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Der Fall Marco W.

luisz

Geheimer Meister
29. April 2004
370
dkR schrieb:
Irgendwo muß man halt die Grenze ziehen.
Ich sehe das als klaren Fall von "dumm gelaufen".

ja natürlich muss es solche altersrenzen geben, rechtlich gesehen ist man halt z.b. erst ab 14 strafmündig und hat glück wenn der tatzeitpunkt noch einen tag vor eben diesem geburtstag lag.

das hat aber eher was mit besagtem glück zu tun, als mit geistiger reife, die dann plötzlich am 14. geburtstag eintreten soll.

also "dumm gelaufen" :wink:
 
G

Guest

Gast
Wanderer schrieb:
psst schrieb:
Ganz schlimm finde ich wenn unsere Bundeskanzlerin einen Pedophilen in schutz nimmt. Und nach dem Vorwurf weswegen er im Knast sitzt ist nunaml sexueller Missbrauch an einer Minderjährigen.

Dort haben wir jemanden der ihn für einen Pädophilen hält....

Er wird ja wegen Kindesmissbrauch angeklagt. Das ist doch der Tatbestand.
Ob er es bewusst gemacht hat oder nicht spielt keine Rolle.
Ansonsten kann ja bald jeder Pedophile sagen, der seine Kinderpornos aus dem Internet läd, das er nicht wusste dass das alles Kinder sind.


@all
Lachhaft wie hier einige urteilen. Jetzt ist alles ja gar nicht so schlimm und das Kind (mit 13 ist man auch nach deutschem Gesetz noch ein Kind und kein Jugendlicher) wäre ja selber schuld.
Komisch, das sonst hier bestimmt leute die todeststrafe, kastration usw.. für kinderschänder fordern, aber in diesem Fall ja volles verständins zeigen.
Keiner weiss was gewesen ist. Hier wird der beschuldigte Täter aber in schutz genommen. Dem Täter wird hier alles geglaubt was er sagt. Das Kind hat auf einmal eine mitschuld.
Momentan sitzt er in U-Haft. In deutschland sitzen auch Menschen in U-Haft, die verdächtigt werden xy begannen zu haben. Das ist absolut nix ungewöhnliches. Da kann man schonam schnell 6 Monate sitzen bis es zur Verhandlung kommt.

Mir kommt es so vor, als wäre der Türken oder Ausländerhass grösser als der Hass auf Kinderschänder.
Armes deutschland.
 

Lazarus

éminence grise
10. April 2002
1.280
psst schrieb:
Ansonsten kann ja bald jeder Pedophile sagen, der seine Kinderpornos aus dem Internet läd, das er nicht wusste dass das alles Kinder sind. [...] Mir kommt es so vor, als wäre der Türken oder Ausländerhass grösser als der Hass auf Kinderschänder.
Armes deutschland.

JA - mal eben verallgemeinern, das bringts auch..... Es gibt Bilder da kann dir keiner vom anschauen sagen ob die Dame 18+ oder grad mal 13 ist, dann gibts bilder von klein Kindern ect wo es mehr als offensichtlich ist... ist ja egal wa? :vogel:

Mal eben Land mit Leuten gleich setzen, gleich die Ausländerhasskeule rausholen... f** Deutschland (wie du es vor dem Edit geschrieben hast) ist wohl ok - n anderes Land kritisieren is bööööse... jaja.... politische Korrektheit ist halt eine individuelle Sache wa? :plemplem:

Das könnte für andere lachhaft sein..... :roll:
 
G

Guest

Gast
hier mal ein Auszug aus unserm Gesetz :


§176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern
§176a StGB Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
§176b StGB Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.



So anderes sind unsere Gesetzte gegenüber der Türkei wohl nicht. Und was nun ?
 
G

Guest

Gast
Lazarus schrieb:
psst schrieb:
Ansonsten kann ja bald jeder Pedophile sagen, der seine Kinderpornos aus dem Internet läd, das er nicht wusste dass das alles Kinder sind. [...] Mir kommt es so vor, als wäre der Türken oder Ausländerhass grösser als der Hass auf Kinderschänder.
Armes deutschland.

