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Kopfgeldjagt in Deutschland ist erlaubt !!!

29. November 2016
1
Moin,

ich weiß nicht ob ich in diesem Tread richtig bin aber ich hatte hier ein Thema gesehen (https://www.weltverschwoerung.de/off-topic/2684-die-kopfgeldjagd-deutschland-europa.html) wo die Antworten völliger (sry wenn ich es so sage) scheiß waren. :mad:

Alle haben gesagt in Deutschland wäre es Illegal Kopfgeldjäger zu sein.
Das ist natürlich völlig mist und das kann ich euch hier mal kurz erklären.

Es gibt in Deutschland das Recht der Festnahme von jederman (§127 STPO)
- Gemäß § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO) ist jedermann befugt, eine Person ohne rechtliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn die Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festzustellen ist.
Ich zitiere also noch einmal... "wenn die Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festzustellen ist".

Bedeutet also jede Person die vom BKA, LKA oder was auch immer gesucht wird und eine Straftat begangen hat und auf der Flucht ist darf verfolgt werden und
festgenommen werden von JEDEM !!!!

Zudem wird von dem BKA (BKA - Fahndungen) extra
eine Seite eingerichtet wo man solche Menschen sieht die verfolgt werden mit dem sogenannten Kopfgeld.

Außerdem kann man mit einem kleinen Waffenschein auch mit einer Schreckschuss oder Gaspistole in der Öffentlichkeit rum laufen.
Das bedeutet also das man diese immer dabei haben darf und wenn man so eine Person verfolgt und diese Person dich dann bedrohnt,
dann kann die Waffe auch zum Einsatz gebracht werden ohne etwas zu befürchten.
(Man muss ja nicht abdrücken aber kann ihn damit zwingen waffen hin zu legen oder halt sich direkt zu ergeben.)

Also sag mir jetzt noch einmal einer es sei in Deutschland Illegal
einen Menschen zu verfolgen zu ermitteln und ihn fest zu nehmen.

Danke fürs lesen :3
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.819
AW: Kopfgeldjagt in Deutschland ist erlaubt !!!

Willkommen im Forum...

Unjedient, wa?

§ 127 StPO (1) schrieb:
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

Wenn er auf frischer tat betroffen oder verfolgt wird, sonst nicht.
 

a-roy

Mensch
22. Oktober 2007
11.473
AW: Kopfgeldjagt in Deutschland ist erlaubt !!!

Zu viel 'Renegade' gesehen, Leon Benjamin Keller?
 
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