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Ab in die Psychatrie

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.825
AW: Ab in die Psychatrie

Da Ihr Herr Vater die Beamten eingelassen hat, wäre zu klären, inwieweit Sie Besitzer Ihres Zimmers waren. Ob Sie Eigentümer waren, ist dabei unerheblich. Sie könnten dieses Faktum nun einfach zur Kenntnis nehmen.
 

a-roy

Mensch
22. Oktober 2007
11.473
AW: Ab in die Psychatrie

Mein Gott, Zett el, willste nicht kapieren, dass du durch DEIN verhalten erst diese Lawine losgetreten hast?
Und jetzt willste nachträglich noch iwelche andere Schuldige suchen!
 

Zett eL

Gesperrter Benutzer
18. Januar 2014
956
AW: Ab in die Psychatrie

Tja, Zett el, dumm gelaufen, gelle?!

Joa, kann man wohl sagen.
Aber gewisse [Menschen] können andererseits von Glück sagen, dass ich damals nicht wirklich selbst- und fremdgefährdend drauf war. Ich wusste ja, wo ich [sie] finde. Würden die sowas heute mit mir abziehen [...]
Deswegen möchte ich so wenig mit denen zu tun haben, denn die leiden imho alle mehr oder weniger unter einem narzisstischem Minderwertigkeitskomplex

Was auch immer es ist, es macht sie zu überheblichen [...]. Nicht alle, nur die meisten.
 
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Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Ab in die Psychatrie

Lediglich bei Vorliegen von Gefahr in Verzug kann eine Ausnahme vom Richtervorbehalt zulässig sein. Gefahr im Verzug besteht, wenn die richterliche Anordnung nicht eingeholt werden kann, ohne dass durch die hiermit verbundene zeitliche Verzögerung der Zweck der Maßnahme (Verhinderung des Beweismittelverlusts) gefährdet würde (BVerfG NJW 2001, 1121 (1123)).

Noch als abschließendes Beispiel. Zitat aus: Hausdurchsuchung: Rechtliche Voraussetzungen & Grenzen | anwalt.de

Scheint also doch schon ein Polizeilich nicht unbekannter zu sein der herr Zett eL.

Gute Besserung
 

Zett eL

Gesperrter Benutzer
18. Januar 2014
956
AW: Ab in die Psychatrie

Da Ihr Herr Vater die Beamten eingelassen hat, wäre zu klären, inwieweit Sie Besitzer Ihres Zimmers waren. Ob Sie Eigentümer waren, ist dabei unerheblich. Sie könnten dieses Faktum nun einfach zur Kenntnis nehmen.

Wenn das Eigentum für diese Frage unerheblich ist, was dann könnte erheblich sein? Wer könnte Besitzer MEINES Zimmers sein? Erklär Dich doch endlich mal, wenn Du das Spielchen partout weiterspielen willst.
(Danke derweil für Deine Gnade, werde sie wohl aber noch einen Moment in Anspruch nehmen müssen...)
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Ab in die Psychatrie

Der Tatbestand des Hausfriedensbruchs ist gegeben, sobald ohne eine rechtliche Grundlage gewaltsam in eine Räumlichkeit eingedrungen wird.

Dennoch gilt bei Gefahr im Verzug: § 31 PolG Betreten und Durchsuchung von Wohnungen - dejure.org
(2) Die Polizei kann eine Wohnung nur durchsuchen, wenn
1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich eine Person in der Wohnung befindet, die
...
c) infolge Hilflosigkeit an Leib oder Leben gefährdet ist, oder

So würde ich das als ein Außenstehender ansehen.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.825
AW: Ab in die Psychatrie

Wie gesagt, ist der Besitz erheblich. Wenn Sie bespielsweise Eigentümer einer Immobilie sind und diese vermieten, kann es den Tatbestand des Hausfriedensbruches begründen, wenn Sie diese Immobilie ohne Einverständnis des Besitzers (des Mieters) betreten. Als Gast in einer Wohnung zu leben, begründet allerdings noch keinen Besitz. Wie sich der Status eines in der elterlichen Wohnung lebenden volljährigen Kindes darstellt und wie in Ihrem konkreten Falle der Besitz geregelt war, entzieht sich meiner Kenntnis.
 

