Herzlich Willkommen auf Weltverschwoerung.de

Angemeldete User sehen übrigens keine Werbung. Wir freuen uns wenn Du bei uns mitdiskutierst:

Der Fall Marco W.

Simple Man

Kanonenbootdiplomat
Teammitglied
4. November 2004
3.945
Im Verhältnis zum iranischen oder dem einiger muslimischer Länder in dem Fall schon ... :wink:
 

TheFreeman

Geheimer Meister
20. Juni 2003
424
Die Amis mögen vieleicht bescheuert sein und manchmal unverhältnismäßige Strafen aussprechen...aber das die im Iran machen, ist schlicht Mord...
 

HerrFuchs

Lehrling
5. Juli 2007
4
Ich bin der Meinung, egal wie das Urteil ausfällt und wie die Lage wirklich ist, die Eltern der Beiden sollten ihre Erziehungsmaßnahmen mal überdenken.

Wobei das so eine Sache ist. Man wird ja auch zum Teil von der Gesellschaft, und insbesondere seines Freundeskreis, stark beeinflusst. (Z.B. gibt's ja genug die rauchen und trinken weil's "alle" machen und es eben "cool" ist :wink: )

Aber was mich jetzt mal interessiert wenn hier schon Gesetzestexte erläutert werden.
Wie würde die Rechtslage denn aussehen wenn beide 13 gewesen währen?
Sex mit Kindern ist ja verboten, aber wenn beide Kinder sind? Sie können ja doch eigentlich nicht strafrechtlich verfolgt werden, oder? (Zumindest in der BRD nicht.)

Und zum Thema Sex in der Jugend. Ich kenne nen paar Die damit schon ab 13 angefangen haben und sich sehr wohl darüber bewusst waren was ab geht.
Wenn ich daran denke das wir in der 5./6. Klasse das Thema Sexualkunde hatten. Da war ich auch gerade mal 11/12 Jahre jung.
(Ich weiß ja nicht wann das bei euch im Unterricht dran kam) Aber ich finde das im Nachhinein schon krass. Aber als wir das im Unterricht hatten war es total lustig... *g* Kinder eben :wink:

Soviel dazu...

MfG 8)
 

JimmyBond

Einsamer Schütze
7. Mai 2003
1.593
Ich bin der Meinung, egal wie das Urteil ausfällt und wie die Lage wirklich ist, die Eltern der Beiden sollten ihre Erziehungsmaßnahmen mal überdenken.

wieso das?

Wie würde die Rechtslage denn aussehen wenn beide 13 gewesen währen?

wenn der sex einvernehmlich war - nichts.

Sex mit Kindern ist ja verboten, aber wenn beide Kinder sind? Sie können ja doch eigentlich nicht strafrechtlich verfolgt werden, oder? (Zumindest in der BRD nicht.)

sollte der junge das maedchen vergewaltigt haben und kann aufgrund seines alters nicht strafrechtlich belangt werden, dann steht fuer solche faelle eine psychatrische einrichtung in frage.

Wenn ich daran denke das wir in der 5./6. Klasse das Thema Sexualkunde hatten. Da war ich auch gerade mal 11/12 Jahre jung.

naja darueber aufgeklaert werden und sich tatsaechlich darueber bewusst werden, die verantwortung die man dabei traegt, etc... sind imho schon zwei verschiedene welten.
 

HerrFuchs

Lehrling
5. Juli 2007
4
Ne Therapie währe da wirklich angebracht! :?

JimmyBond schrieb:
Ich bin der Meinung, egal wie das Urteil ausfällt und wie die Lage wirklich ist, die Eltern der Beiden sollten ihre Erziehungsmaßnahmen mal überdenken.

wieso das?


Nun, das die 13jährige da wer weiß wie lange in der Disco ist, ist nicht gerade ein Beispiel für eine gute Erziehung. Auch wenn die nur ein Jahr ältere Schwester mit dabei war. (Gut, wie alt die Freundin von ihr ist, wurde glaub ich, nicht erwähnt?)
Und das Verhalten des Jungen ist ja auch nicht gerade das Wahre.

