EinStakeholder
Geheimer Meister
- 25. Oktober 2020
- 437
Was ist begleitetes Trinken?
Begleitetes Trinken erlaubt es Jugendlichen ab 14 Jahren in Deutschland, im Beisein ihrer Eltern Alkohol zu konsumieren, insbesondere Bier, Wein oder Schaumwein. Ja, Sie haben richtig gehört – Teenager dürfen im zarten Alter von 14 schon mal ein Bierchen mit Papa zischen, solange Mama nicht zu genau hinschaut. Diese Regelung ist Teil des Jugendschutzgesetzes und wird von einigen als Möglichkeit gesehen, Jugendlichen einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol beizubringen.
Gesetzeslage:
18-Jährige dürfen in Deutschland jeden Alkohol kaufen und öffentlich trinken. Mit 16 oder 17 Jahren ist es bereits erlaubt, Bier oder Wein zu kaufen und zu trinken.
Aktuelle Diskussion
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der anscheinend nichts Besseres zu tun hat als den Spaß der Jugendlichen zu ruinieren, möchte diese Regelung abschaffen. Man könnte meinen, Lauterbach hätte schon alle großen Probleme der Welt gelöst und müsste sich jetzt mit voller Hingabe dem begleitetem Trinken widmen. Schließlich passt Alkohol zu Jugendlichen etwa so gut wie Feuer zu Benzin – auch wenn die Eltern danebenstehen und den Feuerlöscher bereithalten.
Meine Meinung:
Begleitetes Trinken ist natürlich kein echtes Problem, aber es ist sicher unterhaltsamer, als sich mit den wirklich wichtigen Themen wie elektromagnetischer Mind-Control und der Verschwörung der Geheimdienste auseinanderzusetzen. Lauterbach könnte sich stattdessen mit vollem Körpereinsatz entschieden gegen den Missbrauch der Psychiatrie durch Geheimdienste und die künstlich-technische Pathologisierung von 1% der Schüler/innen durch geheimdienstliche Verursachung paranoider Schizophrenie stemmen. Schließlich könnten durch die Abschaffung von Letzterer Technik Milliarden an Gesundheitskosten eingespart werden. Es ist fast so, als hätte der deutsche Volkskörper einen bisher unbekannten Tumor, den das eigene Immunsystem nicht erkennen kann, aber die Symptome sind bereits sehr auffällig – etwa wie ein besonders ungeschicktes Menschenrechtsverbrechen.
Diese falsche Prioritätensetzung ist eben ein Markenzeichen der Regierung: immer schön einfach und geschmeidig bleiben, simple Lösungen für komplexe Probleme finden und das absolute Luxusleben als Berufspolitiker genießen. Alles auf Kosten der Steuerzahler, versteht sich. Das Ziel? Eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zu etablieren, in der die Geheimdienste als Schwert und Schild der Partei agieren und den armen Bauern und Arbeitern die Brotkrumen vorenthalten. Selbstverständlich unter schwer bewaffneter Geheimdienstaufsicht, die bei Bedarf jeden Widerstand niederknüppelt. Für die Berufspolitiker/innen gilt: Hauptsache die Frisur sitzt und alles ist jeden Freitag und Sonntag knusprig-frisch vom Sternekoch.
Aber Herr Minister Lauterbach hat gesprochen: Begleitetes Trinken muss gründlich unter das Elektronenraster-Mikroskop genommen werden, um die Volksgesundheit zu verbessern. Schließlich kann man nie vorsichtig genug sein, wenn es darum geht, dass Teenager ihr erstes Bier unter den wachsamen Augen ihrer Eltern trinken. Und während wir dabei sind, sollten wir auch gleich das Lachen verbieten – wer weiß, welche gefährlichen chemischen Reaktionen da im Gehirn stattfinden könnten, vor allem wenn Lachgas im Spiel ist.
Zwischenfazit: Ich finde es großartig, dass wir Jugendlichen beibringen, wie man früh genug trinkt, damit sie es später richtig krachen lassen können. Aber im Ernst: Vielleicht sollten wir uns darauf konzentrieren, sie vor den gesundheitlichen Risiken zu schützen und ihnen beizubringen, dass man auch ohne Alkohol Spaß haben kann. Und während Sie - Herr Lauterbach - dabei sind, könnten Sie auch noch das nächste Partywochenende meiner Nichte absagen. Dann kann die sich um ihre wegen paranoider Schizophrenie ritzenden und suizidalen Freundinnen kümmern, die durch Geheimdienste künstlich-technisch mit synthetischer Telepathie und Mikrowellenwaffen unter unmenschlichen, grausamen und erniedrigenden Lebensumständen gehalten werden, damit sich die Schlapphüte und Schweinehunde vom nationalen Nachrichtendienst daran erfreuen können.