Zett eL

Gesperrter Benutzer
18. Januar 2014
956
AW: Ab in die Psychatrie

Noch als abschließendes Beispiel. Zitat aus: Hausdurchsuchung: Rechtliche Voraussetzungen & Grenzen | anwalt.de

Scheint also doch schon ein Polizeilich nicht unbekannter zu sein der herr Zett eL.

Gute Besserung

Wow, Du bist ja noch dümmer als ich zunächst dachte. Ich trage hier eine Geschichte vor, die aufzeigt, dass ich ein polizeilich nicht unbekannter bin. Aufgrund meiner Geschichte kommst Du allerdings nicht auf die Idee, ich wäre ein polizeilich nicht unbekannter... Nein, ein Internetartikel, der sich überhaupt nicht auf mich bezieht ist es, der Dich zu der Feststellung bringt, dass ich "scheinbar" kein polizeilich unbekannter bin.
Danke!
Danke, dass Du aufzeigst wie extrem krass dumm Du bist!!!

- - - Aktualisiert - - -


Und worin bestand die "Gefahr im Verzug"? Könntest Du das vielleicht auch noch erläutern? Oder hältst Du es wie die [Polizei]
? "Es gibt Begriffe die für unsere Arbeit eine Relevanz haben, aber was sie bedeuten oder wann sie erfüllt sind... pfff...."

- - - Aktualisiert - - -

Es ist für den Vorwurf des Hausfriedensbruches unerheblich, ob Sie Miteigentümer sind. Nicht jeder Mitbewohner ist auch Mitbesitzer. Ob Sie als Mitbesitzer zu sehen waren, entzieht sich meiner Kenntnis.

Du hast selbst nicht die geringste Idee worauf Du mit Deinem Geschwurbel eigentlich hinaus willst, oder?
Ob ich Eigentümer war ist unerheblich, ob ich Besitzer war auch, oder auch nicht, eigentlich egal, weil sich die Konsequenz aus Deinem Geschwurbel eh Deiner Kenntnis entzieht, nun schon seit mehreren Beiträgen und trotz meiner wiederholten Bitte Dein unsinniges Geschwurbel verständlich zu machen oder einfach zu unterlassen, schwurbelst Du unbeirrt weiter - was soll das?!? Ernsthaft Jäger: WAS SOLL DAS?!?
Ich bin Dir dankbar dafür, dass Du ein Auge zudrückst bei meinen jüngsten regelverstoßenden Äußerungen. Ehrlich. EHRLICH!
Aber:
WAS SOLL DEIN SCHEIß GESCHWURBEL?!?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.825
AW: Ab in die Psychatrie

Sie heben seit Ihrem Eröffnungsbeitrag darauf ab, Miteigentümer des Hauses Ihres Vaters gewesen zu sein. Gemeinschaftliches Immobilieneigentum ist zwar die Ausnahme, und wenn Eigentum geteilt wird (Stichwort Eigentumswohnungen) wird die Teilung im Grundbuch eigetragen und nicht spontan entschieden, außerdem halte ich Eigentum an einem einzelnen Zimmer einer Wohnung bis zum Beweis des Ggteils für eher nicht möglich, das alles mag aber dahingestellt bleiben, da es in dieser Frage nicht auf die Eigentums-, sondern auf die Besitzverhältnisse ankommt, was nicht dasselbe ist.
 

William Morris

Meister des Tabernakels
4. Mai 2015
3.764
AW: Ab in die Psychatrie

Wenn du dich bei der Polizei genauso reinsteigerst wie hier, dann muss man sich nicht wundern, wenn ein Gummiknüppel zur Demotivation eingesetzt wird.

Da sollte man immer schön kooperativ bleiben, egal wie schwer es fällt.
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Ab in die Psychatrie

Wow, Du bist ja noch dümmer als ich zunächst dachte.

Witzig, genau das gleiche denke ich mir schon seit deinem eingangsposting dich betreffend. Aber ich will mal nicht so sein, und bevor du noch Explodierst ziehe ich mich aus dem Thread zurück (natürlich aus deiner Sicht nur weil mir die Argumente ausgehen usw usf).

