Sonsee
Noachite
- 1. Juni 2016
- 3.266
Der Mörder hat seine Geliebte eiskalt erschlagen.
"Der Gerichtsmediziner (34) schildert „17 verschiedene Quetsch- und Risswunden am Kopf bis auf den Schädelknochen“ sowie „Abwehrverletzungen an den Armen“. Die Frau sei an Blutverlust und Ersticken gestorben, sagt er."
Das in den Akten angegebene Alter und ein weiteres Altersgutachten, zweifelt der Anwalt an, er möchte, dass der Angeklagte, nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wird.
Was denkt ihr darüber? Warum will ein Anwalt, dass so eine grausame Tat nicht nach der Gesetzeslage sondern nach einer an den Haaren herbeigezogenen Selbstschätzung verurteilt wird?
Für solche Anwälte zahlt der Steuerbürger, sollte man für solche Anwälte nicht auch Bussgelder verhängen weil sie Straftaten vereiteln und sich zum Lügner für die Mörder machen?
"Der Gerichtsmediziner (34) schildert „17 verschiedene Quetsch- und Risswunden am Kopf bis auf den Schädelknochen“ sowie „Abwehrverletzungen an den Armen“. Die Frau sei an Blutverlust und Ersticken gestorben, sagt er."
Das in den Akten angegebene Alter und ein weiteres Altersgutachten, zweifelt der Anwalt an, er möchte, dass der Angeklagte, nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wird.
Was denkt ihr darüber? Warum will ein Anwalt, dass so eine grausame Tat nicht nach der Gesetzeslage sondern nach einer an den Haaren herbeigezogenen Selbstschätzung verurteilt wird?
Für solche Anwälte zahlt der Steuerbürger, sollte man für solche Anwälte nicht auch Bussgelder verhängen weil sie Straftaten vereiteln und sich zum Lügner für die Mörder machen?
Beim Prozessauftakt will der Angeklagte plötzlich viel jünger sein, als er bisher behauptet hat. Seine Verteidiger fordern nun, ihn vor ein Jugendgericht zu stellen – dort drohen ihm nur zehn Jahre, bei einer Verurteilung als Erwachsener aber 15 Jahre Haft.https://www.bz-berlin.de/tatort/men...mtCo5f2iyHeCZr5bgvE54LAkMfWYca7Q7J9SPmY3ymNQg