Ein_Liberaler
Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
- 14. September 2003
- 4.926
Soso, vegane Hunde leben also gesünder. Trotz Fleischfressergedärm und zu wenigen Mägen. Dann gibt es ja keinen Grund, noch freilebende Löwen (oder Füchse) zu dulden, wenn es einem um das Leid der (Beute-)Tiere geht. Geht es den Tierrechtlern aber nicht. Denen geht es rein um das moralische Verhalten der Menschen.
Und wie war das noch gleich, wenn einen Mensch einen Löwen anfällt? Solte man dem Löwen dann Nothilfe leisten? Die Frage schwebt noch unbeantwortet im Raum, glaube ich.
Das Urteil des EuGH (der Gerichtshof für Menschenrechte ist ein anderer) läßt sich auf Deutschland nicht anwenden. Es bezieht sich auf einen Fall aus Luxemburg, wo ein anderes Jagdgesetz gilt, das, wenn ich mich nicht irre, dem Grundstückseigentümer das Jagdausübungsrecht und nicht nur das Jagdrecht zuspricht. Und natürlich geht es nicht nur um Wald. Tierfreunden bleibt zu raten: 75 bis hundert Hektar am Stück ergeben einen Eigenjagdbezirk. Einfach kaufen und auf die Jagd verzichten. Oder einen gemeinschaftlichn Jagdbezirk pachten. Nur für Schalenwild außer Schwarzwild gibt es einen amtlichen Abschußplan, der muß erfüllt werden. Es muß sich natürlich jemand überwinden, den Jagdschein zu machen.
Und dann war da noch das jagdfreie Tierparadies Genf. Und da gehe ich heute an den Bahnhof, blättere eine wenig in der neuen "Pirsch", und was muß ich sehen? Im Jahre 2003 haben die 15 (fünfzehn) hauptamtlichen "Wildhüter" des Kantons
365 Stück Schwarzwild
1 Stück Rehwild
1 Hasen
1 Fuchs
342 Rabenkrähen (in Deutschland geschützt) und
5 Elstern (dito)
zur Strecke gebracht.
504 Rabenkrähen wurden "gefangen".
An Wildschäden wurden gut 172.000 € entschädigt.
In Wildschutzmaßnahmen flossen 51.600 €, davon 43.200 € in Elektrozäune zur Abwehr von Wildsauen, die sich mit den Bauern immer noch nicht einig werden konnten, wo die Überbevölkerung anfängt.
Und wie war das noch gleich, wenn einen Mensch einen Löwen anfällt? Solte man dem Löwen dann Nothilfe leisten? Die Frage schwebt noch unbeantwortet im Raum, glaube ich.
Das Urteil des EuGH (der Gerichtshof für Menschenrechte ist ein anderer) läßt sich auf Deutschland nicht anwenden. Es bezieht sich auf einen Fall aus Luxemburg, wo ein anderes Jagdgesetz gilt, das, wenn ich mich nicht irre, dem Grundstückseigentümer das Jagdausübungsrecht und nicht nur das Jagdrecht zuspricht. Und natürlich geht es nicht nur um Wald. Tierfreunden bleibt zu raten: 75 bis hundert Hektar am Stück ergeben einen Eigenjagdbezirk. Einfach kaufen und auf die Jagd verzichten. Oder einen gemeinschaftlichn Jagdbezirk pachten. Nur für Schalenwild außer Schwarzwild gibt es einen amtlichen Abschußplan, der muß erfüllt werden. Es muß sich natürlich jemand überwinden, den Jagdschein zu machen.
Und dann war da noch das jagdfreie Tierparadies Genf. Und da gehe ich heute an den Bahnhof, blättere eine wenig in der neuen "Pirsch", und was muß ich sehen? Im Jahre 2003 haben die 15 (fünfzehn) hauptamtlichen "Wildhüter" des Kantons
365 Stück Schwarzwild
1 Stück Rehwild
1 Hasen
1 Fuchs
342 Rabenkrähen (in Deutschland geschützt) und
5 Elstern (dito)
zur Strecke gebracht.
504 Rabenkrähen wurden "gefangen".
An Wildschäden wurden gut 172.000 € entschädigt.
In Wildschutzmaßnahmen flossen 51.600 €, davon 43.200 € in Elektrozäune zur Abwehr von Wildsauen, die sich mit den Bauern immer noch nicht einig werden konnten, wo die Überbevölkerung anfängt.