Highwaydog
Geheimer Meister
- 16. Oktober 2002
- 241
was ich mal gehört hab, ist folgendes:
In Deutschland darf man sowas nicht, selbst wenn bei dir einer einbrechen würde und auf der Flucht da reinfallen würde, könnte er dich verklagen (klar, du ihn auch wegen des Einbruchs, aber trotzdem hat er das Recht auf körperliche Unversehrtheit)
In unseren recht beliebten USA jedoch könntest du mit jemandem, der sich unbefugt auf deinem Grundstück aufhält, alles machen... vielleicht noch ein paar Steine an den Kopf werfen und ihn noch lange bluten lassen, bevor du dich erbarmst und ihn auf die Straße schmeißt und die Ambulanz kommen zu lassen...
Also ich weiß net, ob es wirklcih so derb ist, aber in Deutschland ist es bestimmt so, dass du kein Recht hast, dem anderen irgendwelchen Schaden zuzufügen... Und man beachte noch Art. 1 GG: "Die Würde des Menschen ist unverletzlich" - In einer Fallgrube festzuhängen ist BESTIMMT nicht gerade würdevoll - auch wenn es aus Sicht der Grundbesitzer klar wäre: "Wer mein Grundstück betritt, ohne dass ich es ihm erlaubt habe, muss seine Konsequenzen tragen..." (ich glaub, unbegründet irgendwelche >Strafen< erteilen, dürfen nur Lehrer )
In Deutschland darf man sowas nicht, selbst wenn bei dir einer einbrechen würde und auf der Flucht da reinfallen würde, könnte er dich verklagen (klar, du ihn auch wegen des Einbruchs, aber trotzdem hat er das Recht auf körperliche Unversehrtheit)
In unseren recht beliebten USA jedoch könntest du mit jemandem, der sich unbefugt auf deinem Grundstück aufhält, alles machen... vielleicht noch ein paar Steine an den Kopf werfen und ihn noch lange bluten lassen, bevor du dich erbarmst und ihn auf die Straße schmeißt und die Ambulanz kommen zu lassen...
Also ich weiß net, ob es wirklcih so derb ist, aber in Deutschland ist es bestimmt so, dass du kein Recht hast, dem anderen irgendwelchen Schaden zuzufügen... Und man beachte noch Art. 1 GG: "Die Würde des Menschen ist unverletzlich" - In einer Fallgrube festzuhängen ist BESTIMMT nicht gerade würdevoll - auch wenn es aus Sicht der Grundbesitzer klar wäre: "Wer mein Grundstück betritt, ohne dass ich es ihm erlaubt habe, muss seine Konsequenzen tragen..." (ich glaub, unbegründet irgendwelche >Strafen< erteilen, dürfen nur Lehrer )