Normalerweise sollte man eigentlich eigene Worte zu einem Post anführen und seine eigene Meinung zum Thema äußern, dieser folgende Text spricht für sich selbst!
Die nachfolgenden Zitate stammen aus der ersten vollständigen und unzensierten Übersetzung des
Babylonischen Talmud ins Deutsche von Lazarus Goldschmidt, 2002 im Suhrkamp-Verlag Frankfurt
neu erschienen. (ISBN 3-633-54200-0)
Die Güter der Nichtjuden gleichen der Wüste, sie sind ein herrenloses Gut und jeder, der zuerst von
ihnen Besitz nimmt, erwirbt sie. (Choschen hamischpath 156, Choschen hamischpath 271,
Baba bathra 54 b)
Dem Juden ist es erlaubt zum Nichtjuden zu gehen, diesen zu täuschen und mit ihm Handel zu treiben,
ihn zu hintergehen und sein Geld zu nehmen. Denn das Vermögen des Nichtjuden ist als Gemeineigentum
anzusehen und es gehört dem ersten [Juden], der es sich sichern kann (Baba kamma 113)
Die Beraubung eines Jisraéliten ist nicht erlaubt, die Beraubung eines Nichtjuden ist erlaubt, denn es
steht geschrieben (Lev 19,13): "Du sollst deinem Bruder nicht Unrecht tun. Aber diese Worte, sagt
Jehuda, haben auf den Goj keinen Bezug, indem er nicht dein Bruder ist. (Baba mezia 61 a)
Wenn irgendwo die Mehrheit aus Jisraéliten besteht, so muß man die gefundene Sache ausrufen; wenn
aber die Mehrheit aus Nichtjuden besteht, so kann man sie behalten. (Baba mezia 24 a)
Eher gib einem Jisraéliten umsonst als einem Nichtjuden auf Wucher. (Baba mezia 71 a)
Zehn Maß Weisheit kam auf die Welt; neun Maß bekam das Land Jisraéls und ein Maß die ganze
übrige Welt; zehn Maß Schönheit kam auf die Welt; neun Maß bekam das Land Jisraéls und ein Maß
die ganze übrige Welt. (Kidduschin 4 )
Wer die Scharen der Gojim [Nichtjuden] sieht, spreche: Beschämt ist eure Mutter, zu Schande die
euch geboren hat. (Berakhoth 58 a, Orach chajjim 224, 5)
Wer die Gräber der Gojim [Nichtjuden] sieht, spreche: Beschämt ist eure Mutter, zu Schande die euch
geboren hat. (Berakhoth, 58 b, Orach chajjim 224, 5)
weltlichen [nichtjüdischen] Völker keinen Bestand, sondern werden verbrannt.
(Sotah 35 b)
Dem Jisraéliten ist es erlaubt, den Goj zu unterdrücken. (Synhedrin 57 b)
Wenn sich ein Nichtjude mit der Thora befaßt, so verdient er den Tod. (Synhedrin 59 a)
Den besten der Gojim sollst du töten. (Aboda zara 26 b, Jad chasaka 49 b, Kidduschin 40 b, u. 82 a,
Mechita 11 a)
Man soll nicht einen Nichtjuden an seinem Feste besuchen und ihn begrüßen; wenn man ihn auf der
Straße trifft, so grüße man ihn leise und schwerfällig. (Gittin 62 a)
Die Wohnung eines Nichtjuden wird nicht als Wohnung betrachtet. (Erubin 75 a)
Weshalb sind die Nichtjuden schmutzig? Weil sie am Berge Sinaj nicht gestanden haben. Als nämlich
die Schlange der Chava [Eva] beiwohnte, impfte sie ihr einen Schmutz ein; bei den Jisraéliten, die am
Berge Sinaj gestanden haben, verlor sich der Schmutz, bei den Nichtjuden aber verlor er sich nicht.
