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Existenz BRD oder wieder/immernoch Deutsches Reich?

TheTruth

Geselle
6. März 2010
40
AW: Existenz BRD oder wieder/immernoch Deutsches Reich?

(1) Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit befugt, von den Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern
Sie müssen hinter die Juristerei schauen! Was ist die "im Grundgesetz festgelegte Zuständigkeit" der BRD?


Art 139 Grundgesetz
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus"
erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht
berührt.
Die gesamte SHAEF-Gesetzgebung fällt aber unter den Schutz des Artikel 139 GG, somit hat die BRD keine Befugnisse Besatzungsrecht aufzuheben.


Der Überleitungsvertrag regelte mitnichten die Besetzung Deutschlands. Er regelte im Gegenteil Fragen, die sich aus der Außerkraftsetzung des Besatzungsstatuts und der Souveränität der Bundesrepublik ergeben hatten. Sie glauben wohl, niemand würde den Vertrag tatsächlich lesen wollen, daß Sie hier so plump lügen!
Wollen sie behaupten, dass die Besetzung Deutschlands mit dem Überleitungsvertrag beendet wurde? Der Vertrag regelte doch eben vorher unbestimmte Punkte aufgrund des Besatzungszustandes.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.825
AW: Existenz BRD oder wieder/immernoch Deutsches Reich?

Zitieren Sie richtig, mein Herr, und nicht sinnentstellend!

Es geht nicht um die Zuständigkeit der Bundesrepublik, oder, wie Sie sie zu nennen belieben, der BRD, sondern um die Zuständigkeiten ihrer Organe, wie sie in der Verfassung festgeschrieben sind! Beispielsweise haben der Bundestag, der Bundesrat und die Landtage Gesetzgebungskompetenz, die Regierungen haben die Kompetenz, Verordnungen zu erlassen und die Gerichte haben die Kompetenz, Urteile zu fällen und zu revidieren und Verordnungen und Gesetze als nicht verfassungskonform aufzuheben.

Artikel 139 GG bezieht sich nicht auf das gesamte Besatzungsrecht, sondern auf die Maßnahmen zur Entnazifizierung (Gesetze zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus). Natürlich stünde es dem Gesetzgeber frei, Artikel 139 zu streichen. Das könnte Ihnen so passen, mein Herr.

Ich kann auch nicht erkennen, wo Sie die deutsche Souveränität durch Artikel 139 konkret eingeschränkt sehen.

Wollen sie behaupten, dass die Besetzung Deutschlands mit dem Überleitungsvertrag beendet wurde?

Wie nur kommen Sie auf diese Idee, Herr TheTruth? Natürlich nicht. 1952 schloß die Bundesrepublik Deutschland mit den drei Westmächten den sog. Deutschlandvertrag, der ihr innere und äußere Souveränität zurückgab. Allerdings konnte der Vertrag erst drei Jahre später in Kraft treten. Deutschland trat daraufhin der NATO bei und stellte wieder eine Armee auf, während die Alliierte Hohe Kommission und ihre nachgeordneten Behörden aufgelöst wurden. Truppen der NATO-Verbündeten blieben auf vertraglicher Grundlage im Bundesgebiet stationiert, Besatzungstruppen gab es nicht mehr.

(Die Alliierten behielten sich gewisse Rechte für den Notstandsfall vor, die mit Einführung der deutschen Notstandsgesetze gegenstandslos wurden, außerdem Rechte in Bezug auf Deutschland als Ganzes, insbesondere was die Wiedervereinigung und einen zu schließenden Friedensvertrag anging. Abweichend davon der Status Berlins.)

Der Überleitungsvertrag regelte lediglich einige im Zusammenhang damit auftretende Fragen, zum Beispiel die Verfolgung von NS-Verbrechern.
 

TheTruth

Geselle
6. März 2010
40
AW: Existenz BRD oder wieder/immernoch Deutsches Reich?

