Anonymer User
will lieber unerkannt bleiben
- 1. Januar 1970
- 225
Hallo zusammen,
folgende Frage beschäftigt mich gerade.
Gibt es in Deutschland Geisterstädte?
Gemeinden, Ortschaften, Gehöfe, Gr. Hofreiten usw. die z.Bsp. nach der Wende verlassen wurden und nicht mehr oder so gut wie nicht bewohnt sind, ist es evtl. denkbar das ich die Verantwortung im Namen meiner Firma (Gesellschaft - Juristische Person) die Wiederbelebung Anzugehen und diese Geisterortschaft dann in die Firmierung umbenenne?
Rechtlich gesehen dürfte es doch nur Verlassenes Eigentum sein, ich müsste nur die Einwilligung der Eigentümer haben, bzw. einer Gemeindesitzung mit den Eigentümern veranstallen und deren Einwilligung einholen, dann könnte ich z.Bsp. auch in deren Namen als Handlungsbevollmächtigter die Sache angehen.
Der Name, wie wird der Festgelegt, normaler weis Wachsen Ortschaften Langsam heran und der Name entwickelt sich irgend wie, aus dem Hof, aus dem ersten Siedler, aus der Geografischen Lage und Namensgebung, oder aus dem Angesiedelten Handwerk o.ä.!
Wenn man also nun so eine Ortschaft von 0% aus wieder Hochfährt, dann dürfte da ja auch ein neuer Name möglich sein, oder?
Nur mal so ein Gedanke, ich würde gerne einen Ort Schaffen an dem unsere Gesellschaft und alle Mitarbeiter Uneingeschränkt Agieren können, so als Öffentliche aber Private Gesellschaft , wo jeder im Namen der Gesellschaft ein Zusatz Geschäft führen kann ohne großen Auflagen zu Unterliegen. In meiner Firma sind sehr viele Handwerker und Dienstleister vertretten, die zuvor in ihrem Handwerk unzufrieden waren und dann bei mir als LKW Fahrer landeten.
Warum muss der Bäcker ein Meister sein um den Teil anzurichten und dann Brot uns Brötchen usw. herzustellen, ein Geselle macht das im Namen des Meisters, der hat eben nur der Handwerksordung von 1831 genügt und die Kostspielige Meisterprüfung abgelegt, sonst ist der Meister auch kein Besserer Geselle und kann eigentlich nur die Buchhaltung als extra, das aber kann die Zentrale Buchhaltung meiner Gesellschaft auch!
Warum müssen Ladenschlußzeiten sein, der Handwerker darf 24h lang seine Leistungen Anbieten, der Händler muss sich dem Ladenschlußgesetz unterwerfen, wo ist das Gerecht oder die Unternehmerfreiheit, mann stelle sich vor Opel dürfte am Band nur von 7-22Uhr Herstellen!
Da alles was aber Innerbertrieblich abläuft Rechtlich als Eigenentnahmen gilt, dürfte es möglichsein einen 24Std. Laden an 365 Tagen zu Betreiben, dann kommen die Besseren Hälfeten und deren Kreativität auch endlich mal richtig zum Zuge und nicht auf Dumme gedanken wie Tupperparty's, AVON Treffs, oder Weightwatchers usw. :-)
Würde gerne wissen wie ihr als gebildete Vertretter der Allgemeinheit dazu steht und darüber denkt?
MFG
folgende Frage beschäftigt mich gerade.
Gibt es in Deutschland Geisterstädte?
Gemeinden, Ortschaften, Gehöfe, Gr. Hofreiten usw. die z.Bsp. nach der Wende verlassen wurden und nicht mehr oder so gut wie nicht bewohnt sind, ist es evtl. denkbar das ich die Verantwortung im Namen meiner Firma (Gesellschaft - Juristische Person) die Wiederbelebung Anzugehen und diese Geisterortschaft dann in die Firmierung umbenenne?
Rechtlich gesehen dürfte es doch nur Verlassenes Eigentum sein, ich müsste nur die Einwilligung der Eigentümer haben, bzw. einer Gemeindesitzung mit den Eigentümern veranstallen und deren Einwilligung einholen, dann könnte ich z.Bsp. auch in deren Namen als Handlungsbevollmächtigter die Sache angehen.
Der Name, wie wird der Festgelegt, normaler weis Wachsen Ortschaften Langsam heran und der Name entwickelt sich irgend wie, aus dem Hof, aus dem ersten Siedler, aus der Geografischen Lage und Namensgebung, oder aus dem Angesiedelten Handwerk o.ä.!
Wenn man also nun so eine Ortschaft von 0% aus wieder Hochfährt, dann dürfte da ja auch ein neuer Name möglich sein, oder?
Nur mal so ein Gedanke, ich würde gerne einen Ort Schaffen an dem unsere Gesellschaft und alle Mitarbeiter Uneingeschränkt Agieren können, so als Öffentliche aber Private Gesellschaft , wo jeder im Namen der Gesellschaft ein Zusatz Geschäft führen kann ohne großen Auflagen zu Unterliegen. In meiner Firma sind sehr viele Handwerker und Dienstleister vertretten, die zuvor in ihrem Handwerk unzufrieden waren und dann bei mir als LKW Fahrer landeten.
Warum muss der Bäcker ein Meister sein um den Teil anzurichten und dann Brot uns Brötchen usw. herzustellen, ein Geselle macht das im Namen des Meisters, der hat eben nur der Handwerksordung von 1831 genügt und die Kostspielige Meisterprüfung abgelegt, sonst ist der Meister auch kein Besserer Geselle und kann eigentlich nur die Buchhaltung als extra, das aber kann die Zentrale Buchhaltung meiner Gesellschaft auch!
Warum müssen Ladenschlußzeiten sein, der Handwerker darf 24h lang seine Leistungen Anbieten, der Händler muss sich dem Ladenschlußgesetz unterwerfen, wo ist das Gerecht oder die Unternehmerfreiheit, mann stelle sich vor Opel dürfte am Band nur von 7-22Uhr Herstellen!
Da alles was aber Innerbertrieblich abläuft Rechtlich als Eigenentnahmen gilt, dürfte es möglichsein einen 24Std. Laden an 365 Tagen zu Betreiben, dann kommen die Besseren Hälfeten und deren Kreativität auch endlich mal richtig zum Zuge und nicht auf Dumme gedanken wie Tupperparty's, AVON Treffs, oder Weightwatchers usw. :-)
Würde gerne wissen wie ihr als gebildete Vertretter der Allgemeinheit dazu steht und darüber denkt?
MFG