Guten Morgen, Leute.
Ich wollte mal zur Abwechselung ein weniger brisantes Thema anschneiden ;-) - Kennzeichenpflicht für Radfahrer und einem zusätzlichen Paragrafen im Pflichtversicherungsgesetz.
Achtung, Achtung! Bitte nicht als Hetzkampagne verstehen. Ich stelle mich bei den folgenden Ausführungen nicht auf die eine oder andere Seite der zum Vergleich herangezogenen Verkehrsteilnehmer. Ich bin selbst Fußgänger, Radfahrer, Motorradfahrer (früher Motorroller) und Autofahrer.
Mir stellte sich die Frage, als ich vor ein paar Jahren einen Unfall beobachtete, bei dem der verursachende Radfahrer flüchtete. Die Situation war folgende: Bei Dämmerung fuhren die beiden vor mir befindlichen Pkw an der Kreuzung an, als vom Gehsteig ein Erwachsener mit seinem Fahrrad über die Kreuzung raste. Die Pkw bremsten hart ab, wobei der vor mir fahrende den "führenden" Pkw rammte. Die Situation ist heikel. Der Radfahrer fuhr ohne Licht, hätte eine rote Ampel gesehen, wenn er nicht den Gehsteig benutzt hätte. Andererseits wäre es nicht zu dem Blechschaden gekommen, hätte der Pkw vor mir den Sicherheitsabstand gewahrt.
Die Schuldfrage ist hier ohne Bedeutung. Die Frage ist: Wäre der Radfahrer auch geflüchtet, wenn er ein Kennzeichen gehabt hätte? Wie kommt es eigentlich zu derartigen Vorfällen?
Ein Beispiel zur Fahrerflucht:
Hier liegt ein Fall von Fahrlässigkeit vor zeigt aber, dass mehr Disziplin im Verkehr nicht schaden könnte. Vielleicht hätte sich dieser Verkehrsteilnehmer mit einem Kennzeichen anders verhalten.
Ein Auswuchs der Anonymität von Verkehrsteilnehmern ohne Kennzeichen. In so kurzer Zeit würden die Polizisten nur Kraftfahrer erwischen, wenn die ebenfalls ohne Kennzeichen fahren könnten, oder?
So ähnlich sieht es auch dieser Bericht zum Thema Rotlichtverstoß:
Auf nächtlichen Fahrten durch das Stadtgebiet habe ich manchmal aus Langeweile Radfahrer gezählt. Radfahrer insgesamt und Radfaher mit eingeschaltetem Licht. Das Ergebnis war damals, dass 20 % der Radfahrer imn der Dunkelheit tatsächlich mit Beleuchtung unterwegs waren. Da sind auch jene dabei, dessen Beleuchtung nicht vorschriftsgemäß oder zum Teil defekt waren. Was bringt den Radfahrer dazu, sich nicht daran zu halten, obwohl er selbst im Falle eines Unfalles haftet?
Der DAFC zählt einige Argumente auf, die bei näherer Betrachtung nicht objektiv sind.
* Der Vergleich mit dem fahrenden Mofa hinkt, da Radfahrer normalerweise nicht mit 45 km/h unterwegs sind. Problem ist da eher die Nomenklatur der Kennzeichen bezogen auf die Menge.
* Nummernschilder verhindern keine Unfallflucht, aber sie helfen, den Flüchtigen zu stellen. Und natürlich gibt es in den vergangenen 40 Jahren eine steigende Tendenz zur Unfallflucht. Es gibt aber auch immer mehr Verkehrsteilnehmer...
* Wenn Radfahrer als Verlierer gegen den Pkw angeführt werden, um eine Kennzeichenpflicht zu vermeiden, dann frage ich mich: Wieso brauche ich für mein Mopped ein Kennzeichen? Ich verliere auch gegen einen Pkw - und außerdem sind mehr Fahrräder als Motorräder unterwegs! Andererseits sind die im Beispiel aufgeführten Pkw-Fahrer genauso die Verlierer - wenn es um die Schuldfrage geht. Die Chance der Unfallflucht besteht sehr wohl, wenn Passanten vom Drahtesel erfasst werden. Eine Rentnerin mit Oberschenkelhalsbruch durch einem Sturz kann dabei sterben - es gibt also auf allen Seiten Opfer.