Irgendwann werden auch sie verstehen, dass das Besatzungsrecht (SHAEF-Gesetzgebung) unter Artikel 139 GG fällt.

Die USA unterhält noch etliche Militärbasen in Deutschland, das können auch sie herausfinden! Ein amerikanischer Soldat kann außerdem nicht in Deutschland von der Polizei verhaftet werden, weil die Polizei keine Befugnisse über amerikanische Soldaten hat. Wenn die Soldaten eine Straftat begangen haben, werden sie immer an die Militärpolzei übergeben. Das nenne ich mal Souveränität im eigenen Land haben!

Ich verweise sie auf BGBl. 1990 II 1274 unter Artikel 2:

„Die Rechte und Verantwortlichkeiten der Drei Mächte in bezug auf Deutschland als Ganzes
(Deutsches Reich in den Grenzen vom 31.12.1937) bestehen weiter fort, und zwar in jeder Hinsicht
unabhängig davon, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder
festgestellt worden sind".

Diesen Artikel finden sie im "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin" vom 25.09.1990 (also fast 2 Wochen nach dem 2plus4-Vertrag!!!)
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.825
AW: Existenz BRD oder wieder/immernoch Deutsches Reich?

Selbstverständlich sind amerikanische Truppen in Deutschland stationiert. Die Bundesrepublik hat dazu mit den USA, ihren Verbündeten, einen Vertrag geschlossen.

Und Ihr Zitat - ich glaube, das stimmt nicht. Ich glaube, da steht:

Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1274

Ich glaube, Sie verlinken nicht, weil Sie selbst einen Blick ins Gesetzbuch für unnötig halten. Woher haben Sie Ihr Zitat?
 

TheTruth

Geselle
6. März 2010
40
AW: Existenz BRD oder wieder/immernoch Deutsches Reich?

Selbstverständlich sind amerikanische Truppen in Deutschland stationiert. Die Bundesrepublik hat dazu mit den USA, ihren Verbündeten, einen Vertrag geschlossen.

Und Ihr Zitat - ich glaube, das stimmt nicht. Ich glaube, da steht:



Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1274

Ich glaube, Sie verlinken nicht, weil Sie selbst einen Blick ins Gesetzbuch für unnötig halten. Woher haben Sie Ihr Zitat?

Stimmt, da ist was schief gelaufen! Danke für die Verbesserung.


Welche Erklärung haben sie für die Streichung des Artikel 23 GG (Geltungsbereich)?
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.825
AW: Existenz BRD oder wieder/immernoch Deutsches Reich?

Der Artikel 23 GG lautete in seiner alten Fassung:

Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern,
Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen
Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.


In dieser Form wurde er nach der Wiedervereinigung gestrichen, später wurde an gleicher Stelle der "Europaartikel" eingefügt.

Die diversen "Kommissarischen Reichsregierungen" stellen sich auf den Standpunkt, daß die Verfassung damit keinen räumlichen Geltungsbereich und also keine Wirkung mehr habe. Tatsächlich handelte es sich bei 23 alt um eine Einschränkung des Geltungsbereichs, die fortgefallen ist: Dieses GG gilt vorläufig nur für die alten Länder, aber später auch für den Rest Deutschlands. Mit der Wiedervereinigung wurde der Artikel gegenstandslos.

Der Geltungsbereich des Grundgesetzes ist eindeutig:

Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.


Eigentlich reicht aber schon der Titel:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Die völkerrechtlichen Grenzen Deutschlands sind auch die Grenzen des Geltungsbereichs des Grundgesetzes. Was ja auch ganz selbstverständlich ist, das ist bei allen Verfassungen so.

 

TheTruth

Geselle
6. März 2010
40
AW: Existenz BRD oder wieder/immernoch Deutsches Reich?

