LStrike
Geheimer Meister
- 19. Oktober 2003
- 208
Moin Moin
Ich beschäftige mich gerade ein wenig mit der Deutschen Geschichte.
Dabei bin ich unvermeidbar auch auf Informationen, Bilder der verschiedenen Flaggen und Wappen gestoßen.
Nun bin ich da auf etwas gestoßen, was mich ein wenig wundert:
Das Zeigen der Reichskriegsflagge in der Öffentlichkeit ist in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland als Verstoß gegen die
öffentliche Ordnung verboten.
(Zitat Flaggenlexikon.de)
Und
In Deutschland ist die Verbreitung und Darstellung der Kriegsflagge des Dritten Reiches strafbar unter § 86, 86a StGB. Die ursprüngliche Reichskriegsflagge darf jedoch, ebenso wie die Flagge des Deutschen Reiches von 1871 bis 1919, in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen,
Niedersachsen, Mecklenburg Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Baden Württemberg und Bayern gezeigt werden und wird vor allem von rechtsradikalen Organisationen bei Aufmärschen u.Ä. in Unkenntnis ihrer eigentlichen Bedeutung mißbraucht.
(Zitat Wikipedia)
Wieso ist das so ? Warum darf man bei uns im Norden die kaiserliche Reichskriegsflagge zeigen, aber woanders, z.B. Hessen nicht ?
Kann mir jemand mehr über diesen Sachverhalt des Zeigens der Kaiserlichen Flagge erzählen (Links,Litteratur Tipps) , vielleicht auch mit Hinweisen auf das jeweilige Recht ?
Folgene Links führen zu einigen Infos über die kaiserliche Kriegsflagge:
http://de.wikipedia.org/wiki/Reichskriegsflagge
http://www.flaggenlexikon.de/index2-d.htm (Deutschland - Historische Flaggen)
PS: Bin natürlich an allem zu diesem Thema (Geschichte Deutschlands) interssiert.
greetz LStrike
Ich beschäftige mich gerade ein wenig mit der Deutschen Geschichte.
Dabei bin ich unvermeidbar auch auf Informationen, Bilder der verschiedenen Flaggen und Wappen gestoßen.
Nun bin ich da auf etwas gestoßen, was mich ein wenig wundert:
Das Zeigen der Reichskriegsflagge in der Öffentlichkeit ist in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland als Verstoß gegen die
öffentliche Ordnung verboten.
(Zitat Flaggenlexikon.de)
Und
In Deutschland ist die Verbreitung und Darstellung der Kriegsflagge des Dritten Reiches strafbar unter § 86, 86a StGB. Die ursprüngliche Reichskriegsflagge darf jedoch, ebenso wie die Flagge des Deutschen Reiches von 1871 bis 1919, in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen,
Niedersachsen, Mecklenburg Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Baden Württemberg und Bayern gezeigt werden und wird vor allem von rechtsradikalen Organisationen bei Aufmärschen u.Ä. in Unkenntnis ihrer eigentlichen Bedeutung mißbraucht.
(Zitat Wikipedia)
Wieso ist das so ? Warum darf man bei uns im Norden die kaiserliche Reichskriegsflagge zeigen, aber woanders, z.B. Hessen nicht ?
Kann mir jemand mehr über diesen Sachverhalt des Zeigens der Kaiserlichen Flagge erzählen (Links,Litteratur Tipps) , vielleicht auch mit Hinweisen auf das jeweilige Recht ?
Folgene Links führen zu einigen Infos über die kaiserliche Kriegsflagge:
http://de.wikipedia.org/wiki/Reichskriegsflagge
http://www.flaggenlexikon.de/index2-d.htm (Deutschland - Historische Flaggen)
PS: Bin natürlich an allem zu diesem Thema (Geschichte Deutschlands) interssiert.
greetz LStrike