat Bayern und BRD eingereicht, jedoch wie zu erwarten, ohne Erfolg!
Da meine Privatsphäre und mein höchst intimer Lebensbereich nun „ausgespitzelt“ wurden und werden habe ich folgende Anzeige bereits 2019 eingereicht…
(Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Wegen Firma Techem- )
Zitat aus meiner Anklageschrift;
Rauchmelder der Firma Techem und Heizungsablese-Geräte – Anzeige wegen Einbringen von Abhöranlagen (Wanzen) in Privaten Haushalten! + Ruhestörung und Entzug der Nachtruhe durch Piepen und Lichtblitze, Ultraschallimpulse und digitalen gepulsten Mikrowellen-Sender für das Prüfsignal!
Aufforderung alle Funk-Überwachungsgeräte aus meiner Privat-Wohnung unverzüglich zu entfernen. …
Ich fordere die sofortige Entfernung der Funk-Überwachungseinrichtungen Rauchmelder und den elektronische Heizungsablesern aus meiner Wohnung.
Durch diese Einrichtungen werden folgende Grundrechte und Bürgerrechte missachtet:
Diese Geräte beinhalten außerdem auch;
(Serienmäßig-) Kontrollgeräte zum Abhören und Aufzeichnen von Privatgesprächen, was auch andere Hacker auch mal nutzen können um an vertraulichen Informationen zu kommen.
Als Beweismittel lege ich den Fall vor;
Strafanzeige gegen ..mich, geb. …1967 in Nürnberg von 2017 (Tatzeit 10.August 2017)! Der Fall jedoch verlief spurlos im Sande. Der zuständige Anwalt für mich war Dr. XXX Nürnberg!
Sinniger weise fand diese Provokations-Tat zu Testzwecken in der Privat-Wohnung meiner Freundin, in Erlangen (genaue Namen und Adresse aus Personenschutz nicht genannt) statt, die exakt dieselben Rauchmelder-Modelle in Ihrer Wohnung haben muss wie Die bei mir, jedoch kam die Anzeige direkt zu mir … nach Nürnberg. Als ich mit meiner Mutter wegen der abgenommenen Rauchmelder bereits schon einmal, 2017, in der besagten Anwalts-Kanzlei war, beim Herrn Dr. XXX. Der Fall von 2017 wurde an Dr. XXY (Selbe Kanzlei) übergeben!
Hier die Testaktion vom 10.August2017 von mir mal als Beschreibung:
Ausschluss von Augen und Ohrenzeugen die durch versehentliche Kenntnisnahme durch Anzeigen das Test-Ziel gefährden könnten! Nur eingeweihte dürfen als Zeugen dabei sein! 2 Personen, Person X und Ich selbst!
Die Praktische Durchführung erfolgte am 10.August 2017 in Erlangener Privat Wohnung.-( die später ein Tatort wurde?):
Eine Rassistische und bewusst provokativ inszenierte Hetzrede zu fiktiven Personen wurde mit Terror und Vernichtungsaufrufen gegen Juden und Ausländern garniert und mit Hitlergruß zum Nachweis der Bildübertragung abgehalten. Meine Zeugin ließ den Test zu in den Irr-Glauben ich würde nur scherzen und lachte im Hintergrund über meine Schauspielerische Laien-Darbietung, die lachende Stimme im Hintergrund!
= Ergebnis:
Wenige Monate später erhielt ich Anklageschrift mit genauem Wortprotokoll meiner Rede und einem Beweis-Foto unter der Rubrik „Beweise“. Die lachende Stimme meiner Zeugin war im Protokoll auch vermerkt! (Ich war wohl als Adolf Junior etwas unglaubwürdig komisch, ok…)
Bildbeschreibung des Beweis-Fotos der Anklageschrift:
Dieses Schwarz-Weiß-Foto zeigte meine Person eindeutig erkennbar mit meinen Hitlergruß im Vordergrund aus der Perspektive des Funk-Rauchwarnmelders von der Decke her aus aufgenommen. Ich hielt meine Praktika Digitalkamera (Silberfarben) in der linken Hand und den Hitlergruß glaubhaft zu machen. Links stand noch meine Tüte mit den Mitbringsel auf dem Boden, meine mitgebrachten Hausschuhe waren zu erkennen. Meine Zeugin war nicht zu sehen, nur zu hören.
Der Test wurde innerhalb der besagten Privat-Wohnung hinter der Wohnungstüre ausgeführt. Nachbarn konnten durch den Tür-Spion nicht zugegen bzw. in Hör-und Sichtweite gewesen sein! Eine Wortgetreue vollständige Protokollierung meiner angeblichen „Hetzrede“ war durch Dritte sicher ausgeschlossen.