Interessant wäre eine Statistik, die auf die Radfahrer eingeht, die selbst im Besitz einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge sind. Da stellte sich schon bei dem einen oder anderen Verkehrsrowdy heraus, dass dieser TROTZ Führerschein nichts auf die StVO gibt. Und wieso? Weil er kein Kennzeichen hat? So gesehen könnte das Kennzeichen allein die Hemmschwelle herauf setzen.
Würde die Erkenntnis, dass Radfahrer über die private Haftpflichtversicherung zum Teil abgesichert sind - besonders bei einer Pflicht zur Versicherung - weniger Radfahrer zur Flucht bewegen?
Es muss ja nicht boshaft sein, Flucht kann auch aus Angst und Unkenntnis ausgelöst werden.
Unterm Strich sind für mich jedenfalls alle Verkehrsteilnehmer gleich: Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht (§1, StVO) gilt doch im übertragenenen Sinne für die gesamte Gesellschaft - und wer sich nicht zu benehmen weiss, der spielt "wilde Sau" - egal, wie er sich fort bewegt.
Ich freue mich auf Eure Ansichten ...
Ich wollte mal zur Abwechselung ein weniger brisantes Thema anschneiden ;-) - Kennzeichenpflicht für Radfahrer und einem zusätzlichen Paragrafen im Pflichtversicherungsgesetz.
Achtung, Achtung! Bitte nicht als Hetzkampagne verstehen. Ich stelle mich bei den folgenden Ausführungen nicht auf die eine oder andere Seite der zum Vergleich herangezogenen Verkehrsteilnehmer. Ich bin selbst Fußgänger, Radfahrer, Motorradfahrer (früher Motorroller) und Autofahrer.
Mir stellte sich die Frage, als ich vor ein paar Jahren einen Unfall beobachtete, bei dem der verursachende Radfahrer flüchtete. Die Situation war folgende: Bei Dämmerung fuhren die beiden vor mir befindlichen Pkw an der Kreuzung an, als vom Gehsteig ein Erwachsener mit seinem Fahrrad über die Kreuzung raste. Die Pkw bremsten hart ab, wobei der vor mir fahrende den "führenden" Pkw rammte. Die Situation ist heikel. Der Radfahrer fuhr ohne Licht, hätte eine rote Ampel gesehen, wenn er nicht den Gehsteig benutzt hätte. Andererseits wäre es nicht zu dem Blechschaden gekommen, hätte der Pkw vor mir den Sicherheitsabstand gewahrt.
Die Schuldfrage ist hier ohne Bedeutung. Die Frage ist: Wäre der Radfahrer auch geflüchtet, wenn er ein Kennzeichen gehabt hätte? Wie kommt es eigentlich zu derartigen Vorfällen?
Ein Beispiel zur Fahrerflucht:
Hier liegt ein Fall von Fahrlässigkeit vor zeigt aber, dass mehr Disziplin im Verkehr nicht schaden könnte. Vielleicht hätte sich dieser Verkehrsteilnehmer mit einem Kennzeichen anders verhalten.
Ein Auswuchs der Anonymität von Verkehrsteilnehmern ohne Kennzeichen. In so kurzer Zeit würden die Polizisten nur Kraftfahrer erwischen, wenn die ebenfalls ohne Kennzeichen fahren könnten, oder?
So ähnlich sieht es auch dieser Bericht zum Thema Rotlichtverstoß:
Auf nächtlichen Fahrten durch das Stadtgebiet habe ich manchmal aus Langeweile Radfahrer gezählt. Radfahrer insgesamt und Radfaher mit eingeschaltetem Licht. Das Ergebnis war damals, dass 20 % der Radfahrer imn der Dunkelheit tatsächlich mit Beleuchtung unterwegs waren. Da sind auch jene dabei, dessen Beleuchtung nicht vorschriftsgemäß oder zum Teil defekt waren. Was bringt den Radfahrer dazu, sich nicht daran zu halten, obwohl er selbst im Falle eines Unfalles haftet?
