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Fallen im Garten

Highwaydog

Geheimer Meister
16. Oktober 2002
241
was ich mal gehört hab, ist folgendes:
In Deutschland darf man sowas nicht, selbst wenn bei dir einer einbrechen würde und auf der Flucht da reinfallen würde, könnte er dich verklagen (klar, du ihn auch wegen des Einbruchs, aber trotzdem hat er das Recht auf körperliche Unversehrtheit)
In unseren recht beliebten USA jedoch könntest du mit jemandem, der sich unbefugt auf deinem Grundstück aufhält, alles machen... vielleicht noch ein paar Steine an den Kopf werfen und ihn noch lange bluten lassen, bevor du dich erbarmst und ihn auf die Straße schmeißt und die Ambulanz kommen zu lassen...

Also ich weiß net, ob es wirklcih so derb ist, aber in Deutschland ist es bestimmt so, dass du kein Recht hast, dem anderen irgendwelchen Schaden zuzufügen... Und man beachte noch Art. 1 GG: "Die Würde des Menschen ist unverletzlich" - In einer Fallgrube festzuhängen ist BESTIMMT nicht gerade würdevoll - auch wenn es aus Sicht der Grundbesitzer klar wäre: "Wer mein Grundstück betritt, ohne dass ich es ihm erlaubt habe, muss seine Konsequenzen tragen..." (ich glaub, unbegründet irgendwelche >Strafen< erteilen, dürfen nur Lehrer :lol:)
 

Gurke

Großer Auserwählter
25. März 2003
1.626
Erinnert mich ein wenig an meine Jugend. Jaja, der Basteltrieb, eine Art Schnappfalle aus nem altem Fahrradgepäckträger und Riemen gebastelt.
War eigentlich nur für die Hühner gefährlich, weswegen die auch nicht lange stand.
 

bombaholik

Auserwählter Meister der Neun
14. Oktober 2003
924
dass mit den kindern und analphabeten lässt sich dadurch regeln wenn man schöne detailierte bildchen unter die schilder malt
 

Winston_Smith

Groß-Pontifex
15. März 2003
2.804
Hmmm, wenn man das grundstück mit einem hohen Zaun, geschlossenen Türen usw. für andere absolut unzugänglich macht, könnte man sich die Fallen doch sparen, oder nicht. Immerhin kommt ja keiner mehr auf das Grundstück, um von den Fallen erlegt zu werden....

Andere Frage: Wie bitte kommt man auf die Idee, in seinem Garten "Vietkong-Fallgruben" zu bauen?!!

winston
 

Er4z3r

Vollkommener Meister
23. Mai 2003
551
Vielleicht, wenn mal bei einem eingebrochen wurdem, oder das Grundstück regelmäßig unbefugt betreten wird?
Aber Vietcong-Fallen sind zu viel des guten... :lol:
 

OTO

Erhabener auserwählter Ritter
18. März 2003
1.184
Ich habe um erhlich zu sein schon an Vietkong Fallen gedacht so mit spitzen Holfzplöken usw. :lol:
Aber nur theortetisch, also habe das beim besten willen nicht vor. Wollte halt nur mal wissen obs den überhaupt gehen würde.
Und bei der Polizei frage ich mal lieber nicht nach soetwas.
Die idee ist gekommen all ich so ein buch über fallen usw gelesen habe.
Ich lebe ja zum Glück in keiner Gefährlichen gegend. Und eingebrochen wurde bei mir auch noch nicht. Zum Glück. :wink:
Aber sicher ist sicher. :twisted:
 

SimoRRR

Meister vom Königlichen Gewölbe
10. April 2002
1.419
@ Highwaydog:

Generell hast Du natürlich Recht, aber mit Art. 1 kommst Du da nicht weit. Von allen Grundrechten ist das das schwammigste und ungenauste, auch wenn es irgendwie über allen anderen Grundrechten steht. Aber einklagen wirst Du mit Art. 1 bestimmt nichts.
Allgemein wird man in einem solchen Fall nicht viel mit Grundrechten anfangen können, da sind eher Strafrechtexperten gefragt.

[sorry für den Klugscheiss :wink: ]
 

Zwerg

Geheimer Meister
12. Dezember 2003
211
Von meinem Freund die nachbarin ist verrückt, und hagt in ihrem Gaten so nato Zaun (ihr wisst schon, die Stacheldrathteile, die man in den Filmen immer sieht) in ihrem Garten aufgestellt. Dann kam die Polizei und sie musste den Drath wieder abbauen.
 

