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- #261
- 18. November 2007
- 21.860
AW: Empörende Zustände
Empörend! Immer noch treiben in Deutschland mitleidlose Miethaie ihr Unwesen, denen die Nöte und Sorgen ihrer Mieter gleichgültiger nicht sein könnten und die sich ihrer sozialen Verantwortung schamlos entziehen. Im vorliegenden Falle hatte der bedauernswerte Mieter unter dem wiederholten Eindringen der Nachbarskatze in seine Wohnung zu leiden, wobei sich das Tier jeweils offenstehender Fenster oder Türen bediente. Der Vermieter, an seine Pflichten erinnert, weigerte sich empörenderweise rundheraus, für den Schutz seines Mieters zu sorgen und dem Treiben des aufdringlichen und gefährlichen Kleinprädatoren zu steuern. Kalt blickte er dem Bittsteller ins Gesicht, mit hämischer Stimme machte er sich über den erlittenen Schaden lustig, und mit den Worten: "Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott! Ich bin dein Diener nit! Und nun pack dich, Bauer!" wandte er sich um, begab sich zurück an seine reichgedeckte Tafel und schlug vor dem Unglücklichen das Schloßtor zu. Dieser jedoch ertrug die schamlose Verletzung der lehnsherrlichen Pflichten nicht gleichmütig, sondern ermannte sich, faßte sich ein Herz, und als die Knechte seines Herren an Martini die Abgaben eintreiben wollten, da wies er ihnen seinerseits die Tür. Das Amtsgericht Potsdam hat dem Wackeren nun Recht gegeben (Az.: 26 C 492/13). Es besteht also Hoffnung, daß die Justiz den empörenden Zuständen, die aus der schon von dem großen Moralphilosophen Karl Marx beklagten Zerreißen aller altväterlichen Bindungen zwischen den Ständen und ihrer Ersetzung durch schnöde Geldbeziehungen resultieren, ein Ende machen und den feudalen Pflichten wieder zur Geltung verhelfen wird.
Quelle.
Empörend! Immer noch treiben in Deutschland mitleidlose Miethaie ihr Unwesen, denen die Nöte und Sorgen ihrer Mieter gleichgültiger nicht sein könnten und die sich ihrer sozialen Verantwortung schamlos entziehen. Im vorliegenden Falle hatte der bedauernswerte Mieter unter dem wiederholten Eindringen der Nachbarskatze in seine Wohnung zu leiden, wobei sich das Tier jeweils offenstehender Fenster oder Türen bediente. Der Vermieter, an seine Pflichten erinnert, weigerte sich empörenderweise rundheraus, für den Schutz seines Mieters zu sorgen und dem Treiben des aufdringlichen und gefährlichen Kleinprädatoren zu steuern. Kalt blickte er dem Bittsteller ins Gesicht, mit hämischer Stimme machte er sich über den erlittenen Schaden lustig, und mit den Worten: "Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott! Ich bin dein Diener nit! Und nun pack dich, Bauer!" wandte er sich um, begab sich zurück an seine reichgedeckte Tafel und schlug vor dem Unglücklichen das Schloßtor zu. Dieser jedoch ertrug die schamlose Verletzung der lehnsherrlichen Pflichten nicht gleichmütig, sondern ermannte sich, faßte sich ein Herz, und als die Knechte seines Herren an Martini die Abgaben eintreiben wollten, da wies er ihnen seinerseits die Tür. Das Amtsgericht Potsdam hat dem Wackeren nun Recht gegeben (Az.: 26 C 492/13). Es besteht also Hoffnung, daß die Justiz den empörenden Zuständen, die aus der schon von dem großen Moralphilosophen Karl Marx beklagten Zerreißen aller altväterlichen Bindungen zwischen den Ständen und ihrer Ersetzung durch schnöde Geldbeziehungen resultieren, ein Ende machen und den feudalen Pflichten wieder zur Geltung verhelfen wird.
Quelle.