Adamantios
Geheimer Meister
- 11. Dezember 2003
- 171
Friedrich von Schiller (1759-1805), deutscher Schriftsteller, studierte die Rechte, Medizin und Geschichte. Er verfasste auch historische Schriften, so »Das Inquisitionsgericht«.
Als Schriftsteller und Historiker hielt er die Teufelsdienste der Inquisitionsgerichte in der »Geschichte des Abfalls der vereinigten Niederlande von der spanischen Regierung« in eindrücklichster Weise fest.
Es ist beschrieben in der Säkular-Ausgabe von Schillers Werken, herausgegeben von R. Fester, Band. 14:
Das Inquisitionsgericht
»Philipp der Zweite [1527-1598, König von Spanien] sähe sich nicht so bald durch den Frieden von Chateau-Cambresis [1559] im ruhigen Besitz seiner Reiche, als er sich ganz dem großen Werk der Glaubensreinigung hingab und die Furcht seiner niederländischen Untertanen wahr machte.
Die Verordnungen, welche sein Vater gegen die Ketzer hatte ergehen lassen, wurden in ihrer ganzen Strenge erneuert, und schreckliche Gerichtshöfe, denen nichts als der Name der Inquisition fehlte, wachten über ihre Befolgung.
Aber sein Werk schien ihm kaum zur Hälfte vollendet, solange er die spanische Inquisition nicht in ihrer ganzen Form in diese Länder verpflanzen konnte - ein Entwurf, woran schon der Kaiser gescheitert hatte.
Eine Stiftung neuer Art und eigener Gattung ist diese spanische Inquisition, die im ganzen Laufe der Zeiten kein Vorbild findet und mit keinem geistlichen, keinem weltlichen Tribunal zu vergleichen steht.
Inquisition hat es gegeben, seitdem die Vernunft sich an das Heilige wagte, seitdem es Zweifler und Neuerer gab; aber erst um die Mitte des dreizehnten Jahrhunderts, nachdem einige Beispiele der Abtrünnigkeit die Hierarchie aufgeschreckt hatten, baute ihr Innocentius der Dritte einen eigenen Richterstuhl und trennte
auf eine unnatürliche Weise die geistliche Aufsicht und Unterweisung von der strafenden Gewalt.
Um desto sicherer zu sein, dass kein Menschengefühl und keine Bestechung der Natur die starre Strenge ihrer Statuten auflöse, entzog er sie den Bischöfen und der säkularischen Geistlichkeit, die durch die Bande des bürgerlichen Lebens noch zu sehr an der Menschheit hing, um sie Mönchen zu übertragen, einer Abart des menschlichen Namens, die die heiligen Triebe der Natur abgeschworen, dienstbaren Kreaturen des römischen Stuhls.
Deutschland, Italien, Spanien, Portugal und Frankreich empfingen sie; ein Franziskanermönch saß bei dem fürchterlichen Urteil über die Tempelherrn zu Gerichte; einigen wenigen Staaten gelang es, sie auszuschließen oder der weltlichen Hoheit zu unterwerfen.
Die Niederlande waren bis zur Regierung Karls des Fünften damit verschont geblieben; ihre Bischöfe übten die geistliche Zensur, und in außerordentlichen Fällen pflegte man sich an fremde Inquisitionsgerichte, die französischen Provinzen nach Paris, die deutschen nach Köln zu wenden.
Als Schriftsteller und Historiker hielt er die Teufelsdienste der Inquisitionsgerichte in der »Geschichte des Abfalls der vereinigten Niederlande von der spanischen Regierung« in eindrücklichster Weise fest.
Es ist beschrieben in der Säkular-Ausgabe von Schillers Werken, herausgegeben von R. Fester, Band. 14:
Das Inquisitionsgericht
»Philipp der Zweite [1527-1598, König von Spanien] sähe sich nicht so bald durch den Frieden von Chateau-Cambresis [1559] im ruhigen Besitz seiner Reiche, als er sich ganz dem großen Werk der Glaubensreinigung hingab und die Furcht seiner niederländischen Untertanen wahr machte.
Die Verordnungen, welche sein Vater gegen die Ketzer hatte ergehen lassen, wurden in ihrer ganzen Strenge erneuert, und schreckliche Gerichtshöfe, denen nichts als der Name der Inquisition fehlte, wachten über ihre Befolgung.
Aber sein Werk schien ihm kaum zur Hälfte vollendet, solange er die spanische Inquisition nicht in ihrer ganzen Form in diese Länder verpflanzen konnte - ein Entwurf, woran schon der Kaiser gescheitert hatte.
Eine Stiftung neuer Art und eigener Gattung ist diese spanische Inquisition, die im ganzen Laufe der Zeiten kein Vorbild findet und mit keinem geistlichen, keinem weltlichen Tribunal zu vergleichen steht.
Inquisition hat es gegeben, seitdem die Vernunft sich an das Heilige wagte, seitdem es Zweifler und Neuerer gab; aber erst um die Mitte des dreizehnten Jahrhunderts, nachdem einige Beispiele der Abtrünnigkeit die Hierarchie aufgeschreckt hatten, baute ihr Innocentius der Dritte einen eigenen Richterstuhl und trennte
auf eine unnatürliche Weise die geistliche Aufsicht und Unterweisung von der strafenden Gewalt.
Um desto sicherer zu sein, dass kein Menschengefühl und keine Bestechung der Natur die starre Strenge ihrer Statuten auflöse, entzog er sie den Bischöfen und der säkularischen Geistlichkeit, die durch die Bande des bürgerlichen Lebens noch zu sehr an der Menschheit hing, um sie Mönchen zu übertragen, einer Abart des menschlichen Namens, die die heiligen Triebe der Natur abgeschworen, dienstbaren Kreaturen des römischen Stuhls.
Deutschland, Italien, Spanien, Portugal und Frankreich empfingen sie; ein Franziskanermönch saß bei dem fürchterlichen Urteil über die Tempelherrn zu Gerichte; einigen wenigen Staaten gelang es, sie auszuschließen oder der weltlichen Hoheit zu unterwerfen.
Die Niederlande waren bis zur Regierung Karls des Fünften damit verschont geblieben; ihre Bischöfe übten die geistliche Zensur, und in außerordentlichen Fällen pflegte man sich an fremde Inquisitionsgerichte, die französischen Provinzen nach Paris, die deutschen nach Köln zu wenden.