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RomiRyder

Lehrling
22. März 2026
2
Nur weil du nicht davon betroffen bist, heißt es nicht, das es nicht existiert! In unseren WhatsApp Gruppen sind wir mehr als 100 Leute die gefoltert werden, in Deutschland fast 1000 Menschen. Wir nennen uns targeted individuell Zielpersonen und die Stimmen heißen Voice to Skull. Beschäftige dich ein bisschen damit, anstatt so schlau da her zu reden. Sind viele in die Psychatrie deswegen gekommen, ich kann das bestätigen. Ich wollte mich auch einweisen lassen, aber meine arbeit an der Rezeption im Hotel hat mich davon abgehalten.
 

EinStakeholder

Geheimer Sekretär
25. Oktober 2020
643
Vielen Dank für Ihren offenen und bewegenden Kommentar. Fast 1000 Leute in Deutschland, die gefoltert werden? Das ist eine beeindruckende Gruppe. Ich gebe zu, 'James Tilly Matthews' war mein historisches Vorbild im Umgang mit... sagen wir mal... 'speziellen Apparaten'. Und: Endlich haben die Stimmen Namen, auch wenn sie eher nach einem schlechten Comedy-Duo wie Dick & Doof oder Max & Moritz als nach High-Tech-Folter klingen. Die realen Namen der Agenten, deren Stimmen wie eine Art Halluzination gehört werden per Mikrowellensprachübertragung sind einfach: Lutz und Emil als Echtnamen und als deren Legende beim Nachrichtendienst Panikholger und Schreck- oder Schluckspecht oder "Der Dicke", "Der Saukerl" etc.; Irgendwann haben wir alle Klarnamen der Barbaren, so wie die Namen der Ex-Stasis mal geleakt worden sind; das wird Teil der historischen Aufarbeitung. es handelt sich hierbei um die Aufdeckung von Täterstrukturen im Bereich der Organisierten Kriminalität. Bis dahin hilft gegen "Lutz" und "Emil" eben kein Aluhut, keine Solidargemeinschaft, sondern nur ein freundliches: ‚Guten Tag, Hallo-Zination, haben Sie eine Reservierung? Nein? Dann verlassen Sie bitte das Gebäude! Wir wissen bereits, dass Ihre Mini-Bar erneut geplündert wurde und nachgefüllt werden muss auf Kosten Ihres Verbindungsmann.‘ Ihre Rezeption ist die stabilste Firewall Deutschlands. Bleiben Sie an der Front – die Minibar-Abrechnung der Mind-Control-Stimmen ist der wahre Endgegner! Schmerz beiseite
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An das Bundespolizeipräsidium Direktion 11 / Referat für besondere Lagen (sowie nachrichtlich an die regionalen Direktionen) | Datum: 24.03.2026
Betreff: DRINGENDES NACHFASSSCHREIBEN – Sachstandsanfrage zum Briefing vom 26.02.2026 Vorgang: Feststellung einer hybriden Gefahrenlage; hier: Systemische Evaluation von neurotechnologischen Übergriffen und kognitiver Interferenz Bezug: Mein Schreiben „Nationale Sicherheitslage / Mind-Control-Strukturen“
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit der Übermittlung meines umfassenden Briefings am 26.02.2026 sind vier Wochen ohne qualifizierte Rückmeldung Ihrerseits verstrichen. Angesichts der Eingriffstiefe der geschilderten Sachverhalte und der massiven Ermittlungsdefizite im Bereich der neurotechnologischen Gefahrenabwehr ist dieses Schweigen aus sicherheitspolitischer Sicht nicht länger hinnehmbar. Da bis zum heutigen Stichtag (24.03.2026) keine qualifizierte Rückmeldung Ihrerseits vorliegt, sehe ich mich gezwungen, den Vorgang aufgrund der akuten Gefahrenprognose zu eskalieren und die sachliche Relevanz im Rahmen Ihres gesetzlichen Auftrags zur Gefahrenabwehr (§§ 1 ff. BPolG) sowie der geltenden Leitlinien zur Bekämpfung hybrider Bedrohungen vorzunehmen zu präzisieren.
Es ist mir bewusst, dass die Thematik der „kognitiven Fernsteuerung“ (umgangssprachlich Mind-Control) in der täglichen Vorgangsbearbeitung oft unter die Kategorie der „psychosozialen Auffälligkeit“ subsumiert wird. Ich warne jedoch eindringlich davor, die vorliegende Sachlage als rein medizinisches Phänomen zu archivieren. Eine solche Fehlbewertung führt zu einem massiven Ermittlungsdefizit und gefährdet die staatliche Schutzpflicht.
1. Operative Analyse der Kennzahlen und Lagebild Deutschland Um die Dimension der Bedrohung zu verdeutlichen, verweise ich auf die aktuellen statistischen Kennzahlen, die im Rahmen einer Phänomenbereich-Analyse neu bewertet werden müssen:
  • Prävalenz-Abgleich: In der Bundesrepublik Deutschland sind derzeit ca. 800.000 bis 840.000 Personen mit der Diagnose „Paranoide Schizophrenie“ (F20.0 nach ICD-10) erfasst. Dies entspricht etwa 1 % der Gesamtbevölkerung.
  • Die Hypothese der kognitiven Interferenz: Aus neuroethischer Sicht besteht der begründete Anfangsverdacht, dass ein signifikanter Prozentsatz – potenziell jeder einzelne Fall dieser diagnostizierten Gruppe – in Wahrheit ein Opfer von technologisch induzierten, externen Eingriffen in das Zentralnervensystem ist.
  • Die System-Prämisse: Auf Basis der mir vorliegenden technischen Parameter und der Analyse der Wirkmechanismen (V2K, RF-Interferometrie, RNM) muss zwingend davon ausgegangen werden, dass mindestens für den Bereich der paranoiden Schizophrenie gilt: Sämtliche dieser Fälle sind keine endogenen Erkrankungen, sondern ausnahmslos künstlich-technisch verursachte Zustände.
