Ehemaliger_User
Beatus ille, qui procul negotiis.
- 10. April 2002
- 29.057
Was haltet ihr von der Deutschen Gesetzgebung, in Bezug auf den "Islam"?
Die Sharia in Deutschland Nach der Wahrheit graben
LG.Sche
Einmal mehr entscheid ein deutsches Gericht mit Hinweis auf die Scharia (das islamische Gesetz), das vorwiegend zur Verunglimpfung von Frauen, Hass und Gewalt anstachelt.
Im jüngsten Beispiel rief Lisa, eine mit einem Ägypter verheiratete deutsche Frau (46), die Polizei; sie suchte Schutz für sich und ihre 17-jährige Tochter vor den Angriffen durch ihren Ehemann Magdi. Lisas Mann drohte ihre Tochter zu töten, die von einem Mann vergewaltigt worden war. Magdi ist praktizierender Muslim und glaubt, dass seine Tochter „Zena“ (Ehebruch) begangen hat. Er sagte seiner Frau, dass er seiner Tochter schon immer misstraute, die heimlich einen deutschen Freund hatte. Lisa reichte die Scheidung ein und forderte seine Ausweisung.
Richter Matthias Rau an einem Gericht in Hannover entschied (am 21. Januar 2009), dass Lisa mindestens ein Jahr warten müsse, bevor sie geschieden wird. Ihr Mann kann nicht ausgewiesen werden.
„Er muss umerzogen werden, in der Hoffnung, dass er sein islamisches Verständnis der ‚Zena‘ aufgibt“, sagte der Richter. Er argumentierte: „Muslime haben ein anderes Verständnis von Vergewaltigung als Europäer und das muss mit in Betracht gezogen werden.“In einem Interview mit dem NDR am 18. Februar 2009 sagte Rau:
„Die Scharia stellt Vergewaltigung in eine Linie mit Ehebruch, Zena, und oft werden die Opfer – Frauen – bestraft, statt die Täter zu verfolgen und sie zu verurteilen.“Helmut Wagner, ein weiterer deutscher Richter, diesmal in Essen, entschied am 2. März 2009, dass muslimische Mädchen in Deutschland nicht gezwungen werden können in der Öffentlichkeit zu schwimmen und die in der Schule die Evolutionstheorie zu lernen. Die Eltern von drei Mädchen verlangten ein Urteil, das ihre Töchter von der Teilnahme am Schwimmunterricht und Stunden, in denen die Evolutionstheorie gelehrt wird, befreit werden. Wagner argumentierte:
„Diese Dinge widersprechen Lehren des Islam, der Religion dieser Mädchen; daher können diese muslimischen Mädchen angesichts der Religionsfreiheit nicht gezwungen werden Dinge zu tun oder zu lernen, die mit ihrer Religion inkompatibel sind.“Der Staatsanwalt war empört. Er widersprach Wagners Urteil und sagte:
„Wie würde dieser Richter entscheiden, wenn ein Muslim jemanden tötet, der vom Glauben abfällt? Nach dem Koran muss er getötet werden. Würde der Richter den Täter freilassen?“ Der Staatsanwalt zitiert den Koran, in dem es heißt: „Und wenn sie sich abwenden, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet; und nehmt euch keinen von ihnen zum Beschützer oder zum Helfer.“ (Sure 4,89)Der Staatsanwalt fügte hinzu:
„Im Islam ist die Vielehe erlaubt. Sollte das für Muslime auch in Deutschland gut geheißen werden? Es scheint mir, dass einige deutsche Richter königlicher als der König und katholischer als der Papst sind. Einige arabische Länder nutzen westliche Gesetzbücher.In einem weiteren Fall entschied Richter Hans-Dieter Bachmann an einem Gericht in Dortmund ebenfalls (12. Februar 2009) unter Bezugnahme auf die Scharia. Er sagte, nach dem Koran kann ein muslimischer Vater seine 15-jährige Tochter schlagen, die sich weigert ein Kopftuch zu tragen; er könne nicht dafür bestraft werden und zitierte folgenden Abschnitt aus dem Koran:
„Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“ (Sure 4 über Frauen)Es gibt zahlreiche Fälle, in denen inzwischen in Deutschland unter Bezugnahme auf die Scharia geurteilt wird. Anfang 2007 bezog sich Christa Datz-Winter, Richterin in Frankfurt, ebenfalls auf einen Abschnitt im Koran, das dem Ehemann das Recht gibt seine Frau zu schlagen. Sie zögerte die Scheidung einer marokkanischen Frau von ihrem marokkanischen Ehemann hinaus; beide wohnen in Deutschland.