JA - mal eben verallgemeinern, das bringts auch..... Es gibt Bilder da kann dir keiner vom anschauen sagen ob die Dame 18+ oder grad mal 13 ist, dann gibts bilder von klein Kindern ect wo es mehr als offensichtlich ist... ist ja egal wa? :vogel:

Mal eben Land mit Leuten gleich setzen, gleich die Ausländerhasskeule rausholen... f** Deutschland (wie du es vor dem Edit geschrieben hast) ist wohl ok - n anderes Land kritisieren is bööööse... jaja.... politische Korrektheit ist halt eine individuelle Sache wa? :plemplem:

Das könnte für andere lachhaft sein..... :roll:

Natürlich kann das keiner sagen. Glaubst du das würde ein Gericht hier in deutschland interessieren ?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !! Weder in der Türkei noch in Deutschland. Das ist fakt und auch absolut nix neues. Dürfte jeden hier klar sein. Wenn nicht, dann sollte derjenige nochmal über seine Umwelt nachdenken.
 

Lazarus

éminence grise
10. April 2002
1.280
Hat ja keiner gesagt, dass es hier anders ist, auch wenn der Gesetzgeber in der heutigen Zeit das Wort vorsätzlich mit einbringen sollte....

Tatsache ist, das Marco hier wohl kaum in U-Haft sitzen würde. Täter sowie Opfer sind Mitglied in eines EU-Landes - es besteht wohl kaum die Gefahr das Marco sich einer Gerichtsverhandlung in Deutschland entziehen würde (Fluchtgefahr, Gefahr im Vollzug, Gefahr für die Öffentlichkeit - Begründung einer U-Haft in Deutschland)

Das Verfahren gegen ihn in Deutschland ruht, es ist also eine Überstellung der Gerichtsbarkeit jederzeit Möglich. Jede Verzögerung dessen ist bei einem Jugendlichen (Kind) unbegreiflich!

Glaubst du das würde ein Gericht hier in deutschland interessieren ?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !!

Ja, würde hier den Richter sehr wohl interessieren und sich vermutlich auf das Strafmaß auswirken! Seine Aufgabe ist es - zumindest hier - RECHT zu sprechen und nicht Buchstaben um zu setzen!
 
G

Guest

Gast
Lazarus schrieb:
Hat ja keiner gesagt, dass es hier anders ist, auch wenn der Gesetzgeber in der heutigen Zeit das Wort vorsätzlich mit einbringen sollte....

Tatsache ist, das Marco hier wohl kaum in U-Haft sitzen würde. Täter sowie Opfer sind Mitglied in eines EU-Landes - es besteht wohl kaum die Gefahr das Marco sich einer Gerichtsverhandlung in Deutschland entziehen würde (Fluchtgefahr, Gefahr im Vollzug, Gefahr für die Öffentlichkeit - Begründung einer U-Haft in Deutschland)

Das Verfahren gegen ihn in Deutschland ruht, es ist also eine Überstellung der Gerichtsbarkeit jederzeit Möglich. Jede Verzögerung dessen ist bei einem Jugendlichen (Kind) unbegreiflich!

Glaubst du das würde ein Gericht hier in deutschland interessieren ?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !!

Ja, würde hier den Richter sehr wohl interessieren und sich vermutlich auf das Strafmaß auswirken! Seine Aufgabe ist es - zumindest hier - RECHT zu sprechen und nicht Buchstaben um zu setzen!

Das stimmt nicht. Die Türkei ist doch noch gar nicht in der EU. Somit auch kein EU land.
In deutschland wer der angeklagte genauso in U-Haft gelandet.

Und ein Jugendlicher ist nach unserem Gesetz ein Jugendlicher und kein Kind mehr. Es heisst ja auch verurteilt nach Jugendstrafrecht. Und nicht Kinderstrafrecht, (das gibt es gar nicht).
 

luisz

Geheimer Meister
29. April 2004
370
psst schrieb:
Lazarus schrieb:
psst schrieb:
Ansonsten kann ja bald jeder Pedophile sagen, der seine Kinderpornos aus dem Internet läd, das er nicht wusste dass das alles Kinder sind. [...] Mir kommt es so vor, als wäre der Türken oder Ausländerhass grösser als der Hass auf Kinderschänder.
Armes deutschland.