Sie wissen doch selber, dass eine Präambel nur ein Vorwort ist und nicht Teil eines Gesetzes. Wenn sie dennoch anderer Meinung sind, dann forschen sie doch mal nach wann die Präambel in die heutige Form geändert wurde. Sie werden feststellen, dass die Streichung des Geltungsbereiches in Artikel 23 geschah und danach das Grundgesetz noch keine solche Präambel hatte. Dann können sie sich die Frage beantworten:

Wie sah der Geltungsbereich zwischen der Streichung des Artikel 23 GG und dem Neuschreiben des Artikel 23 aus?

Desweiteren muss die Geschichte jedes Artikels eindeutig nachvollziebar sein und man darf einen Artikel nicht durch einen anderen ersetzen. Genau das wurde aber beim Artikel 23 gemacht.

Wenn sie weiter wissen wollen, dass die Präambel einfach ein Vorwort ist, das Leute verwirren soll, dann bringen sie mir ganz einfach das Datum, an dem sich das deutsche Volk das Grundgesetz in freier Selbstbestimmung gegeben hat, so wie es dort behauptet wird.

Tatsächlich handelte es sich bei 23 alt um eine Einschränkung des Geltungsbereichs, die fortgefallen ist: Dieses GG gilt vorläufig nur für die alten Länder, aber später auch für den Rest Deutschlands.

Wo haben sie das aufgeschnappt? Woher zitieren sie diesen Käse? Oder haben sie sich das gerade ausgedacht?

Die völkerrechtlichen Grenzen Deutschlands sind auch die Grenzen des Geltungsbereichs des Grundgesetzes.

Die völkerrechtlichen Grenzen Deutschlands finden sie unter anderen im Bundesbeamtengesetz:

Reichsgebiet BBG § 185
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.

BBG §§ 178 bis 202

Allein hieran sehen sie, dass die völkerrechtlichen Grenzen nicht die selben sind wie diejenigen, die angeblich von der BRD regiert werden.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.825
AW: Existenz BRD oder wieder/immernoch Deutsches Reich?

Die Präambel hat selbstverständlich Bindungswirkung und ist kein bloßes Vorwort, mein Herr. Das galt beispielsweise auch für das Wiedervereinigungsgebot in der ursprünglichen Fassung. Die völkerrechtlichen Grenzen Deutschlands sind in zahlreichen bilateralen Grenzverträgen festgelegt. Insbesondere sind diese Grenzen nicht identisch mit dem ehemaligen Reichsgebiet.

Wenn Sie aber so sehr am alten Reichsgebiet hängen, können Sie sicherlich den Passus der Weimarer Verfassung zitieren, der es festlegt. Ich bezweifle, daß es einen derartigen Artikel gibt, denn auch damals waren die Grenzen Deutschlands schon vertraglich fixiert. Sie dürfen mich aber gern korrigieren.

Das Grundgesetz wurde am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen. In der Woche vom 16. bis 22. Mai wurde es von mehr als Zweidritteln der beteiligten Länder angenommen und am 23. Mai verkündet.

Woher zitieren sie diesen Käse?

Ich habe mich an einer leichtverständlichen Erklärung versucht.

Desweiteren muss die Geschichte jedes Artikels eindeutig nachvollziebar sein und man darf einen Artikel nicht durch einen anderen ersetzen.

Das ist Unfug ohne juristische Grundlage.
 

TheTruth

Geselle
6. März 2010
40
AW: Existenz BRD oder wieder/immernoch Deutsches Reich?

Wenn Sie aber so sehr am alten Reichsgebiet hängen, können Sie sicherlich den Passus der Weimarer Verfassung zitieren, der es festlegt. Ich bezweifle, daß es einen derartigen Artikel gibt, denn auch damals waren die Grenzen Deutschlands schon vertraglich fixiert. Sie dürfen mich aber gern korrigieren.

Die Grenzen wurden nicht in der Weimarer Verfassung fixiert! Sie wurden durch die SHAEF-Gesetze festgelegt. Seit Rechtswirksamwerdung der SHAEF-Gesetze mit der Kapitulationserklärung der Deutschen Wehrmacht am 08.05.1945 in Berlin-Karlshorst gelten diese Gesetze in Gesamt-Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937. Das können sie alles in den SHAEF-Gesetzen nachlesen.

