- Moderation
- #41
- 4. November 2004
- 3.945
Und? Das schließt eine Vergewaltigung bzw. einen sexuellen Mißbrauch doch nicht aus ...Wanderer schrieb:Na wenn das nicht eine gewagte Theorie ist...
Angeblich hat sich das Mädchen als 15.jährig ausgegeben.
Und? Das schließt eine Vergewaltigung bzw. einen sexuellen Mißbrauch doch nicht aus ...Wanderer schrieb:Na wenn das nicht eine gewagte Theorie ist...
Angeblich hat sich das Mädchen als 15.jährig ausgegeben.
Simple Man schrieb:Und? Das schließt eine Vergewaltigung bzw. einen sexuellen Mißbrauch doch nicht aus ...Wanderer schrieb:Na wenn das nicht eine gewagte Theorie ist...
Angeblich hat sich das Mädchen als 15.jährig ausgegeben.
Abgesehen davon, dass durchaus auch schon Drohungen reichen können um den Tatbestand der sexuellen Nötigung bzw. des sexuellen Mißbrauchs zu erfüllen, frage ich mich gerade, warum Petting nicht mit Gewalt verbunden sein soll?Wanderer schrieb:Vielleicht Petting... aber Petting ist meist nicht mit Gewalt verbunden.
NormaJean schrieb:und zum Punkt: IHRE Story sei dünn - SEINE ist auch nicht viel besser, oder? wahrscheinlich liegt die Wahrheit wie immer irgendwo dazwischen...![]()
Simple Man schrieb:Abgesehen davon, dass durchaus auch schon Drohungen reichen können um den Tatbestand der sexuellen Nötigung bzw. des sexuellen Mißbrauchs zu erfüllen, frage ich mich gerade, warum Petting nicht mit Gewalt verbunden sein soll?Wanderer schrieb:Vielleicht Petting... aber Petting ist meist nicht mit Gewalt verbunden.
Und deswegen ist Petting meist nicht mit Gewalt verbunden? Seltsame Antwort ...Wanderer schrieb:Sie hat geschlafen....
Orale und anale Penetration fallen auch unter Vergewaltigung ... überhaupt scheinen einige hier nicht zwischen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch bzw. sexueller Nötigung zu unterscheiden ... oder hab ich da einen falschen Eindruck?Wäre er ein Vergewaltiger hätte sie keins mehr oder ?
Aha ... wenn ein Typ also ein schlafendes Mädl befummelt, ist das nicht so schlimm?Als perverser Vergewaltiger hätte ich bei einer Schlafenden doch kein Petting gemacht oder ?
Wow ... ein Mädchen wird möglicherweise sexuell missbraucht und daraus wird schließlich, dass die Mutter bei der Erziehung versagt hat bzw. sie die Wurzel des Übels ist ... und ob sie bei der ganzen Erziehung versagt hat, dürfte imo auch nicht so eindeutig sein, wie du es hier darstellst ...Wie gesagt die Mutter ist die Wurzel allen Übels. Er hat sie in der Erziehung versagt und dann versucht sie die Schuld abwälzen.
... aber wenn er gegen ihren Willen oder besser gesagt nicht mit ihrem Einverständnis sexuelle Handlungen an ihr vornimmt, dann ist das aus meiner Sicht schon ne ganz andere Sache...
Simple Man schrieb:Und deswegen ist Petting meist nicht mit Gewalt verbunden? Seltsame Antwort ...Wanderer schrieb:Sie hat geschlafen....![]()
Davon unabhängig: Wenn sie geschlafen hat, macht das, dass ganze nicht besser ... sie wird wohl kaum gesagt haben: "Ich leg mich schlafen, fummel ruhig an mir rum ..." ... wäre überhaupt ziemlich armselig sich an einer Schlafenden zu vergehen ...
Orale und anale Penetration fallen auch unter Vergewaltigung ... überhaupt scheinen einige hier nicht zwischen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch bzw. sexueller Nötigung zu unterscheiden ... oder hab ich da einen falschen Eindruck?Wäre er ein Vergewaltiger hätte sie keins mehr oder ?
Aha ... wenn ein Typ also ein schlafendes Mädl befummelt, ist das nicht so schlimm?Als perverser Vergewaltiger hätte ich bei einer Schlafenden doch kein Petting gemacht oder ?
