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AfD durch Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

ElfterSeptember

Großer Auserwählter
9. August 2012
1.759
Die AfD ist gesichert rechtsextrem. ZumGlück haben wir einen Inlandsgeheimdienst, der uns sagt, welche Parteien wir besser nicht mehr wählen sollten. Dass Millionen Menschen sich von den etablierten Parteien nicht mehr vertreten fühlen? Nebensache. Dass Kritik an Migration, EU oder Genderpolitik offenbar schon reicht, um als demokratiegefährdend zu gelten? Wird schon seine Richtigkeit haben Der Staat irrt sich ja bekanntlich nie. Und wer trotzdem noch Fragen stellt, kann sich ja gleich mitbeobachten lassen.

Ist die AfD wirklich rechtsextrem? Auf die Beweise dafür bin ich gespannt.

Was kommt als Nächstes? Ein Verbotsverfahren?


Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft.Grundlage der Entscheidung ist ein umfangreiches Gutachten des BfV, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers, in das auch Erkenntnisse aus dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf eingeflossen sind, ist nicht vorgesehen.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
22.080
Entschuldigung, aber ich schreibe hier seit Jahren, daß die Positionen der AfD und diejenigen der anderen Parteien objektiv unvereinbar sind. Die der einen sind für die anderen jeweils undenkbar, extremistisch, verräterisch, eine Abkehr von allen Grundsätzen. Eine Partei als extremistisch zu verstehen, zu bekämpfen und letztlich zu verbieten, die allen eigenen Grundsätzen und allem eigenen Verständnis von Geschichte, Gesellschaft und letztlich vom Wahren, Guten und Schönen widerspricht, ist völlig normal und wird umso drängender, je erfolgreicher sie wird.
 

Lupo

Ritter Kadosch
3. Oktober 2009
6.447
Es wären jetzt zwei verschiedene Diskussionen denkbar:

1. Hat die AfD rechtsextremen Dreck am Stecken?
2. Ist die Vorgehensweise des BfV noch rechtsstaatlich und legitim oder nicht doch schon eher kafkaesk?

M.E. wäre die zweite Frage vor der ersten zu beantworten. Der Beschuldigte steht ja erst dann im Fokus, wenn sich die Anschuldigungen als rechtmäßig zutreffend erweisen. Damit ist die AfD eigentlich erst mal nebensächlich.

Dem Augenschein nach würde ich das bezweifeln. Auf die Idee, eine Anschuldigung auszusprechen, aber deren konkreten Inhalt geheim zu halten, ist bisher nur Kafka gekommen. Und, soweit die Gerüchteküche blubbert, geht es im Wesentlichen um einen Volksbegriff, den sich das BfV selbst hingebogen hat.

Das ist natürlich interessant. Ins Extrem gedacht, würde sich das BfV also anmaßen, gleich das ganze Volk zu verbieten, wenn das Verständnis des Volkes von sich selbst ein anderes ist, als es das BfV vorschreiben will. Da wedelt der Schwanz mit dem Hund. Also, wenn dieser hier beschrittene Weg demokratisch, rechtstaatlich und verfassungskonform sein soll, dann weiß ich auch nicht mehr weiter.

Also, wäre die etablierte Politik in Deutschland noch etwas wert, müsste sie jetzt erstmal einen Pflock reinhauen und untersuchen, ob denn das Vorgehen des BfV überhaupt rechtens ist. Wird natürlich unterbleiben, wie man den Jubelreaktionen der sehr vieler Politiker der Altparteien entnehmen kann. Opportunismus pur. Oder falls man nach dem jedem Verschwöriker bekannten Grundsatz „Qui bono?“ denkt, noch viel mehr als das.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
22.080
Und, soweit die Gerüchteküche blubbert, geht es im Wesentlichen um einen Volksbegriff, den sich das BfV selbst hingebogen hat.
Entschuldigung, aber den hat das BVerfG so "hingebogen".

Ich habe ja mal den Fehler gemacht zu behaupten, das BVerfG habe sich mit dem recht auf informationelle Selbstbestimmung ein Grundrecht aus den Fingern gesogen und die Rolle der Legislative usurpiert, oh, da hättest Du sie aber schäumen sehen sollen, die Juristen im Forum.
 

Lupo

Ritter Kadosch
3. Oktober 2009
6.447
Tatsächlich das BVerfG? Komisch, ich hatte diesen Versuch, den Voksbegriff zu definieren immer nur im Zusammenhang BfV mitbekommen.

Ändert aber nicht viel an der Sache. Sowohl BVerfG, als auch BfG hätten die Aufgabe, die Verfassung und damit die Bürger und das Volk vor ideologischen Übergriffen aus der Politik zu schützen, statt diese auch noch aktiv voran zu treiben.

Aber ich bin mir fast sicher, dass ich den letzten Absatz auch per Copy&Paste aus einem Deiner Beiträge hätte entnehmen können.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
22.080
Wir erleben aber gerade, daß die Neuauslegung der Verfassung viel effizienter und unauffälliger ist als ihre Änderung. Auch den Begriff der Familie interpretieren wir heute einfach neu und in einem Sinne, der den vielbeschworenen und halbvergotteten Vätern und Müttern einfach nie in den Sinn gekommen wäre.

Man hat es schon länger so gehalten, den ungeliebten Verfassungsauftrag "Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf" einfach im parteiübergreifenden Konsens zu ignorieren, jetzt ist man auf die Idee der Neuauslegung verfallen. Neuauslegung erfordert keine Debatte, weder in der Gesellschaft noch, Gott bewahre, im Bundestag, der ja kein Debattenparlament ist wie das Unterhaus, sondern ein Arbeitsparlament, noch in den Medien, und keine aufwendige Verfassungsänderung. Neuauslegung erfordert nur den Konsens der Eliten.
 

Karacho Heinz

Großmeister
1. September 2024
71
Ich finde nicht dass man hier die Schuld beim Verfassungsschutz suchen sollte, denn schließlich ist es weder der Verfassungsschutz noch die Partei selbst die sich in den Bundestag wählt.

Seltsam finde ich nur dass der bericht anscheinend nur als intern ausgelegt wird, und nicht als öffentlich. Ist jetzt aber nichts was mich persönlich tangieren würde.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
22.080
Seit wann arbeiten Geheimdienste für die Öffentlichkeit? Natürlich wird der Bericht nur den zuständigen Stellen vorgelegt, man würde ja sonst auch Vorgehensweisen, Agenten und V-Leute offenlegen.

Jetzt ist aber das Papier bekannt und das Kind in den Brunnen gefallen, man wird in einer Demokratie kaum umhinkönnen, zumindest eine abgespeckte Version öffentlich zu machen. (Recht eigtl. ist natürlich auch ein Skandal, daß das nicht längst geschehen ist und möglicherweise gar keine vorbereitet wurde.)

 

Malakim

Insubordinate
31. August 2004
14.139
Neuauslegung von Begriffen:
Müsste sowas nicht konsistent sein?
Einerseits auf die Rechte der indigene Völker pochen und dann aber jemanden als Rechtsradikal zu definieren der vom "deutschen Volk" spricht ist so inkonsistent!
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
22.080
Hat das BVerfG etwas zu Rechten indigener Völker entschieden? Möglicherweise ja etwas zu den nationalen Minderheiten der Wenden, Sorben und Friesen. Die Dänen kämen auch in Betracht.
 
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