Aus dieser Bestimmung leitet sich auch Artikel 116 GG (1) her:

Art 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger
gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling
oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling
in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Auch das Reichsgebiet im Bundesbeamtengesetz leitet sich aus der SHAEF-Gesetzgebung ab.

Das Grundgesetz wurde am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen. In der Woche vom 16. bis 22. Mai wurde es von mehr als Zweidritteln der beteiligten Länder angenommen und am 23. Mai verkündet.

Der Parlamentarische Rat schuf das Grundgesetz im Auftrag der Alliierten Hohen Kommission. Das Volk hat auf dieses Gesetzeswerk keinen Einfluß genommen. Alle beteiligten Länder standen unter alliierter Hoheit, die Alliierten haben sich also ihr eigenes Gesetz genehmigt.

Lesen sie Carlo Schmids Ansprache zum Grundgesetz vor dem Parlamentarischen Rat doch noch einmal:

Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.
Wenn man nun fragt, wo dann die Grenze gegenüber dem Voll-Staat, gegenüber der Vollverfassung liege: Nun, das ist eine Frage der praktischen Beurteilung im Einzelfall. Über folgende Gesichtspunkte aber sollte Einigkeit erzielt werden können:
Erstens: Das Grundgesetz für das Staatsfragment muss gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich selber tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können.

- Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat am 8.9.1948


Sie können es auch noch öfter wiederholen, aber die Präambel ist nur ein Vorwort und erlangt keine Gesetzeskraft.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.825
AW: Existenz BRD oder wieder/immernoch Deutsches Reich?

Das Bundesverfassungsgericht ist anderer Ansicht als Sie, mein Herr. Die Präambel ist bindendes Recht, dazu hat es eine Entscheidung gegeben.

Ich fragte Sie, welcher Artikel der Weimarer Verfassung die seinerzeitigen Reichsgrenzen festlegte - können Sie keinen finden? Selbstverständlich wurden diese Grenzen auch nicht durch die Besatzungsmächte festgelegt, sie bestanden ja schon vor dem Krieg. Die grundgesetzlichen Bestimmungen, wer Deutscher ist, haben denn auch nichts mit den aktuellen Staatsgrenzen zu tun.

Das Volk hat die Verfassung durch Zustimmung der Länder angenommen, denn wir haben eine parlamentarische Demokratie. Ich darf Sie erinnern, daß beispielsweise auch die Verfassung der Vereingten Staaten auf ganz ähnlichem Wege verabschiedet worden ist, das ist völlig üblich.

Sie machen zunehmend den Eindruck, nicht mehr zu wissen, wovon Sie eigentlich reden, Herr TheTruth. Sie kommen von Hölzchen auf Stöckchen. Haben Sie noch Fragen zum Geltungsbereich des Grundgesetzes?

Bei Carlo Schmid landen Sie und Ihresgleichen ja immer. Schmid hat in seiner Rede politische und rechtsphilosophische Fragen diskutiert, keine rein völkerrechtlichen. Gerade sein Verfassungsbegriff ist idealisiert und ein wenig eng gefaßt. Es ist fraglich, ob beispielsweise die niederländische Verfassung, erlassen 1814 vom ersten König der jungen Monarchie, ihm genügt.

In jener Zeit war auch noch rechtlich und politisch umstritten, ob Deutschland in der Bundesrepublik fortbestehen würde oder ob das Reich untergegangen war. Schmid stand als Patriot selbstverständlich für den Fortbestand seines Landes ein und trat deshalb Vorstellungen entgegen, es werde ein neuer Staat gegründet. Seine Forderung: "Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können", hat sich in Artikel 146 erfüllt. Tatsächlich waren wir frei in unserer Entscheidung. Wer sollte uns auch hindern?