Wow ... ein Mädchen wird möglicherweise sexuell missbraucht und daraus wird schließlich, dass die Mutter bei der Erziehung versagt hat bzw. sie die Wurzel des Übels ist ... und ob sie bei der ganzen Erziehung versagt hat, dürfte imo auch nicht so eindeutig sein, wie du es hier darstellst ...Wie gesagt die Mutter ist die Wurzel allen Übels. Er hat sie in der Erziehung versagt und dann versucht sie die Schuld abwälzen.![]()
Sie hat ja noch ihr Jungfernhäutchen - Hallelujah, alles andere kann ja nicht so schlimm gewesen sein?!Wanderer schrieb:Nur das es noch ein Jungfernhäutchen gibt. Also kann es keinen Sex gegeben haben. Vielleicht Petting... aber Petting ist meist nicht mit Gewalt verbunden.
U-Haft und keine Freilassung auf Kaution, weil Fluchtgefahr - hatten wir schon auf der ersten Seite des ThreadsWanderer schrieb:Nur muss dafür in den Knast ?
Wenn die Wahrheit dazwischen liegt.
Sie sagt sie ist ein geschlafen und als sie aufgwacht ist hat er auf ihr gelegen.
Er sagt sie war einverstanden.
äh, ahja - dann hätten wir ja die Schuldige gefunden, werft sie ins Gefängnis :k_schuettel:Wanderer schrieb:Wie gesagt die Mutter ist die Wurzel allen Übels. Sie hat in der Erziehung versagt und dann versucht sie die Schuld abwälzen.
ich kann dir nicht ganz folgen - hat sie das denn getan? sagt wer?Dr.Jones schrieb:Ich kann mir kaum vorstellen das ein 13 jähriges Mädchen, das noch
keinerlei Erfahrung hat, bei ihrem 1. sexuellen Abenteuer so taff
ist das sie dem Typ gleich sagt was sie will und ihm sagt wo er sie
berühren soll
1. vor dem Gesetz ist sie noch ein KindMother schrieb:Moment. "Sie ist ja noch ein Kind" ist die falsche Antwort. Eine 13-jährige kann in dieser Beziehung noch ein Kind sein, wenn sie kein Interesse an sexuellen Dingen zeigt, weil sie einfach noch nicht so weit ist. Wenn sie aber schon so weit ist, daß sie ausprobieren möchte, wie sie auf die Jungen wirkt, dann sollte sie sich auch ein paar Gedanken darüber machen, wohin das führen kann. Da gibt es dann so Sachen wie die Bravo oder Aufklärungsbroschüren.
§ 176 StGB schrieb:(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Ein_Liberaler schrieb:§ 176 StGB schrieb:(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Und das ist auch gut so.
NormaJean schrieb:ne, also so dann doch nicht - ich habe auch nie davon gesprochen, dass er das Mädchen vergewaltigt hat (sie behauptet das ja auch nicht) oder ein Perverser ist, sondern dass er sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen hat. Das ist dann doch mal ein Unterschied.
Die Parallele zu (weiblichen) Vergewaltiungsopfern habe ich lediglich gezogen, um zu verdeutlichen, dass diese mit denselben Voruteilen zu kämpfen haben, die nun auch dem 13jährigen Mädchen entgegenschlagen, und dass diese Vorurteile ein Grund für viele Frauen sind, eine Vergewaltigung gar nicht erst zur Anzeige zu bringen, aus Scham und Angst vor der Reaktion der Leute.
Was da die "gewagte Theorie" ist, lasse ich mir aber gern von dir erklären, Wanderer.
Wanderer schrieb:Was passiert wenn das Kind über sein wahres Alter lügt ?
Kennt sich da wer aus.
Marco W. könnte also nur retten, dass er tatsächlich davon ausging, das Mädchen sei 15 Jahre alt. Das müsste ihm aber auch ein deutsches Gericht erst einmal glauben.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/06/26/marco-w-anklage-auch-in-deutschland-moglich/
Es gibt imo genügend Fälle von Missbrauch/Nötigung/Vergewaltigungen, in denen die Opfer scheinbar teilnahmslos alles über sich ergehen liessen ...Wanderer schrieb:Man stelle sich mal vor du wachst auf und da liegt einer auf dir. Ich würde schreien und um mich schlagen.
Die Geschicht kann so nicht stimmen sorry.
Das auch die Eltern von Marco versagt haben könnten, kommt dir nicht in den Sinn?Das würde meine Tochter nie machen. Weil sie weiss das es falsch ist also müssen die Eltern versagt haben.
Nun ja - wenn eine 11jährige sagt, sie will das ... meinst du, dass die wirklich abschätzen kann, was das heißt? Oder eine 13jährige?agentP schrieb:Ich finde man sollte in einem Fall wo beide minderjährig sind eventuell schon einen Unterschied machen, ob da im beiderseitigen Einverständnis was passiert ist oder eben nicht.
