Herzlich Willkommen auf Weltverschwoerung.de

Angemeldete User sehen übrigens keine Werbung. Wir freuen uns wenn Du bei uns mitdiskutierst:

Abmahnungen gegen Songtextseiten

Earl_B

Lehrling
10. August 2003
3
ich finde es einfach nur pervers :evil: :evil: :evil:
Solchen "Anwälten" gehört die Lizenz erzogen

Bitte unterschreibt (wenn ihr Songtextseiten wollt)

http://www.lyriks.de/lyriks/letter.php?letter=c

Ich möchte hier nicht das Forum vollspammen, ich möchte nur möglichst viele Menschen für mein Anliegen erreichen – ich will hier auch keine Diskussion über das Thema, ihr sollt selbst entscheiden, ob ihr unterschreibt oder nicht.

Meine Bitte: unterschreibt
Meine Hoffnung: ihr unterschreibt
Meine Befürchtung: es ändert sich nichts …

Diesen thread eröffne ich in mehreren Foren – meiner Meinung nach bedarf er keiner Diskussion, nur einer Unterschrift (und die ist anonym und freiwillig) ;-)
 

Giacomo_S

Prinz der Gnade
13. August 2003
4.319
Ich kann Deine bestürzung nicht teilen.
Eine Urheberrechtsverletzung bleibt eine Urheberrechtsverletzung, auch wenn die Forderung der Anwaltskanzlei überzogen erscheint.

Leider gibt es Abmahnvereine und ähnliches Geschmeiss in Deutschland.
Dies zu ignorieren und - immer noch - zu glauben, das Internet sei ein rechtsfreier Raum, in dem man machen könne, was man wolle (und z.B. auch mit geistigen Eigentum Anderer Geld verdienen) ist in meinen Augen nicht nur fahrlässig sondern grenzt an Dummheit.

Und Dummheit bestraft sich eben meistens selbst.

Und ach übrigens: Hier noch Mitglieder des Forums auf seine Seite ziehen zu wollen, finde ich übrigens auch daneben.
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Der Staat macht die Gesetze, der Staat lizensiert Anwälte. Anwälte vollziehen den Willen des Staates. Wieso sollte der Staat gegen Anwälte vorgehen, die nach seinen Regeln und Gebührenordnungen seinem Urheberrecht zur Geltung verhelfen?

Anonyme Unterschriften sind für mich eine contradictio in adiecto.
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
Wieso sollte der Staat gegen Anwälte vorgehen, die nach seinen Regeln und Gebührenordnungen seinem Urheberrecht zur Geltung verhelfen?

vielleicht weil seine bürger das gerne so hätten?

Anonyme Unterschriften sind für mich eine contradictio in adiecto.

bitte was??? :oops:

@giacomo:

sicher, dass du die urheberrechte an deiner signatur hast? an deinem avatar?
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
antimagnet schrieb:
vielleicht weil seine bürger das gerne so hätten?

Rückwirkungsverbot. Selbst wenn die Regierung sich jetzt breitschlagen ließe, das Recht zu ändern, würde das nichts an abgeschlossenen Abmahnverfahren ändern. Als ich zuletzt hingeschaut habe, hat sie das Urheberrecht aber gerade verschärft.

Anonyme Unterschriften sind für mich eine contradictio in adiecto.

bitte was??? :oops:

Ein Widerspruch in sich.
 

Giacomo_S

Prinz der Gnade
13. August 2003
4.319
antimagnet schrieb:
@giacomo:

sicher, dass du die urheberrechte an deiner signatur hast? an deinem avatar?

Nun - jein.
Es spielt dadurch keine Rolle mehr, da die Signatur ein Zitat aus einem größeren Text darstellt (erlaubt) und der Avatar ein zu - deutlich - mehr als 60% verändertem Originalbild (erlaubt) besteht.
Allerdings müßte ich zu der Signatur auch eine Quellenangabe angeben.

Übrigens ist die Abmahn-Nummer alles andere als neu, geändert hat sich nur das Ausmaß.
Ein Copyshop-Kollege von mir erhielt einmal einen Auftrag, ein Buch 10x zu kopieren und zu binden. Seine Mädelz nahmen diesen Auftrag an und machten das, der Kunde holte es ab, bezahlte, nahm die Quittung und ging.
Am nächsten Tag lag dann das Schreiben vom Abmahn-Verein da und er mußte 500 EUR zahlen, im Wiederholungsfall 10.000.

