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Kuckuckskinder!

Soll ein Vaterschaftstest prinzipiell erlaubt werden?


  • Umfrageteilnehmer
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  • Umfrage geschlossen .

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
Eine nicht gerade nette Bezeichnung, für eine Sache die öfter vorkommt als man denkt. Nach einer Diskussion im Chat, habe ich mich nun doch entschlossen das Thema zur Diskussion zu stellen.

Lange Zeit war es Scheinvätern quasi unmöglich, sich zu vergewissern ob sie überhaupt der Vater eines Kindes sind oder nicht. Ich persönlich denke, der Staat wollte sich damit Kosten ersparen, denn wenn kein Vater ermittelt werden kann muß der Staat zahlen.

Das nun Frauen so vehement gegen dieses neue Gesetz sind, ( zumindest zeigte sich das im Chat) kann ich selbst nicht verstehen, entweder ist eine Beziehung so gut, dass der Vater nicht zweifeln muß, oder aber wenn es Gründe für diese Zweifel gibt, kann man diese Zweifel ziemlich leicht ausschalten.

Kuckuckskind-Urteil des BGH: Der BGH zwingt Mütter zur Nennung des tatsächlichen Vaters und stärkt Scheinvätern damit den Rücken (AZ XII ZR 136/09).



Kuckuckskind-Urteil: BGH zwingt Mutter zur Nennung des Vaters/ Urteil/BGH/Kuckuckskind/ XII ZR 136/09


Eine Meldung aus der Statistik: Kuckuckskinder nehmen einen Anteil von 5 bis 10 % aller Kinder ein. Sogar Werte von etwa 15 % Kuckuckskindern wurden zuletzt von Forschern angegeben. Somit werden jährlich etwa 40.000 Kuckuckskinder geboren

Ferner finde ich, sowohl das Kind wie auch der Vater haben ein Recht auf die Wahrheit, es kann nicht sein, dass eine Frau das als ihr Persönlichkeitsrecht ansieht, einem Mann ein Kind unterzujubeln weil der mehr zahlen kann als der richtige Vater.
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Kuckuckskinder!

Lange Zeit war es Scheinvätern quasi unmöglich,
Nein, es war allen Vätern unmöglich sicher zu sein.
Eine sehr alte Weisheit.
Deshalb gibt es zum Beispiel im Judentum die Regelung: jüdische Mutter =>Jude.
Ein jüdischer Vater als Beweis genügt nicht.
Ich persönlich denke, der Staat wollte sich damit Kosten ersparen, denn wenn kein Vater ermittelt werden kann muß der Staat zahlen.
Schmonzes.
Die (angeblich patriarchalische) Rechtssprechung folgte dem gesunden Menschenverstand und dem Gebot,
die Familie, bzw. die Kinder zu schützen.
Zweifel sind schnell in der Welt, aber sichere Erkenntnis ist erst seit wenigen Jahren möglich.
Das nun Frauen so vehement gegen dieses neue Gesetz sind, [...]

Ferner finde ich, sowohl das Kind wie auch der Vater haben ein Recht auf die Wahrheit, [..]
Oft genug ist es nicht einmal böse Absicht, wenn die Mutter sich bei der Benennung des Vaters irrt.
Wie schon gesagt, war die bisherige Rechtssprechung eher auf die Versorgung des Kindes und dem
Schutz eines antiquierten Familienbildes ausgerichtet.

Die neue Rechtssprechung hat auch ihre offensichtlichen Nachteile.
Bisher galt als Vater des Kindes mit allen Rechten und Pflichten, wer in der Zeit der Empfängnis mit der Mutter verheiratet war
oder in Übereinstimmung mit der Mutter seine Vaterschaft erklärt hatte.
Die neue Rechtssprechung nimmt endlich die wissenschaftliche Möglichkeit zur Kenntnis,
den biologischen Vater zweifelsfrei zu identifizieren.
Vaterschaft ist mehr als nur die Beisteuerung von ein paar Genen.
Aber biologische Vaterschaft ist eindeutig und das Urteil wird über kurz oder lang einige Verhaltensänderungen bewirken.

