sillyLilly
graues WV- Urgestein
- 14. September 2002
- 3.269
Auf dem Link den Tetsuo gepostet hat, steht folgendes:
Ich habe auch schon von polizeilicher Seite gehört, dass es nicht so ohne ist, wenn eine Hausdurchsung sich als Flopp rausstellt und derjenige, der sie erleiden mußte, Anzeige erhebt.
Da jeder Eingriff in ein Grundrecht nur durch den Richter erfolgen darf, muss jede
HD erst durch einen Richter angeordnet werden. Er stellt den Hausdurchsuchungs-
befehl (HDB) aus, der der Polizei die Befugnis gibt entsprechend aufgezaehlte
Lokalitaeten (Zimmer, ganze Wohnung, Garage, Dachboden, Fahrzeug, Haus) nach
Beweisen zu durchsuchen.
Eine Ausnahme, die s.g. "Gefahr im Verzuge", tritt ein, wenn der Umweg ueber den
Richter einen nicht wiedergutzumachenden Zeitverlust fuer die Strafverfolgung
bedeuten wuerde, sei es, dass ein Gefangener in deine Wohnung fluechtet oder in
deiner Wohnung vermutete Beweise schon wenige Stunden spaeter beiseite geschafft
sein koennten - in diesem Fall darf die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl handeln
(wohlgemerkt, es handelt sich um eine Ausnahme, die gut begruendet werden muss).
Ich habe auch schon von polizeilicher Seite gehört, dass es nicht so ohne ist, wenn eine Hausdurchsung sich als Flopp rausstellt und derjenige, der sie erleiden mußte, Anzeige erhebt.