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Warum die Freimaurerei nichts bringt?

Lupo

Ritter Kadosch
3. Oktober 2009
6.094
AW: Warum die Freimaurerei nichts bringt?

Hi Dtrainer,

nanu? Du verblüffst mich. Ich kann also auch bei den Bahai gefeuert werden, wenn ich richtig Mist baue. Wieso mörtelst Du Dich da eigentlich so auf? Halten wir also im Kern einmal fest:


  • Bei den Bahai ist also die theoretische Möglichkeit, dass jemand, der fortgesetzt gegen die Regeln verstößt, ausgeschlossen wird, sinnvoll und völlig in gottgewollter Ordnung.
  • Bei den Freimaurern ist hingegen die theoretische Möglichkeit, dass jemand, der fortgesetzt gegen die Regeln verstößt, ausgeschlossen wird, ohne wenn und aber und ohne Berücksichtigung der Umstände grundsätzlich als ein finsteres und archaisches "Abstrafen, wo selbst Gott vergibt", zu verurteilen. Wobei ein Ausschluss aus der Loge wegen Fehlverhalten in der Realität übrigens auch formell alles andere als einfach ist.

:gruebel: Sorry, wenn ich Deiner Empörung jetzt nicht mehr folgen kann.

Wenn Du aber so stark auf das STGB und die Strafverfolgungsbehörden abzielst, geht es Dir aber anscheinend weniger um die Einhaltung irgendwelcher nicht öffentlich justiziabler interner Regeln, sondern eher um das Vorgehen bei Straftaten gemäß öffentlichem Recht. Dazu noch einmal ausdrücklich zwei Anmerkungen:


  1. Eine uns wohlbekannnte Schloßbewohnerin hätte mit all ihren Anfeindungen an uns völlig recht gehabt, wenn wir gar keine Möglichkeit hätten, straffällige Mitglieder auszuschließen - und das erst recht, wenn wir, wie irgendwer Nighthawk erzählt hat, darüber hinaus sogar noch verpflichtet wären, einem solchen Mitglied auch noch zu helfen, egal, was er getan hat. Gäbe es das tatsächlich, wäre ich kein Freimaurer.
  2. Bei seiner Aufnahme verspricht der Freimaurer Gesetzestreue (was mir übrigens als wesentlich sinnvoller und nachvollziehbarer vorkommt, als mich zu verpflichten, meinem Sohnemann am Pimmel herumzuschnippeln oder kein Schweinefleisch mehr zu essen oder vor der Ehe keinen Sex zu haben usw). Gesetzesbrüche sind somit per se genauso wenig mit den freimaurerischen Zielen zu vereinbaren wie die Nicht-Einhaltung freimaurerspezifischer Regeln. Auch da gibt es wenig dran zu deuteln.

    Ich weiß allerdings nicht, wie Du darauf kommst, dass es (bei) uns nicht möglich sei, gegebenenfalls den mit zugleich mit dem Gesetzesbruch begangenen Wortbruch zu verzeihen. Selbstverständlich geht das und es wird auch praktiziert - wenn es die Umstände erlauben. Aber niemand kann ganz selbstverständlich erwarten, dass ihm in jedem Fall und immer alles verziehen wird. Die Loge soll gemäß den Alten Pflichten von 1723 ein Ort der Freundschaft sein, und es gibt vieles, was einen weiteren freundschaftlichen Umgang unmöglich machen kann. Und zwar gleichgültig, ob die Tat von den Behörden bestraft wurde oder nicht. Alles andere wäre reichlich lebensfremd.

    Du kannst getrost nicht nur Breivik, sondern all diese Fälle als Extrem- und Sonderfall betrachten. Es ist gottlob nicht die Regel, dass jemand überhaupt straffällig wird. Vor allem aber ist "Sonderfall" kein Argument. Und Du willst uns doch nicht ernsthaft einen (inhaltlich völlig absurden) Vorwurf daraus machen wollen, dass wir in Extremfällen nicht erst neue Regeln schnitzen müssen.