Das Kopieren von kompletten Texten ist auch auf der Kopiermaschine - trotz Uhrheberrechtsabgabe für jeden öffentlichen Kopierer - ein Verstoss gegen das Urheberrecht. Kopieren darf man nur in Auszügen.
Leute die damals in meinem Laden z.B. Musiknoten kopieren wollten, habe ich wieder weggeschickt. Das ist komplett verboten.
Die haben mich ausgelacht, aber das war mir egal: Ich hätte mich sonst strafbar gemacht.

Abmahnvereine sind legal in Deutschland.
Ich sage nicht unbedingt, daß es richtig ist, aber das ist eben die Gesetzeslage.
Und wenn man eine Website mit 1000 Songtexten macht - sorry, aber da muß man dann schon etwas schlauer handeln.
Man kann ja - email macht's möglich - um die Erlaubnis der Veröffentlichung anfragen, und wenn die nicht erteilt wird, dann lässt man's eben bleiben.
 

Giacomo_S

Prinz der Gnade
13. August 2003
4.319
Übrigens:

Der Falk-Verlag hat vor ein paar Jahren dieselbe Nummer abgezogen und von allen kassiert, die nur ein Fitzelchen von ihrem Stadtplan kopiert hatten (oft auf privaten Websites als Wegskizze).

Letzlich kann ich da kein Mitleid haben:
Da muß man eben mal schlauer sein und das nachzeichnen - dann kann einem da keiner mehr einen Strick draus drehen.
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
@giacomo:

die quellenangabe entschuldigt dich zwar moralisch, aber das urheberrecht verleiht sie dir nicht. wenn du's nicht hast, hast du's nicht.

soweit ich weiß, gibt es auch keine festen regelungen, ab wieviel prozent ein zitat ein teil eines größeren kontextes ist. man könnte, wenn man wollte, ziemlich viel abmahnen. viele wollen nicht, da sie davon leben, zitiert zu werden.

ein bestehendes gesetz mit dem bloßen hinweis auf seine existenz zu belegen halte ich für problematisch. natürlich ist ein "ist halt so" inhaltlich korrekt. ein argument gegen den unmut dagegen ist es aber nicht.

:wink:,
a.
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Natürlich verleiht eine Quellenangabe kein Urberrecht. Das Urheberrecht bleibt bei seinem Inhaber. Aber wieso sollte man für ein Zitat auch das Urheberrecht benötigen?

Und natürlich ist das Urheberrechtsgesetz ungerecht - wie so viele deutsche Gesetze.
 

Lord Grendel

Geheimer Meister
10. April 2002
190
Interessant auch zum Thema

http://www.heise.de/newsticker/meldung/60271

Keine Anwaltsgebühren für Abmahnungen bei Mehrfachvertretung

Sobald Rechtsanwälte massenhaft Abmahnungen wegen Rechtsverstößen im Web verschicken und dabei neben dem Konzern auch noch Verwarnungen im Namen weiterer Tochterfirmen verschicken, muss der Abgemahnte überhaupt keine Gebühren bezahlen. Dies hat das Amtsgericht (AG) Lübbecke (Az. 3 C 314/04) jüngst entschieden und einem Advokaten den Ersatz seiner Gebühren von fast 2000 Euro verweigert.

Hatte auch schon mal einen Thread aufgemacht, wo noch viel mehr merkwürdige Abmahnungen es gab.
O2 gegen eine Firma mit Sauerstoffflaschen...
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
Ein_Liberaler schrieb:
Natürlich verleiht eine Quellenangabe kein Urberrecht. Das Urheberrecht bleibt bei seinem Inhaber. Aber wieso sollte man für ein Zitat auch das Urheberrecht benötigen?

weil es dort geregelt ist?



[url=http://de.wikipedia.org/wiki/Zitate_und_Urheberrecht schrieb:
wiki[/url]]UrhG § 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

ich muss abschließend feststellen: deine signatur ist kein zitat, giacomo.

Das Zitatrecht dürfen nur Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene „Schaffenshöhe“ aufweisen. Demnach dürfen sich Zitatsammlungen, die ausschließlich Fremdleistungen wiedergeben, nicht auf das Zitatrecht berufen.
 

Elbee

Vorsteher und Richter
28. September 2002
730
Die massenhafte Abmahnpraxis einzelner Anwaltskanzleien ist durchaus äußerst zweifelhaft und generiert Geld für die, sonst nichts. Truthsearcher wird das bestätigen können. Eine Abmahnung generell zu verurteilen dagegen ist aber genauso Quatsch, denn es kommt auf den Einzelfall an.

Das Urheberrecht ist in erster Linie ein Schutz FÜR den Urheber, der als Einziger darüber entscheidet, was mit seinem Werk passiert und da muss er auch nicht mit sich diskutieren lassen. Dank der gesetzlichen Regelungen.

