ElMurmeltierissimo
Großmeister
- 24. August 2004
- 90
Hallo alle miteinander,
nachdem im privaten Kreis oben gestellte Frage aufgekommen ist, wollte ich "grundsätzlich" einmal wissen was denn nun richtig ist - und da die Diskussion darum in Dtld. bisher immer nur theoretisch geblieben ist, hoffe ich im Themenbereich "Philosophie und Grundsatzfragen" richtig zu liegen - andernfalls bitte ich sehr darum den Thread zu verschieben.
Bin gespannt auf die Umfrage + Diskussion.
Gruß
ElMurmeltierissimo
---
Hier noch der entsprechende Artikel:
http://dejure.org/gesetze/GG/63.html
nachdem im privaten Kreis oben gestellte Frage aufgekommen ist, wollte ich "grundsätzlich" einmal wissen was denn nun richtig ist - und da die Diskussion darum in Dtld. bisher immer nur theoretisch geblieben ist, hoffe ich im Themenbereich "Philosophie und Grundsatzfragen" richtig zu liegen - andernfalls bitte ich sehr darum den Thread zu verschieben.
Bin gespannt auf die Umfrage + Diskussion.
Gruß
ElMurmeltierissimo
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Hier noch der entsprechende Artikel:
Quelle:Artikel 63
(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.
http://dejure.org/gesetze/GG/63.html