JA - mal eben verallgemeinern, das bringts auch..... Es gibt Bilder da kann dir keiner vom anschauen sagen ob die Dame 18+ oder grad mal 13 ist, dann gibts bilder von klein Kindern ect wo es mehr als offensichtlich ist... ist ja egal wa? :vogel:

Mal eben Land mit Leuten gleich setzen, gleich die Ausländerhasskeule rausholen... f** Deutschland (wie du es vor dem Edit geschrieben hast) ist wohl ok - n anderes Land kritisieren is bööööse... jaja.... politische Korrektheit ist halt eine individuelle Sache wa? :plemplem:

Das könnte für andere lachhaft sein..... :roll:

Natürlich kann das keiner sagen. Glaubst du das würde ein Gericht hier in deutschland interessieren ?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !! Weder in der Türkei noch in Deutschland. Das ist fakt und auch absolut nix neues. Dürfte jeden hier klar sein. Wenn nicht, dann sollte derjenige nochmal über seine Umwelt nachdenken.

ich finde es überzogen wie du hier immer von täter und "das kind" schreibst.. und wenn sie jetzt 14 gewesen wäre hättest du den paragraphen nicht ausgepackt?

man sollte ein bisschen seinen verstand nutzen und nicht ein gesetzbuch hervorkramen, das behauptet, dass 17 jährige mit 13 jährigen sexuellen missbrauch begehen, mit 14 jährigen aber ganz tollen geschlechtsverkehr haben.
ich finde es nicht gut ein gesetztbuch als maxime seines eigenen urteilsvermögen zu nutzen.
 

Lazarus

éminence grise
10. April 2002
1.280
psst schrieb:
Das stimmt nicht. Die Türkei ist doch noch gar nicht in der EU. Somit auch kein EU land.
In deutschland wer der angeklagte genauso in U-Haft gelandet.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil: Täter und Opfer sind Bürger eines EU Landes schrieb ich! Und eine Überstellung der Gerichtsbarkeit ist nicht unüblich in solch Fällen, egal ob das Land in dem die Straftat begangen wurde Mitglied ist oder nicht! Da die Türkei ja quasi nur der Rechtsraum ist und keinen Schaden durch die Straftat genommen hat besteht auch kein Grund auf behalt der Gerichtsbarkeit zu bestehen - außer um sich politisch wichtig zu machen.... Das Marco hier in U-Haft sitzen würde ist sehr sehr unwahrscheinlich! Er ist weder ein potentieller Gewalttäter noch bestünde hier Fluchtgefahr.... lass mal die Pferde im Gatter....
 

erik

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
4. April 2004
1.002
Oh Mann, psst bin ich froh daß du nichts zu entscheiden hast.
Ich hoffe das belibt so.

[persönlicher Angriffsmodus off]

Zum Thema Knastwechsel:
In dem Fernsehinterview hat Marco W. gesagt, er wolle nicht in den anderen Knast wechseln, weil er sich mittlerweile mit den Leuten in seiner Zelle arrangiert habe und zurecht komme und er nicht wisse, was ihn in dem anderen Gefängnis erwarten würde, da hätte er keine Lust auf das Risiko.

Ich denke, der arme Kerl geht so schnell kein Risiko mehr ein.

Ach so ja und nochmal @psst...
Wenn Du die Paragraphen nochmal genau liest, steht da immer noch "sexuelle Handlungen".
Was das genau ist, ist nicht definiert.

Was genau passiert ist, wissen auch nur die beiden Beteiligten.
Ich halte "sexuelle Handlungen" im angezogenen Zustand aber immer noch für recht schwierig.

Und ich glaube nicht dass Exhibitionisten, die sich in der Öffentlichekit entblößen und an ihrem Pimmel rubbeln nach dem Paragraphen für Kindesmißbrauch verurteilt werden, nur weil auch 13jährige zugeguckt haben....

