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Bundesverfassungsgericht kann in die Zukunft sehen!

Bundeskanzler

Auserwählter Meister der Neun
11. April 2002
991
Ob Guidos Kanzlerbewerbung nun albern ist oder nicht mag dahingestellt sein. Aber dass das Bundesverfassungsgericht so eine Aussage trifft, ist mE so was von daneben. Scheinbar bestimmen Meinungsumfragen oder Zeitungsartikel Wahlchancen von Politikern. Oder das Ergebnis steht schon fest - und die Richter haben sich verplappert. Wer sagt denn, dass die Wähler nicht wirklich mal überraschend ganz anders als in den Umfragen wählen. Warum nehmen die Richter das ERGEBNIS VORWEG?

Die Karlsruher Richter erklärten, die Beschwerde Westerwelles gegen diese Entscheidungen habe keine verfassungsrechtliche Bedeutung und auch keine Aussicht auf Erfolg.

Richter geben Westerwelle keine Chance

Dass die Sender Westerwelle nicht zum TV-Duell eingeladen hätten, sei zudem kein Verstoß gegen die Chancengleichheit der Parteien, wie ihn die FDP reklamiert hatte. Nach Meinung des Gerichts ist es journalistisch "schlüssig und folgerichtig", die beiden Politiker einzuladen, die "allein und ernsthaft" mit einer Wahl zum Bundeskanzler rechnen könnten. Eine Teilnahme Westerwelles scheide daher aus, "weil er keine realistische Aussicht darauf hat, nach der Wahl am 22. September das Amt des Bundeskanzlers zu übernehmen", erklärten die Richter. Diese Tatsache habe die FDP hinzunehmen.

Quelle: Spiegel vom 30.08.2002 - Guido W. muss draußen bleiben

Keine Chance bei den Verfassungsrichtern - Guido W.

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Fantom

Erhabener auserwählter Ritter
9. August 2002
1.197
du hast recht, man hätte das anders begründen können - das verfassungsgericht sollte das nicht so formulieren.

aber, naja, unter uns.... es stimmt ja :D
 
A

Anonymous

Gast
Die angegebene Begründung ist natürlich eine Frechheit für alle Vertreter der Demokratie!

Das Urteil ist nur insofern richtig, als daß die Freiheit der Medien gewahrt bleiben muß. Die Rundfunkanstalten müssen selbst entscheiden können, welches Programm sie senden möchten, von Wahlwerbespots und anderen sendelizenzrechtlichen Verpflichtungen einmal abgesehen.
Der Titel "Kanzlerkandidatenduell" ist irreführend, da nicht alle Kanzlerkandidaten aller Parteien daran teilnehmen. Aber die Sender dürften die Sendung auch "Schwimmeuropameisterschaft" nennen. :wink:
 

Maxim

Vollkommener Meister
28. Juni 2002
538
Naja, aber dann müsstet ihr ALLE vertreter der Parteien einladen, auch die der NPD und co, nur das ist Demokratie.

Es heisst ja auch "Kanzler Duell" und nicht "Möchtegern Kanzler Duell".

Es geht in diesem Duell ja nur darum den besseren Kanzler zu finden, und Guido hat praktisch null Chance Kanzler zu werden.

In den USA ist das so geregelt das nur die Kandidaten auftreteten dürfen die bei Umfragen eine bestimmte Hürte überschritten haben und wirklich eine Chance auf das Amt des Präsidenten haben.
 

ilek

Geheimer Meister
18. Mai 2002
266
Ich finde, dass das BVerfG korrekt entschieden hat und ich unterstütze voll diese Meinung (im folgenden durch Markierung hervorgehoben)




PartG § 5 Gleichbehandlung

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Wenn ein Träger öffentlicher Gewalt den Parteien Einrichtungen zur Verfügung stellt oder andere öffentliche Leistungen gewährt, sollen alle Parteien gleichbehandelt werden. Der Umfang der Gewährung kann nach der Bedeutung der Parteien bis zu dem für die Erreichung ihres Zweckes erforderlichen Mindestmaß abgestuft werden. Die Bedeutung der Parteien bemißt sich insbesondere auch nach den Ergebnissen vorausgegangener Wahlen zu Volksvertretungen. Für eine Partei, die im Bundestag in Fraktionsstärke vertreten ist, muß der Umfang der Gewährung mindestens halb so groß wie für jede andere Partei sein.

(2) Für die Gewährung öffentlicher Leistungen in Zusammenhang mit einer Wahl gilt Absatz 1 während der Dauer des Wahlkampfes nur für Parteien, die Wahlvorschläge eingereicht haben.
Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu. Die Verfassungsbeschwerde wirft im Wesentlichen nur Fragen der (abgestuften) Chancengleichheit der politischen Parteien auf, zu der sich das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach in grundlegender Weise geäußert hat (vgl. z.B. BVerfGE 14, 121 <137 f.>; 24, 300 <354 f.>; 34, 160 <163 f.>; 48, 271 <277 f.>). Die Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der von der Beschwerdeführerin als verletzt gerügten Rechte angezeigt; denn sie ist ohne hinreichende Aussicht auf Erfolg.