Begleitetes Trinken erlaubt es Jugendlichen ab 14 Jahren in Deutschland, im Beisein ihrer Eltern Alkohol zu konsumieren, insbesondere Bier, Wein oder Schaumwein. Ja, Sie haben richtig gehört – Teenager dürfen im zarten Alter von 14 schon mal ein Bierchen mit Papa zischen, solange Mama nicht zu genau hinschaut. Diese Regelung ist Teil des Jugendschutzgesetzes und wird von einigen als Möglichkeit gesehen, Jugendlichen einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol beizubringen.
Gesetzeslage:
18-Jährige dürfen in Deutschland jeden Alkohol kaufen und öffentlich trinken. Mit 16 oder 17 Jahren ist es bereits erlaubt, Bier oder Wein zu kaufen und zu trinken.
Aktuelle Diskussion
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der anscheinend nichts Besseres zu tun hat als den Spaß der Jugendlichen zu ruinieren, möchte diese Regelung abschaffen. Man könnte meinen, Lauterbach hätte schon alle großen Probleme der Welt gelöst und müsste sich jetzt mit voller Hingabe dem begleitetem Trinken widmen. Schließlich passt Alkohol zu Jugendlichen etwa so gut wie Feuer zu Benzin – auch wenn die Eltern danebenstehen und den Feuerlöscher bereithalten.
Meine Meinung:
Begleitetes Trinken ist natürlich kein echtes Problem, aber es ist sicher unterhaltsamer, als sich mit den wirklich wichtigen Themen wie elektromagnetischer Mind-Control und der Verschwörung der Geheimdienste auseinanderzusetzen. Lauterbach könnte sich stattdessen mit vollem Körpereinsatz entschieden gegen den Missbrauch der Psychiatrie durch Geheimdienste und die künstlich-technische Pathologisierung von 1% der Schüler/innen durch geheimdienstliche Verursachung paranoider Schizophrenie stemmen. Schließlich könnten durch die Abschaffung von Letzterer Technik Milliarden an Gesundheitskosten eingespart werden. Es ist fast so, als hätte der deutsche Volkskörper einen bisher unbekannten Tumor, den das eigene Immunsystem nicht erkennen kann, aber die Symptome sind bereits sehr auffällig – etwa wie ein besonders ungeschicktes Menschenrechtsverbrechen.
Diese falsche Prioritätensetzung ist eben ein Markenzeichen der Regierung: immer schön einfach und geschmeidig bleiben, simple Lösungen für komplexe Probleme finden und das absolute Luxusleben als Berufspolitiker genießen. Alles auf Kosten der Steuerzahler, versteht sich. Das Ziel? Eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zu etablieren, in der die Geheimdienste als Schwert und Schild der Partei agieren und den armen Bauern und Arbeitern die Brotkrumen vorenthalten. Selbstverständlich unter schwer bewaffneter Geheimdienstaufsicht, die bei Bedarf jeden Widerstand niederknüppelt. Für die Berufspolitiker/innen gilt: Hauptsache die Frisur sitzt und alles ist jeden Freitag und Sonntag knusprig-frisch vom Sternekoch.
Aber Herr Minister Lauterbach hat gesprochen: Begleitetes Trinken muss gründlich unter das Elektronenraster-Mikroskop genommen werden, um die Volksgesundheit zu verbessern. Schließlich kann man nie vorsichtig genug sein, wenn es darum geht, dass Teenager ihr erstes Bier unter den wachsamen Augen ihrer Eltern trinken. Und während wir dabei sind, sollten wir auch gleich das Lachen verbieten – wer weiß, welche gefährlichen chemischen Reaktionen da im Gehirn stattfinden könnten, vor allem wenn Lachgas im Spiel ist.
Zwischenfazit: Ich finde es großartig, dass wir Jugendlichen beibringen, wie man früh genug trinkt, damit sie es später richtig krachen lassen können. Aber im Ernst: Vielleicht sollten wir uns darauf konzentrieren, sie vor den gesundheitlichen Risiken zu schützen und ihnen beizubringen, dass man auch ohne Alkohol Spaß haben kann. Und während Sie - Herr Lauterbach - dabei sind, könnten Sie auch noch das nächste Partywochenende meiner Nichte absagen. Dann kann die sich um ihre wegen paranoider Schizophrenie ritzenden und suizidalen Freundinnen kümmern, die durch Geheimdienste künstlich-technisch mit synthetischer Telepathie und Mikrowellenwaffen unter unmenschlichen, grausamen und erniedrigenden Lebensumständen gehalten werden, damit sich die Schlapphüte und Schweinehunde vom nationalen Nachrichtendienst daran erfreuen können.