Wünsche dir aber noch viele schöne Stunden mit dem SPD und dem hoffentlich früher oder später nicht ausbleibenden SEK oder MEK einsatz wo du dann mal richtig durch die Mangel genommen wirst. Wobei so zurechnungsfähig und gefährlich wirst du wohl kaum sein dass sich ein solcher Einsatz rechnen würde oder gar nötig wäre. Am ende also nur ein Pseudo erwachsener Mann, dessen verhalten so dermaßen Kindisch ist, dass man nur von einer psychischen erkrankung mit einhergehender labilität ausgehen kann, wo sich dann jede weitere diskussion über begründungen und rechtslagen erübrigt :lol:

Als wirklich abschließenden Beitrag von mir möchte ich dir aber noch 5 wirklich gut gemeinte Ratschläge mit auf den Weg geben (wird zwar eh nur wieder sinnfreies geschwurbel und beleidigungen zur folge haben aber seis drum):

1. Werd Erwachsen
2. Heul Leise
3. Such dir Professionelle Hilfe
4. Lerne endlich mal, dass Niveau keine Handcreme ist
5. Lass die Finger von Drogen die sind nix für Leute wie dich
 

Zett eL

Gesperrter Benutzer
18. Januar 2014
956
AW: Ab in die Psychatrie

Jäger....
Dass ich im Grundbuch eingetragen war ist Dir wohl trotz meiner mehrfachen Hinweise darauf entgangen?
Ok, es kommt also auf die Besitzverhältnisse an. Wie die bestimmt werden, wusstest Du jedoch seit Deinem ersten Verweis auf die Besitzverhältnisse nicht.
Also Jäger, bitte beantworte doch mal die Frage:
Wenn Du selbst keine Ahnung hast, worauf Du mit Deinem "Argument" hinaus willst,

WARUM ZUM GEIER BRINGST DU ES DANN WIEDER UND WIEDER UND WIEDER?????????????????????????????????????????????

- - - Aktualisiert - - -

Witzig, genau das gleiche denke ich mir schon seit deinem eingangsposting dich betreffend. Aber ich will mal nicht so sein, und bevor du noch Explodierst ziehe ich mich aus dem Thread zurück (natürlich aus deiner Sicht nur weil mir die Argumente ausgehen usw usf).

Und aus Deiner Sicht? Hast Du [...] wohl unendlich viele supergute Argumente, von denen Du aber kein einziges offenbarst, weil Du es so toll findest als argumentfreier Idiot dazustehen?

- - - Aktualisiert - - -

Wenn du dich bei der Polizei genauso reinsteigerst wie hier, dann muss man sich nicht wundern, wenn ein Gummiknüppel zur Demotivation eingesetzt wird.

Jo, darüber solltest Du Dich auch nicht wundern, wenn ich [...]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.825
AW: Ab in die Psychatrie

Ihr Grundbucheintrag ist mir keineswegs entgangen. Gemeinschaftliches Immobilieneigentum ist zwar ungewöhnlich und eigentlich nicht gewollt, kann aber vorkommen. Es ist dann allerdings gemeinschaftliches Eigentum an der ganzen Immobilie und wird nicht ad hoc situationsabhängig in ausschließliches Eigentum an einem Teil der Immobilie umgewandelt oder so interpretiert. Wie Ihre Eintragung genau lautete, entzieht sich natürlich meiner Kenntnis.

Wenn Sie nun verstanden haben, daß die Eigentumsverhältnisse unerheblich waren, können wir diesen Teilaspekt als ausdiskutiert betrachten. Eigtl. war ich überzeugt, es schon beim erstenmal hinreichend erklärt zu haben.
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Ab in die Psychatrie

Und worin bestand die "Gefahr im Verzug"?
Aus den Umständen, die den Außenstehenden zu dem Zeitpunkt zur Verfügung standen oder möglicherweise gestanden haben. Da ich nicht anwesend war und nur deine persönliche Schilderung als Betroffener lese, kann ich nur mit diesem Gesetz argumentieren. Wenn deiner Meinung nach sich die anderen falsch verhalten haben, dann muss das vor Gericht geklärt werden. Wir hier werden das nicht können.
Besonders das "infolge Hilflosigkeit an Leib oder Leben gefährdet ist" wäre ein Punkt, den Außenstehende und besonders die Polizei und auch ein Arzt einschätzen muss.
Ach ja, ob du im Grundbuch stehst oder nicht, ist nach wie vor irrelevant. Aber das wurde dir schon erklärt. Ob die tatsächlichen Besitzverhältnisse dann auch noch eine Rolle spielen, kann ich im Rahmen deiner konkreten Situation auch nicht beurteilen. Wenn auf Gefahr im Verzuge erkannt wird, dann müsste aus meiner Sicht unabhängig von Eigentum oder Besitz eingegriffen werden.
 

