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Rechtsstaat

tambo

Geselle
26. Juni 2012
19
Rechtsstaat


Was bedeutet Rechtsstaat? Bedeutet, dass in anderen Staaten kein Recht gesprochen wird? Und was ist Recht? Oder meinen die mit Rechtsstaat Gewaltenteilung?
Aber warum darf die Bundeskanzlerin gleichzeitig regieren und über Gesetze abstimmen?
 

Dammhans

Geselle
15. Juli 2012
45
AW: Rechtsstaat

Rechtsstaat

Ich weis nicht wie jurische, kulturell und soziologisch usw. der Rechtsstaat definiert wird.
Und warum die DDR und Cuba und der Iran heute kein Rechtsstaat sind, aber die BRD einer.
Wahrscheinlich wollen die Politiker, mit dem Begriff Rechtsstaat, die einfachen Menschen manipulieren. Sie verarschen das Volk damit.

Über Recht habe ich das gefunden.

Zitat: „Das Recht hat die Aufgabe, das Zusammenleben der Menschen in der staatlichen Gemeinschaft durch verlässliche Regeln zu ermöglichen und damit den Rechtsfrieden zu wahren.“

Quelle?

Ich weis nur eins. Das die deutsche Polizei, die Justis und die Politik systematisch die Unterschicht, die so genannten sozialschwachen Menschen (finanzschwachen Menschen) fertig macht und ausrotten möchtet. Viele Polizisten (66 % von ihnen) hassen Ausländer, Arbeitslose, Tücken, Schwarze, Sintis und Roma, Farbige, Punks und Obdachlose. Sie suchen solange nach Straftaten, mit größter Harte, bis sie was gefunden habe, was sie ihnen anhängen können. Meisten können sie aber nur Kleinststraftaten finden, wie zum Bespiel ein altes kleines Messer oder eine Tüte, wo ein Gramm Haschisch drin ist.

Die deutsche Justis und die vielen Richter Gnadenlos freuen sich trotzdem darüber. Denn sie können diese Leute hart bestrafen. Und sie geben ihnen für Bagatelldelikte, zwar keine mehrjährigen Freiheitsstrafen, dass trauen sie sich, ein Glück, noch nicht, aber extrem hohe Geldstrafen und Arbeitsstrafen. Dies hat für sie den Vorteil, dass die Länderhaushalte saniert werden und dass sich die Unterschicht nicht mehr so leicht vermehren kann, weil sie durch die Bestrafung finanzielle Probleme bekommen. Weiterhin sind die Arbeitslosen gezwungen Arbeit auf zunehmen, um ihre Strafen bezahlen zu können. Das Problem bei dieser Sache ist, wer es nicht schafft eine gut bezahlte Arbeitsstelle zu finden. Der wird wieder mit einer kriminellen Tat versuchen das Problem zulösen. Und der Teufelskreis schließt sich und die Abwärtsspirale, für diese Leute, beginnt.

Hier ein Beitrag

Kiffen, klauen, zustechen - Fahnder im Einsatz gegen Jugendgewalt in Hamburg Billstedt Teil 1- - YouTube

[......]

Hier bitte keine Link-Farmen einstellen und Zitate mit Quellen angeben. beast/Mod
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Rechtsstaat

Neben dem vielen dummen Zeug, das du behauptest, sticht diese Dummheit hervor:

Dies hat für sie den Vorteil, dass die Länderhaushalte saniert werden
Länderhaushalte saniert durch Geldstrafen?
Das funktioniert allerhöchstens bei steuerdelikten, aber die Anzahl der Steuerfahnder wird
ja regelmäßig reduziert.
Und die kleinen Geldstrafen (Verkehr z. bsp.) gehen in Gemeindekassen oder an gemeinnützige Organisationen.