(etwas blöder Vergleich, aber vielleicht auch doch passend)
 
G

Guest

Gast
Lazarus schrieb:
psst schrieb:
Das stimmt nicht. Die Türkei ist doch noch gar nicht in der EU. Somit auch kein EU land.
In deutschland wer der angeklagte genauso in U-Haft gelandet.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil: Täter und Opfer sind Bürger eines EU Landes schrieb ich! Und eine Überstellung der Gerichtsbarkeit ist nicht unüblich in solch Fällen, egal ob das Land in dem die Straftat begangen wurde Mitglied ist oder nicht! Da die Türkei ja quasi nur der Rechtsraum ist und keinen Schaden durch die Straftat genommen hat besteht auch kein Grund auf behalt der Gerichtsbarkeit zu bestehen - außer um sich politisch wichtig zu machen.... Das Marco hier in U-Haft sitzen würde ist sehr sehr unwahrscheinlich! Er ist weder ein potentieller Gewalttäter noch bestünde hier Fluchtgefahr.... lass mal die Pferde im Gatter....

Du kommst hier in U-Haft, wenn eine höhere Gefengnisstrafe bestehen kann und verdacht auf fluchtgefahr besteht. Auch menschen ohne festen Wohnsitz gehen in deutschland generell in U-Haft. Ausserdem hat U-Haft überhaupt nichts mit einer Strafe zu tun. Die U-Haft wird dem Täter später nur bei einer Strafe gutgeschrieben. Wenn er aber unschuldig war, hat er halt pech gehabt. Das ist doch wirklich nichts ungewöhnliches.

Die angeschuldigte Straftatt ist in der Türkei passiert. Du verwechselst da wohl was mit zivilrecht. Eine Straftat die in einem Land geführt wird, wird immer auch dort verurteilt. Er hat ja das Türkische Gesetz missachtet.
 
G

Guest

Gast
erik schrieb:
Oh Mann, psst bin ich froh daß du nichts zu entscheiden hast.
Ich hoffe das belibt so.

[persönlicher Angriffsmodus off]

Zum Thema Knastwechsel:
In dem Fernsehinterview hat Marco W. gesagt, er wolle nicht in den anderen Knast wechseln, weil er sich mittlerweile mit den Leuten in seiner Zelle arrangiert habe und zurecht komme und er nicht wisse, was ihn in dem anderen Gefängnis erwarten würde, da hätte er keine Lust auf das Risiko.

Ich denke, der arme Kerl geht so schnell kein Risiko mehr ein.

Ach so ja und nochmal @psst...
Wenn Du die Paragraphen nochmal genau liest, steht da immer noch "sexuelle Handlungen".
Was das genau ist, ist nicht definiert.

Was genau passiert ist, wissen auch nur die beiden Beteiligten.
Ich halte "sexuelle Handlungen" im angezogenen Zustand aber immer noch für recht schwierig.

Und ich glaube nicht dass Exhibitionisten, die sich in der Öffentlichekit entblößen und an ihrem Pimmel rubbeln nach dem Paragraphen für Kindesmißbrauch verurteilt werden, nur weil auch 13jährige zugeguckt haben....

(etwas blöder Vergleich, aber vielleicht auch doch passend)

Wenn ich an der Macht wäre ??
Das sind unsere Gesetze, die jeden Tag verhandelt werden. Jeden Tag landen hier leute für irgendwelche Dinge im Knast. Glaubst du das sind alles Mörder und Todschläger ???

Hier nochmal was Sexueller mIssbrauch ist :

Arten sexuellen Missbrauchs
Es kann aus Sicht der Psychologie zwischen verschiedenen Missbrauchsformen unterschieden werden. Hierzu gehören der Missbrauch:

ohne körperlichen Kontakt (bspw. Ansehen von Pornofilmen)
mit körperlichen Kontakt (bspw. gegenseitiges Berühren)
nicht penetrativ (bspw. gegenseitiges Berühren von Geschlechtsteilen)
mit penetrativem Kontakt (bspw. oraler Geschlechtsverkehr)
mit Paraphilien (bspw. Sadismus)
ritualistischer Missbrauch

http://de.wikipedia.org/wiki/Kindesmissbrauch
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Und ich glaube nicht dass Exhibitionisten, die sich in der Öffentlichekit entblößen und an ihrem Pimmel rubbeln nach dem Paragraphen für Kindesmißbrauch verurteilt werden, nur weil auch 13jährige zugeguckt haben...

