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Ultimativer Islam Thread

Fry

Geheimer Meister
10. August 2003
123
Da ich mich dazu durchgerungen habe in Werte und Normen eine längere Arbeit über den Islam anzufertigen, würde ich es begrüßen, wenn ihr alle "brauchbaren" Links die ihr habt hier zu posten.

Was ich suche, sind Informationen zum Islam allgemein.
Und den Schwerpunkt will ich auf Gedanken des Islams zu Grundlegenden ethischen Problemen setzen.

Oder sachen wie, was der Islam zur Todesstrafe, Sterbehilfe und Politikformen sagt und wieso!

Ich hoffe das mit der Zeit sich viele Informationen zu einem dicken Haufen stapeln.

Schonmal vielen Dank meinerseits!
 

SnoopDre

Geheimer Meister
29. Juli 2003
142
http://members.magnet.at/ai.dornbirn/rel-ts.htm#islam

Das islamische Recht läßt die Todesstrafe als eine unter mehreren Strafmöglichkeiten zu. Aber es besteht keine Einigkeit darüber, wann und ob die Todesstrafe anzuwenden ist. Die Anwendung der Todesstrafe ist nicht zugleich mit einer Verurteilung durch den Islam verbunden und so stellt sich für Moslems die Frage, wann und ob diese anzuwenden ist. Es gibt in moslemischen Rechtskreisen und Gesellschaftsschichten unterschiedliche Auffassungen über die Verhängung der Todesstrafe.

Mögliche Schuldsprüche und Todesurteile müssen unter strengsten Auflagen erfolgen, sodaß die Todesstrafe eine außergewöhnliche Strafe bleibt. Zum Beispiel darf niemand des Ehebruchs schuldig gesprochen werden, sollten dafür nicht vier Zeugen vorhanden sein.

Im Koran steht, daß vorsätzlicher Mord oder schwere Körperverletzung entweder durch Hinrichtung bzw. Verstümmelung, oder durch die Bezahlung eines Bußgeldes an die Verwandten des Opfers gesühnt werden kann. Die Verwandten können jedoch darauf bestehen, daß der Verbrecher hingerichtet wird. Im Koran jedoch stehen Vergebung und Barmherzigkeit im Vordergrund. Es gibt sechs Verbrechen, bei denen eine bestimmte Strafe im Koran und der Sunna vorgesehen sind. Für zwei davon - den bewaffneten Raub und den Abfall vom Islam - ist das Todesurteil eine mögliche Form der Bestrafung. Die Alternativen dazu sind die kreuzweise Amputation von Gliedmaßen, die Verbannung oder beides. Aber im Koran steht auch: "Rettet die, die bereuen, bevor ihr ihnen Gewalt antut, denn ihr wißt, Allah verzeiht, er ist barmherzig." Dasselbe gilt auch für den Abfall vom Glauben. Die Todesstrafe darf nur dann verhängt werden, wenn der Verurteilte nach einem festgelegtem Zeitraum seine Tat noch immer nicht bereut hat.


Die Todesstrafe ist nur eine der Möglichkeiten für eine Vielzahl von Verbrechen. Obwohl die meisten Gelehrten darüber einig sind, daß die Todesstrafe nur in außergewöhnlichen Fällen anzuwenden sei, sind sie aber in der einzelnen Entscheidung verschiedener Auffassung. Dem Richter obliegt zwar die Entscheidung, welche der möglichen Strafen er verhängt, aber im Vordergrund soll immer die Abschreckung und Besserung des Täters stehen, sodaß die Todesstrafe nicht verhängt werden muß.


mfg
 

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