Wie gesagt, das ist meine Meinung. Außerdem kann ich sie ja leider nur auf den Infos stützen die mir zugänglich sind.
Wie die Erzeihung der Kinder war und wie ihr Umfeld so ist, das bleibt uns ja, zum großen Teil, verborgen. Darum Spekulation eigentlich sinnfrei :)


JimmyBond schrieb:
Wenn ich daran denke das wir in der 5./6. Klasse das Thema Sexualkunde hatten. Da war ich auch gerade mal 11/12 Jahre jung.

naja darueber aufgeklaert werden und sich tatsaechlich darueber bewusst werden, die verantwortung die man dabei traegt, etc... sind imho schon zwei verschiedene welten.


Nun... das kann aber auch auf jedes Alter zu treffen. Wir werden ja auch belehrt wie wir uns im Straßenverkehr zu benehmen haben... und dennoch übertreten viele die Gesetze.
Von Kindern dieses Alters wird ja auch sehr viel Verlangt das sie dies und das nicht tun dürfen.
Zu erklären warum diese Regeln etc. so sind, ist halt Aufgabe der Eltern und zum Teil auch der Schule. (Wie ich finde.)

Ansonsten kann ich dir nur zu stimmen.

MfG :hi:
F.
 

JimmyBond

Einsamer Schütze
7. Mai 2003
1.593
Nun... das kann aber auch auf jedes Alter zu treffen.

klar, aber der unterschied zwischen nem 12 und nem 20 jaehrigen ist der, dass der 20er bei seinen regelverstoessen zur rechenschaft gezogen werden kann - und kinder eben nicht.
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
JimmyBond schrieb:
Wie würde die Rechtslage denn aussehen wenn beide 13 gewesen währen?

wenn der sex einvernehmlich war - nichts.

Es ist offenbar schwierig zu vermitteln, aber zumindest nach deutschem Recht hat Einvernehmlichkeit nichts mit der Sache zu tun. Ein Kind kann nicht rechtswirksam zustimmen. Punkt.

Ein Kind kann aber auch nicht bestraft werden. Ebenfalls Punkt.

Und die Klapse ist keine Ersatzstrafanstalt, die dem gesunden Volksempfinden zu seinem Recht verhilft. In die Psychiatrie kommt nicht, wer leider aus formaljuristischen Gründen nicht bestraft werden kann, sondern wer therapiert werden muß. Auf die wenigsten kindlichen Straftäter trifft das zu, am wenigsten auf miteinander schmusende 13jährige.

Entschuldigt den Ton.
 

HerrFuchs

Lehrling
5. Juli 2007
4
JimmyBond schrieb:
[...] der 20er bei seinen regelverstoessen zur rechenschaft gezogen werden kann - und kinder eben nicht.

Tja, ob das auch so sinnig ist, ist ne andere Frage. Aber ich glaube wenn wir das jetzt weiter vertiefen kommen wir erst richtig vom Thema ab :wink:



Ein_Liberaler schrieb:
[...]Auf die wenigsten kindlichen Straftäter trifft das zu, am wenigsten auf miteinander schmusende 13jährige.[...]

hm... wie JimmyBond schon danach geschrieben hat, wenn der Junge das Mädchen vergeweiltigt, dann muss das Kind schon behandelt werden. Das ist wohl das wo er drauf aus wollte.
Jedenfalls finde ich das ne richtige Lösung in dem Fall... ^^

MfG :hi:
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Ich halte es fürgut möglich, daß der oder die Vergewaltigte anschließend eine Therapie braucht.
 

JimmyBond

Einsamer Schütze
7. Mai 2003
1.593
Es ist offenbar schwierig zu vermitteln, aber zumindest nach deutschem Recht hat Einvernehmlichkeit nichts mit der Sache zu tun. Ein Kind kann nicht rechtswirksam zustimmen. Punkt.

ein kind kann da aber wohl ja oder nein sagen. und wenn beide ja sagen, dann sehe ich da keinen akt der gewalt und darum ging es mir.

Ein Kind kann aber auch nicht bestraft werden. Ebenfalls Punkt.

stimmt. aber zum eigenen schutz und behandlung eingewiesen.

Und die Klapse ist keine Ersatzstrafanstalt, die dem gesunden Volksempfinden zu seinem Recht verhilft. In die Psychiatrie kommt nicht, wer leider aus formaljuristischen Gründen nicht bestraft werden kann, sondern wer therapiert werden muß. Auf die wenigsten kindlichen Straftäter trifft das zu, am wenigsten auf miteinander schmusende 13jährige.