(Schabbath 146 a siehe auch Aboda zara 22 b)
Die Nichtjuden treiben Unzucht mit den Weibern ihrer Genossen, und wenn ein Nichtjude zuweilen zu
ihr kommt und sie nicht antrifft, so beschläft er das Tier, welches er da findet. Wenn du aber willst,
sage ich: selbst wenn er sie antrifft, beschläft er dieses, denn der Meister sagte, das Tier eines Jisraéliten
sei ihm lieber als die eigene Frau. (Aboda zara 22 b)
Eine Jisraélitin darf einer Nichtjüdin keine Geburtshilfe leisten. (Aboda zara 26 a)
Wer vorsätzlich einen Menschen getötet hat, der wird hingerichtet, ausgenommen, wenn er in der
Absicht, einen Nichtjuden zu töten, einen Jisraéliten getötet hat. (Makkoth 7 b, Synhedrin 78 b)
Der Mensch ist verpflichtet, täglich folgende drei Segenssprüche zu sprechen: Gelobt sei Gott, daß er
mich nicht zu einem Nichtjuden gemacht hat, daß er mich nicht zu einem Weib gemacht hat und daß
er mich nicht zu einem Unwissenden gemacht hat. (Menachoth 44 a, Orach Chajim 46)
Sieht jemand, daß sich der böse Trieb seiner bemächtigt, so gehe er nach einem Orte, wo man ihn
nicht kennt, hülle sich schwarz ein und folge dem Triebe seines Herzens. (Mo'ed katan 17 a,
Hagiga 16 a,)
Ein Mädchen von drei Jahren und einem Tag ist zum Beischlaf geeignet. (Nidda 71 a,
Kethuboth 6 a, Jabmuth 57a, Jabmuth 60 a, Kidduschin 10 a, Aboda zara 37 a)
Ein Mädchen von drei Jahren und einem Tag wird durch Beiwohnung angetraut. (Jabmuth 57 b)
Der Notzüchter braucht kein Schmerzensgeld zu zahlen, weil das Mädchen diese Schmerzen später
unter ihrem Ehemann gehabt haben würde. (Baba kamma 59 a)
Wenn jemand beim Gebete steht und sich erinnert, daß er samenergußbehaftet ist, breche er sein Gebet
nicht ab, sondern kürze es. (Berakhoth 21 a)
Wenn jemand beim Gebete steht und Kot vor sich erblickt, so gehe er 4 Ellen vorwärts. (Berakhoth 22 b
Nidda 45 b)
Raba ben Schemuél sagte: Der Urin wird nicht anders entleert, als im Sitzen. Rabbi Kahana sagte: Auf
lockere Erde auch stehend. Wo keine lockere Erde da ist, stehe man auf einem hohen Orte und uriniere
auf einen abschüssigen Ort. (Berakhoth 40 a)
Es ist verboten, mit Urintropfen auf den Füßen auszugehen, weil diese den Anschein erwecken, ihm
sei die Harnröhre abgeschnitten, wodurch seine Kinder in den Ruf kommen könnten, sie seien
Bastarde. (Joma 29 b)
Drei Dinge verlängern die Tage und die Jahre des Menschen: wenn man sein Gebet in die Länge zieht,
wann man lange bei Tisch und wenn man lange im Aborte sitzt. (Berakhoth 54 b)
Wer in Judäa seine Notdurft verrichtet, tue dies nicht nach Osten oder Westen, sondern nach Norden
oder Süden in Galiläa aber nach Osten oder Westen. (Berakhoth 61 a)
Wenn jemanden eine Schlange gebissen hat, so hole er das Embryo einer weißen Eselin, zerteile es
und lege es auf die Wunde. (Schabbath 109 b)
Wenn eine Schlange in den Leib einer Frau gekommen ist, so setze man sie mit auseinandergespreizten
Beinen auf zwei Fässer; darauf hole man fettes, auf Kohlen gebratenes Fleisch, einen Korb
mit Kresse und wohlriechenden Wein, alsdann warte man mit einer Zange in der Hand, fasse sie und
verbrenne sie im Feuer, denn sonst kommt sie wieder. (Schabbath 110 a)
Heirate keine zwei Frauen; hast du zwei geheiratet, so heirate eine dritte. (Pesachim 112 b)
Wenn du in den Krieg ziehst, so gehe nicht zuerst, sondern zuletzt, damit du zuerst heimkehren kannst.
(Pesachim 113)
Raba sagte: Es gibt keinen erzwungenen Beischlaf, weil die Erektion nur bei Absicht erfolgt.
Vielmehr, wenn er mit steifem Gliede von einem Dach auf die auf der Erde liegende Schwägerin
gefallen ist und so in ihr stecken geblieben ist! Wenn er in der Absicht gegen die Wand zu stoßen,
gegen seine Schwägerin gestoßen hat, so ist sie ihm angeeignet. (Jabmuth 53 b)
Gehe nicht unbefugt in den Hof deines Nächsten, um das Deinige zu nehmen, damit du ihm nicht als
Dieb erscheinst; schlage ihm vielmehr die Zähne aus und sage: Ich nehme das Meinige.
(Baba kamma 27 b)
Es ist erlaubt, den Frevlern in dieser Welt zu schmeicheln. (Sotah 71 b)
Wenn jemand wünscht, daß seine Gelübde des ganzen Jahres nichtig seien, so spreche er am Beginn
des Jahres: jedes Gelübde das ich tun werde, ist nichtig; nur muß er beim Geloben daran denken.
