VERSCHLEPPT UND GEFOLTERT
Wie ein Deutscher unter al-Qaida-Verdacht geriet
Khaled el-Masri wusste nicht wie ihm geschah, als er am 31. Dezember 2003 an der serbisch-mazedonischen Grenze aufgehalten wurde. Der deutsche Staatsbürger musste den Reisebus verlassen, er wurde nach Afghanistan verschleppt, verhört und geschlagen - vermutlich von US-Fahndern, die ihn der al-Qaida-Mitgliedschaft verdächtigten.
Bei der Münchner Staatsanwaltschaft hält man die Berichte für glaubwürdig: "Bislang liegen keine Anhaltspunkte vor, dass das Geschehen anders passiert ist, als Herr Masri es geschildert hat", bestätigte Staatsanwalt Martin Hofmann, 39, gegenüber SPIEGEL ONLINE einen entsprechenden Bericht der "New York Times". Derzeit laufe ein Ermittelungsverfahren wegen Verschleppung (§ 234 a Strafgesetzbuch) gegen Unbekannt.
mehr: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,336364,00.html
Stichwort : VERSCHLEPPUNG:
Stichwort Verschleppung
§ 234a StGB
(1) Wer einen anderen durch List, Drohung oder Gewalt in ein Gebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes verbringt oder veranlaßt, sich dorthin zu begeben, oder davon abhält, von dort zurückzukehren, und dadurch der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(3) Wer eine solche Tat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wie ein Deutscher unter al-Qaida-Verdacht geriet
Khaled el-Masri wusste nicht wie ihm geschah, als er am 31. Dezember 2003 an der serbisch-mazedonischen Grenze aufgehalten wurde. Der deutsche Staatsbürger musste den Reisebus verlassen, er wurde nach Afghanistan verschleppt, verhört und geschlagen - vermutlich von US-Fahndern, die ihn der al-Qaida-Mitgliedschaft verdächtigten.
Bei der Münchner Staatsanwaltschaft hält man die Berichte für glaubwürdig: "Bislang liegen keine Anhaltspunkte vor, dass das Geschehen anders passiert ist, als Herr Masri es geschildert hat", bestätigte Staatsanwalt Martin Hofmann, 39, gegenüber SPIEGEL ONLINE einen entsprechenden Bericht der "New York Times". Derzeit laufe ein Ermittelungsverfahren wegen Verschleppung (§ 234 a Strafgesetzbuch) gegen Unbekannt.
mehr: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,336364,00.html
Stichwort : VERSCHLEPPUNG:
Stichwort Verschleppung
§ 234a StGB
(1) Wer einen anderen durch List, Drohung oder Gewalt in ein Gebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes verbringt oder veranlaßt, sich dorthin zu begeben, oder davon abhält, von dort zurückzukehren, und dadurch der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(3) Wer eine solche Tat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.