spriessling
Vorsteher und Richter
- 11. April 2002
- 769
Wird das amerikanische Recht dadurch weniger bescheuert?
Im Verhältnis zum iranischen oder dem einiger muslimischer Länder in dem Fall schon ...
Ich bin der Meinung, egal wie das Urteil ausfällt und wie die Lage wirklich ist, die Eltern der Beiden sollten ihre Erziehungsmaßnahmen mal überdenken.
Wie würde die Rechtslage denn aussehen wenn beide 13 gewesen währen?
Sex mit Kindern ist ja verboten, aber wenn beide Kinder sind? Sie können ja doch eigentlich nicht strafrechtlich verfolgt werden, oder? (Zumindest in der BRD nicht.)
Wenn ich daran denke das wir in der 5./6. Klasse das Thema Sexualkunde hatten. Da war ich auch gerade mal 11/12 Jahre jung.
JimmyBond schrieb:Ich bin der Meinung, egal wie das Urteil ausfällt und wie die Lage wirklich ist, die Eltern der Beiden sollten ihre Erziehungsmaßnahmen mal überdenken.
wieso das?
JimmyBond schrieb:Wenn ich daran denke das wir in der 5./6. Klasse das Thema Sexualkunde hatten. Da war ich auch gerade mal 11/12 Jahre jung.
naja darueber aufgeklaert werden und sich tatsaechlich darueber bewusst werden, die verantwortung die man dabei traegt, etc... sind imho schon zwei verschiedene welten.
Nun... das kann aber auch auf jedes Alter zu treffen.
JimmyBond schrieb:Wie würde die Rechtslage denn aussehen wenn beide 13 gewesen währen?
wenn der sex einvernehmlich war - nichts.
JimmyBond schrieb:[...] der 20er bei seinen regelverstoessen zur rechenschaft gezogen werden kann - und kinder eben nicht.
Ein_Liberaler schrieb:[...]Auf die wenigsten kindlichen Straftäter trifft das zu, am wenigsten auf miteinander schmusende 13jährige.[...]
Es ist offenbar schwierig zu vermitteln, aber zumindest nach deutschem Recht hat Einvernehmlichkeit nichts mit der Sache zu tun. Ein Kind kann nicht rechtswirksam zustimmen. Punkt.
Ein Kind kann aber auch nicht bestraft werden. Ebenfalls Punkt.
Und die Klapse ist keine Ersatzstrafanstalt, die dem gesunden Volksempfinden zu seinem Recht verhilft. In die Psychiatrie kommt nicht, wer leider aus formaljuristischen Gründen nicht bestraft werden kann, sondern wer therapiert werden muß. Auf die wenigsten kindlichen Straftäter trifft das zu, am wenigsten auf miteinander schmusende 13jährige.
sollte der junge das maedchen vergewaltigt haben und kann aufgrund seines alters nicht strafrechtlich belangt werden, dann steht fuer solche faelle eine psychatrische einrichtung in frage.
Chefkellner entlastet Marco W.
Charlotte M. und Marco W. standen sich vor dessen Verhaftung offenbar tatsächlich nahe. So sehen es jedenfalls Angestellte des Hotel "Club Voyage" in Side. Und das könnte beim heutigen Gerichtstermin eine Rolle spielen.
Tagelang seien die beiden deutlich als Liebespaar in Erscheinung getreten, das habe jeder erkennen können, so lautet die Aussage des Chefkellners gegenüber der Berliner Morgenpost.
Deshalb könne er sich eine Vergewaltigung oder einen Missbrauch gegen den Willen des Mädchens nicht vorstellen.
JimmyBond schrieb:und jemand, der zu ner vergewaltigung faehig ist, kann ja auch nicht ganz richtig im kopf sein - und gehoert somit wunderbar in sone anstalt.
antimagnet schrieb:bist du sicher, dass du meinst, dass ein vergewaltiger eher therapiert als in knast gehört?
ein liberaler schrieb:Trotzdem halte ich es für blühenden Unsinn, einen 13jährigen Vergewaltiger direkt für geisteskrank zu halten.
In diesem Fall finde ich die Frage wichtiger: Was sollte man mit jemanden im Alter eines Heranwachsenden tun, von dem man keine Ahnung hat, welches Leid er jemand anderes angetan hat?!JimmyBond schrieb:oder was kann man bei einem kind tun, der jemand anders dermassen leid angetan hat. was kann man tun, damit dieser einer nicht naechste woche wieder jemanden vergewaltigt?