Zur Karikatur und Deinem letzten Absatz:

Auch Unerfreulichkeiten wie die Verweigerung einer Aufnahme oder ein Ausschluss sind Entscheidungen, die nun einmal gegebenenfalls zu treffen sind (wobei mir letzteres noch nie passiert ist). Meinst Du wirklich, so etwas würde Freude bereiten? Die Karikatur stellt dies genau so dar, und Deiner Überschrift "Menschenbild?" stellst Du die Frage, ob wir unser höchste Befriedigung darin finden, andere anzuprangern und zu erniedrigen um uns so selbst zu erhöhen.

Kann ich zumindest für meine Person klar verneinen. Das ist auch kein Bestandteil der freimaurerischen Programmatik und mit Sicherheit auch nicht das, was unter der Arbeit am rauen Stein zu verstehen ist. Weiter wäre das ein Charakterzug, der eine Aufnahme in einer Loge doch eher unwahrscheinlich erscheinen lässt.

Aber mal ganz ehrlich: Ich bin da eigentlich von Dir ein besseres Niveau gewöhnt. Wird das wieder? Würde mich freuen!
 
Zuletzt bearbeitet:

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Warum die Freimaurerei nichts bringt?

Hi Dtrainer,

nanu? Du verblüffst mich. Ich kann also auch bei den Bahai gefeuert werden, wenn ich richtig Mist baue. Wieso mörtelst Du Dich da eigentlich so auf? Halten wir also im Kern einmal fest:


  • Bei den Bahai ist also die theoretische Möglichkeit, dass jemand, der fortgesetzt gegen die Regeln verstößt, ausgeschlossen wird, sinnvoll und völlig in gottgewollter Ordnung.
  • Bei den Freimaurern ist hingegen die theoretische Möglichkeit, dass jemand, der fortgesetzt gegen die Regeln verstößt, ausgeschlossen wird, ohne wenn und aber und ohne Berücksichtigung der Umstände grundsätzlich als ein finsteres und archaisches "Abstrafen, wo selbst Gott vergibt", zu verurteilen. Wobei ein Ausschluss aus der Loge wegen Fehlverhalten in der Realität übrigens auch formell alles andere als einfach ist.

:gruebel: Sorry, wenn ich Deiner Empörung jetzt nicht mehr folgen kann.
.../

Aber mal ganz ehrlich: Ich bin da eigentlich von Dir ein besseres Niveau gewöhnt. Wird das wieder? Würde mich freuen!
Tja, kein Wunder, wenn du meine Auusage völlig verdrehst. Ich hatte wohl sehr klar gemacht daß man eben nicht wegen krimineller Verfehlungen irgendwelcher Art rausfliegen kann - da muß man dann schon eine nebulöse Fromuliertung verwenden um vorzutäuschen, man wäre im Recht.
"Fortgesetzt gegen die Regeln" verstoßen ziemlich viele, ohne Folgen. Nur wer sagt er gehöre dazu, bekämpft aber die Sache öffentlich, usw..kann man ja nachlesen.

Deine letzte Bemerkung macht es dann völlig klar...schade, diskutieren geht eigentlich so nicht. Ich war auch nicht empört, sondern nur erstaunt. Jetzt bin ich es nicht mehr. Verzeih daß ich überhaupt angefragt habe, kommt nicht wieder vor.
 

Grubi

Moderator
Teammitglied
1. Juni 2008
6.656
AW: Warum die Freimaurerei nichts bringt?

Hey... hier werden Äpfel mit Birnen verglichen, das kann ich auch :)

[...]
Rausfliegen würde er jedenfalls nicht. Überhaupt ist Rauswurf nahezu ausgeschlossen. Wenn du gefeuert werden willst, mußt du dich schon öffentlich gegen zentrale Lehren äußern, eine Ermahnung durch einen GR ignorieren, Beratungsangebote ausschlagen und einer Anweisung des Universalen Hauses widersprechen. Das Haus könnte dich dann als Bündnisbrecher ausschließen.