Gurke

Großer Auserwählter
25. März 2003
1.626
Gibt da vieles. Normaler Stacheldraht sollte erlaubt sein, die alte Kuhweidenversion, jedenfalls schon oft gesehen.
Die Armee hat ein paar andere, da sind Klingen dran, etweder an verbundenen Ringen, oder etwas breiter als eine Blech.
Blublupp, ich schweife ab.
Zum Vietcongfallenwahnsinn. Hatten dann und wann mal Löcher für Fundamente von paar Dauergerüsten gemacht, da brauchte man mit nem Spaten schon eine Weile, und die waren nicht so groß. Gibt sinnvollere Arten seine Zeit zu verschwenden als irgendwelche Löcher zu buddeln.
 

Zerch

Prinz des Tabernakels
10. April 2002
3.829
....na dann hol ich mir doch ein paar rollen bandstacheldraht mit abrollvorrichtung und verschönere mein hab&gut mit einem stilvollen , handgranatengesicherten flandernzaun.....oder lass mich gleich inne geschlossene anstalt verfrachten damit ich mich endlich sicher fühle.

"wenn sich erst mal alle sicherheits-freaks hinter gitter gebracht haben , können wir ja endlich unsere verstecke verlassen und friedlich auf der erde leben und in vollen zügen unsere freiheit geniessen"
 

penta

Vollkommener Meister
24. Februar 2003
535
@ oto

grünsätzlich darfst du dein Eigentum schützen, ensteht aber jemandem
dadurch ein persönlicher Schaden bist du dafür verantwortlich .
Die begründung dafür liefert das Bundesverfassungsgericht im beschluss
über die Rechtsrangfolge , so steht das recht der Körperlichen Unversehrtheit weit über dem der Materiellen unversehrtheit. :gruebel:
Zu normaldeutsch Selbst wenn du den einbrecher Überaschst und niederschlägst bist du dran , weil du Ihn auch hättest Festhalten können.
Und dann musst du nachweisen das er dich wirklich Bedroht hat. :don:
:-%:
nachzulesen in BGB § Eigentumsrecht § stgb Körperverletzung
sowie im Handbuch Deutsches Recht

Herzlichst Penta :lol:
 

zerocoolcat

Geheimer Meister
11. April 2002
475
Die begründung dafür liefert das Bundesverfassungsgericht im beschluss
über die Rechtsrangfolge , so steht das recht der Körperlichen Unversehrtheit weit über dem der Materiellen unversehrtheit.
Zu normaldeutsch Selbst wenn du den einbrecher Überaschst und niederschlägst bist du dran , weil du Ihn auch hättest Festhalten können.
Und dann musst du nachweisen das er dich wirklich Bedroht hat.

...und ich dacht schon, das wär nur bei uns in Österreich so...
...wenn du bei uns nen Einbrecher verletzt oder gar umlegst, stehts sehr schlecht um dich...am besten, du schaust zu, wie er mit der Stereoanlage davonläuft und lässt die Schrotflinte im Schrank
 

cadaei

Geheimer Meister
30. November 2002
162
Ich hab mich mal bei einer Jurastudentin erkundigt: Jeder Präventivschlag ist verboten, d.h. die Fallgruben dürfen erst aktiviert werden, wenn der Dieb etwas geklaut hat. Außerdem muss der Rückschlag angemessen sein, d.h. wenn einer einen silberen Löffel klaut, darf man ihn nicht in eine Grube mit spitzen Pfählen schucken.

Alles schön und gut, aber dann kam mir ein Gedanke, und zwar, wie es mit Wachhunden ist. Wenn man in einen Garten, der umzäunt ist, mit Warnschild vor bissigem Hund und man wird von dem Hund gebissen kann man doch den Besitzer anzeigen, oder?
Der Hundebiss ist ja auch so etwas wie ein Präventivschlag gegen einen möglichen Einbrecher.

Kann sich da mal jemand vom Fach zu äußern?
 

penta

Vollkommener Meister
24. Februar 2003
535
@ cadai

es ist ein unterschied ob du den hund vorsätzlich scharf machst oder
ob es ein schosshund ist der nur so mal beist.

grundsätzlich steht der vorsatz des verletzen wollens - oder wenigsten
billigend in kauf genommen.
Also bist du trotzdem mit verantwortlich wenn was passiert.


herzlichst penta
 

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