Kurz:
Offensichtlich konnten „Die da Oben“ von oben meinen bewusst provokativ rassistischen gehaltenen Text wortgetreu protokollieren und es gab ein eindeutiges Schwarz-Weiß-Foto von mir in der Wohnung während ich den Text aufsagte und meine Freundin lachte dabei, (Vermerkt als lachende Stimme im Hintergrund) da Sie mir nicht glaubte was ich über Abhörwanzen in Funk-Rauchwarnmeldern ihr erzählte. Der Vorwurf lautete, wie erwartet und bewusst provoziert, auf „Rassistische Äußerungen und Volksverhetzung“!
Nur so und in dieser Art und Weise konnte ich so „Big Brother“ zur Reaktion zwingen!
Dadurch wurde mir und meiner Zeugin Eindeutig Beweisen:
A; Dass diese Rauchmelder der Firma Techem tatsächlich Abhöreinrichtungen serienmäßig in allen privaten Wohn-und Schlafräumen im Privat-und Intimbereichen via Gesetz, durch Staatliche Verordnung und ohne Einspruchsmöglichkeit der betroffenen Bürger (Mieter) bzw. Privatpersonen gibt, das wird durch Androhung von Straf-und Ordnungsmaßnahmen einfach erzwungen.
Die „gleichen Augen“, Scheinbare LED-Leuchten befindet sich auch auf den Heizungsablesern, die ebenfalls lautlos per Funktechnik Daten und hier nun fest unterstellt, Abhör-und Personen-Überwachungs-Daten direkt aus meiner Privatwohnung in Bild und Ton senden können.
B; Dass Grundlegende, Demokratische, Verfassungsrechtlich geschützte Grund- und Menschenrechte wie z.B.: Privatsphäre und die Unverletzlichkeit der Wohnung, hiermit via Staatlicher Unterstützung, per Gesetz (Bauverordnung) durch Privatunternehmen bewusst außer Kraft gesetzt werden!
=> Fortsetzung
Ich habe folgende Anklage gegen Stadt Nbg., Freistaat Bayern und BRD eingereicht, jedoch wie zu erwarten, ohne Erfolg!
Da meine Privatsphäre und mein höchst intimer Lebensbereich nun „ausgespitzelt“ wurden und werden habe ich folgende Anzeige bereits 2019 eingereicht…
(Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Wegen Firma Techem- )
Zitat aus meiner Anklageschrift;
Rauchmelder der Firma Techem und Heizungsablese-Geräte – Anzeige wegen Einbringen von Abhöranlagen (Wanzen) in Privaten Haushalten! + Ruhestörung und Entzug der Nachtruhe durch Piepen und Lichtblitze, Ultraschallimpulse und digitalen gepulsten Mikrowellen-Sender für das Prüfsignal!
Aufforderung alle Funk-Überwachungsgeräte aus meiner Privat-Wohnung unverzüglich zu entfernen. …
Ich fordere die sofortige Entfernung der Funk-Überwachungseinrichtungen Rauchmelder und den elektronische Heizungsablesern aus meiner Wohnung.
Durch diese Einrichtungen werden folgende Grundrechte und Bürgerrechte missachtet:
- Privatsphäre durch Überwachung bzw. Abhör-und Bildgeräte und …
- … Unverletzlichkeit der Wohnung durch Abhör-und Foto/Video-Überwachung – Durch unnötige und vermeidbare Wartungsarbeiten.
- Ruhestörung durch piepen und blinken, dadurch wird auch meine Nachtruhe gestört was auch Schlafentzug zur Folge hat.
- Zusätzlicher Elektrosmog und Ultraschallimpulse sollen da auch noch berücksichtigt werden da dies bereits in der Vergangenheit zum Verbot und Warnung von Ultraschallfernbedienungen, Handys mit starken Sendern, führte.
Diese Geräte beinhalten außerdem auch;
(Serienmäßig-) Kontrollgeräte zum Abhören und Aufzeichnen von Privatgesprächen, was auch andere Hacker auch mal nutzen können um an vertraulichen Informationen zu kommen.
Als Beweismittel lege ich den Fall vor;
Strafanzeige gegen ..mich, geb. …1967 in Nürnberg von 2017 (Tatzeit 10.August 2017)! Der Fall jedoch verlief spurlos im Sande. Der zuständige Anwalt für mich war Dr. XXX Nürnberg!
Sinniger weise fand diese Provokations-Tat zu Testzwecken in der Privat-Wohnung meiner Freundin, in Erlangen (genaue Namen und Adresse aus Personenschutz nicht genannt) statt, die exakt dieselben Rauchmelder-Modelle in Ihrer Wohnung haben muss wie Die bei mir, jedoch kam die Anzeige direkt zu mir … nach Nürnberg. Als ich mit meiner Mutter wegen der abgenommenen Rauchmelder bereits schon einmal, 2017, in der besagten Anwalts-Kanzlei war, beim Herrn Dr. XXX. Der Fall von 2017 wurde an Dr. XXY (Selbe Kanzlei) übergeben!
Hier die Testaktion vom 10.August2017 von mir mal als Beschreibung:
- Der Test basiert auf der Annahme dass die automatische Protokollierung via Suchwörter (akustisch) aktiviert wird…
- Das eine Reaktion erfolgen muss, wenn folgende Kriterien erfüllt sind/wurden!
