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BKA nutzt Trojaner

G

Guest

Gast
Anlasslich folgender Heise Meldung möchte ich beantragen, den sogenannten

"Bundestrojaner" in

"Völkischer Beobachter" ( TM
hitler.gif
) umzubenennen.

Als Dienstherr der Polizei forderte Bundesinnenminister Schäuble die rasche Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Online-Untersuchung. Die Gewerkschaft der Polizei verlangte, mit der neuen gesetzlichen Regelung auch die Behinderungen durch das Datenschutzrecht zu beseitigen.
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Diesen niedlichen Smilie habe ich zum erstenmal vor sicher zwanzig Jahren in Spanien gesehen, allerdings hatte er da runtergezogene Mundwinkel...

Wie macht man den?
 

Hans_Maulwurf

Geheimer Meister
10. Juni 2003
101
Als Dienstherr der Polizei forderte Bundesinnenminister Schäuble die rasche Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Online-Untersuchung. Die Gewerkschaft der Polizei verlangte, mit der neuen gesetzlichen Regelung auch die Behinderungen durch das Datenschutzrecht zu beseitigen.

Ist das wirklich immer derselbe Schäuble der nach regelmäßigen abwatschen von Gerichten Gesetze so hinbiegen will wie es ihm passt oder werd ich paranoid ?

Die Forderung der GdP ist da hoffentlich ironisch gemeint :roll: .
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
shechinah schrieb:
Anlasslich folgender Heise Meldung möchte ich beantragen, den sogenannten

"Bundestrojaner" in

"Völkischer Beobachter" ( TM
hitler.gif
) umzubenennen.
:rofl:
Ich unterstütze den Antrag und bitte um Aufnahme (d)eines Schäubele-Smilies für das Verschwörer-Board.

Gruß
Holo
 
G

Guest

Gast
Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933

Art. 1. Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. […]

Art. 2. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.

Das bedeutete, dass neue Gesetze nicht mehr verfassungskonform sein, insbesondere die Grundrechte nicht wahren mussten, dass Gesetze neben dem verfassungsmäßigen Verfahren auch allein von der Reichsregierung erlassen werden konnten (damit bekommt die Exekutive auch legislative Gewalt) und die Gültigkeit des Gesetzes vier Jahre betrug.

QUELLE wIKI


Wusste gar nicht daß das noch in Kraft ist :wink:
 

Trasher

Ritter der ehernen Schlange
10. April 2002
4.104
holo schrieb:
Ich unterstütze den Antrag und bitte um Aufnahme (d)eines Schäubele-Smilies für das Verschwörer-Board.
Dann bitte ich aber um eine Zusammenfassung unter dem Kürzel :schilyschäublebecksteinbosbach:
 

Franziskaner

Ritter vom Schwert
4. Januar 2003
2.061
ach, die Herren Schäuble und Beckstein sowie diverse Staatsanwälte und Polizeigewerkschafter können doch fordern, was sie wollen. Die, die sie damit erwischen wollen, werden sich ob des technischen Sachverstandes der bei der Diskussion um den Bundestrojaner gezeigt wird, wahrscheinlich eher totlachen als geschnappt werden.

Recht realistische Betrachtung dieser Schnapsidee: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24587/1.html
 

Trasher

Ritter der ehernen Schlange
10. April 2002
4.104
BKA-Chef hält Online-Durchsuchungen für dringend erforderlich
"Das Internet ist das Tatmittel der Zukunft"


Es ist ja nicht so, dass die Menschen in Deutschland Angst davor haben müssen, jetzt durch den Staat in einer Weise überwacht zu werden, die nicht mehr den Rechtsgrundsätzen entspricht. 99,9 Prozent der Menschen in Deutschland werden von dieser Maßnahme, auch von Telefonüberwachungsmaßnahmen, überhaupt nicht betroffen sein.
Das heißt, es werden in Deutschland nur 82.000 Menschen überwacht und deshalb solle man keine Angst haben?
 

Filz

propriétaire
Teammitglied
6. Juni 2001
748
Ex-Bundesinnenminister legt Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchung ein

Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hat Verfassungsbeschwerde gegen das Ausspähen privater Computer in Nordrhein-Westfalen eingelegt. Baum will das neue nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen lassen.

Das nenn ich doch mal sympathisch. Nachdem sein Parteikollege Ingo Wolf ja erst mit diesem ganzen Onlinedurchsuchungskram angefangen hat - stellt er sich dagegen.