Statt Paragraph 1565 des deutschen Zivilrechts zu nutzen, zog es Datz-Winter vor die Härtefall-Kriterien zu nutzen, wie sie im Koran vorgegeben sind und fügte ihrem Urteil hinzu:
„Sowohl Ehefrau als auch Ehemann sind Muslime. Im Islam ist es dem Ehemann erlaubt seine Frau zu züchtigen. Diese Tatsache kann nicht ignoriert werden. In diesem Fall müssen kulturelle und religiöse Motive einbezogen werden.“Andrea Bramsche, Anwältin aus Stuttgart, sagte der bekannten Wochenzeitung DIE ZEIT online (19. Februar 2009):
„Was ist los in deutschen Gerichten? Sind wir hier in Saudi-Arabien oder dem Iran? Selbst einige muslimische Länder sind offensichtlich säkularer als wir. Syrien, der Libanon und Tunesien zum Beispiel wenden den Code Napoléon an; die Türkei benutzt das schweizerische Gesetz. Würde übrigens ein saudischer Richter einem Deutschen erlauben in Saudi-Arabien Alkohol zu trinken, weil die Bibel das gestattet?“Die Liste der Abschnitte aus dem Koran und den Hadithen, die die Grundlage der Scharia bilden und Frauen verunglimpfen, ist lang. Mehr dazu findet sich auf „Is Islam a Violent Faith?“ und „Women in Hadith.”
Wenn deutsche Gerichte sich entscheiden die Scharia in ihren Urteilsbegründungen zu nutzen, dann können Frauen geschlagen werden, ihre Zeugenaussage ist die Hälfte der Aussage von Männern wert, ihnen wird verboten alleine zu reisen, sie können nur die Hälfte dessen erben, was ihr männlichen Verwandten bekommen. Frauen mangelt es an Intellekt. Sie können nicht ohne Erlaubnis ihrer Ehemänner fasten, usw. All diese Gebote bringt die Scharia mit sich.
Die Scharia hat auch deutsche Schulen infiltriert. Ein Schulleiter in Dortmund erlaubt mulismischen Schülern, die die Evolutionstheorie nicht lernen mögen, alternativ die „kreationistische Theorie“ zu lernen.
In einer anderen Schule gab die Schulleitung die Anweisung aus, das männliche Lehrer muslimischen Mädchen nicht die Hand geben dürfen, wenn sie ihnen die Abschlusszeugnisse überreichen. „Das ist im Islam haram (nicht erlaubt)“, sagte der Schulleiter.
Auch das deutsche Auswärtige Amt ist von der Scharia infiltriert. Die ägyptischen Wochenzeitung Al Ahram (vom 19. Oktober 2008) führte ein Interview mit Gabrielle Linda Gülil, eine muslimische Türkin, deren wirklicher Vorname Layla ist und die ihr Haar blond färbt, um deutsch auszusehen; sie arbeitet als Leiterin einer neuen Abteilung namens „Dialog mit der islamischen Welt“ und sagte:
„Durch Interaktion und Dialog mit der muslimischen Welt hoffen wir die Lücke zwischen Kulturen zu überbrücken und Missverständnisse aufzuklären.“Von welcher Art von „Missverständnissen“ redet Gülil? Sind „Frauen schlagen“ und Muslime zu drängen Ungläubige – Christen und Juden – zu töten, zu dem der Koran, die Hadithe und Fatwen aufstacheln, alles „Missverständnisse“? Das ist eine Beleidigung des Intellekts aller zurechnungsfähigen Menschen.
Dann sagte Gülil:
„Toleranz muss die Oberhand haben. Die Respektierung anderer Religionen ist unverzichtbar.“Die Frage ist: Wer ist tolerant, die Islamisten oder die übrige Welt? Wer erlaubt Nichtmuslimen nicht ihre Tempel zu bauen und ihre Religion auszuüben? Ist es der Westen oder die muslimischen Staaten, angeführt von Saudi-Arabien, der Wiege des fanatischen Islam? Wer setzte nach den Mohammed-Karikaturen Botschaften in Brand? Haben Sie je von einem Christen oder Juden gehört, der an einer Moschee Feuer legte?* Wer ist in Wirklichkeit intolerant?