Wir wollen also eine potentielle Weltreligion mit messianischen Charakter, die sich an die ganze Menschheit wendet und alle bisherigen Offenbarungsreligionen durch die Aussaat eines neuen Kerns erneuern oder ablösen will, mit einem kleinen "Männer"-Verein vergleichen, welcher sich nur an Suchende wendet die von sich aus eine brüderliche Gemeinschaft jenseits der Religionen besuchen wollen, zwecks Verbesserung des eigenen Potentials.
Dazu muss man auch bedenken, dass religiöse Streitgespräche bei den Maurern völlig verpönt sind und nach Möglichkeit vermieden werden sollen.
So gesehen vergleichen wir nichteinmal Obst miteinander.

Auf der einen Seite also eine Weltanschauung die für sich in Anspruch nimmt allein seeligmachend zu sein und Antworten auf alle Fragen des Lebens und dem Jenseits liefern zu können, gegen eine Gemeinschaft in der nur jeder einzelne Bruder gemeinsam mit anderen Menschen an sich selbst arbeitet.

Da kommen am Ende nur hinkende Vergleiche raus, aber was solls...

dtrainer, du kreidest den Freimaurern Sachen an, die sie für sich selbst nicht wirklich in Anspruch nehmen und ereiferst dich an Angelegenheiten die in Bahai Gemeinden völlig selbstverständlich zu sein scheinen.

Nun ist es zwar so, dass ein Rauswurf aus der Gemeinde ein schwieriges Unterfangen darstellen soll, aber davor steht ja noch das Mittel, der Befreiung von den administrativen Rechten innerhalb der Gemeinde.
Nun magst du einwenden dass das nicht mit einem Rauswurf zu vergleichen ist, dennoch ist es so dass ein Bahai, der seine administrativen Rechte verliert, nicht mehr wirklich dazu in der Lage ist seinen Glauben vollständig auszuleben, weil das Gemeindeleben und die damit verbunden Ehrenämter zu einem wesentlichen Bestandteil des Glaubens gehören.
Dazu gehört auch das Recht an Wahlen innerhalb der Gemeinschaft teilnehmen zu dürfen.
Dem Betroffenen wird ja schliesslich erklärt, dass er seinen Glauben eh nicht richtig praktiziert, wenn er vortgesetzt gegen Bahai Regeln verstösst, demnach ist er natürlich selbst Schuld wenn er von den administrativen Rechten entbunden wird.

Vergleichen wir das mit den Freimaurern, so muss man sehen, dass Freimaurerei nicht wirklich möglich ist, wenn jemand innerhalb der Loge von seinen Ehrenämtern freigestellt wird, weil er sich nicht dazu eignet die Freimaurerei nach Aussen zu repräsentieren.
Das käme nämlich einer Kündigung des Vertrauenns gleich.

Der Eindruck für die Aussenwelt scheint bei den Bahai nicht ganz unwichtig zu sein, man befreit Gemeindemitglieder von ihren Ehrenämtern, weil sie sich angeblich nicht dazu eignen die Gemeinde und die Religion ansich, gegenüber der Öffentlichkeit zu repräsentieren.
Gründe dafür sind z.B. uneheliche Lebensgemeinschaften, vortgesetzte homosexuelle Beziehungen und andere Verhaltensweisen die bei uns gesetzlich nichtmal reglementiert sind und durch die moralischen Ansprüche der Religion, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen.

Bei den Maurern spielt die Repräsentation nach Aussen nur eine geringe Rolle, weil sich das Geschehen, wie wir alle wissen, eher in einer geschlossenen Loge ohne Einsicht von aussen abspielt.

In beiden Fällen soll man jedoch Verständnis dafür aufbringen, dass diese völlig unterschiedlich operierenden Gemeinschaften ihre eigenen Regeln haben, welche dazu geeignet sein sollen einen potentiellen Schaden von der Gemeinschaft abzuwenden.

Da muss sich dann schon jeder selbst fragen was er nachvollziehen kann.

Laut deiner Argumentation ist es wohl so, dass ein ehemaliger verurteilter Kapitaverbrecher, der sich irgenwann nach Ableistung seiner weltlichen Strafe
zur Bahai Religion bekennt, in dieser uneingeschränkten Zugang zu allen Ehrenämtern der Gemeinde erhalten soll, weil man ihm zutraut ein besserer Mensch werden zu können.
Theoretisch soll das wohl so sein, in der Realität würde ich gerne mal den geläuterten, ehemaligen Schwerverbrecher kennenlernen, der eine Position im universellen Haus der Gerechtigkeit einnimmt und für den Rest der Gemeinde kein Problem darstellt.