Es ist empörend, wie die rechtsextremistische Kanaille den großen Patrioten und Demokraten Schmid für ihre Zwecke mißbraucht.
 

TheTruth

Geselle
6. März 2010
40
AW: Existenz BRD oder wieder/immernoch Deutsches Reich?

Das Bundesverfassungsgericht ist anderer Ansicht als Sie, mein Herr. Die Präambel ist bindendes Recht, dazu hat es eine Entscheidung gegeben.

Quelle?

Ich fragte Sie, welcher Artikel der Weimarer Verfassung die seinerzeitigen Reichsgrenzen festlegte - können Sie keinen finden? Selbstverständlich wurden diese Grenzen auch nicht durch die Besatzungsmächte festgelegt, sie bestanden ja schon vor dem Krieg. Die grundgesetzlichen Bestimmungen, wer Deutscher ist, haben denn auch nichts mit den aktuellen Staatsgrenzen zu tun.
Auch wenn die Wahrheit nicht rosig aussieht, sie können sich wenn sie wollen gerne einreden, dass es so seine Richtigkeit hätte, aber jammern sie hinter her bitte nicht!

Das Volk hat die Verfassung durch Zustimmung der Länder angenommen, denn wir haben eine parlamentarische Demokratie. Ich darf Sie erinnern, daß beispielsweise auch die Verfassung der Vereingten Staaten auf ganz ähnlichem Wege verabschiedet worden ist, das ist völlig üblich.
Die amerikanische Verfassung wurde durch legitimierte Volksvertreter unterschrieben. Amerika war kein bestztes Land, und haben nicht im Auftrag der Besatzungsmächte ein Grundgesetz erlassen.

In jener Zeit war auch noch rechtlich und politisch umstritten, ob Deutschland in der Bundesrepublik fortbestehen würde oder ob das Reich untergegangen war. Schmid stand als Patriot selbstverständlich für den Fortbestand seines Landes ein und trat deshalb Vorstellungen entgegen, es werde ein neuer Staat gegründet. Seine Forderung: "Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können", hat sich in Artikel 146 erfüllt. Tatsächlich waren wir frei in unserer Entscheidung. Wer sollte uns auch hindern?
Die Alliierte Hohe Kommission (heißt heute anders), die heute ihren Sitz in der Militärkaserne in Stuttgart hat?

Wenn sie großes Vertrauen in die Bundesregierung haben, dann schreiben sie denen doch mal einen Brief und fragen klipp und klar, wie der Staat heißt, dem sie angehören. Viel Spaß dabei!

Ich weiß, dass es keine gültige Rechtsgrundlage mehr gibt, weil ich keine Strafzettel mehr bezahlen muss. Es läuft immer nach dem selben Schema ab. Die geben ihnen einen Strafzettel, sie schreiben zurück, dass sowohl das Einführungsgesetz als auch der Geltungsbereich des Ordnungswidrigkeitengesetzes gestrichen wurden. Dann bekommen sie nochmal eine Aufforderung zu zahlen, dann fragt man nochmal etwas direkter nach dem Geltungsbereich und am ende kommt ein schöne förmliche Zustellung, in dem das Bußgeldverfahren eingestellt wird.
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Existenz BRD oder wieder/immernoch Deutsches Reich?

Hallo TheTruth,

ich wäre Ihnen sehr verbunden wenn ich für Ihren letzten Absatz verwertbare Beweise bekommen könnte.

Damit könnte ich in der Folge ja jede mögliche Straftat begehen und dennoch straffrei bleiben.

Oder habe ich in Ihrem Beitrag doch nur Grundlegendes falsch verstanden.
 

TheTruth

Geselle
6. März 2010
40
AW: Existenz BRD oder wieder/immernoch Deutsches Reich?

Hallo TheTruth,

ich wäre Ihnen sehr verbunden wenn ich für Ihren letzten Absatz verwertbare Beweise bekommen könnte.

Damit könnte ich in der Folge ja jede mögliche Straftat begehen und dennoch straffrei bleiben.

