ThomasausBerlin
Ritter Kadosch
- 14. Januar 2012
- 5.094
Nun hab'* ich seit zwei Wochen einen Internetanschluss mit dem ich auch flüssig "youtube hören kann".... Da stellt sich doch gleich die Frage nach einer möglichen Aufnahme dfer Sampler - und da sich die Frage sicherlich auch schon andere User gestellt haben, hier mal ein kurzer Abriss zu den rechtlichen Gegebenheiten:
Aus den Medien war zu erfahren dass kürzlich ein Landgericht im "wilden NRW" das Ansehen eines Softpornos via "Redtube" als "Urheberrechtsverletzung" angesehen hat. Die Sache dürfte juristisch "noch nicht gegessen sein"; man kann jedoch durchaus schon mal Parallelen zum Audiostreaming ziehen. Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist ein "Sream" eine öffentlich zugängliche Datei, die aus Werbungszwecken via YouTube oder auf der eigenen Homepage veröffentlicht ist. Anhören - ok; Aufnehmen..... ist so eine Sache: Wird das Stück als Download über eine Tauschbörse angeboten - ist es meistens illegal.
Anders sieht die Sach freilich aus, wenn im Moment des Anhörens ohne seperatem Download die Musik bereits aufgenommen wird. Mit Einführung von Tonbandgeräten und Kassettenrekordern wurde das Urheberrechtsgesetz in Deutschland in so weit geändert, als das "Mitschnitte für den privaten Gebrauch" rechtens waren. Das - kann man auch auf Streams die am PC gehört werden, anwenden. Eine kleine Schwierigkeit kann auftreten, wenn der Rechteinhaber seinen Musikschutz mit einem Format verbunden hat: WAV (AVI) ist frei, mp3 dagegen geschützt.... Das kann man dann in "Teufels Küche" kommen, wenn man einfach mit einem Aufnahmeprogramm seiner Wahl das Musikstück "on the fly" in mp3 umwandelt und aufzeichnet...
Aber - man ist ja nur ein "kleiner Dummer, kein grosser."...;-) Es gibt ja das mp3-ähnliche und unter Open-Source-Lizenz gestellte "Ogg-Vorbis"-Format vom Fraunhofer Institut. Und das wiederum "kann jedes gute Aufnahmeprogramm". Und wer noch sicherer sein will - macht's wie zu guten, alten Kassettenrekorderzeiten: In den Soundausgang am PC kommt eine "Weiche"; ein Verteiler der das analoge Audiosignal in zwei Linien verteilt. Die eine Linie geht wie üblich zu den Boxen, die andere Linie mit extra Klinkenstecker und Kabel - geht an den Aufnahmeeingang der Soundkarte. Und dann - schneidet man analog mit und wandelt nachher das Analogsignal in ein Ogg-Vorbis-Signal um. Und schon ist man auf der "sicheren Seite"....
Aus den Medien war zu erfahren dass kürzlich ein Landgericht im "wilden NRW" das Ansehen eines Softpornos via "Redtube" als "Urheberrechtsverletzung" angesehen hat. Die Sache dürfte juristisch "noch nicht gegessen sein"; man kann jedoch durchaus schon mal Parallelen zum Audiostreaming ziehen. Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist ein "Sream" eine öffentlich zugängliche Datei, die aus Werbungszwecken via YouTube oder auf der eigenen Homepage veröffentlicht ist. Anhören - ok; Aufnehmen..... ist so eine Sache: Wird das Stück als Download über eine Tauschbörse angeboten - ist es meistens illegal.
Anders sieht die Sach freilich aus, wenn im Moment des Anhörens ohne seperatem Download die Musik bereits aufgenommen wird. Mit Einführung von Tonbandgeräten und Kassettenrekordern wurde das Urheberrechtsgesetz in Deutschland in so weit geändert, als das "Mitschnitte für den privaten Gebrauch" rechtens waren. Das - kann man auch auf Streams die am PC gehört werden, anwenden. Eine kleine Schwierigkeit kann auftreten, wenn der Rechteinhaber seinen Musikschutz mit einem Format verbunden hat: WAV (AVI) ist frei, mp3 dagegen geschützt.... Das kann man dann in "Teufels Küche" kommen, wenn man einfach mit einem Aufnahmeprogramm seiner Wahl das Musikstück "on the fly" in mp3 umwandelt und aufzeichnet...
Aber - man ist ja nur ein "kleiner Dummer, kein grosser."...;-) Es gibt ja das mp3-ähnliche und unter Open-Source-Lizenz gestellte "Ogg-Vorbis"-Format vom Fraunhofer Institut. Und das wiederum "kann jedes gute Aufnahmeprogramm". Und wer noch sicherer sein will - macht's wie zu guten, alten Kassettenrekorderzeiten: In den Soundausgang am PC kommt eine "Weiche"; ein Verteiler der das analoge Audiosignal in zwei Linien verteilt. Die eine Linie geht wie üblich zu den Boxen, die andere Linie mit extra Klinkenstecker und Kabel - geht an den Aufnahmeeingang der Soundkarte. Und dann - schneidet man analog mit und wandelt nachher das Analogsignal in ein Ogg-Vorbis-Signal um. Und schon ist man auf der "sicheren Seite"....