Jemand der in wilder Ehe lebt (unabhängig davon ob er dabei ein guter Lebenspartner ist) bekommt kein Ehrenamt in der Gemeinde, aber ex Sträflinge sind dagegen unproblematisch?
Jemand der sich zur Homosexualität bekennt darf die Gemeinde nicht repräsentieren, aber wer sein Leben lang nur lockere Beziehungen zum anderen Geschlecht gepflegt hat, bekommt einen Posten im nationalen geistigen Rat wenn er nur irgendwann mal auf Anraten eines Bahai Gremiums eine offizielle Ehe eingeht?
Das will ich erstmal sehen...

Also sorry, aber für meinen Geschmack gehen die Anforderungen der Bahai, weit über das gesetzlich geforderte Mass an moralischen Verhalten hinaus
und nimmt für sich in Anspruch einige Menschen vom Gemeindeleben teilweise auszuschliessen, wenn sie sich nicht an die Regeln der Gemeinschaft halten.

In dem Licht sieht es wirklich nicht sehr überzeugend aus, wenn man im Gegenzug einem Männerverein, ein nicht ganz so schönes Menschenbild unterstellt, weil sich die Vereinsmitglieder mit bestimmten Leuten nicht in einem Raum aufhalten wollen um dort mit ihnen sehr intime und ausgesprochen persönliche Angelegenheiten zu besprechen, die eine gewisse vertrauensvolle Atmosphäre erfordern die von der Intuition abhängig ist.

Ich kann den Aufriss hier gerade nicht nachvollziehen, was von mir aus daran liegen kann, dass ich weder Maurer noch Bahai bin...

Gruss Grubi
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Warum die Freimaurerei nichts bringt?

Hi Grubi
Witzig, erst sagst du daß man Baha'i und FM nicht wirklich vergleichen kann - und dann tust du genau das.
Man kann die ganze Diskussion darauf reduzieren, ob eine nichtstaatliche Vereinigung - nun mal ganz egal ob religiös oder nicht - berechtigt ist, einer vom Richter verhängten Strafe eine weitere hinzuzufügen.

Dazu sage ich nein.

Ich habe auch gar kein Menschenbild unterstellt, sondern danach gefragt - eine Antwort bekam ich nicht.
Eine Diskussion darüber ob man es zulassen sollte daß jemand dem was er freiwillig bekennt, öffentlich widerspricht und auf Ermahnungen und Beratung nicht reagiert, sollten wir in einem anderen Thread führen - paßt hier nicht ins Thema.
Gruß
 

Grubi

Moderator
Teammitglied
1. Juni 2008
6.656
AW: Warum die Freimaurerei nichts bringt?

Hi Grubi
Witzig, erst sagst du daß man Baha'i und FM nicht wirklich vergleichen kann - und dann tust du genau das.

Nein, stimmt nicht, das habe ich nicht gesagt
Ich habe ironisch festgestellt dass hier Äpfel mit Birnen verglichen werden und dass ich das auch kann ;)
Hier mein Zitat:
Hey... hier werden Äpfel mit Birnen verglichen, das kann ich auch :)

Man kann die ganze Diskussion darauf reduzieren, ob eine nichtstaatliche Vereinigung - nun mal ganz egal ob religiös oder nicht - berechtigt ist, einer vom Richter verhängten Strafe eine weitere hinzuzufügen.

Dazu sage ich nein.

Ich denke nicht dass es hier um Strafen ging, sondern um den Verbleib oder die Aufnahme in eine Gemeinschaft.
Was zugegebenermassen vom Einzelnen als Strafe verstanden oder interpretiert werden mag.


Ich habe auch gar kein Menschenbild unterstellt, sondern danach gefragt - eine Antwort bekam ich nicht.
Eine Diskussion darüber ob man es zulassen sollte daß jemand dem was er freiwillig bekennt, öffentlich widerspricht und auf Ermahnungen und Beratung nicht reagiert, sollten wir in einem anderen Thread führen - paßt hier nicht ins Thema.
Gruß

OK

Gruss Grubi
 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Warum die Freimaurerei nichts bringt?

