- Moderation
- #21
- 18. November 2007
- 21.828
AW: Capitus Diminutio Maxima
Liebe Baroneß, wie Du selbst schreibst, ging es dem Threadersteller sehr wohl um eine juristische Einordnung.
Auch der Kommentator, der den Threadersteller so verunsichert hat, Frank Wolfgang Richter, ein gelernter Tischler und Angehöriger einer selbsternannten "Kommissarischen Reichsregierung", unterstellt eine rechtliche Wirkung der Unterschrift unter den Personalausweis. Seine Ausführungen sind, wie ich bereits andeutete, unsinnig.
Ein Verzicht auf Menschen- und Bürgerrechte ist rein rechtlich nicht möglich. Ihrer Aberkennung sind sehr enge Schranken gesetzt: StGB - Einzelnorm
Liebe Baroneß, wie Du selbst schreibst, ging es dem Threadersteller sehr wohl um eine juristische Einordnung.
emoor83 schrieb:Wie wird dieser Beriff in der deutschen justiz behandelt?
Baroness de Berjaraque schrieb:denn ich sehe diese Frage des Themenstarters noch nicht von dir beantwortet, ob in der Deutschen Justitz diese Sache Relevanz hat
Auch der Kommentator, der den Threadersteller so verunsichert hat, Frank Wolfgang Richter, ein gelernter Tischler und Angehöriger einer selbsternannten "Kommissarischen Reichsregierung", unterstellt eine rechtliche Wirkung der Unterschrift unter den Personalausweis. Seine Ausführungen sind, wie ich bereits andeutete, unsinnig.
Ein wilder Jäger schrieb:Heutzutage ohne Bedeutung. (Würde des Menschen, Gleichheit vor dem Gesetz usw.)
Ein Verzicht auf Menschen- und Bürgerrechte ist rein rechtlich nicht möglich. Ihrer Aberkennung sind sehr enge Schranken gesetzt: StGB - Einzelnorm