ich kann euch nur empfehlen, den Artikel mal zu lesen, auch wenn Maxim jetzt auf dumme Ideen kommt
http://www.heise.de/newsticker/data/anw-05.01.03-002/
http://www.heise.de/newsticker/data/anw-05.01.03-002/
Trasher schrieb:§ 90 SGB:
Verunglimpfung des Bundespräsidenten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
WzP schrieb:dazu gibt es kein Gesetz, aber es ist strafbar.
Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
KoRnyRoach schrieb:Ist sowas rechtskräftig, könnte man hier einen Politiker beleidigen, und man dann von ihm angezeigt werden???
(also ich bin dann mal lieber vorsichtig wegen mordwünschen an Bush)
UnfugTreiber schrieb:hmm, bin mir ziemlich sicher das es da noch nen anderen paragraphen gibt, der es strafbar macht andere Staatsoberhäupter zu beleidigen bzw. unwahrheiten ueber diese zu verbreiten. waren aber glaube auch so 3-5 jahre knast drinn
also, ich seh deswegen noch mal nach, hab in etwa noch im kopf wo ichs gelesen hab.
könnt euch ja auch mal drueber schlau machn
bis denn
WzP schrieb:dazu gibt es kein Gesetz, aber es ist strafbar.
Per Lennart Aue, ein deutscher Promi-Neonazi ist deswegen eingefahren, weil er kurz nach den "Anschlägen" Zweifel geäussert hatte.
Rukhai schrieb:Ich dachte immer in diesem Land gibbet sowas wir "Meinungsfreiheit"?!