Hallo dtrainer;

Man kann die ganze Diskussion darauf reduzieren, ob eine nichtstaatliche Vereinigung - nun mal ganz egal ob religiös oder nicht - berechtigt ist, einer vom Richter verhängten Strafe eine weitere hinzuzufügen.

Dazu sage ich nein.

Man könnte sogar noch weitergehen bis in den privaten Bereich, ich bin doch berechtigt, wenn ich Zweifel daran habe, ob jemand sich durch die abgebüßte Strafe auch wirklich geändert hat, den Kontakt abzubrechen.

Jeder Verein kann doch ein Mitglied rauswerfen wenn dieses zum Beispiel mehrere Male die Gelder veruntreut hat.
 

Lupo

Ritter Kadosch
3. Oktober 2009
6.094
AW: Warum die Freimaurerei nichts bringt?

Moin Dtrainer,

... Man kann die ganze Diskussion darauf reduzieren, ob eine nichtstaatliche Vereinigung - nun mal ganz egal ob religiös oder nicht - berechtigt ist, einer vom Richter verhängten Strafe eine weitere hinzuzufügen.

Dazu sage ich nein ...

OK. Jetzt verstanden, worauf Du hinaus willst. Klingt schlüssig, aber liegt derart daneben ... sorry wenn ich da auf der Leitung saß, aber auf so was muss man erst mal kommen.

Ein Ausschluss aus einem Verein ist doch keine Strafe, die einer durch die öffentliche Rechtssprechung verhängten Sanktion gleichzusetzen wäre! Und selbstverständlich hat ein Verein jederzeit das Recht, eine Mitgliedsschaft ordnungsgemäß und entsprechend seiner Satzung zu kündigen. Dies ist auch dem Vereinsmitglied bekannt und er hat bei seinem Eintritt in den Verein in die Satzung eingewilligt.

Begeht jemand eine Straftat und wird deswegen ausgeschlossen, dann ist der Ausschluss aus der Loge auch keine Bestrafung der Straftat an sich, sondern er erfolgt wegen des Wortbruchs, der zwangsläufig zugleich mit der Straftat begangen wurde. Es handelt sich dabei um die Umsetzung einer bereits zuvor getroffenen Vereinbarung.

Die juristische Behandlung der eigentlichen Straftat selbst ist selbstverständlich einzig und alleine Sache des öffentlichen Rechts.

Aber überleg doch bitte mal, was für Mumpitz herauskäme, wenn das, was Du da meinst, zuträfe:

Auch als Privatperson kannst Du einer richterlichen Strafe keine weiteren Sanktionen hinzufügen. Aber das heißt doch nicht, dass jemand, der wegen eines Einbruchs bei Dir bestraft wurde, aus seiner erfolgten Bestrafung einen Rechtsanspruch ableiten könnte, Deine Wohnung zu betreten! Die richterliche Bestrafung des Einbrechers lässt doch Dein Hausrecht unberührt!

Ach so:

Verzeih daß ich überhaupt angefragt habe, kommt nicht wieder vor.


Sorry, wenn Du Dich jetzt angep.... fühlst, aber vielleicht ist es nachvollziehbar, dass es nicht sonderlich erbauend ist, sich als feisten Spießbürger, der sich über einen Angeprangerten mokiert, karikiert zu sehen. Und es ist ja nun mal nicht so, dass ich noch nie was geschrieben hätte, das irgend einen Aufschluss über mein Menschenbild geben könnte. Aber wegen mir gerne Schwamm drüber.
 
Zuletzt bearbeitet:

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Warum die Freimaurerei nichts bringt?