Um dem ganzen die Krone aufzusetzen sagt Gülil: „Einige muslimische Länder wie Saudi-Arabien erzwingen das islamische Scharia-Gesetz, ohne sich die Mühe zu machen zu erklären, dass dieses Gesetz nicht notwendigerweise eine Menschenrechtsverletzung darstellt.“
Was sollten die Saudis erklären? Wie Männer Frauen schlagen und sie verunglimpfen sollten? Frauen zu schlagen, sie zu verunglimpfen und zu Hass und Gewalt gegen Nichtmuslime aufzustacheln „stellen keine Verletzung der Menschenrechte“ dar? Das ist geisteskrank.
Statt uns Vorträge über „Missverständnisse“ und „Toleranz“ zu halten, hätte Gülil die Muslime auffordern sollen tolerant zu sein und der Gewalt abzuschwören.
Die Scharia ist nicht das „Gesetz Allahs“. Gott ist barmherzig und tolerant. Er würde nie dazu aufstacheln menschliche Wesen zu töten und zu verunglimpfen. Jeder, der das Gegenteil behauptet, ist schlechterdings ein Verbrecher.
Islam ist ein arabisches Wort, das „Unterwerfung“ bedeutet. Es gibt keinen Raum für Freiheit im Islam. Er ist voller Widersprüche. Während der Koran sagt: „Es gibt keinen Zwang im Glauben“ (Sure 2,256), stachelt er in zahlreichen Abschnitten zu Hass und Gewalt an. Muslime, die dem Islam den Rücken kehren, werden als „Ketzer“ gebrandmarkt und zum Tode verurteilt. Überprüfen Sie die oben genannten Verse.
Viele deutsche Apologeten – und in der Tat viele Europäer wie der britische Erzbischof von Canterbury, Rowan Williams, der die Scharia begrüßt – argumentieren, dass für Muslime, die im Westen leben, deren eigenes Gesetz, die Scharia, neben dem weltlichen Gesetz angewendet werden muss. Sie rechtfertigen das mit Religionsfreiheit, die alle westlichen Verfassungen vorschreiben.
Sie führen auch an, dass in dem Bemühen Migranten unterschiedlichen religiösen Hintergrunds zu integrieren, diese Leute sich „zuhause fühlen“ müssen. Ihre religiösen Grundsätze müssen einbezogen werden. Aber was ist mit westlich-weltlichen Gesetzen und Verfassungen? Nutzen sie die Bibel oder beziehen sie sich darauf? Die Antwort ist NEIN.
Gleichzeitig begreifen all diese Apologeten nicht oder ignorieren, dass die Scharia grundlegende Menschenrechte verletzt.
Ich glaube, dass Apologeten, die auf die Scharia verweisen und ihre entsetzlichen Regeln akzeptieren, das nicht aus Angst vor den Islamisten tun. Das Ziel ist die Beschwichtigung der radikalen Muslime. Folglich machen sie sich zu Komplizen derer, die die Menschenrechte verletzetn und zu Hass und Gewalt aufstacheln.
* Anmerkung heplev: Ein solcher Fall ist „bekannt“: 1969 versuchte ein durchgeknallter Tourist, der christliche Australier Michael Rohan in der Al-Aqsa-Moschee Feuer zu legen. Die israelischen Behörden nahmen ihn fest und stellten ihn vor Gericht.Ich weiß nicht, was das für Richter sind, die solche Entscheidungen treffen und unsere christlichen Werte und Rechtssprechung unterlaufen. Der Verdacht, dass es sich um Alt-68er-Gutmenschen handelt, für die Multi-Kulti noch ein Lebensziel ist, liegt m.E. aber nahe.
Das können sie gerne in ihrer Freizeit vertreten. Aber als Richter eines deutschen Gerichtes sind sie dann ungeeignet, wenn sie ihre Rechtsauffassung davon prägen lassen.
Die Sharia in Deutschland Nach der Wahrheit graben
http://de.wikipedia.org/wiki/Schari'aDie Bedeutung der Schari'a nimmt seit etwa Mitte der 1970er Jahre in allen islamischen Ländern wieder kontinuierlich zu. Auch in der laizistischen Türkei mehren sich politisch einflussreiche Stimmen, die die Rückkehr zum islamischen Schari'a-Recht fordern. So schrieb etwa die islamistisch-nationalistische Tageszeitung "Milli Gazete" am 16. Oktober 2006:[12]
- „Es ist unlogisch, widersprüchlich und unsinnig, wenn ein Mensch behauptet, er sei zwar Muslim, aber gegen die Scharia. […] Die Scharia ist ein heiliger Begriff. Islam und Scharia sind gleichbedeutend.“
Kritiker halten solchen Bestrebungen auch entgegen, dass die Schari'a nicht mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vereinbar sei.
LG.Sche
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