Oder habe ich in Ihrem Beitrag doch nur Grundlegendes falsch verstanden.


Ich gehe davon aus, dass jeder der sich der rechtlichen Lage bewusst ist, auch sozialverträglich handelt! Auch wenn es keine gültige Rechstgrundlagen mehr gibt! Ich habe ihnen ein Beispiel hochgeladen. Wer solches Wissen aber als Freibrief betrachtet, mit dem möchte ich nichts zu tun haben!
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Existenz BRD oder wieder/immernoch Deutsches Reich?

Danke und nun können Sie den Link aus Eigenschutz wieder entfernen..


das funzt mit Ändern innerhalb 30 min...

Ps: nur so als Tipp... Solche Aktionen sind per persönliche Mitteilung besser zu händeln...
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.825
AW: Existenz BRD oder wieder/immernoch Deutsches Reich?

1. Die Alliierte Hohe Kommission wurde 1955 aufgelöst.

Genausogut wie ihr geheimes Weiterbestehen könnten Sie die Existenz von unsichtbaren lila Einhörnern behaupten, Herr TheTruth.

2.
Darüber hinaus hat aber der Vorspruch auch rechtlichen Gehalt.

BVerfGE 5, 85

3. Das Grundgesetz wurde durch legitimierte Volksvertreter angenommen.

4.
Auch wenn die Wahrheit nicht rosig aussieht, sie können sich wenn sie wollen gerne einreden, dass es so seine Richtigkeit hätte, aber jammern sie hinter her bitte nicht!

Sie drohen mir? Haben Sie keinen Artikel in der Weimarer Verfassung gefunden, der die Reichsgrenzen beschreibt?

5. Wenn ich Beamter wäre, würde ich die Bußgeldsachen gegen Ihresgleichen während unbezahlter Überstunden betreiben; leider scheint es so zu sein, daß sie von Zeit zu Zeit als nicht lohnend eingestellt werden.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.825
AW: Existenz BRD oder wieder/immernoch Deutsches Reich?


Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) wurde vom Bundestag der „BRD-GmbH“ exakt am
11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das
Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der
Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.07 für sämtliche –Ordnungswidrigkeiten keine
rechtliche Grundlage. Logischerweise existieren somit rein rechtlich keinerlei
Ordnungswidrigkeiten in der „BRD-GmbH“ mehr.

Ich stelle fest, daß Sie nicht wissen, was ein Einführungsgesetz ist.​

Außerdem wurde bereits am 25.04.2006
im Bundesgesetzblatt der §5 zu OwiG, ZPO, StPO und GVG aufgehoben. Der § 5 regelte die​
räumliche Zuordnung der Gesetze. Fazit, ohne territoriale Zuordnung gilt kein Gesetz.

Ich finde im Bundesgesetzblatt keine Veröffentlichungen vom 25. April 2006. Ich habe keine Ahnung, welches Gesetz Sie meinen könnten. Spaßeshalber die §§ 5 der diversen von Ihnen erwähnten Gesetze:​




Lediglich der § 5 GVG ist weggefallen, und lediglich der (natürlich fortbestehende) § 5 OWiG regelt die räumliche Geltung. Welche Norm meinen Sie nun?​
 

TheTruth

Geselle
6. März 2010
40
AW: Existenz BRD oder wieder/immernoch Deutsches Reich?

Das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006 hat die Geltungsbereiche in §5 und das Einführungsgesetz in §1 der GVG, ZPO und der StPO ersatzlos gestrichen.

Die Beweise finden sie hier:

§ 1 EGGVG
GVGEG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 EGStPO
StPOEG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 EGZPO
ZPOEG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Das Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 30.11.2007 hat unter anderem das Einführungsgesetz des OwIGs gestrichen.

Das können sie hier nachlesen:

Artikel 57 2. BMJBBG Aufhebung des Einfhrungsgesetzes zum Gesetz ber
 
Zuletzt bearbeitet:

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.825
AW: Existenz BRD oder wieder/immernoch Deutsches Reich?

