Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
AW: Ab in die Psychatrie
Der Wohungsmieter ist sozusagen der klassische, vielleicht auch häufigste Fall eines bloßen Besitzers, der kein Eigentümer ist. Wie dem auch sei...
Zett eL, Sie werden nach Ablauf Ihrer Sperre sicher hier weiterdiskutieren wollen. Bitte nehmen Sie dann Rücksicht...
AW: Der Nikolaus ist kein Weihnachtsmann!
Sie möchten sicher wieder nur stänkern, aber auf die Gefahr mich lächerlich zu machen möchte ich mutmaßen, daß diese Tatsache darauf zurückgeführt werden könnte, daß die eine Tat mit einem weltweit verbreiteten alljährlichen Brauch verbunden wurde und...
AW: Ab in die Psychatrie
Bis jetzt habe ich mir den Spaß gegönnt, aber nun muß ich offline gehen. Ich garantiere dann für keine Sonderbehandlung mehr.
Jäger, Mod
AW: Ab in die Psychatrie
Gut. Bitte schildern Sie Ihre Sicht der Rechtslage noch einmal ausführlich, damit ich erkennen kann, was Sie falsch verstanden haben.
AW: Ab in die Psychatrie
Ihr Grundbucheintrag ist mir keineswegs entgangen. Gemeinschaftliches Immobilieneigentum ist zwar ungewöhnlich und eigentlich nicht gewollt, kann aber vorkommen. Es ist dann allerdings gemeinschaftliches Eigentum an der ganzen Immobilie und wird nicht ad hoc...
AW: Ab in die Psychatrie
Sie heben seit Ihrem Eröffnungsbeitrag darauf ab, Miteigentümer des Hauses Ihres Vaters gewesen zu sein. Gemeinschaftliches Immobilieneigentum ist zwar die Ausnahme, und wenn Eigentum geteilt wird (Stichwort Eigentumswohnungen) wird die Teilung im Grundbuch eigetragen...
AW: Ab in die Psychatrie
Wie gesagt, ist der Besitz erheblich. Wenn Sie bespielsweise Eigentümer einer Immobilie sind und diese vermieten, kann es den Tatbestand des Hausfriedensbruches begründen, wenn Sie diese Immobilie ohne Einverständnis des Besitzers (des Mieters) betreten. Als Gast in...
AW: Ab in die Psychatrie
Da Ihr Herr Vater die Beamten eingelassen hat, wäre zu klären, inwieweit Sie Besitzer Ihres Zimmers waren. Ob Sie Eigentümer waren, ist dabei unerheblich. Sie könnten dieses Faktum nun einfach zur Kenntnis nehmen.
AW: Ab in die Psychatrie
Es ist für den Vorwurf des Hausfriedensbruches unerheblich, ob Sie Miteigentümer sind. Nicht jeder Mitbewohner ist auch Mitbesitzer. Ob Sie als Mitbesitzer zu sehen waren, entzieht sich meiner Kenntnis.
AW: Ab in die Psychatrie
Wenn Eigentum und Besitz nicht in denselben Händen sind, können Sie einen Hausfriedensbruch regelmäßig nur beim Besitzer (Mieter) begehen, nicht wahr? Und inwieweit ein in der elterlichen Wohnung lebender Volljähriger Besitzer seines Zimmers im rechtlichen Sinne ist...
AW: Ab in die Psychatrie
Nö, den Eindruck hatte ich nicht, da Sie ja mit Ihrem Eigentum an Ihrem Zimmer argumentiert hatten, wobei Sie wahrscheinlich Eigentum und Besitz verwechselten. Ob sich Ihr Zimmer tatsächlich in Ihrem Besitz befand, entzieht sich dabei meiner rechtlichen Beurteilung, da...
AW: Ab in die Psychatrie
Eine schöne Räuberpistole. Wie dem auch sei, ich bezweifle sehr, daß jemals irgendeine Polizeistreife vor einem Einsatz das Grundbuch konsultiert hat. Warum auch? Aber das sind so Vorstellungen, in die man sich hineinsteigert, wenn man Mist gebaut hat und sich hinterher...
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich damit einverstanden.