- Verbotene Inhalte wie Rassismus, Judenhass und
- Aufforderungen zur Straf-und Gewalttaten
- Ankündigung von (hier Schein-) Terrorakten gegen Juden und Ausländer zwecks Überführung des kriminellen Systems beinhalten muss – Reaktion ist nur so erzwingbar-
- Kontrollierter Ausschluss der Öffentlichkeit in Privat-Wohnung durch Überprüfung der
- Schalldichtigkeit der Wohnungstüre und Wohnung,
- Schleißen der Fenster und Kontrolle der Unsichtbarkeit durch unbeteiligte Dritte Personen! (Diese hätten sonst vielleicht missverständlicher Weise dazwischengefunkt…)
Ausschluss von Augen und Ohrenzeugen die durch versehentliche Kenntnisnahme durch Anzeigen das Test-Ziel gefährden könnten! Nur eingeweihte dürfen als Zeugen dabei sein! 2 Personen, Person X und Ich selbst!
Die Praktische Durchführung erfolgte am 10.August 2017 in Erlangener Privat Wohnung.-( die später ein Tatort wurde?):
Eine Rassistische und bewusst provokativ inszenierte Hetzrede zu fiktiven Personen wurde mit Terror und Vernichtungsaufrufen gegen Juden und Ausländern garniert und mit Hitlergruß zum Nachweis der Bildübertragung abgehalten. Meine Zeugin ließ den Test zu in den Irr-Glauben ich würde nur scherzen und lachte im Hintergrund über meine Schauspielerische Laien-Darbietung, die lachende Stimme im Hintergrund!
= Ergebnis:
Wenige Monate später erhielt ich Anklageschrift mit genauem Wortprotokoll meiner Rede und einem Beweis-Foto unter der Rubrik „Beweise“. Die lachende Stimme meiner Zeugin war im Protokoll auch vermerkt! (Ich war wohl als Adolf Junior etwas unglaubwürdig komisch, ok…)
Bildbeschreibung des Beweis-Fotos der Anklageschrift:
Dieses Schwarz-Weiß-Foto zeigte meine Person eindeutig erkennbar mit meinen Hitlergruß im Vordergrund aus der Perspektive des Funk-Rauchwarnmelders von der Decke her aus aufgenommen. Ich hielt meine Praktika Digitalkamera (Silberfarben) in der linken Hand und den Hitlergruß glaubhaft zu machen. Links stand noch meine Tüte mit den Mitbringsel auf dem Boden, meine mitgebrachten Hausschuhe waren zu erkennen. Meine Zeugin war nicht zu sehen, nur zu hören.
Der Test wurde innerhalb der besagten Privat-Wohnung hinter der Wohnungstüre ausgeführt. Nachbarn konnten durch den Tür-Spion nicht zugegen bzw. in Hör-und Sichtweite gewesen sein! Eine Wortgetreue vollständige Protokollierung meiner angeblichen „Hetzrede“ war durch Dritte sicher ausgeschlossen.
Kurz:
Offensichtlich konnten „Die da Oben“ von oben meinen bewusst provokativ rassistischen gehaltenen Text wortgetreu protokollieren und es gab ein eindeutiges Schwarz-Weiß-Foto von mir in der Wohnung während ich den Text aufsagte und meine Freundin lachte dabei, (Vermerkt als lachende Stimme im Hintergrund) da Sie mir nicht glaubte was ich über Abhörwanzen in Funk-Rauchwarnmeldern ihr erzählte. Der Vorwurf lautete, wie erwartet und bewusst provoziert, auf „Rassistische Äußerungen und Volksverhetzung“!
Nur so und in dieser Art und Weise konnte ich so „Big Brother“ zur Reaktion zwingen!
Dadurch wurde mir und meiner Zeugin Eindeutig Beweisen:
A; Dass diese Rauchmelder der Firma Techem tatsächlich Abhöreinrichtungen serienmäßig in allen privaten Wohn-und Schlafräumen im Privat-und Intimbereichen via Gesetz, durch Staatliche Verordnung und ohne Einspruchsmöglichkeit der betroffenen Bürger (Mieter) bzw. Privatpersonen gibt, das wird durch Androhung von Straf-und Ordnungsmaßnahmen einfach erzwungen.
Die „gleichen Augen“, Scheinbare LED-Leuchten befindet sich auch auf den Heizungsablesern, die ebenfalls lautlos per Funktechnik Daten und hier nun fest unterstellt, Abhör-und Personen-Überwachungs-Daten direkt aus meiner Privatwohnung in Bild und Ton senden können.
B; Dass Grundlegende, Demokratische, Verfassungsrechtlich geschützte Grund- und Menschenrechte wie z.B.: Privatsphäre und die Unverletzlichkeit der Wohnung, hiermit via Staatlicher Unterstützung, per Gesetz (Bauverordnung) durch Privatunternehmen bewusst außer Kraft gesetzt werden!
=> Fortsetzung