General schrieb:Hi
Will dich einer zusammenschlagen, muss der erste Schlag von ihm kommen und dich treffen, sonst hast du ihn angegriffen...
Bei uns muss immer zuerst der zukünftige Täter etwas anstellen damit man eingreifen kann. Wenn aus der Pistole in der Hand des Kriminellen noch nicht geschossen wurde, darf der Polizist nicht schiessen. (Deshalb der Kriminaltourismus )
Ich denke aber, gesunder Menschenverstand sollte alles regeln. Zivilcourage ist gefragt. Immer natürlich von Fall zu Fall zu entscheiden.
Es wäre noch interessant zu wissen, was genau Du meinst Dunja?
G.
doch, natürlich darf man dann auch schießen.General schrieb:Wenn aus der Pistole in der Hand des Kriminellen noch nicht geschossen wurde, darf der Polizist nicht schiessen
AutokontrolleDark_in_Doubt schrieb:doch, natürlich darf man dann auch schießen.General schrieb:Wenn aus der Pistole in der Hand des Kriminellen noch nicht geschossen wurde, darf der Polizist nicht schiessen
wenn einer sagt bei 3 schieß ich euch alle tot, dann dürfen die dem schon ins bein schießen, sonst wären die ja alle wehrlos.
Ich glaube, ich überfalle demnächst mal eine Bank bei euch in der Schweiz...General schrieb:Wenn aus der Pistole in der Hand des Kriminellen noch nicht geschossen wurde, darf der Polizist nicht schiessen.
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.