Hast du ein wenig mehr drauf als dümmliche Propaganda und bis gewillt,
darüber zu diskutieren, ob Deutschland ein Rechtsstaat ist?
 

grauwolf

Geselle
9. August 2012
5
AW: Rechtsstaat

Hi Dammhans,
ich habe einen Bekannten, der einen Ausflug, nach Hamburg, gemacht hat. Er war mit seinen Fahrrad unterwegs. Die Polizei hatten ihn mit seinen Fahrrad angehalten, weil sie der Meinungen war, dass sein Fahrrad nicht verkehrssicher sein soll. Als er paar Schrauben mit sein Schweizertaschenmesser nachziehen wollten. Haben die Polizisten es ihn weggenommen. Und gesagt das er im Sicherheitsgebiet oder so was wie Gefahrengebiet sei. Für das Taschenmesser musst er eine Strafe, von 500 €, bezahlen.



Was Rechtsstaat ist weise ich auch nicht genau.
 

a-roy

Mensch
22. Oktober 2007
11.473
AW: Rechtsstaat

Tja, manchmal gibts halt das Verbot in bestimmten Gebieten zu bestimmten Zeiten eine Waffe mit sich zu führen. Wenn die Bullen meinten, dass ein Taschenmesser dazu gehört, nun ja. Ich würde jedenfalls nicht zahlen + es auf einen Prozess ankommen lassen, denn was eine Waffe ist, ist in dieser entsprechenden Verordnung definiert + ein Taschenmesser fällt nicht darunter.
Ansonsten: Ja, wir leben in einem Rechtsstaat, aber ich darf mir nicht alles vom Staat gefallen lassen.
 

hamuladen

Geselle
21. August 2012
5
AW: Rechtsstaat

Gerichtvollzieher

Ich habe eine Nachbarin, 55 Jahre alt, die einen bisschen schrullig ist. Und seit drei Jahren geschieden ist. Sie hat viele Schulden bei all möglichen Leuten und sie kann die Schulden nicht mehr begleichen.

Einstages kam es, wie es kommen musste. Der Gerichtvollzieher stand vor der Tür.
Sie lies ihn rein, aber sie hatte kein Geld mehr, was sie ihn hätte geben können.
Da nahm der Gerichtsvollzieher ihren Pelzmantel, denn sie von ihrer Oma hatte.
Dass gefiel meiner Nachbarin überhaupt nicht. Und sie wollt dem Pelzmantel den Gerichtsvollzieher wieder entreißen. Da schlug, der Gerichtvollzieher sie und gab meiner Nachbarin auch mehre Ohrfeige.

Als der Gerichtvollzieher weck war. Rief sie die Polizei. Als sie da war. Erzählte sie ihre Geschichte, was ihr passiert war. Die Polizei sagte nur, dass der Gerichtvollzieher, das machen darf.

Ich habe später erfahren, dass der Gerichtvollzieher Gewalt anwendend darf.

Ja, dass ist schon unglaublich.
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Rechtsstaat

Rechtsstaat:

ich war ein Kind und Kam in ein Heim dort Pflückte ich einen Apfel und wurde vom Erzieher als Schwererziehbar eingestuft wegen Diebstahl von Staatseigentum. Ich kam nach Torgau in ein spezielles Heim.

Ich Persönlich habe das Gefühl das hier einige nicht wissen was ein Rechtsstaat ist und sich einmal Gründlich schlau machen sollten.

Helga
 

Augsburgerin

Geselle
13. August 2012
36
AW: Rechtsstaat

Gerichtvollzieher

Ich habe eine Nachbarin, 55 Jahre alt, die einen bisschen schrullig ist. Und seit drei Jahren geschieden ist. Sie hat viele Schulden bei all möglichen Leuten und sie kann die Schulden nicht mehr begleichen.
[.......]

Ich finde das nicht so unglaublich - im Gegenteil - ich finde es eigentlich gut.