Das Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht haben das Begehren der Beschwerdeführerin, ihrem Vorsitzenden die Teilnahme an der Sendung "TV-Duell der Kanzlerkandidaten" zu ermöglichen, an § 5 Abs. 1 PartG und darüber hinaus unmittelbar am Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1 GG) gemessen und auf der Grundlage dieser Prüfung für nicht begründet erachtet. Das ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.
3
a) Es verstößt insbesondere nicht gegen die von der Beschwerdeführerin geltend gemachten grundrechtlichen Gewährleistungen, dass die Gerichte das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen von § 5 Abs. 1 PartG mit der Begründung verneint haben, bei dem in Rede stehenden "Duell" handle es sich um eine redaktionell gestaltete, von den Rundfunkanstalten verantwortete Sendung, die trotz einer von ihr möglicherweise ausgehenden Werbewirkung nicht als Wahlwerbesendung qualifiziert werden könne und schon deshalb nicht dem in § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG verwendeten Begriff der öffentlichen Leistung unterfalle, der vorliegend allein in Betracht zu ziehen sei. Dass dieser Standpunkt auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von Reichweite und Bedeutung des Grundsatzes der Chancengleichheit beruhte, ist nicht ersichtlich. Die von der Beschwerdeführerin geltend gemachte Einflussnahme der betroffenen politischen Parteien auf Entstehung und Gestaltung des "Duells" und die in der Verfassungsbeschwerde aufgeführten wertenden Äußerungen zum angeblich fehlenden journalistischen Charakter der Sendung rechtfertigen eine abweichende Beurteilung nicht.
4
b) Auch im Übrigen ist für einen Gleichheitsverstoß nichts ersichtlich, selbst wenn man zu Gunsten der Beschwerdeführerin unterstellt, dass die Rundfunkanstalten einer strengen Bindung an den Grundsatz der Chancengleichheit unterliegen.
5
Nach den tatsächlichen Feststellungen der angegriffenen Entscheidungen, gegen die die Beschwerdeführerin beachtliche Einwände nicht erhoben hat, beruht die umstrittene Sendung auf einem schlüssigen und folgerichtig umgesetzten journalistischen Konzept, das unter dem Schutz von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG steht (vgl. BVerfGE 97, 298 <310> m.w.N.). Diesem Konzept zufolge sollen in einer Befragung durch zwei Moderatorinnen die beiden Politiker einander gegenüber gestellt werden, die allein ernsthaft damit rechnen können, zum Bundeskanzler gewählt zu werden. Demnach scheidet eine Teilnahme des Vorsitzenden der Beschwerdeführerin aus, weil er - was die Beschwerdeführerin letztlich selbst nicht bestreitet - keine realistische Aussicht hat, nach der Wahl am 22. September 2002 das Amt des Bundeskanzlers zu übernehmen. Diese Tatsache ist von der Beschwerdeführerin als Folge der bestehenden politischen Kräfteverhältnisse hinzunehmen und verstößt als solche nicht gegen das Recht einer politischen Partei auf Wahrung der Chancengleichheit (vgl. BVerfGE 14, 121 <137 f.>; 24, 300 <354>).
6
Allerdings dürfen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein redaktionelles Konzept, das die Erfolgsaussichten von Beteiligten am Wahlwettbewerb nachhaltig mindern kann, nicht ohne Rücksicht auf diesen Umstand durchsetzen (vgl. BVerfGE 82, 54 <59>; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 1990 - 2 BvR 1316/90 -, NVwZ 1991, S. 560 f.). Welches Maß an rechtlichen Verpflichtungen hieraus folgt, bedarf vorliegend keiner Entscheidung. Denn das Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht konnten, ohne gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1 GG zu verstoßen, eine Verletzung des Grundsatzes der Chancengleichheit mit der Begründung verneinen, die Beschwerdeführerin sei in der Gesamtheit der wahlbezogenen Sendungen von ARD und ZDF ihrer Bedeutung gemäß berücksichtigt worden (vgl. in diesem Zusammenhang: BVerfGE 13, 204 <206>): Das "TV-Duell der Kanzlerkandidaten" findet am 8. September 2002 statt. Die bis zum Wahltag verbleibende Spanne von zwei Wochen ist in der "heißen Phase" des Wahlkampfs ein Zeitraum von nicht unerheblicher Länge. Ihn kann die Beschwerdeführerin nutzen, indem sie an mehreren gewichtigen redaktionellen Beiträgen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu Themen des Wahlkampfs teilnimmt. Insbesondere hat ihr Vorsitzender die Gelegenheit der Selbstdarstellung im Rahmen der Diskussionsrunde "Die Favoriten" am Abend des 17. September 2002. Hinzu kommt, dass die Beschwerdeführerin in weiteren redaktionellen Beiträgen der betroffenen Rundfunkanstalten, z.B. in einem Sommerinterview des ZDF mit ihrem Vorsitzenden am 25. August 2002, aber auch in anderen Medien, insbesondere im privaten Rundfunk, Gelegenheit hatte und haben wird, die Gunst der Wähler zu gewinnen.
7
c) Aus Art. 38 Abs. 1 GG ergeben sich im vorliegenden Zusammenhang keine Rechte, die über diejenigen aus Art. 3 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1 GG hinausgingen.
8
Von einer weiteren Begründung wird abgesehen (§ 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG).
9
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
 