(Nedarim 23 b)
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Die nachfolgenden Zitate stammen aus der ersten vollständigen und unzensierten Übersetzung des
Babylonischen Talmud ins Deutsche von Lazarus Goldschmidt, 2002 im Suhrkamp-Verlag Frankfurt
neu erschienen. (ISBN 3-633-54200-0)
Die Güter der Nichtjuden gleichen der Wüste, sie sind ein herrenloses Gut und jeder, der zuerst von
ihnen Besitz nimmt, erwirbt sie. (Choschen hamischpath 156, Choschen hamischpath 271,
Baba bathra 54 b)
Dem Juden ist es erlaubt zum Nichtjuden zu gehen, diesen zu täuschen und mit ihm Handel zu treiben,
ihn zu hintergehen und sein Geld zu nehmen. Denn das Vermögen des Nichtjuden ist als Gemeineigentum
anzusehen und es gehört dem ersten [Juden], der es sich sichern kann (Baba kamma 113)
Die Beraubung eines Jisraéliten ist nicht erlaubt, die Beraubung eines Nichtjuden ist erlaubt, denn es
steht geschrieben (Lev 19,13): "Du sollst deinem Bruder nicht Unrecht tun. Aber diese Worte, sagt
Jehuda, haben auf den Goj keinen Bezug, indem er nicht dein Bruder ist. (Baba mezia 61 a)
Wenn irgendwo die Mehrheit aus Jisraéliten besteht, so muß man die gefundene Sache ausrufen; wenn
aber die Mehrheit aus Nichtjuden besteht, so kann man sie behalten. (Baba mezia 24 a)
Eher gib einem Jisraéliten umsonst als einem Nichtjuden auf Wucher. (Baba mezia 71 a)
Zehn Maß Weisheit kam auf die Welt; neun Maß bekam das Land Jisraéls und ein Maß die ganze
übrige Welt; zehn Maß Schönheit kam auf die Welt; neun Maß bekam das Land Jisraéls und ein Maß
die ganze übrige Welt. (Kidduschin 4 )
Wer die Scharen der Gojim [Nichtjuden] sieht, spreche: Beschämt ist eure Mutter, zu Schande die
euch geboren hat. (Berakhoth 58 a, Orach chajjim 224, 5)
Wer die Gräber der Gojim [Nichtjuden] sieht, spreche: Beschämt ist eure Mutter, zu Schande die euch
geboren hat. (Berakhoth, 58 b, Orach chajjim 224, 5)
weltlichen [nichtjüdischen] Völker keinen Bestand, sondern werden verbrannt.
(Sotah 35 b)
Dem Jisraéliten ist es erlaubt, den Goj zu unterdrücken. (Synhedrin 57 b)
Wenn sich ein Nichtjude mit der Thora befaßt, so verdient er den Tod. (Synhedrin 59 a)
Den besten der Gojim sollst du töten. (Aboda zara 26 b, Jad chasaka 49 b, Kidduschin 40 b, u. 82 a,
Mechita 11 a)
Man soll nicht einen Nichtjuden an seinem Feste besuchen und ihn begrüßen; wenn man ihn auf der
Straße trifft, so grüße man ihn leise und schwerfällig. (Gittin 62 a)
Die Wohnung eines Nichtjuden wird nicht als Wohnung betrachtet. (Erubin 75 a)
Weshalb sind die Nichtjuden schmutzig? Weil sie am Berge Sinaj nicht gestanden haben. Als nämlich
die Schlange der Chava [Eva] beiwohnte, impfte sie ihr einen Schmutz ein; bei den Jisraéliten, die am
Berge Sinaj gestanden haben, verlor sich der Schmutz, bei den Nichtjuden aber verlor er sich nicht.