Eine Frau mit 55 ist zwar nicht mehr taufrisch,
muss aber normalerweise noch 10 bis 10,5 Jahre arbeiten.
Somit setzte ich mal voraus, dass die Altersdemenz noch nicht im Endstadium ist. *IRONIE*
Sie wurde also mit 52 geschieden und hat es entweder versäumt Privatinsolvenz zu machen
oder sie hat eifrig weiter gekauft und bei O**t, Ba*er und dergleichen weiter bestellt, genau wissend dass sie nicht zahlen kann.

Was ist so verwerflich daran, dass die Gläubiger den Gerichtsvollzieher schicken ?

Sollen sie die Gelder gleich abschreiben und der guten Frau gleich noch einen neuen Katalog zukommen lassen ?
Am besten einen mit ganz vielen Super-Sonderangeboten - dann tun sie doch gleich noch einen gute Tat - die Schulden würden nicht so hoch, wie beim Normalpreis.:smile:

Ich hatte gestern das "Vergüngen" bei einem Einsatz eines Gerichtsvollziehers dabei sein zu müssen.
Es ging um einen Zwangsräumung. Die Mieterin hatte im letzten Jahr schon 6 Monatsmieten Zahlungsrückstand - da ist dann die Stadt eingesprungen und hat die Schulden bezahlt.
Dieses Jahr ist bisher genau 1 Miete gekommen - und wir haben Ende August !
So lange dauert es, bis ein Vermieter die Chance hat einen Mietpreller raus zu klagen.
Gestern, 8 Uhr war es dann soweit.
Der Gerichtsvollzieher, ein Schlosser (für das Schloss - ist Vorschrift) eine Tante vom Sozialamt und die Typen vom Umzugsunternehmen standen mit mir vor der Tür.

Nur noch eine kleine Info, für die, die es noch nicht wissen: Als Vermieter ist man verpflichtet die Möbel des "Zwangsgeräumten" ordnungsgemäß einlagern zu lassen. Der Zeitraum der Einlagerung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Der Gerichtsvollzieher klingelte - klingelte mehrfach - klopfte an die Türe - NICHTS !
Der Schlosser wurde vom GV beauftragt das Schloß zu öffnen - wir als Vermieter dürfen dies nicht. Das wäre eine Verletzung der Privatsphäre !

Die Tür ging auf ---------und uns kam ein grauenvoller Gestank entgegen.
Mir ist es so was von schlecht geworden - ich hab gedacht in muss mich übergeben.
Der Gerichtsvollzieher ist in die Wohnung rein - er kam grün im Gesicht wieder raus und meinte: Ne, ist niemand mehr da - alles vermüllt.
Die Männer vom Umzugsunternehmen sollten rein - ha, Pustekuchen - die haben sich geweigert in der Wohnung auch nur etwas anzufassen.
Die Dame vom Sozialamt war leicht blass um die Nase und schwieg beharrlich.
Der Gerichtsvollzieher hat dann die Mieterin angerufen -komisch, Handy hat jeder - scheint ein mir unbekanntes Grundrecht zu sein.

Die Dame meinte dann am Telefon: Sie kenne ihre Rechte. Die Wohnung dürfe geräumt und der Müll entsorgt werden.
Die Möbel seien gesäubert eingelagert zu werden !

Leute, auch das ist Rechtsstaat !

Fakt ist, dass dort morgen ein Schädlingsbekämpfer rein gehen muss und alles erst mal pingeligst desinfiziert.
Am Montag kommt dann der Entrümpler und entsorgt den Müll - dies alles natürlich auf Kosten des Vermieters.

Der Vermieter, also wir, dürfen dann die Wohnung Grundsanieren.
Da muss der Putz von den Wänden, die Böden müssen raus, das Klo und die Wanne sowieso
und dann - in ca 2 Monaten kann die Wohnung neu vermietet werden.

Die Frau hat seit Montag eine Ferienwohnung, die die Stadt ihr bezahlt. :basi:

Ach ja ! Ich sollte auch erwähnen, dass die besagte Person unter 40 ist, einen 16 jährigen Sohn hat - und in einer Kantine arbeitet.
Der letzte Punkt ist es, der mir echt am meisten zu Schaffen macht.
Ich glaube ich werde niemals mehr in meinem Leben etwas essen das aus einer Kantine kommt.