ilek

Geheimer Meister
18. Mai 2002
266
P.S. Ich kann Pickelface nicht leiden, wollte ich mal so loswerden... puh, jetzt fühle ich mich schon viel besser
 

Bundeskanzler

Auserwählter Meister der Neun
11. April 2002
991
@Ilek

Danke für die Fakten! Wenn Guido natürlich seine Chancen, Kanzler zu werden, selbst schon vor Gericht als null und nichtig einstuft, habe ich damit auch keine Probleme mehr. In dem Bericht, den ich am Anfang gepostet habe, kam es nur so rüber, als ob das Gericht diesen Umstand mehr oder weniger nach Gutdünken selbst festgestellt hat. Dann frage ich mich natürlich wirklich, warum Guido so weit gegangen ist - Blödmann. Die Idee mit dem Kanzlerkandidaten an sich fand ich gar nicht mal schlecht - aber letzlich scheisse umgesetzt.

Hier noch was von Mölli über die Grünen (habe ich gerade gefunden und muss es einfach mal loswerden ;-)

Möllmenann schrieb:
"Für Clement wäre ein Wechsel des Partners die letzte Chance zu vermeiden, dass er zum Auslaufmodell wird. Er muss sich von den Grünen lösen. Es ist dieser Kotzbrockenverein, der alles lähmt."
Rheinische Post vom 30.08.2002 - Letzte Chance für Clement
 

Abbadon

Großmeister-Architekt
28. Juni 2002
1.295
@Maxim

Warum das? Es geht nur um Kanzlerkandidaten und davon gibt es soweit ich weiss nur drei... Also nix mit NPD oder so...
 

Arthuro2

Geheimer Sekretär
10. Mai 2002
605
Warum laden die Fernsehduell-Quiz Moderatoren nicht die "Kanzlerkanditaten" der PDS oder NPD ein , ´vielleicht auch noch die Bieraersche von der "Autofahrer" Partei.. auch die "Yoga-Flieger" koennten doch vorbeischwirren???? Nein mal im ernst... ist es wirklich sinnig , das wirklilch JEDER Pöbel an den Duellen teilnehmen darf??? Das ist wohl kaum wünschenswert !! Alleine Stoiber erfüllt dieses SOLL schon ÜBER!!

Deshalb Westerwelles und CO...wieder ab in den Käfig!!


A!
 

zian

Geheimer Sekretär
14. April 2002
664
Arthuro2 schrieb:
Nein mal im ernst... ist es wirklich sinnig , das wirklilch JEDER Pöbel an den Duellen teilnehmen darf??? Das ist wohl kaum wünschenswert !! Alleine Stoiber erfüllt dieses SOLL schon ÜBER!!

Deshalb Westerwelles und CO...wieder ab in den Käfig!!

ist es wirklich sinnig, dass jeder idiot wählen darf?
ist es wirklich sinnig, dass parteien außer spd und cdu/csu wählbar sind?

denk mal drüber nach
 

Imion

Auserwählter Meister der Neun
13. April 2002
940
ich finde damit gibt doch das bundeverfassungsgericht zu, das sie die propaganda unterstützen, das nur schröder oder stoiber an die spitze kommen, d.h. sie bezwecken, das bald ganz deutschland denkt: allre anderen haben doch keine chance ...
ich fände es schon sinnig, wenn ALLE Parteien sich vorstellen dürften; AUCH DIE PDS UND DIE NPD, auch wenn ich die neimals wählen würde, so sollten sie dennoch die chance haben ...
und jetzt streitet euch nicht über den begriff KANZLER duell ja ? da man von vornerein beabsichtigte das wir nur SPD oda CDU wählen dürfen !

da sist ein verschwoerungsforum und eigentlich solltet ihr das sehen oder ?
 

Abbadon

Großmeister-Architekt
28. Juni 2002
1.295
hmm bin skeptiker.... ausserdem finde ich den Begriff "Verschwörung" da etwas übertrieben.. Das hat nur mit dem denken in den Köpfen der Leute zu tun... Es tendiert halt alels zur zwei-kanzler-frage...
 
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