Wie schon gesagt - Sie wissen nicht, was ein Einführungsgesetz ist. Nachdem ich Sie zum erstenmal darauf aufmerksam gemacht hatte, haben Sie es gleichwohl nicht für nötig befunden, sich schlau zu machen. Das ist traurig, aber auch ein wenig lustig.

Einführungsgesetze enthalten Übergangsbestimmungen, das Datum, an dem das einzuführende Gesetz in Kraft tritt, sowie Nebenbestimmungen, Bestimmungen zu verwandten Rechtsbereichen und ähnliches. Die aufgehobenen Einführungsgesetze waren gegenstandslos geworden. Das Einführungsgesetz zur Zivilprozeßordnung enthielt beispielsweise Bestimmungen für den Übergang von den verschiedenen ZPOs der deutschen Länder zur einheitlichen Reichs-ZPO. Mehr als einhundert Jahre nach dieser Umstellung konnten diese Regeln getrost gestrichen werden.

Die Aufhebung des Einführungsgesetzes ist nicht gleichbedeutend mit der Aufhebung des zugehörigen Gesetzes. Ich weiß gar nicht, wie Sie auf diese Idee kommen, das jeweilige Gesetz ist doch selbst beschlossen und veröffentlicht worden und in Kraft getreten.
 

TheTruth

Geselle
6. März 2010
40
AW: Existenz BRD oder wieder/immernoch Deutsches Reich?

„Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)
Ich habe mich über diesen Punkt auch mit meinen Bürgermeister unterhalten. Er hat gar nicht abgestritten, dass meine Darlegung richtig ist, zunächst wollte er nichts dazu sagen. Dann habe ich ihm direkt gesagt:

"Wenn diese Gesetze keine Geltungsbereiche mehr enthalten, dann sind sie ungültig, und jeder kann so das Gesetz aushebeln, das es dann auch gar nicht mehr gibt!"

Wissen sie was er gesagt hat?

"Es gibt immer Leute, die eine Lücke für sich ausnutzen!"


Es wird Zeit, dass wir die Situation so hinnehmen wie sie wirklich ist.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.825
AW: Existenz BRD oder wieder/immernoch Deutsches Reich?

Mein Herr TheTruth, in einem anderen Thread beschreiben Sie, wie die Jugend subtil verführt wird, sich auf die gefilterten Informationen der Wikipedia zu verlassen und nicht mehr ad fontes zu gehen.

Ich sehe nun zwei Möglichkeiten: Entweder Sie vermeiden es selbst, die Quellen zu studieren und verlassen sich auf Veröffentlichenungen der närrischen und vielfach antisemitischen, jedenfalls aber revanchistischen "Kommissarischen Reichsregierungen", oder Sie sind ein Lügner, Desinformant und Hetzer, der es besser weiß, uns aber für Trottel hält, die nicht recherchieren.

Das Zitat ist gefälscht. Es geht in dieser Entscheidung nicht um Gesetze, sondern um Verordnungen oder Satzungen. Im konkreten Fall betraf die Verordnung die Einrichtung eines Naturschutzgebietes, dessen räumliche Ausdehnung nicht aus der Verordnung selbst hervorging, sondern nur aus einer Karte, die bei der Behörde eingesehen werden mußte.

Gesetze sind jeweils gültig für das Territorium, für das der Gesetzgeber die Zuständigkeit hat - Bundesgesetze für ganz Deutschland, Landesgesetze für einzelne Länder, Kommunalsatzungen für Kommunen. Daß der Kompetenzbereich der Landesregierung in diesem Fall größer war als der Geltungsbereich der Verordnung, machte es erst nötig, diesen Geltungsbereich konkret zu beschreiben.

Leider stehen die Entscheidungen erst ab 2002 online, ich habe aber ein Urteil gefunden, in dem die Entscheidung zitiert wird. Das hätten Sie nicht gedacht...

Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

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