Also ich kann mir einfach nicht erklären (und ich habe sogar schon Jursiten gefragt), warum es einen Unterschied machen soll, ob einem ein Fingerabdruck genommen oder Fotos geschossen werden, aber ein "genetischer Fingerabdruck" darf in den meisten Fällen überhaupt nicht genommen werden und selbst wenn nur durch Richterbeschluss.
Der Fall Moshammer hat es ja jetzt wieder gezeigt.
Wie seht ihr das?
http://www.welt.de/data/2005/01/18/389883.html
Der Fall Moshammer hat es ja jetzt wieder gezeigt.
Wie seht ihr das?
Moshammer-Mord heizt Debatte um DNA-Tests an
Politiker von CDU, CSU und SPD fordern eine breitere Nutzung von Gendaten bei der Verbrechensaufklärung
Probenbehälter für Speichel in einem DNA-Labor
Berlin - Nach dem schnellen Ermittlungserfolg im Mordfall Moshammer werden Forderungen nach einer Ausweitung von DNA-Analysen zur Verbrechensbekämpfung lauter. Neben Unionspolitikern wie CSU-Chef Edmund Stoiber und dem stellvertretenden Unionsfraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach (CDU) forderten am Montag auch führende SPD-Vertreter wie Partei- und Fraktionschef Franz Müntefering und SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz, die Speicherung von Gendaten zum Standard der erkennungsdienstlichen Behandlung zu machen. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hartmut Koschyk (CSU), sagte der WELT: "Wir machen uns bei der Strafverfolgung künstlich blind."
Grüne und FDP lehnten hingegen eine Erfassung von Gendaten im Zuge von üblichen erkennungsdienstlichen Maßnahmen mit Hinweis auf die Bürgerrechte scharf ab. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, warnte vor einem "tiefen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht". Aus der Bundesregierung gab es zunächst keine Stellungnahme zu dem Thema. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) werde abwarten, was die Prüfung der Länder ergebe, sagte eine Sprecherin. Die Justizminister von Bund und Länder wollen sich auf ihrer Frühjahrskonferenz mit dem Thema beschäftigen. Klaus Jansen, Vorsitzender der Bundes deutscher Kriminalbeamter, forderte im Gespräch mit der WELT: "Wenn sich SPD und Grüne in dieser Frage nicht einigten, müßte der Kanzler mal sagen, wo es lang geht."
Der mutmaßliche Mörder des Modemachers Rudolph Moshammer war am Wochenende innerhalb von drei Tagen mit Hilfe von Genspuren überführt worden. DNA-Tests sind bisher nur möglich, wenn ein Richter der Entnahme und Analyse zustimmt. Die Proben dürfen nur dann beim Bundeskriminalamt gespeichert werden, wenn von einer schweren Straftat und Wiederholungsgefahr auszugehen ist. Da dies 1994 bei Marc Hoffmann verneint wurde, war zum Beispiel der spätere mutmaßliche Mörder der Kinder Levke und Felix nicht in der Datenbank speichert. A.G.
http://www.welt.de/data/2005/01/18/389883.html