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wahlstreik?

yuluka

Lehrling
1. November 2004
1
schönen tag,

ich kenne mich leider nicht besonders aus mit politik bzw. mit den verfassungen demokratischer staaten, doch soviel ich weiß ist eine wahl (zumindest in den meisten) demokratischen ländern bei einer wahlbeteiligung von unter 50% ungültig und muß wiederholt werden.
was wäre nun aber (zumindest rein hypotetisch), wenn daraufhin eine wiederholte wahl ebenfalls die 50% grenze nicht erreichen würde?

angenommen, dies wäre bei präsidentschaftswahlen (oder natürlich auch bei allen anderen wahlen) der fall - wie sieht die gesetzeslage in solch einem fall dann aus? käme dann ein präsident an die macht, der von (fast) niemandem gewählt worden ist? oder würden einfach die gesetze diesbezüglich dann abgeändert werden?

l.g.

nathanael
 

spriessling

Vorsteher und Richter
11. April 2002
769
Die Wahlbeteiligung bei den Bundestagswahlen betrug:
1949 78,5 % 1976 90,7 %
1953 86,0 % 1980 88,6 %
1957 87,8 % 1983 89,1 %
1961 87,7 % 1987 84,3 %
1965 86,8 % 1990 77,8 %
1969 86,7 % 1994 79,0 %
1972 91,1 % 1998 82,2 %


Hinsichtlich der Wahlbeteiligung liegt die Bundesrepublik von allen Demokratien, die keine Wahlpflicht kennen, mit an der Spitze. So lag die Wahlbeteiligung bei den Wahlen zum Englischen Unterhaus 1997 bei 71,4 %, bei den Wahlen zur französischen Nationalversammlung (2. Wahlgang) 1997 bei 71,07 % und bei den amerikanischen Kongresswahlen 1996 nur bei 49,08 %. Bei 60,0 % lag die Wahlbeteiligung zum Europäischen Parlament im Jahre 1994 in der Bundesrepublik Deutschland sowie bei 45,2 % im Jahre 1999.

In den Jahren bis ca. 1970 war die Bindung der Wähler an weltanschauliche Grundüberzeugungen und soziale Gruppierungen dominierend für das Wahlverhalten. In der jüngeren Zeit stellt die Demoskopie eine Lockerung der traditionellen Bindungen an bestimmte Parteien fest.
 

Kasimir

Auserwählter Meister der Neun
11. September 2004
913
Hier gibt es noch Infos zur Letzen und vorletzten Bundestags und Europa Wahl. Außerdem alle Parteien die es in Deutschland gibt.
AFB
APD
APPD
ASP
Aufbruch
BFB
BGD
BP
BSU
BüSo
CDU
CM
CPD
CSU
DKP
DMP
DP
DSO
DSU
DVU
Familie
FDP
FDVP
Frauen
Freie Wähler
FPD
future!
Graue
Grüne
HP
KPD
MLPD
Naturgesetz
Neues Forum
Nichtwähler
NPD
Offensive D
ödp
PASS
PBC
PDS
PRG
Pro DM/Schill
PSG
Regenbogen HH
REP
Spasspartei
SPD
SSW
STATT
Tierschutz
Unabhängige
Violette
Zentrum
:arrow: http://parteien-online.de/
 

erik

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
4. April 2004
1.002
Wieso sollte eine Wahl denn bei einer Beteiligung von unter 50% ungültig sein? Hast du dafür eine Quelle?

Ich denke nicht dass man für Wahlen, im Gegensatz zu manchen Volksentscheiden, ein Quorum, sprich eine Mindestbeteiligung in einer Verfassung oder einem GG verankert hat, weil man irgendwie davon ausging, dass in einem demokratischen System schon ein Großteil der Leute ein interesse hat von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
 
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