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Arbeitslos und Urlaub

shera

Großmeister
25. Dezember 2004
55
Hallo alleman und allefrau,

folgendes Problem. Ein Arbeitsloser hat im Jahr 18 Tage sprich 3 Wochen Anspruch auf "Urlaub". Eigentlich hat er überhaupt keinen Anspruch, weil er ja immer zur Verfügung stehen muss. Man nennt es daher "Abwesenheit vom Wohnort".

http://www.jumpradio.de/build_index.html?/quicktipp/inhalt_arbeit_260503.shtml

Mein Vater ist seit November letzten Jahres arbeitslos. Ist zur Zeit im Urlaub, den er auch gemeldet hat. Am 4.9. hat er nun einen Termin beim Arbeitsamt, den er nicht wahrnehmen kann, weil er verhindert ist. Wie kann man jetzt noch "Mehrurlaub" beantragen? Oder geht das nicht mehr?
Wenn er den Termin nicht wahrnimmt, welche Kürzungen drohen ihm dann? Nur für die Uralubszeit oder für die nächsten Monate?

Hoffentlich konnte ich es gut wie möglich erklären. Wäre echt froh, wenn mir da jemand weiter helfen könnte.

Tschau
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Ich fürchte, das ist schon eine Rechtsberatung, wie sie nur Anwälte erteilen dürfen.

Und ich fürchte auch, daß es jetzt schon zu spät ist, einen Termin am Montag abzusagen. Der "Urlaub" ist wohl schon abgelaufen?
 

Filz

propriétaire
Teammitglied
6. Juni 2001
748
Ist der Brief denn überhaupt angekommen? :?:

Man hört, dass die Post so einiges verschlampt.

Was Deinem Vater droht steht auf der Rückseite des Briefes, so er denn ankam.


Die bundesweite Arbeitslosenzeitung quer warnt vor zahlreichen weiteren Fallen, wie Sperrzeiten durchgesetzt werden.

· Arbeitslose, die beim Arbeitsamt ihren Urlaub angegeben haben, werden während ihrer Abwesenheit verstärkt zu einem Meldetermin aufgefordert. Termin: acht Uhr morgens am ersten Werktag nach Urlaubsende. Wer nicht sofort in den Briefkasten schaut, sondern erst mal die Koffer auspackt, der verpasst den Termin und erhält eine Strafe.

· Durch häufige Einladeaktionen versuchen die Arbeitsämter, die wenigen Arbeitslosen herauszufinden, die in Urlaub fahren konnten, sich aber nicht beim Arbeitsamt abgemeldet haben, um sie mit Beistandssenkungen zu bestrafen.
Mehr dazu http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1071

Sieht ja ganz nach Punkt Nr. 1 aus...
Naja, ich würd sehen das ich dahin komme.

Gruß

Kai
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Punkt 1 wäre eine ziemliche Unverschämtheit. Aber daß man mit nicht angekommen durchkommt, da habe ich meine Zweifel.
 

Shorty

Geheimer Meister
20. Oktober 2004
164
Mal eine ganz banale Frage:
Wozu brauchen Arbeitslose Urlaub?
Wenn man arbeitslos ist, hat man ja rund um die Uhr frei. Wenn mit dem Wort "Urlaub" eine Reise ins Ausland oder auch schon in ein Hotel gemeint ist, dann finde ich es eine Unverschämtheit, dass so etwas überhaupt existiert. Ich habe mehrere Bekannte, die berufstätig sind und sich einen Urlaub von ihrem Gehalt nicht aus dem Ärmel schütteln können.
 

dkR

Großmeister aller Symbolischen Logen
10. April 2002
3.142
Ich interpretiere Urlaub als "nicht am gemeldeten Wohnort erreichbar".
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Ein Arbeitsloser könnte seine Großmutter besuchen wollen. Soll er das nicht dürfen?

sheras Vater ist außerdem noch kein Jahr arbeitslos, bezieht also ALG I, eine Versicherungsleistung aus seinen eigenen, eingezahlten Beiträgen. Er ist keineswegs verpflichtet, arm zu sein und sich keinen Urlaub leisten zu können.
 