:?: liess mal mein post genauer:

sollte der junge das maedchen vergewaltigt haben und kann aufgrund seines alters nicht strafrechtlich belangt werden, dann steht fuer solche faelle eine psychatrische einrichtung in frage.

mir ging es nicht um miteinander schmusende kinder, sondern um ein kind, dass ein kapitalverbrechen begangen hat. das ist doch wohl ein unterschied. und jemand, der zu ner vergewaltigung faehig ist, kann ja auch nicht ganz richtig im kopf sein - und gehoert somit wunderbar in sone anstalt.

PUNKT!
 

TheFreeman

Geheimer Meister
20. Juni 2003
424
Chefkellner entlastet Marco W.
Charlotte M. und Marco W. standen sich vor dessen Verhaftung offenbar tatsächlich nahe. So sehen es jedenfalls Angestellte des Hotel "Club Voyage" in Side. Und das könnte beim heutigen Gerichtstermin eine Rolle spielen.
Tagelang seien die beiden deutlich als Liebespaar in Erscheinung getreten, das habe jeder erkennen können, so lautet die Aussage des Chefkellners gegenüber der Berliner Morgenpost.
Deshalb könne er sich eine Vergewaltigung oder einen Missbrauch gegen den Willen des Mädchens nicht vorstellen.


Quelle: www.morgenpost.de
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
inwiefern das eine entlastung sein soll, ist mir etwas schleierhaft...


JimmyBond schrieb:
und jemand, der zu ner vergewaltigung faehig ist, kann ja auch nicht ganz richtig im kopf sein - und gehoert somit wunderbar in sone anstalt.

bist du sicher, dass du meinst, dass ein vergewaltiger eher therapiert als in knast gehört?
 

ConspirIsee

Geheimer Meister
16. Januar 2005
161
irgendwie wird immer munter vergessen das das Kerlchen selbst erst 17 ist und somit zumindest unter Jugendlicher fällt.
Teilweise kommt das rüber, als würden wir da über einen 25 jährigen gestandenen Mann und eine 13 jährige puppenspielende Sissi reden.
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Stimmt, Jimmy, Du hast nur auf eine Vergewaltigung abgehoben. Das habe ich überlesen.

Trotzdem halte ich es für blühenden Unsinn, einen 13jährigen Vergewaltiger direkt für geisteskrank zu halten. Das ist ein 13jähriger berufsmäßiger Taschendieb oder Räuber ja auch nicht.

ConspirIsee, niemand hier vergißt, meines Erachtens, daß der Beschuldigt erst 17 ist. Da wird ständig drauf rumgeritten.

Und der Kellner ist ein Idiot. Es geht nicht um Vergewaltigung, und daß der Tatbestand des Kindesmißbrauchs nichts mit Einvernehmlichkeit und alles mit dem Alter zu tun hat, wird in der türkischen Presse sicher genauso breitgetreten wie hier.
 

JimmyBond

Einsamer Schütze
7. Mai 2003
1.593
antimagnet schrieb:
bist du sicher, dass du meinst, dass ein vergewaltiger eher therapiert als in knast gehört?

eigentlich sollte er ein packet aus beidem erhalten, zu einem unschlagbaren preis von mind. 10 jahren.

doch wenn ein taeter nicht bestraft werden kann, dann sollte man ihn zumindest therapieren - je nach schwere des verbrechens.

ein liberaler schrieb:
Trotzdem halte ich es für blühenden Unsinn, einen 13jährigen Vergewaltiger direkt für geisteskrank zu halten.

is nich boes gemeint, aber was wuerdest du da tun? oder was kann man bei einem kind tun, der jemand anders dermassen leid angetan hat. was kann man tun, damit dieser einer nicht naechste woche wieder jemanden vergewaltigt?
 
B

Booth

Gast
JimmyBond schrieb:
oder was kann man bei einem kind tun, der jemand anders dermassen leid angetan hat. was kann man tun, damit dieser einer nicht naechste woche wieder jemanden vergewaltigt?
In diesem Fall finde ich die Frage wichtiger: Was sollte man mit jemanden im Alter eines Heranwachsenden tun, von dem man keine Ahnung hat, welches Leid er jemand anderes angetan hat?!

gruß
Booth
 

TheFreeman

Geheimer Meister
20. Juni 2003
424
Das ist doch schon wieder die nächste Sauerei mit der Vertagung! Am Ende verurteilen sie ihn zu 18 Monaten Haft und er darf gleich gehen weil er die schon abgesessen hat... :lol: Möchte mal wissen was da im Hintergrund alles abläuft.
 

Ähnliche Beiträge

Oben Unten