Ein Blick ins Gesetzbuch (oder in den oben zitirten Paragraphen) erleichtert die Rechtsfindung:

§ 176 schrieb:
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,

Und es heißt: Unkenntnis der Gesetze schützt nicht vor Strafe. Unkenntnis von Tatbestandsmerkmalen (hier: Alter des Geschlechtspartners) kann durchaus vor Starfe schützen.
 

Wanderer

Geheimer Meister
26. Dezember 2002
211
Ein_Liberaler schrieb:
Und ich glaube nicht dass Exhibitionisten, die sich in der Öffentlichekit entblößen und an ihrem Pimmel rubbeln nach dem Paragraphen für Kindesmißbrauch verurteilt werden, nur weil auch 13jährige zugeguckt haben...

Ein Blick ins Gesetzbuch (oder in den oben zitirten Paragraphen) erleichtert die Rechtsfindung:

§ 176 schrieb:
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,

Und es heißt: Unkenntnis der Gesetze schützt nicht vor Strafe. Unkenntnis von Tatbestandsmerkmalen (hier: Alter des Geschlechtspartners) kann durchaus vor Starfe schützen.


Genau er wird wegen Sexuellen Missbrauchs in einem besonders schweren Fall angeklagt


sueddeutsche schrieb:
Die rechtlichen Folgen

Das deutsche Strafrecht gilt nach Paragraph 5 des Strafgesetzbuches auch im Ausland, wenn ein Deutscher gegen die sexuelle Selbstbestimmung einer Person verstößt, erklärte Jörg Fröhlich von der Generalstaatsanwaltschaft Celle. "Der Paragraph bietet die Möglichkeit, in Ausnahmesituationen sachgerecht zu reagieren.“ Der Paragraph 176 stellt sexuelle Handlungen mit unter 14-Jährigen unter Strafe.

Das gelte auch für minderjährige Täter über 14 Jahren. "Mir persönlich ist aber noch kein solcher Fall bekannt, der verhandelt worden ist", sagte Fröhlich. Sollte die Türkei das Verfahren auf dem Wege der internationalen Rechtshilfe abgeben wollen, könnte die niedersächsische Kontaktstelle des Zentralen Europäischen Justiziellen Netzwerks (EJN) an der Generalstaatsanwaltschaft Celle das sonst langwierige Verfahren beschleunigen, sagte Fröhlich.

Wie der Stuttgarter Rechtswissenschaftler Christian Rumpf erklärte, komme auf Marco bei einer Verurteilung in der Türkei vermutlich eine Bewährungs- oder Geldstrafe zu. Das türkische Strafgesetz gehe bei Kindesmissbrauch von einem Strafrahmen von drei bis acht Jahren für Erwachsene aus. "Für Minderjährige zwischen 15 und 18 ist die Strafe jedoch laut Gesetz auf die Hälfte zu reduzieren."

Nur Leider geht die türkische Justiz von einem besonders schwerem Fall aus.
Wie die Türken auf einen besonders schwerem Fall kommen Wissen nur die Götter.
 

Wanderer

Geheimer Meister
26. Dezember 2002
211
Und weiter geht es...

Das Auswärtige Amt (AA) hat indes bei der Gefängnisleitung in Antalya dagegen protestiert, dass ein Reporter und ein Fotograf der türkischen Zeitung "Hürriyet" zu einem Interview mit dem Schüler vorgelassen wurden, obwohl weder der Jugendliche noch sein türkischer Anwalt oder seine Eltern vorher um Genehmigung gebeten wurden.

Das versteht man unter Schutz von minderjährigen in der Türkei...

Hat man nicht angeblich alle Medienvertreter weg gejagt ?
 