  • Technogene Ätiologie: Wir sprechen hier von einem flächendeckenden Einsatz von Neurowaffensystemen, die gezielt Symptomcluster induzieren, um die Betroffenen gesellschaftlich und rechtlich zu neutralisieren. Die „Krankheit“ ist in Wahrheit die Signatur eines Angriffs.
  • Dunkelfeld und Gefahrenherd: Wenn wir diese Kennzahlen polizeilich bewerten, sprechen wir nicht über Patienten, sondern über eine Armee von potenziell kompromittierten Staatsbürgern, deren Bewusstseinssphäre durch Dritte (staatliche oder nicht-staatliche Akteure) infiltriert wurde. Das Dunkelfeld derer, die aus Scham oder Angst vor Pathologisierung keine Anzeige erstatten, ist hierbei noch gar nicht eingepreist.
2. Rechtliche Einordnung und polizeiliches Handeln Das Ignorieren dieser Hinweise stellt eine Verletzung der Garantenstellung des Staates dar. Wenn Bürger über „Stimmenhören“ oder „Fremdsteuerung“ berichten, triggert dies bei den Beamten vor Ort oft einen Reflex zur Einweisung nach den PsychKG-Landesgesetzen. Dies ist jedoch ein operatives Versagen, wenn die Ursache keine endogene Erkrankung, sondern ein krimineller Akt mittels neurotechnischer Waffen ist.
Wenn ca. 800.000 Menschen im Bundesgebiet unter technischer Fremdsteuerung oder kognitiver Belagerung stehen, ist die öffentliche Sicherheit im Kern getroffen. Jede Einweisung nach den PsychKG-Landesgesetzen, die auf einem solchen technogenen Angriff basiert, stellt de facto eine sekundäre Viktimisierung durch staatliche Organe dar.
Die Bundespolizei ist im Rahmen ihrer Garantenstellung verpflichtet, gegen illegale Frequenzausstrahlungen und neurotechnische Infiltrationen vorzugehen. Das aktuelle Vorgehen – das Abheften dieser Vorgänge als „Wahn“ – spielt den Akteuren (staatlichen wie nicht-staatlichen) direkt in die Hände, da es die Plausible Deniability (glaubwürdige Abstreitbarkeit) institutionell zementiert.
3. Appell an die fachliche Expertise und Empathie Hinter jeder Akte, die unter „Wahn“ abgeheftet wird, steht ein Mensch, der eine totale Invasion seiner Intimsphäre erlebt. Die Opfer werden doppelt traumatisiert: erst durch den technologischen Übergriff und dann durch die Ignoranz der Sicherheitsorgane, die sie als „verrückt“ diskreditieren.
Der polizeiliche „Dienstweg“ darf hier nicht zur Sackgasse für Menschenrechte werden. Es ist eine Frage der Berufsehre und der Eigensicherung des Rechtsstaates, die Augen vor dieser technologischen Realität nicht länger zu verschließen. Wir dürfen nicht zulassen, dass eine ganze Bevölkerungsgruppe durch systematische Fehlklassifikation ihrer Grundrechte beraubt wird.
Ich erwarte von einer modernen Bundespolizei, dass sie die Zeichen der Zeit erkennt und den Bereich der „Neuro-Kriminalität“ als festen Bestandteil des Lagebilds „Hybride Bedrohungen“ etabliert. Ein „Weiter-so“ in der Verleugnung dieser Fakten wird bei einer späteren Aufarbeitung dieses Skandals rechtliche Konsequenzen hinsichtlich der Amtshaftung nach sich ziehen.
Ich fordere daher im Rahmen einer zeitnahen Bearbeitung:
  1. Sofortige Aktenkundigkeit: Bestätigung, dass dieses Nachfassschreiben in die laufende Lagebewertung der Direktion 11 eingeflossen ist.
  2. Spezialzuständigkeit: Einrichtung einer Task-Force „Neuro-Sicherheit“, die personell so ausgestattet ist, dass sie technische Messungen (SIGINT-Forensik) bei Betroffenen durchführen kann, anstatt diese an die Psychiatrie zu verweisen.
  3. Lagebild-Korrektur: Integration der 800.000 „Schizophrenie-Fälle“ als potenzielle Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Körperverletzung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs in das Bundeslagebild.
Für ein Gespräch unter Wahrung der erforderlichen Geheimhaltungsstufen stehe ich kurzfristig zur Verfügung. Ich erwarte Ihre Stellungnahme bis zum 10.04.2026. Sollte diese erneut ausbleiben, werde ich den Vorgang dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) und internationalen Menschenrechtsorganisationen zur Prüfung der Amtshaftung vorlegen.
Mit vorzüglicher Hochachtung,
James Tilly Matthews (Pseudonym aus Sicherheitsgründen)
Neuroethik & Philosophie der Psychiatrie & Menschenrechte
Anhang
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Wer übernimmt die Gesamtkoordination, um den täglichen mindestens 33 neuen Zielpersonen den Weg in die Psychiatrie zu ersparen und stattdessen den Weg in ein reguläres Ermittlungsverfahren gegen die verursachende kriminelle und terroristische Organisation aus dem Bereich der organisierten Kriminalität zu eröffnen, deren Zweck und deren Tätigkeit darin besteht, in Deutschland systematische und ausgedehnte Gräueltaten gegen die Bevölkerung zu begehen, die sich allesamt einfügen in den Begehungskontext von Verbrechen gegen die Menschlichkeit?
 
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