dkR schrieb:Irgendwo muß man halt die Grenze ziehen.
Ich sehe das als klaren Fall von "dumm gelaufen".
ja natürlich muss es solche altersrenzen geben, rechtlich gesehen ist man halt z.b. erst ab 14 strafmündig und hat glück wenn der tatzeitpunkt noch einen tag vor eben diesem geburtstag lag.
das hat aber eher was mit besagtem glück zu tun, als mit geistiger reife, die dann plötzlich am 14. geburtstag eintreten soll.
also "dumm gelaufen"