Was ich damit sagen will ist folgendes:
Der Rechtsstaat schützt in "beide" Richtungen.
Und er handelt nach dem RECHT des Landes.
Wer dieses Recht nicht mag - der muss sich bei der nächsten Wahl genau überlegen wem er seine Stimme gibt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

a-roy

Mensch
22. Oktober 2007
11.473
AW: Rechtsstaat

Thema Mietrecht:
Meine damalige Frau + ich bezogen 1989 in Ff eine Wohnung, die der Eigentümer/Vermieter als Abschreibungsobjekt gekauft hat(wie ich erst später erfuhr).
Ganz der Kumpel meinte er zu den Mietzahlungen, dass es ihm egal sei, ob diese am 01., 03. oder 05. kämen.
Dann, nach ca. 5 Jahren, kam eine fristlose Kündigung. Begründung:Häufige Mietzahlungen nach dem 3ten Werktag. Wir legten dagegen 'Berufung' ein, er musste diese Kündigung zurück nehmen, hatte aber jetzt einen 'Titel'.
Dann kamen potentielle Käufer. Ich war natürlich immer bei der Besichtigung dabei + da wir in der wohnung bleiben wollten, erwähnte ich auch die Nachteile dieser.
Dann meinte der vermieter eines Tages zu mir:
"Herrr ..., man kann sich ja recht günstig am Hauptbahnhof Jugoslawen für gewisse Dienste mieten + ihre Frau ist ja abends öfters alleine unterwegs."
Ich meinte darauf hin:
"Herr ..., sie haben eine wunderschöne kleine Tochter, ich weiß, wo Sie wohnen + wenn sie noch mal hier auftauchen, steh' ich mit 'ner Kalaschnikoff auf dem Balkon!"
Tja, es gibt solche + solche.
 

Nussbrot

Geselle
9. November 2012
19
AW: Rechtsstaat

[FONT=&quot]Bei mir wurde einen Wohnungsdurchsuchen durchgeführt. Mitten in der Nacht, um 4.00 Uhr, stand die Polizei in meiner Wohnung und an meinem Bett. Es müssen ungefähr 12 Polizisten gewesen sein, wenn ich mich nicht verzählt habe. Denn ich könnte sie nicht alle erkennen, weil sie Schutzhelme und Schutzanzüge getragen haben. Am Anfang lag ich noch im Bett und wurde von zwei Polizisten mit Schlägen und Tritten bearbeitet. [/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Und der eine brüllt mich an: „wo hast du die Drogen versteckt“.[/FONT]
[FONT=&quot]Die anderen Polizisten durchsuchten, am Anfang, systematisch meine Wohnung. Als sie keine Drogen finden könnten. Nahmen sie meine Wohnung auseinander. Da ging vieles zu Bruch, was mir lieb und teuer war. [/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Einige dieser Polizisten haben meine Tische und Schränke umgeworfen. Und brüllten durch die Wohnung: „wenn du Neger nicht gleich sagt, wo du die Drogen versteckt hast, dann schlagen wir dich und deine Möbel zusammen“. Ich sagte, voller Angst: „ich habe keine Drogen. Ich bin sogar Nichtraucher“. Aber sie haben mir nicht geglaubt. Und haben meine Wohnung auf dem Kopf umgestellt. Sie war vollkommen verwüstet. Und mir war schlecht, als ich das gesehen habe. [/FONT]
[FONT=&quot]Nach fünf Stunden sind sie gegangen. Da war ich glücklich.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Ich vermute, dass ich von einen Neonazi und NPD-Mann, der in meinen Mietshaus mit wohnt, angezeigt wurden bin. Anders kann ich mir diesen Vorfall nicht erklären. [/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Meine Frage: an euch: weiß hier jemand, ob die Polizei die Möbel, die sie kaputt gemacht haben, mir ersetzen müssen? [/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
 