Hi Lupo,
Moin Dtrainer,
OK. Jetzt verstanden, worauf Du hinaus willst. Klingt schlüssig, aber liegt derart daneben ... sorry wenn ich da auf der Leitung saß, aber auf so was muss man erst mal kommen.
Verstanden? Nein, allenfalls halb.
Ein Ausschluss aus einem Verein ist doch keine Strafe, die einer durch die öffentliche Rechtssprechung verhängten Sanktion gleichzusetzen wäre! Und selbstverständlich hat ein Verein jederzeit das Recht, eine Mitgliedsschaft ordnungsgemäß und entsprechend seiner Satzung zu kündigen. Dies ist auch dem Vereinsmitglied bekannt und er hat bei seinem Eintritt in den Verein in die Satzung eingewilligt.
Das Recht eines Vereins, auch mal Mitglieder auszuschließen, haben ich in keinster Weise bestritten. Eher den Sinn darin, das zu tun, denn es erschien mir als Widerspruch zu den hier oft geäußerten Zielen der FM. Darauf bist du nicht eigegangen, hast stattdessen meine Religion ins Spiel gebracht. Ich entnehme dem daß du diesen Widerspruch nicht siehst.

Also müssen wir da nicht weitermachen.

Sorry, wenn Du Dich jetzt angep.... fühlst, aber vielleicht ist es nachvollziehbar, dass es nicht sonderlich erbauend ist, sich als feisten Spießbürger, der sich über einen Angeprangerten mokiert, karikiert zu sehen. Und es ist ja nun mal nicht so, dass ich noch nie was geschrieben hätte, das irgend einen Aufschluss über mein Menschenbild geben könnte. Aber wegen mir gerne Schwamm drüber.[/COLOR]
Tja...wo du das herausgelesen hast, ist mir ein Rätsel. Vielleicht verwechselt du ja jeglichen Hauch von Kritik oder auch nur kritischer Frage gleich mit den Schmutzladungen der erwähnten Schloßbewohnerin...? Jedenfalls hast du eine Diskussion über Ethik erfolgreich abgewehrt ...

Nur mal zum nachdenken, mußt nicht weiter darauf eingehen: natürlich habe ich das Hausrecht, das auch bedeutet daß ich dich, falls du mich beklaust, an der Tür abweisen darf - nur, das war nicht das Thema. Wenn du dafür bestraft wurdest und mir sagst daß es dir leid tut, lasse ich dich auch wieder eintreten. Ich möchte nämlich - gerade weil ich nicht will, daß du rückfällig wirst - einem der Mist gebaut hat und dafür gebüßt hat, die Hand reichen. Wohl wissend daß keiner von uns ein makelloser Engel ist, die nie etwas falsch macht... und jeder von uns in die Lage kommen kann, um Vergebung bitten zu müssen.
Auch du. Da hilft kein Verein.

Gruß
 

Lupo

Ritter Kadosch
3. Oktober 2009
6.094
AW: Warum die Freimaurerei nichts bringt?

... Wenn du dafür bestraft wurdest und mir sagst daß es dir leid tut, lasse ich dich auch wieder eintreten. Ich möchte nämlich - gerade weil ich nicht will, daß du rückfällig wirst - einem der Mist gebaut hat und dafür gebüßt hat, die Hand reichen. Wohl wissend daß keiner von uns ein makelloser Engel ist, die nie etwas falsch macht... und jeder von uns in die Lage kommen kann, um Vergebung bitten zu müssen ...

Hi Trainer,

na bitte ... welch eine Zangengeburt ...

Warum sollte dies bei uns anders ablaufen?

Der springende Punkt Deiner Aussage ist doch, dass Du nicht automatisch alles vergibst, sondern dies an die Bedingung knüpfst, dass ich wenigstens Reue zeige und mich bei Dir entschuldige oder versuche, es wieder gut zu machen usw. Würde bei mir diese Aufrichtigkeit fehlen, würdest Du mir auch kaum die Hand reichen, sondern mit bedauerndem Kopf schütteln die Tür zu machen. Die Entscheidung, ob Du die Tür auf oder zu machst, liegt also bei Dir. Oder?

Etwas anderes habe ich doch auch nicht geschrieben? Ich habe stets von der "Möglichkeit" und nicht von einer "Zwangsläufigkeit" eines Ausschlusses gesprochen. Allerdings habe ich tatsächlich nicht erläutert, worin die Möglichkeiten bestehen und was daran geknüpft ist. Einen Satz etwa sinngemäß wie ...