JimmyBond

Einsamer Schütze
7. Mai 2003
1.593
wenn ein arbeitsloser seine verwanten besucht, isses was anderes, als wenn er mal eben ne woche urlaub in der tuerkei macht.

sagt jetzt bitte nicht, dass arbeitslose, die in urlaub fahren auch noch kohle extra dafuer bekommen....
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Die Vermittlungserfolge der Arbeitsagentur sind nicht überwältigend. Ein Arbeitgeber, der sich immerhin über Jahre an einen Angestellten binden will und sich nicht mit den Vorstellungsgesprächen eine oder zwei Wochen Zeit lassen will, ist meiner Ansicht nach nicht ganz dicht. Von daher kann ich nicht verstehen, wieso ein Arbeitsloser nicht auch einfach ein paar Wochen Urlaub machen soll, wenn er es mit dem Vermittler abklärt. Drei Wochen am Stück sind vielleicht übertrieben.

sagt jetzt bitte nicht, dass arbeitslose, die in urlaub fahren auch noch kohle extra dafuer bekommen....

Berechnung des Arbeitslosengeldes. Von Urlaubsgeld steht da nichts.
 

Angel of Seven

Großer Auserwählter
23. Juli 2002
1.924
JimmyBond schrieb:
sagt jetzt bitte nicht, dass arbeitslose, die in urlaub fahren auch noch kohle extra dafuer bekommen....


Alleine das Du das für möglich hälst ist traurig...
Man bekommt ja noch nichtmals die immensen Bewerbungskosten vernünftig erstattet.


@shera

Es ist bekannt das wenn man als Arbeitsloser Urlaub anmeldet, den bewilligt bekommt, direkt danach zu einen "Termin" geladen wird.
Erscheint man nicht, gibts es drei Monate Sperre...
Klüger ist sich eine Woche krank melden und im Urlaub zu fahren, da kommt die nächsten drei Wochen garantiert nichts.


LG

AoS
 

Angel of Seven

Großer Auserwählter
23. Juli 2002
1.924
Aphorismus schrieb:
[offtopic]
Angel - geht's noch? Du kannst doch nicht einfach den Avatar wechseln! 8O :p
[/offtopic]

[offtopic]

Nun jaa... ich such ja immer ein Avatar der mit mir in der Realität einigermaßen ähnlich aussieht und meine derzeitige Haltung/Stimmung zum Ausdruck bringt :oops:
Der alte passte irgendwie nicht mehr.... ich komme auch nicht dazu mir einen eigenen selber zu kreieren.... deswegen passt der jetzige eigentlich ganz gut, zumindestens besser als der alte... 8)

Aber lass dir gesagt sein, daß ich persönlich, deinen Avatar ziemlich genial und passend finde, obwohl du sicherlich nicht annähernd so aussehen wirst. :)

[/offtopic]
 
G

Guest

Gast
Für son versäuten Termin ohne Begründung gibt 10 Prozent Kürzung des ALG
über die nächsten 3 Monate.

Man kann aber auch zB am Tag darauf zum Arzt und sich einen Tag rückwirkend Arbeitsunfähig schreiben und die AUB nachreichen.
 

shera

Großmeister
25. Dezember 2004
55
Hi,

danke erst mal für die zahlreichen Antworten.

Habe gestern noch das zuständige Arbeitsamt angerufen und versucht die Sache zu klären. Also wenn man eine Bescheinung (vom Arzt) zur Verfügung hat, gibt es kein Problem und auch keine Kürzungen.

@Boardadmin

Ja der Brief ist angekommen. Zum Glück wurde dieser von einem Bekannten noch rechtzeitig an mich weitergeleitet. Und genau so ist es auch. Am ersten Wekrtag nach dem Urlaub um 8 Uhr.

@Shorty

Ich finde, dass jeder Mensch sich "Urlaub" gönnen kann und auch darf. Wer seinen Urlaub wie gestaltet, bleibt einem selbst überlassen. Wenn du, den ganzen Tag frei haben, als Urlaub bezeichnest, dann bist du der geborene Arbeitsloser ;). Ich kann das jedenfalls nicht als Urlaub bezeichnen.

@EinLiberaler

Völlig deiner Meinung.

sheras Vater ist außerdem noch kein Jahr arbeitslos, bezieht also ALG I, eine Versicherungsleistung aus seinen eigenen, eingezahlten Beiträgen. Er ist keineswegs verpflichtet, arm zu sein und sich keinen Urlaub leisten zu können.

Man müsste vielleicht die freiwilligen und die unfreiwilligen Arbeitslosen trennen. :O_O:

Danke nochmals.

Gruß





 

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