Der DAFC zählt einige Argumente auf, die bei näherer Betrachtung nicht objektiv sind.
* Zum Verwaltungsaufwand lässt sich sagen, dass dieser mit einer einher gehenden Versicherungspflicht auch von Versicherern getragen werden könnte. Ähnlich wie beim Mofa-Kennzeichen muss sich halt der Radfahrer jährlich mit dem Versicherer kurz schließen und ein neues Versicherungskennzeichen bestellen. Einen Mehrbeitrag darf es dabei nur für das Material geben, eine gültige Haftpflichtversicherungspolice reicht zur Erteilung des Kennzeichens aus.DAFC schrieb:Nummernschilder für Radfahrer
* Verwaltungsaufwand für 70 Millionen Fahrräder viel zu groß
* Nummernschilder schlecht lesbar (mal versucht, bei einem fahrenden Mofa das Nummernschild zu lesen?)
* Nummernschilder verhindern keine Unfallflucht. Obwohl die Ablesbarkeit des Nummernschildes bei Autos in den letzten 40 Jahren kontinuierlich verbessert worden ist, ist die Zahl der Unfallflüchtigen parallel dazu ständig angestiegen.
* Radfahrer sind bei Unfällen mit Kfz stets die Verlierer und haben meist keine Chance, Unfallflucht zu begehen.
* Der Vergleich mit dem fahrenden Mofa hinkt, da Radfahrer normalerweise nicht mit 45 km/h unterwegs sind. Problem ist da eher die Nomenklatur der Kennzeichen bezogen auf die Menge.
* Nummernschilder verhindern keine Unfallflucht, aber sie helfen, den Flüchtigen zu stellen. Und natürlich gibt es in den vergangenen 40 Jahren eine steigende Tendenz zur Unfallflucht. Es gibt aber auch immer mehr Verkehrsteilnehmer...
* Wenn Radfahrer als Verlierer gegen den Pkw angeführt werden, um eine Kennzeichenpflicht zu vermeiden, dann frage ich mich: Wieso brauche ich für mein Mopped ein Kennzeichen? Ich verliere auch gegen einen Pkw - und außerdem sind mehr Fahrräder als Motorräder unterwegs! Andererseits sind die im Beispiel aufgeführten Pkw-Fahrer genauso die Verlierer - wenn es um die Schuldfrage geht. Die Chance der Unfallflucht besteht sehr wohl, wenn Passanten vom Drahtesel erfasst werden. Eine Rentnerin mit Oberschenkelhalsbruch durch einem Sturz kann dabei sterben - es gibt also auf allen Seiten Opfer.
Interessant wäre eine Statistik, die auf die Radfahrer eingeht, die selbst im Besitz einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge sind. Da stellte sich schon bei dem einen oder anderen Verkehrsrowdy heraus, dass dieser TROTZ Führerschein nichts auf die StVO gibt. Und wieso? Weil er kein Kennzeichen hat? So gesehen könnte das Kennzeichen allein die Hemmschwelle herauf setzen.
Würde die Erkenntnis, dass Radfahrer über die private Haftpflichtversicherung zum Teil abgesichert sind - besonders bei einer Pflicht zur Versicherung - weniger Radfahrer zur Flucht bewegen?
Es muss ja nicht boshaft sein, Flucht kann auch aus Angst und Unkenntnis ausgelöst werden.
Unterm Strich sind für mich jedenfalls alle Verkehrsteilnehmer gleich: Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht (§1, StVO) gilt doch im übertragenenen Sinne für die gesamte Gesellschaft - und wer sich nicht zu benehmen weiss, der spielt "wilde Sau" - egal, wie er sich fort bewegt.
Ich freue mich auf Eure Ansichten ...