Möchte jemand eine Website betreiben und Songtexte publizieren, dann muss er einfach den Urheber um das Recht bitten, das tun zu dürfen. Warum? Nun, der Urheber vergibt eben genau solche Rechte, in der Regel gibt er diese an einen Verlag und ein Verlagsvertrag regelt die Einzelheiten. Geht ein Websitebetreiber einfach über diese bestehenden Voraussetzungen weg, dann hat er in erster Linie sich selber ein Problem geschaffen. Das wiederum müsste nicht sein, denn die o.g. Argumentation lautet, es solle ein Service sein. Für diesen Service gibt es sicherlich Nachfrage, insbesondere bei den Fans. Viele Künstler unterstützen das aus guten Gründen, wieso also nicht vorher nachfragen und um Genehmigung bitten? Künstler sehen oft auch völlig darüber hinweg, dass ihre Werke bis zum geht nicht mehr herumkopiert werden und ich habe vor einigen Monaten eine Raubkopie eines CD-Albums gesehen, dass dem Original täuschend echt war. Der Künstler selber betrachtete das als Kompliment, dass man sich mit seinem Produkt solche Mühe macht, es zu kopieren.

Dass solche Lyrics-Seiten auch ein bisschen Quatsch sein können und der Betreiber sich halt mit fremden Federn schmückt, fällt gerne unter den Tisch. Dennoch muss Musik samt Texten verfügbar sein, die teils zu krassen Restriktionen haben ja gerade dazu geführt, dass sich jemand bemüßigt sieht, z.B. eine solche Website zu betreiben. Die Einsicht, das nur mit Genehmigung zu tun, wäre aber mehr als sinnvoll. Außerdem: Dann kommt der Betreffende mit den Künstlern vielleicht selber in Kontakt, und das dürfte ihm doch gefallen, oder?
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Finde das auch nicht wirklich skandalös. Wenn heute jemand Gedichte oder einen Roman schreibt, dann leuchtet den meisten ein, daß man das nicht ohne Einwilligung im Internet veröffentlichen darf. Warum sollte das bei Songtexten denn bitte anders sein ?
 

dkR

Großmeister aller Symbolischen Logen
10. April 2002
3.142
Is zwar schade und ärgerlich, aber auch nicht so der Weltuntergang - obwohl ich mir letzte Woche die Finger nach nem Songtext abgegooglet hab, der im Booklet leider nicht drin steht.
Andererseits ist mit Veröffentlichung von Texten IMO auch keinem Wehgetan.
 

Giacomo_S

Prinz der Gnade
13. August 2003
4.319
Und wenn ich schon dabei ertappt werdce, dann würde ich auch nicht sowas reinstellen wie "Es gibt hier keine Songtexte mehr, wegen..."
Sondern ich würde das rausschmeißen und frech behaupten, es hätte diese Texte dort niemals gegeben.
Soll der Kläger erst mal beweisen, daß es sie gab. Und da wird der sich ganz schön schwer tun.
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Natürlich verleiht eine Quellenangabe kein Urberrecht. Das Urheberrecht bleibt bei seinem Inhaber. Aber wieso sollte man für ein Zitat auch das Urheberrecht benötigen?
weil es dort geregelt ist?

Das Urheberrecht ist das Recht des Autors an seinem Elaborat. Geregelt ist das im Urheberrechtsgesetz. Für ein Zitat benötigt man kein Urheberrecht. Ja, ich bin jetzt mal kleinlich.

Man könnte sich auf § 57 UrhG berufen:

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.

Die Signatur könnte unwesentliches Beiwerk des Postings sein.

Abgesehen davon: Wieso soll die Signatur kein Zitat gewesen sein? Vielleicht war sie ein unzulässiges Zitat. Über den durch den Zweck gebotenen Umfang hätten letztlich die Gerichte zu entscheiden... § 51 definiert schließlich nicht, was ein Zitat ist, sondern in welchem Fall das Urheberrecht Zitate erlaubt.
 

Elbee

Vorsteher und Richter
28. September 2002
730
Giacomo_S schrieb:
Sondern ich würde das rausschmeißen und frech behaupten, es hätte diese Texte dort niemals gegeben.
Soll der Kläger erst mal beweisen, daß es sie gab. Und da wird der sich ganz schön schwer tun.

Bauernschlaue Methoden sind erfahrenen Urhebern bekannt, also früher aufstehen, Giacomo ;-)

Wesentlich für Rechteverwalter ist stets der schnelle Stopp für Quatschkram, man nennt das landläufig auch Schadensbegrenzung. Und wie jemand seine Beweise sichert, bevor der freche Behaupter Wind davon bekommt, das verrate ich Dir jetzt leider nicht.
 

Ähnliche Beiträge

Oben Unten