Zett eL

Gesperrter Benutzer
18. Januar 2014
956
AW: Ab in die Psychatrie

Jäger....
Hinreichend erklärt? Die schlichte Behauptung die Eigentumsverhältnisse wären irrelevant, gepaart mit der schlichten Behauptung die Besitzverhältnisse wären relevant, gepaart mit der konsequenten Unfähigkeit zu erklären, warum die Eigentumsverhältnisse irrelevant, die Besitzverhältnisse aber relevant seien, gepaart mit der Unfähigkeit, zu erklären was das nun für meinen Fall bedeuten soll, ist keine Erklärung, sondern einfach nur unsinniges Geschwurbel mit dem Du mir nun schon viel zu lange auf den Sack gehst.
Also erkläre Dich endlich oder hör gefälligst endlich auf mit diesem hirnrissigen Geschwurbel!
 

Zett eL

Gesperrter Benutzer
18. Januar 2014
956
AW: Ab in die Psychatrie

Aus den Umständen, die den Außenstehenden zu dem Zeitpunkt zur Verfügung standen oder möglicherweise gestanden haben. Da ich nicht anwesend war und nur deine persönliche Schilderung als Betroffener lese, kann ich nur mit diesem Gesetz argumentieren. Wenn deiner Meinung nach sich die anderen falsch verhalten haben, dann muss das vor Gericht geklärt werden. Wir hier werden das nicht können.
Besonders das "infolge Hilflosigkeit an Leib oder Leben gefährdet ist" wäre ein Punkt, den Außenstehende und besonders die Polizei und auch ein Arzt einschätzen muss.
Ach ja, ob du im Grundbuch stehst oder nicht, ist nach wie vor irrelevant. Aber das wurde dir schon erklärt. Ob die tatsächlichen Besitzverhältnisse dann auch noch eine Rolle spielen, kann ich im Rahmen deiner konkreten Situation auch nicht beurteilen. Wenn auf Gefahr im Verzuge erkannt wird, dann müsste aus meiner Sicht unabhängig von Eigentum oder Besitz eingegriffen werden.

Welche "Gefahr im Verzug" gab den Anlass meine Schubladen zu durchsuchen. Versuchs mal LEAM, damit Dein Anlauf endlich im verdienten Brüller mündet...

- - - Aktualisiert - - -

Haben Sie es denn nun verstanden?

Ja, ich habe verstanden, dass Du selbst nicht den blassesten Schimmer hast, worauf Du mit den Besitzverhältnissen, von denen Du nicht den blassesten Schimmer hast, wie sie zu bestimmen wären, hinaus willst.
Du auch?
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.825
AW: Ab in die Psychatrie

Gut. Bitte schildern Sie Ihre Sicht der Rechtslage noch einmal ausführlich, damit ich erkennen kann, was Sie falsch verstanden haben.
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Ab in die Psychatrie

Welche "Gefahr im Verzug" gab den Anlass meine Schubladen zu durchsuchen.
Frag die, die das gemacht haben und nicht die, die weder dabei waren noch sonstige Umstände deines Lebens aus anderen Blickwinkeln kennen können. Mir ging es lediglich um das Eindringen in dieser speziellen Situation in (d)ein Zimmer. Und nach wie vor spielt Eigentum und Besitz dabei keine Rolle, soweit ist das erkenne. Erst im Nachherein kann ein Richter weitere Dinge klären und über die Rechtmäßigkeit ein Urteil fällen.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.825
AW: Ab in die Psychatrie

Bis jetzt habe ich mir den Spaß gegönnt, aber nun muß ich offline gehen. Ich garantiere dann für keine Sonderbehandlung mehr.

Jäger, Mod
 
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