Proteste gegen dieses Urteil verbuche ich im gleichen Aktenordner wie sonstige Wissenschaftsfeindlichkeit.
Ich würde das nicht an einem Geschlecht festmachen, wenn hier nun ausnahmsweise nicht fast
jede fünfte Mutter im Lande betroffen wäre.

Science!
It works, bitches!

 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Kuckuckskinder!

Hallo Al´Azrad;
Nein, es war allen Vätern unmöglich sicher zu sein.
Eine sehr alte Weisheit.
Deshalb gibt es zum Beispiel im Judentum die Regelung: jüdische Mutter =>Jude.
Ein jüdischer Vater als Beweis genügt nicht.
Nun gibt es aber auch Väter die zweifeln nicht daran der Vater zu sein, die wollen und brauchen auch keinen Beweis/Vaterschaftstest.
Die (angeblich patriarchalische) Rechtssprechung folgte dem gesunden Menschenverstand und dem Gebot,
die Familie, bzw. die Kinder zu schützen.
Zweifel sind schnell in der Welt, aber sichere Erkenntnis ist erst seit wenigen Jahren möglich.
Die Möglichkeit die Vaterschaft per Test nachzuweisen gibt es schon ziemlich lange, bis jetzt haperte es aber, am angeblichen Persönlichkeitsrecht der Frau, heimlich gemachte Tests waren sogar strafbar.

Oft genug ist es nicht einmal böse Absicht, wenn die Mutter sich bei der Benennung des Vaters irrt.
Öhm wie meinen, sie meint es gut, wenn sie den finanziell besser stehenden als Vater angibt?
Wie schon gesagt, war die bisherige Rechtssprechung eher auf die Versorgung des Kindes und dem
Schutz eines antiquierten Familienbildes ausgerichtet.
Ja aber das passt nicht, zur angestrebten Gleichberechtigung.

Die neue Rechtssprechung hat auch ihre offensichtlichen Nachteile.
Bisher galt als Vater des Kindes mit allen Rechten und Pflichten, wer in der Zeit der Empfängnis mit der Mutter verheiratet war
oder in Übereinstimmung mit der Mutter seine Vaterschaft erklärt hatte.
Die neue Rechtssprechung nimmt endlich die wissenschaftliche Möglichkeit zur Kenntnis,
den biologischen Vater zweifelsfrei zu identifizieren.
Vaterschaft ist mehr als nur die Beisteuerung von ein paar Genen.
Aber biologische Vaterschaft ist eindeutig und das Urteil wird über kurz oder lang einige Verhaltensänderungen bewirken.
Alles schön und gut, wer freiwillig für ein Kind sorgen und zahlen will, dass er nicht selbst gezeugt hat, sehr löblich, aber es ist doch wohl besser das auch wirklich freiwillig und nicht betrogener Massen zu tun.
Proteste gegen dieses Urteil verbuche ich im gleichen Aktenordner wie sonstige Wissenschaftsfeindlichkeit.
Ich würde das nicht an einem Geschlecht festmachen, wenn hier nun ausnahmsweise nicht fast
jede fünfte Mutter im Lande betroffen wäre.
Da kann man nur hoffen, dass sich das Verhalten dadurch wirklich ändert, denn wer möchte schon, sein und das Leben seiner Kinder auf Lügen aufbauen?!
 

Dirtsa

Meister vom Königlichen Gewölbe
15. Januar 2011
1.314
AW: Kuckuckskinder!

Hier mischen sich wohl Diskussionsebenen, zum einen um Rechte und Pflichten, von Vätern, Scheinvätern, Müttern und Kindern. Aus einer Vaterschaft und aus Kindschaftsverhältnissen ergeben sich Rechte und Pflichten und auch Kinder haben Verpflichtungen ihren Eltern gegenüber, und sei es erst in deren Alter.

Das Andere sind emotional moralische Überlegungen.


Wenn der Partner den Verdacht hat, dass ihm ein Kind untergeschoben wurde, hat er ein nachvollziehbares Interesse daran, Klarheit zu erlangen.

