Das Bundesverfassungsgericht hat die Weichen dafür gelegt, dass die Regeln für das Abhören von Wohnungen Krimineller nachgebessert werden. In seiner bestehenden Form verletze es die Menschenwürde.
Welche Taten fallen noch raus?
Großer Lauschangriff großteils verfassungswidrigDas Gericht entschied zudem, dass künftig nur noch bei schweren Straftaten abgehört werden darf, die mit einer höheren Höchststrafe als fünf Jahre Haft geahndet werden. Damit fallen bis zu 30 Taten wie etwa Betrug oder Hehlerei aus dem bislang geltenden Straftatenkatalog heraus.
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