Aha - also wenn meine Tochter Sperma auf ihrem Körper hätte und mir erzählt, dass ein Jugendlicher da an ihr rumgefummelt hätte ... sorry, ich hätte den wahrscheinlich auch angezeigt, vor allem in einer Urlaubsregion und wenn derjenige auch noch Urlauber ist ...erik schrieb:Ich würde an Marcos Stelle mal drüber nachdenken ob man der Mutter nicht eine Art Verleumdungsklage retournieren sollte.
Siehe meinen Post an den Agenten ... zudem geht es - mir zumindest - in nicht unerheblichen Maße um "Zwang" ...Und wer noch weiter mit Paragraphen und dem Alter kommt....
Hallo? Was sind denn "sexuelle Handlungen"?
Zählen da z.B. Zungenküsse auch dazu? ich würde sagen, schon.
Und dann hat sich hier im Leben sicher schon das halbe Forum strafbar gemacht...
Nun ja, wieviel bei solchen S-Bahn-Gesprächen der Wahrheit entspricht und wieviel nur Prahlerei ist, ist ja auch so eine Sache ...Ein Liberaler schrieb:Die halbe Klasse hatte als 14jährige Sex mit der 13jährigen anderen Hälfte, oder wie?
Wanderer schrieb:In der Türkei mag es alles mögliche geben aber niemals so etwas wie Rechtstaatlichkeit.
http://www.stern.de/politik/deutschland/591897.html?q=rechtsstaatlichDer türkische Staat hat also mit der Verhaftung von Marco W. nicht überreagiert?
Nein. Aus meiner Sicht ist der türkische Staat hier nicht weniger rechtsstaatlich vorgegangen, als es der deutsche getan hätte.
Winston_Smith schrieb:Was aber GAR NICHT geht: Einen siebzehnjährigen den Kopf kahl schneiden und mit 29 anderen (evtl. Schwerverbrechern?) in eine überfülle Gefängnisszelle zu schmeißen. Und dann noch wochenlang mit der Aussicht auf eine 8 jährige (!) Haftstrafe.
Nein, nein.
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Marco-W-Missbrauchsprozess-Tuerkei;art1117,2329592Etwas besser als den türkischen Gefangenen dürfte es Marco W. und den anderen Europäern in dem Ausländer-Schlafsaal gehen, in dem sie gemeinsam untergebracht sind. Vom Schichtbetrieb in den Betten ist hier keine Rede, auch wenn sie sich eine einzige Dusche und Toilette teilen müssen. Bis vor ein paar Jahren war das der normale Standard in türkischen Haftanstalten, doch seit einer großen Gefängnisreform vor einigen Jahren sind fast überall im Land neue und moderne Anstalten gebaut worden, die es durchaus mit westeuropäischen Standards aufnehmen können und sie teilweise sogar übertreffen. Auch in Antalya soll im kommenden Monat ein neues Gefängnis eröffnet werden, um die alte Anstalt zu entlasten.
http://www2.onnachrichten.t-online.de/dyn/c/11/51/87/48/11518748.html"Höchstens Bewährungs- oder Geldstrafe"
Nach Einschätzung des Stuttgarter Rechtswissenschaftlers Christian Rumpf kommt Marco W. vermutlich mit einer Bewährungs- oder Geldstrafe davon. "Dass Marco eine Höchststrafe von acht Jahren zu erwarten hat, ist eine Falschinformation", sagte der auf türkisches Recht spezialisierte Anwalt.
Sicherlich sind 10 Wochen U-Haft für einmal Pimmelreiben hart... aber Dein Einwand mit Deutschland stimmt so nicht:Ein_Liberaler schrieb:Ob mehrere Monate Untersuchungshaft dem Fall angemessen sind, ist die Frage. In Deutschland wäre davon abgesehen worden, aber da Fluchtgefahr besteht und nicht geklärt ist, ob die deutsche Justiz den Fall verfolgen würde, sitzt er jetzt eben. Das ist ein rechtsstaatlicher Standard.
Ein_Liberaler schrieb:Unser Jugendstrafrecht sieht ja (wohl im Unterschied zum türkischen) durchaus und zu Recht eher Erziehung als Strafe vor, und zumindest einen erzieherischen Eingriff híelte ich durchaus für gerechtfertigt. Vier Jahre ist in dem jugendlichen Alter meines Erachtens doch ein beachtlicher Altersunterschied.
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/06/26/tuerken-knast-junge/interview-foto.html (sry, ist ein Bild-Link, aber mir war diese Passage beim Mitlesen vor ein paar Tagen aufgefallenUnionsfraktionschef Volker Kauder warnte gar: „Ich kann der türkischen Regierung nur zurufen: Wenn ihr den jungen Mann nicht freilasst, dann ist der Weg der Türkei nach Europa noch meilenweit.“