Warum wollen Frauen die wahre Vaterschaft nicht preisgeben?
Denkbare Gründe wären:
Eine Lüge um die bestehende Partnerschaft nicht zu gefährden. Dabei wird dann allerdings sowohl der Partner als auch das Kind hintergangen, dafür besteht die Familie möglicherweise auch für das Kind weiter.
Ein hoher Preis aber von außen schwer zu beurteilen, weil es mehr um persönliche Wert und Moralvorstellungen und Partnerschaftsverständnis geht.
Den Vaterschaftstest zu verweigern, dürfte allerdings nicht viel zur Stabilisierung beitragen, denn wenn der Partner an der Vaterschaft zweifelt, dürfte die Vertrauensbasis schon auf wackeligen Füßen stehen.

Allerdings wäre mein Vertrauen als Frau in die Beziehung auch erschüttert, wenn der Partner einen Vaterschaftstest einfordern würde obwohl keine objektive Veranlassung besteht, an der Glaubwürdigkeit und sexuellen Treue zu zweifeln.

Als weiteren Grund für eine Verweigerung die Vaterschaft angeben, kann die Unkenntnis über die Identität des Vaters sein. Sei es, dass mehrere Männer in Frage kommen, sei es, dass die Personalien des ONS nicht bekannt sind.

Auch vorstellbar ist die Möglichkeit, dass eine Vaterschaft nicht angegeben wird, weil sie im dem Vater die Rechte als Vater verwehren will, beispielsweise weil sie keinen sozialen Vater für ihr Kind will, nur einen Samenspender wollte oder ähnliches. Da stellt sich die Frage in wieweit eine solche Haltung dem Vater, dem Kind und dem Staat der alimentierend einspringt vertretbar ist.
Wenn aber inzwischen Feindseligkeiten zum Erzeuger des Kindes bestehen, die Mutter vom Kindsvater ausgehenden Schaden für sich oder das Kind fürchtet, wenn diesem die Vaterschaft bekannt ist, sie sich und dem Kind in solch einem Fall, den Stress mit Umgangsrecht z.B. ersparen will sieht es auch schon wieder anders aus.
Schon ein komplexes Thema
 

Sisgards

Gesperrter Benutzer
2. Juni 2010
1.178
AW: Kuckuckskinder!

Hallo,

soweit ich weiß besteht nur eine bestimmte Zeit wo man die Vaterschaft widerrufen kann,
was ist mit den Vätern wo bestätigt wurde , das sie nicht die Väter sind?

Ich finde es ist ein Zweischneidiges Schwert,
in einer Beziehung funktioniert muss man denke ich muss man nicht einen solchen Test machen.

Wenn ein Vater das verlangt obwohl hier anderweitig nichts passiert ist,
finde ich das schon schwierig , denn die Partnerin wird dann vielleicht aus der Kränkung heraus,
dem Partner nicht mehr vertrauen auch und die Beziehung könnte darunter leiden.

LG
Sis
 

sillyLilly

graues WV- Urgestein
14. September 2002
3.269
AW: Kuckuckskinder!

Also was die Alimentierung vom Staat angeht, weiß ich dass ich vor über 20 Jahren schon angeben musste wer der Vater meines Kindes ist, als ich dann alleinerziehend war und Geld vom Staat beantragt habe. :egal: Ich hätte sonst kein Geld von der Behörde bekommen.
 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Kuckuckskinder!

Hallo sillyLilly;
Also was die Alimentierung vom Staat angeht, weiß ich dass ich vor über 20 Jahren schon angeben musste wer der Vater meines Kindes ist, als ich dann alleinerziehend war und Geld vom Staat beantragt habe. :egal: Ich hätte sonst kein Geld von der Behörde bekommen.

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit das eine Frau gar nicht weiß wer der Vater ist, dann kann sie auch keinen angeben.

Mir geht es hier aber nur um das Prinzip, dass der Vater letztendlich immer vertrauen muß, nur die Mutter kann sich sicher sein wer der Vater ist (selbst wenn sie ihn nur einmal gesehen hat)

Und leider kommt das gar nicht so selten vor, ich finde das ist eine schwere Form von Betrug, denn der Mann muß ja eventuell bis zum 25 Lebensjahr für das Kind bezahlen.


Die Quote der Kuckuckskinder wird für Deutschland und Österreich auf 8% - 10% geschätzt. Kuckuckskinder sind daher keine Einzelfälle, sondern kommen überraschend häufig vor.

Kuckuckskinder: Feststellung, Betrug, Rechtsfolgen, seelische Folgen
 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Kuckuckskinder!