Sandalphon

Geselle
19. April 2003
40
:roll: naja wer hier pauschaliert und verallgemeinert ist relativ unklar...
da werden 13 jährige mal komplett als schlampe und/oder Lolita (ÄH?) hingestellt (ausser die eigenen Töchter natürlich)
nur weil sie in eine Disco geht und getrunken hat, dann will sie natürlich auch sex, wenn sie mit aufs Zimmer kommt, ist doch klar!!(!)
(ansonsten verhasste) wilde Theorien werden aufgestellt, wie das Mädchen das arme Opfer heiß gemacht hat..oder die Szenerie ansonsten gewesen ist...nur weil sie EVTL. ganz süß (?) ist (sein könnte).. und folglich selber schuld ist dass ein Bubi sich nicht zurückhalten kann...
dann ist es plötzlich nicht so wild, wenn irgend so ein pubertierender sich an einem Mädchen reibt, obwohl sie entweder geschlafen hat oder keine Lust dazu hatte...jemand stellt es in Frage daß das Mädel überhaupt eingeschlafen ist. Klar, total ungewöhnlich nach Alkoholkonsum und einem Langweiler an der Seite wegzupennen.
Wahrscheinlich war ER darüber so irritiert, dass er da weiter gemacht hat, wo er eigentlich hinwollte...(?) HA neue Theorie!!
Da wundert sich der Threadersteller, daß das Thema noch nicht aufgegriffen wurde...man weiß einfach zu wenig über die FAKTEN, natürlich behauptet der Täter etwas anderes als das Opfer, wie meißtens halt. Ich erlaube mir nicht zu sagen, wer die Wahrheit spricht.
Wenn ich mir vorstelle das Mädchen sagt die Wahrheit und ich behaupte vorher sie lügt...nee mag ich nicht vorher drüber spekulieren. Und es ist eine einzige Spekulation.
OK Klartext, wenn die beiden in beiderlei Einverständnis *sexuelle Handlungen* vollzogen haben, und sie jetzt plötzlich (aus was für Gründen auch immer) solch eine Anschuldigung erhebt, finde ich das wirklich eine Schweinerei von ihr, mit sowas spasst man nicht.
Sollte es aber so sein (und das halte ich für wahrscheinlich!), daß sie wirklich weggepennt ist, er sich an ihr gewichst hat, weil er noch nicht so müde war und eigentlich noch etwas vor hatte, sie aufgewacht ist und angewiedert bemerkt hat wie er auf ihr liegt und gerade ejakuliert hat, habe ich vollstes Verständnis dafür eine Anzeige zu erstatten. Wenn das dann nunmal den Tatbestand von Kindesmißbrauch erfüllt ist das sein Pech! Wenn sie 15 wäre und er hätte diese Tat begangen wäre es eben sexuelle Nötigung oder was weiß ich, jedenfalls nichts legales!!
Nebenbei erwähnt finde ich außerdem, daß das Mädel auf dem Foto ziemlich offensichtlich nicht sehr fraulich oder sonst wie weit entwickelt aussieht, da muß man am Strand nix verstecken mit 13 :roll:
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
wenn er hätte erkennen müssen, dass sie erst 13 ist, dürfte es m.w. sogar egal sein, ob sie eingeschlafen ist, mitgemacht hat, oder gar die initiative ergriffen hat.
 

Aphorismus

Ritter vom Osten und Westen
22. Dezember 2004
2.466
Hätte er es denn erkennen (können) müssen? Und kann/muss/soll man das von jemandem, der selbst nicht volljährig ist, in dem Sinne erwarten, als dass man ihn jetzt, wo das nicht geschehen ist, bestrafen können/müsste/sollte?
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
ob man dem mädchen das alter ansieht, kann ich nicht sagen. ich selbst tu mich sehr schwer damit, das alter von personen zu schätzen. erst recht für dieses alter und erst recht dann, wenn's um ein paar jahre geht.

allerdings kann man das feststellen, wenn man sich mal mit den eltern unterhält, mit freunden, der schwester, sich etwas über sein leben erzählt, in welche klasse man geht, und vielleicht auch mal einen blick in den ausweis wirft, z.b. um zu zeigen, wie bescheuert man auf den fotos aussieht.

er hätte das auch feststellen müssen, wenn er sich nicht sicher über das alter war. und wenn er weiß, dass sich jüngere mädels gern mal älter machen, hätte er sich auch nicht auf ihre aussage verlassen dürfen.

ob man eine solche vernunft von einem 17jährigen erwarten kann, kann ich nicht sagen. aber vielleicht sollte man sie von jemandem erwarten können, der gerne sex haben will...?

die u-haft in der türkei halte ich für wenig gerechtfertigt, da man seinen fall auch in deutschland verhandeln wird.
 