Was Lupo nicht geschrieben hat schrieb:
... eine Voraussetzung dafür ist natürlich, dass das Vertrauen nicht restlos zerrüttet ist. Dazu gehört, dass der Betreffende sich wenigstens zu seiner Schuld bekennt, Reue zeigt und wenn möglich um eine Wiedergutmachung bemüht ist ...

... bringe ich auch nicht über die Tastatur. Bei einer Straftat, die uns gar nicht direkt tangiert hat, kriegt eine solche Aussage nämlich recht schnell ein sehr anmaßendes Geschmäckle - genau entsprechend der Karikatur. Sorry, wenn daraus ein falscher Eindruck entstanden ist.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.219
AW: Warum die Freimaurerei nichts bringt?

Irgendwie scheine ich ja die Karikatur "Dicker Bonvivant gibt abgerissenem Prangersträfling zu rauchen" komplett mißzuverstehen.
 

Lupo

Ritter Kadosch
3. Oktober 2009
6.094
AW: Warum die Freimaurerei nichts bringt?

Touché. Das nächste Mal bemühe ich vorher Deinen Kunstverstand ... :lach3:
 

Igo

Geselle
8. Januar 2013
44
AW: Warum die Freimaurerei nichts bringt?

Vielleicht bringt es was, wenn man ein Hochgradfreimaurer ist.
[h=3][/h]
 

Freestone

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
30. Dezember 2011
1.057
AW: Warum die Freimaurerei nichts bringt?

Hi Lupo,

Verstanden? Nein, allenfalls halb.

Das Recht eines Vereins, auch mal Mitglieder auszuschließen, haben ich in keinster Weise bestritten. Eher den Sinn darin, das zu tun, denn es erschien mir als Widerspruch zu den hier oft geäußerten Zielen der FM. Darauf bist du nicht eigegangen, hast stattdessen meine Religion ins Spiel gebracht.[.....]

Ich werde jetzt mal grundsätzlich:

Bei einr Straftat, die uns nicht direkt tagiert hat (betrügrischer Bankrott), haben wir bei einem Bruder dessen Beförderung in die nächsthöhere Erkenntnisstufe um ein Jahr (quasi auf Bewährung) aufgschoben. Er hat sich in unseren Augen bewährt, weil ncihts negatives bekannt wurde und wurde befördert.

Wenig später haben wir ihn dann doch ausgeschlossen, weil er mehrere Brüder auf ähnliche Weise über den Tisch zu ziehen versuchte. Irgendwann muss man zum Schutz der Loge und der Brüder die Reißlein ziehen, denn solche Brüder verstoßen gegen die Grundprinzipien unseres Bundes: Sie sind keine Männer von gutem Ruf, sndern Straftäter, die die Logen für ihre kriminellen Zwecke nutzen. Das kann in jedem Verein passieren und jeder Verein wird sich solche Mitglieder gerne vom Hals halten.

Wenn jedoch ein Bruder echte Reue zeigt, und der Fehltritt der einzige bleibt, wird ihm der fehltritt vrziehen, fü den er j schon von unserer Justiz zur rechenschaft gezogen wurde.

Der oben genannte Bruder hatte uns hoch und heilig versprochen, seinen Strafbfehl in der ersten Sache als Zeichen für eine nötige Umkehr zu nehmen und ehrlich an sich zu arbeiten. Dass er es nicht getan hat, war dann der Grund ihn auzuschließen. Er hat uns schlicht betrogen, wie er seine Kunden betrogen hatte.

Freimuarer sind zwar großherzig ,aber keine Trottel, die sich widerstandslos hinters Licht führen lassen.

- - - Aktualisiert - - -

Vielleicht bringt es was, wenn man ein Hochgradfreimaurer ist.

Nein. Der Bruder, von dem ich grade schrieb, war ein Bruder in der sechsten Erkenntnisstufe. er wuste also genau, dass er Strftten beging ode rzuminest ggen die Regeln des Bundesvrstiß, ls er die brüder um geld bat, mit der sgewisheit, dass er es ihnen nicht zurückzahlen konnte (und wollte).

Die Freimaurerei schützt nicht vor Straftaten.
Sie macht nur die Menschen besser, die aktiv etwas für ihre "Verbesserung" tun.
Alle anderen bleiben auf Ihrem Status stehen.
 
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