Antiplutokrat

Geselle
2. September 2012
27
AW: Rechtsstaat

[FONT=&amp]Hi Nussbrot[/FONT]

[FONT=&amp]Deine Geschichtet ist traurig, aber ich glaub sie hat nicht mit der Fragestellung zu tun. [/FONT]

[FONT=&amp]Hier geht es um den Rechtsstaat an sich und nicht um Einzelfälle. [/FONT]

[FONT=&amp]Im einen vollkommenen Rechtsstaat gibt es Gewaltteilung. Die Verantwortlichen, die in der Exekutive sind dürfen nicht in der Legislative, im dem Haus wo die Gesetze verabschiede werden, sitzen und Gesetze verabschieden. [/FONT]
[FONT=&amp]Und in der BRD ist die Gewaltteil nicht vollkommen. Denn die Kanzlerin darf regieren und Gesetze beschließen.[/FONT]
[FONT=&amp]Und auf EU- Ebene gibt es gar keine Teilung zwischen Exekutive und Legislative.[/FONT]

[FONT=&amp]Es gibt aber Länder wo es besser geteilt ist wie z.B. USA. [/FONT]




:?!?: Der Antiplutokrat
 

Der

Gesperrter Benutzer
7. November 2012
150
AW: Rechtsstaat

Also,

ein Rechtsstaat wird nicht über Gewaltenteilung definiert, sondern über das Verbot des Willkürrechts. In der BRD gilt er mit artikel 3 GG als abgeschaft. Ausserdem hat jeder Bürger ein Widerstandsrecht, das es Ihm ermöglicht gegen den Staat Widerstand zu leisten ohne dafür belangt werden zu können.

Das Willkürrecht war bis mitte des vergangenen Jahrhunderts noch in vielen Staaten bestandteil der Rechtsprechung. So konnte beispielsweise in Deutschland das Strafmaß für Straftaten Willkürlich von einem Richter festgesetzt werden. In den Nachfolgestaaten also der BRD und der DDR wurde dieses Recht abgeschaft. Dies ist auch ein grund dafür warum ein Streit entbrannt ist darüber ob die DDR ein unrechtsstaat ist oder nicht.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.819
AW: Rechtsstaat

Der schrieb:
So konnte beispielsweise in Deutschland das Strafmaß für Straftaten Willkürlich von einem Richter festgesetzt werden.
Ah ja.

§ 223 StGB in der Fassung vom 1. Jan. 1872 schrieb:
(1) Wer vorsätzlich einen Anderen körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit beschädigt, wird wegen Körperverletzung mit Gefängniß bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu dreihundert Thalern bestraft.
(2) Ist die Handlung gegen Verwandte aufsteigender Linie begangen, so ist auf Gefängniß nicht unter einem Monat zu erkennen.

§ 223 StGB in der Fassung vom 1. Apr. 1998 schrieb:
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Der einschlägige Rechtsstaatsartikel ist Art. 20 GG.

Art. 20 GG schrieb:
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 25673

Gast
AW: Rechtsstaat

Ich lasse mal einen Text der Bundeszentrale für politische Bildung sprechen. bevor es hier irgendwie zu Mißverständnissen kommt...
[h=1]Rechtsstaat[/h] Bezeichnung für Staaten, in denen das Handeln der staatlichen Organe

1) gesetztem Recht (i. d. R. Verfassungen, in D dem GG) untergeordnet ist, damit den Individuen bestimmte unverbrüchliche Grundrechte zustehen und staatlichem Handeln bestimmte Grenzen gesetzt sind und

2) alles staatliche Handeln dem (Verfassungs-)Recht und der Verwirklichung von Gerechtigkeit dient und zumeist (so in d) der richterlichen Kontrolle unterliegt.
Rechtsstaat | bpb
 

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