Mit ein bißchen Geschick sogar bis zum 27. Lebensjahr, Bona.

Ich kenne persönlich so einen Fall, der Mann hat seinen Unterhalt nicht zurückgefordert, er stand regelrecht unter Schock, komischer Weise, hat das Kind (8 Jahre alt) den Kontakt zu ihm abgebrochen obwohl er sich gerne weiter um das Kind gekümmert hätte.

Ich hätte ja erwartet, dass sich die Baro nicht nur im Chat lauthals für diesen Betrug einsetzt, sondern sich auch im Thread traut zu schreiben, welche Argumente dafür sprechen "fg"!
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Kuckuckskinder!

Was dagegen spricht?
Das ist leicht.
Stell dir vor, du bist ein Mann.
Eines Tages hast du die Aufforderung im Briefkasten, dich bei XY zu melden und
deinen genetischen Code offenzulegen.
Begründung:
a) eine Frau behauptet, vor ein paar Jahren Sex mit dir gehabt zu haben
b) ein Mann behauptet, du hättest eventuell vor ein paar Jahren Sex mit seiner Frau gehabt.
c) ein dir unbekanntes Kind will wissen, ob du sein Vater bist.
.......

Hmmm...wäre es da nicht bedeutend einfacher, die DNA jedes Bürgers zentral zu speichern?
Dann könnte man solche Streitigkeiten mit einer Anfrage im Zentralregister klären.
Auch sehr praktisch bei Vergewaltigungen.
Oder wenn ein Einbrecher ein paar Hautschuppen am Tatort zurückgelassen hat.

Anders gefragt: in welchen Fällen ist es denn zweifelsfrei zu vertreten, den genetischen Code
auch gegen den Willen der Person zu ermitteln und zu speichern?

Übrigens werden sogenannte Zahlväter hierzulande von den Behörden stärker und effektiver verfolgt als jeder Nazi oder Islamist.
Einmal in den Klauen der Ämter gelandet bleibt eigentlich nur noch der Weg ins weit entfernte Ausland
oder das kriminelle Abtauchen.
Hmm... mit einem Personalausweis, der auch die DNA speichert, wäre das Abtauchen unmöglich.
Oh Mann, gut, daß das schon in Planung ist. :top:
 

sillyLilly

graues WV- Urgestein
14. September 2002
3.269
AW: Kuckuckskinder!

Ich verstehe die Umfrage nicht so ganz.

In dem Verlinkten Artikel über das Urteil geht es ja nicht um Vaterschaftstests.
Es ging um Persönlichkeitsrechte und um Unterhaltsregress. Da brauchte kein Vaterschaftstest mehr gemacht zu werden, da der richtige Vater mittlerweile schon benannt war (nur dem Scheinvater eben nicht). Aber dem vorigen "Vater" verweigerte sie die Aussage, wer denn nun der richtige Erzeuger wäre.
Was den Scheinvater daran gehindert hatte, die Unterhaltsansprüche bei ihm geltend zu machen, die er schon bezahlt hatte. Das Gericht hat nun entschieden, dass sie ihm den Vater nennen muss, damit er seine Recht wahren kann und Regress fordern.


Bei deiner Umfrage gehts aber um Vaterschaftstest. Deine Frage geht dahin, ob man für einen Vaterschaftstest wäre. Meinst du das so, dass jedes Kind einem Vaterschaftstest nach der Geburt unterzogen werden sollte?
 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Kuckuckskinder!

Hallo sillyLilly;

Ich verstehe die Umfrage nicht so ganz.

In dem Verlinkten Artikel über das Urteil geht es ja nicht um Vaterschaftstests.
Es ging um Persönlichkeitsrechte und um Unterhaltsregress. Da brauchte kein Vaterschaftstest mehr gemacht zu werden, da der richtige Vater mittlerweile schon benannt war (nur dem Scheinvater eben nicht). Aber dem vorigen "Vater" verweigerte sie die Aussage, wer denn nun der richtige Erzeuger wäre.
Was den Scheinvater daran gehindert hatte, die Unterhaltsansprüche bei ihm geltend zu machen, die er schon bezahlt hatte. Das Gericht hat nun entschieden, dass sie ihm den Vater nennen muss, damit er seine Recht wahren kann und Regress fordern.
ja das war nur ein Beispiel was da so alles dran hängt, Überschrift lautet ja einfach nur Kuckuckskinder.