(Schabbath 146 a siehe auch Aboda zara 22 b)
Die Nichtjuden treiben Unzucht mit den Weibern ihrer Genossen, und wenn ein Nichtjude zuweilen zu
ihr kommt und sie nicht antrifft, so beschläft er das Tier, welches er da findet. Wenn du aber willst,
sage ich: selbst wenn er sie antrifft, beschläft er dieses, denn der Meister sagte, das Tier eines Jisraéliten
sei ihm lieber als die eigene Frau. (Aboda zara 22 b)
Eine Jisraélitin darf einer Nichtjüdin keine Geburtshilfe leisten. (Aboda zara 26 a)
Wer vorsätzlich einen Menschen getötet hat, der wird hingerichtet, ausgenommen, wenn er in der
Absicht, einen Nichtjuden zu töten, einen Jisraéliten getötet hat. (Makkoth 7 b, Synhedrin 78 b)
Der Mensch ist verpflichtet, täglich folgende drei Segenssprüche zu sprechen: Gelobt sei Gott, daß er
mich nicht zu einem Nichtjuden gemacht hat, daß er mich nicht zu einem Weib gemacht hat und daß
er mich nicht zu einem Unwissenden gemacht hat. (Menachoth 44 a, Orach Chajim 46)
Sieht jemand, daß sich der böse Trieb seiner bemächtigt, so gehe er nach einem Orte, wo man ihn
nicht kennt, hülle sich schwarz ein und folge dem Triebe seines Herzens. (Mo'ed katan 17 a,
Hagiga 16 a,)
Ein Mädchen von drei Jahren und einem Tag ist zum Beischlaf geeignet. (Nidda 71 a,
Kethuboth 6 a, Jabmuth 57a, Jabmuth 60 a, Kidduschin 10 a, Aboda zara 37 a)
Ein Mädchen von drei Jahren und einem Tag wird durch Beiwohnung angetraut. (Jabmuth 57 b)
Der Notzüchter braucht kein Schmerzensgeld zu zahlen, weil das Mädchen diese Schmerzen später
unter ihrem Ehemann gehabt haben würde. (Baba kamma 59 a)
Wenn jemand beim Gebete steht und sich erinnert, daß er samenergußbehaftet ist, breche er sein Gebet
nicht ab, sondern kürze es. (Berakhoth 21 a)
Wenn jemand beim Gebete steht und Kot vor sich erblickt, so gehe er 4 Ellen vorwärts. (Berakhoth 22 b
Nidda 45 b)
Raba ben Schemuél sagte: Der Urin wird nicht anders entleert, als im Sitzen. Rabbi Kahana sagte: Auf
lockere Erde auch stehend. Wo keine lockere Erde da ist, stehe man auf einem hohen Orte und uriniere
auf einen abschüssigen Ort. (Berakhoth 40 a)
Es ist verboten, mit Urintropfen auf den Füßen auszugehen, weil diese den Anschein erwecken, ihm
sei die Harnröhre abgeschnitten, wodurch seine Kinder in den Ruf kommen könnten, sie seien
Bastarde. (Joma 29 b)
Drei Dinge verlängern die Tage und die Jahre des Menschen: wenn man sein Gebet in die Länge zieht,
wann man lange bei Tisch und wenn man lange im Aborte sitzt. (Berakhoth 54 b)
Wer in Judäa seine Notdurft verrichtet, tue dies nicht nach Osten oder Westen, sondern nach Norden
oder Süden in Galiläa aber nach Osten oder Westen. (Berakhoth 61 a)
Wenn jemanden eine Schlange gebissen hat, so hole er das Embryo einer weißen Eselin, zerteile es
und lege es auf die Wunde. (Schabbath 109 b)
Wenn eine Schlange in den Leib einer Frau gekommen ist, so setze man sie mit auseinandergespreizten
Beinen auf zwei Fässer; darauf hole man fettes, auf Kohlen gebratenes Fleisch, einen Korb
mit Kresse und wohlriechenden Wein, alsdann warte man mit einer Zange in der Hand, fasse sie und
verbrenne sie im Feuer, denn sonst kommt sie wieder. (Schabbath 110 a)
Heirate keine zwei Frauen; hast du zwei geheiratet, so heirate eine dritte. (Pesachim 112 b)
Wenn du in den Krieg ziehst, so gehe nicht zuerst, sondern zuletzt, damit du zuerst heimkehren kannst.
(Pesachim 113)
Raba sagte: Es gibt keinen erzwungenen Beischlaf, weil die Erektion nur bei Absicht erfolgt.
Vielmehr, wenn er mit steifem Gliede von einem Dach auf die auf der Erde liegende Schwägerin
gefallen ist und so in ihr stecken geblieben ist! Wenn er in der Absicht gegen die Wand zu stoßen,
gegen seine Schwägerin gestoßen hat, so ist sie ihm angeeignet. (Jabmuth 53 b)
Gehe nicht unbefugt in den Hof deines Nächsten, um das Deinige zu nehmen, damit du ihm nicht als
Dieb erscheinst; schlage ihm vielmehr die Zähne aus und sage: Ich nehme das Meinige.
(Baba kamma 27 b)
Es ist erlaubt, den Frevlern in dieser Welt zu schmeicheln. (Sotah 71 b)
Wenn jemand wünscht, daß seine Gelübde des ganzen Jahres nichtig seien, so spreche er am Beginn
des Jahres: jedes Gelübde das ich tun werde, ist nichtig; nur muß er beim Geloben daran denken.
(Nedarim 23 b)
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