Das neue NRW-Verfassungsschutzgesetz entstand unter liberaler Ägide. NRW-Innenminister Ingo Wolf gehört wie Baum der FDP an. Der streitbare Anwalt Baum hatte in Karlsruhe bereits das Luftsicherheitsgesetz mit der umstrittenen Befugnis, entführte Passagiermaschinen im Extremfall abschießen zu lassen, sowie den Großen Lauschangriff teilweise zu Fall gebracht.

Herr Baum sollte am besten eine neue Bürgerrechtspartei gründen.

Viele Grüße

Kai
 

Filz

propriétaire
Teammitglied
6. Juni 2001
748
Man merkt es ist Freitag,

der Agent trollt heute schon den ganzen Tag durchs Forum....
 

Simple Man

Kanonenbootdiplomat
Teammitglied
4. November 2004
3.945
Der Agent ist ein Troll? OMG ... 8O

Sperrt ihn, sperrt ihn ... nie is ein Mod da, wenn man einen braucht ... :x

:wink:
 

paul20dd

Geheimer Meister
30. April 2002
442
Schöner Artikel bei Telepolis:

anscheinend will man, wie schon mal angesprochen, Datenströme manipulieren um Code einzuschleusen.

...der Staat hat bereits eine vollständige Infrastruktur für Man-In-The-Middle-Angriffe auf jegliche elektronische Telekommunikation: die [extern] SINA-Boxen bzw. IMS (Interception Management Systems).
Diese Geräte muss ein jeder größerer Provider in seinem Netz installiert haben, dazu verpflichtet ihn die TKÜV...

...Für Windows wäre das COFF und Code fast immer für x86, für die freie Softwarewelt meistens Code für ELF und ebenfalls x86, unter Benutzung von Linux oder BSD-Syscalls. Für den Mac wäre mit dem Mach-O-Format gleich die Möglichkeit von Universal Binaries gegeben, die sowohl auf PowerPC-Macs wie auf Intel-Macs funktionieren. "Exotischere" Systeme könnte man nach und nach bei Bedarf schnell unterstützen, wie beispielsweise Linux ELF PowerPC oder Solaris ELF SPARC


Wie kann der Bundestrojaner technisch funktionieren?
 

kuwet

Großmeister
15. November 2006
69
Neuigkeiten !

Online-Durchsuchung längst Praxis
Die Regierung gibt offenherzig zu, dass die deutschen Geheimdienste bereits seit zwei Jahren per Trojaner private Computer ausspähen.


Geheimdienste spitzeln online

Erst im Februar hat der Bundesgerichtshof der Polizei Online-Durchsuchungen vorerst untersagt. Für ein solches Vorgehen fehlten die gesetzlichen Grundlagen, so die Richter in Karlsruhe. Deutsche Geheimdienste genießen da offenbar deutlich größere Freiheiten: Auf Geheiß des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily setzen die Geheimen bei ihrer Fahndungsarbeit schon seit Jahren auf Trojaner.

Online-Spionage auf Dienstanweisung
Spätestens seit 2005 bespitzeln BND und Verfassungsschutz die Computer von Verdächtigen via Internet – das bestätigte heute Peter Altmaier, Parlamentarischer Staatsekretär im Innenministerium. Grundlage für die Online-Spionage ist offenbar eine Dienstanweisung des ehemaligen Bundesinnenministers Otto Schily. Vertreter der Fraktionen von FDP und SPD halten dies nach der gegenwärtigen Rechtslage für unzulässig und forderten, die Maßnahme sofort auszusetzen.

Quelle : http://oncomputer.t-online.de/c/10/88/76/84/10887684,si=0.html

Werden wir alle schon seit Jahren überwacht?
8O
 
G

Guest

Gast
Das hab ich schon vermutet.

Geheimdienste haben schon immer gemacht was sie wollten,
in der Praxis stehen die über jedem Gesetz.
 

Laokoon

Vollkommener Meister
11. August 2004
550
Reuters: Schäuble lässt Online-Durchsuchungen der Geheimdienste prüfen

Schäuble habe eine Prüfung der aktuellen Rechtsgrundlage für die umstrittene Ermittlungsmethode angeordnet. Solange diese laufe, dürfe der Bundesverfassungsschutz nicht heimlich Computer-Daten ausspähen.

Parlamentarier aller Fraktionen hatten am Mittwoch empört auf das Eingeständnis der Regierung reagiert, dass die Geheimdienste seit 2005 und trotz der Entscheidung des Bundesgerichtshofes heimlich Computer ausforschen. Die Richter hatten im Februar der Polizei Ermittlungen dieser Art untersagt, weil diese nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt seien.
 

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