Bei deiner Umfrage gehts aber um Vaterschaftstest. Deine Frage geht dahin, ob man für einen Vaterschaftstest wäre. Meinst du das so, dass jedes Kind einem Vaterschaftstest nach der Geburt unterzogen werden sollte?

Bei der Umfrage hab ich mich vielleicht nicht ganz eindeutig ausgedrückt, die Frage sollte lauten generell möglich und erlaubt, denn bis jetzt lag es ja in der Hand der Frauen ob ein Vaterschaftstest gemacht werden durfte oder nicht und es war sogar strafbar das heimlich zu machen.

Ich denke in einer normalen Beziehung, wird nun nicht jeder gleich auf die Idee kommen auch wirklich hinterher einen Vaterschaftstest zu machen, aber im Zweifel sollte das eben möglich sein.
 

Dirtsa

Meister vom Königlichen Gewölbe
15. Januar 2011
1.314
AW: Kuckuckskinder!

Ich meine die ursprüngliche Diskussion hatte als Ausgangspunkt des Verbot von heimlich durchgeführten Vaterschaftstests.
Die Möglichkeit eine Vaterschaft anzufechten und einen Test zu erwirken, ist seit 2008 so geregelt

Danach können zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes,
  • der Vater jeweils von Mutter und Kind,
  • die Mutter jeweils von Vater und Kind und
  • das Kind jeweils von beiden Elternteilen
verlangen, dass diese in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe dulden

Vaterschaftsanfechtung
 
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Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Kuckuckskinder!

Ferner finde ich, sowohl das Kind wie auch der Vater haben ein Recht auf die Wahrheit, es kann nicht sein, dass eine Frau das als ihr Persönlichkeitsrecht ansieht, einem Mann ein Kind unterzujubeln weil der mehr zahlen kann als der richtige Vater.

´Hallo @bona

Nun ja - ist es immer klug, dem Kind - den wahren Vater mitzuteilen:gruebel:...denke ich - da gibt es oft andre Überlegungen.
Wenn der Vater abhaut,
und es gibt Männer - die oft gerne eine Verantwortung für ein Kind übernehmen, warum auch immer.

Sicher auch nicht fair- einem Mann ein Kind zu unterjubeln.
In einer intakten Beziehung, ist ein Kuckungskind wirklich nicht vorhanden.


Doch schon seit den Urzeiten wusste man.>>..
Mater semper certa est (die Mutter ist immer sicher) die Mutter des Kindes ist die Frau, die es geboren hat.

pater semper incertus est - der Vater ist immer ungewiss,

und wenn man verheiratet ist - ist der Ehemann der wahre Vater ist.
Jetzt wesentlich einfacher zu kontrollieren, als vor 20 Jahren
...billigere Variante - der neue Vaterschaftstest...

Obwohl eine Frage mich beschäftigt: "WievieleMänner hätten eigentlich keine Kinder zeugen können - mit ihren Ehefrauen??
Darüber zu urteilen, ist wohl ein bisserl schwierig,
was ist für den Selbstwert wichtiger >> Geld oder Kinder
>>waren nicht viele Väter froh - Kinder zu haben und dann brach für diese Männer eine Welt zusammen, als sie erfuhren, "Er ist nicht der Vater".

Deshalb schwieriges Urteilen, ich denke auch an die Frauen, die ihr Lebtag lang -
mit einer Lüge leben müssen/mussten...
 

sillyLilly

graues WV- Urgestein
14. September 2002
3.269
AW: Kuckuckskinder!

Also wenn ich die aktuelle Gesetzeslage richtig lese, dann liegt es nicht in der Hand der Frauen, ob ein Test gemacht werden kann, sondern der Mann kann von der Frau die Einwilligung dazu verlangen. Er hat ein Recht auf einen Vaterschaftstest, wie in dem Link von Dirtsa drinsteht.
Finde ich auch richtig so.
Wie soll denn das schon bestehende Recht des Mannes auf einen Vaterschaftstest, ausgeweitet oder verändert werden ?
 
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