Wanderer

Geheimer Meister
26. Dezember 2002
211
Sandalphon schrieb:
:roll: naja wer hier pauschaliert und verallgemeinert ist relativ unklar...
da werden 13 jährige mal komplett als schlampe und/oder Lolita (ÄH?) hingestellt (ausser die eigenen Töchter natürlich)
nur weil sie in eine Disco geht und getrunken hat, dann will sie natürlich auch sex, wenn sie mit aufs Zimmer kommt, ist doch klar!!(!)
(ansonsten verhasste) wilde Theorien werden aufgestellt, wie das Mädchen das arme Opfer heiß gemacht hat..oder die Szenerie ansonsten gewesen ist...nur weil sie EVTL. ganz süß (?) ist (sein könnte).. und folglich selber schuld ist dass ein Bubi sich nicht zurückhalten kann...
dann ist es plötzlich nicht so wild, wenn irgend so ein pubertierender sich an einem Mädchen reibt, obwohl sie entweder geschlafen hat oder keine Lust dazu hatte...jemand stellt es in Frage daß das Mädel überhaupt eingeschlafen ist. Klar, total ungewöhnlich nach Alkoholkonsum und einem Langweiler an der Seite wegzupennen.
Wahrscheinlich war ER darüber so irritiert, dass er da weiter gemacht hat, wo er eigentlich hinwollte...(?) HA neue Theorie!!
Da wundert sich der Threadersteller, daß das Thema noch nicht aufgegriffen wurde...man weiß einfach zu wenig über die FAKTEN, natürlich behauptet der Täter etwas anderes als das Opfer, wie meißtens halt. Ich erlaube mir nicht zu sagen, wer die Wahrheit spricht.
Wenn ich mir vorstelle das Mädchen sagt die Wahrheit und ich behaupte vorher sie lügt...nee mag ich nicht vorher drüber spekulieren. Und es ist eine einzige Spekulation.
OK Klartext, wenn die beiden in beiderlei Einverständnis *sexuelle Handlungen* vollzogen haben, und sie jetzt plötzlich (aus was für Gründen auch immer) solch eine Anschuldigung erhebt, finde ich das wirklich eine Schweinerei von ihr, mit sowas spasst man nicht.
Sollte es aber so sein (und das halte ich für wahrscheinlich!), daß sie wirklich weggepennt ist, er sich an ihr gewichst hat, weil er noch nicht so müde war und eigentlich noch etwas vor hatte, sie aufgewacht ist und angewiedert bemerkt hat wie er auf ihr liegt und gerade ejakuliert hat, habe ich vollstes Verständnis dafür eine Anzeige zu erstatten. Wenn das dann nunmal den Tatbestand von Kindesmißbrauch erfüllt ist das sein Pech! Wenn sie 15 wäre und er hätte diese Tat begangen wäre es eben sexuelle Nötigung oder was weiß ich, jedenfalls nichts legales!!
Nebenbei erwähnt finde ich außerdem, daß das Mädel auf dem Foto ziemlich offensichtlich nicht sehr fraulich oder sonst wie weit entwickelt aussieht, da muß man am Strand nix verstecken mit 13 :roll:

Tja, du hat aber auch gelesen das die grosse Schwester mit seinem Freund auf dem Balkon waren und eine Freundin von Ihr noch im Zimmer.
Haben die auch alle geschlafen ?
3 Leute im Zimmer 2 auf dem Balkon...
Und er lässt die Hose runter und wichst vor der Freundin und den Leuten auf dem Balkon die ja auch nicht ins Zimmer sehen können... sehr wahrscheinlich. :roll:
 

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