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Folter OK?!?

War die Androhung von Folter OK?!?

  • Ja, aber nur in diesem Fall. Das Leben des Jungens musste geretten werden. Bzw. es musste alles vers

    Stimmen: 0 0,0%
  • keine Ahnung, Weiß nicht genau, Vielleicht?!?

    Stimmen: 0 0,0%
  • Nein!!! Folter ist sogar für so einem zu grausam!

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    287

Artaxerxes

Meister vom Königlichen Gewölbe
18. Juni 2004
1.323
Mensch Leute,

ihr begebt euch wieder in eine Zeit zurück, wo man Hexen verbrannt hat und die "hochnotpeinliche" Befragung an der Tagesordnung war.

Ich denke mal, dass wir aus unserer eigenen Geschichte genug gelernt haben sollten. Folter ist generell kein Hilfsmittel - auch wenn manche dies behaupten.

Der Folterer hat doch - subjektiv - den zu Folternden bereits vorverurteil, sonst würde er ja nicht zu diesem Mittel greifen.

Die moderne Kriminalist hat doch genug Möglichkeiten, einem Beschuldigten die ihm zur Last gelegte Tat nachzuweisen, man muß halt nur alle Register ziehen, woran es aber - in der Tat - meistens krankt!

Wenn man die Beweise - mit der gebotenen Akribie - zusammenträgt, stellt sich die Frage überhaupt nicht mehr!

Gruß Artaxerxes 8)
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Sie ist auch nicht das Thema. Es geht um Folter, um einen Unschuldigen aus Lebensgefahr zu retten.
Das Thema ist laut Threadtitel "Folter OK?!?". Da steht nichts davon, daß es hier nur um Folter in bestimmten Fällen geht. Abgesehen davon wurde hier nicht nur Folter zur Geständniserpressung schon befürwortet, aondern sogar auch schon Folter als Bestrafung.
 

Kasimir

Auserwählter Meister der Neun
11. September 2004
913
Noch mal: Ich kann dir Folter androhen wenn ich genau weis dass du zu 100% nicht unschuldig bist und ich damit wenn du vor Angst plauderst ich ein Menschenleben retten kann. Er fühlt sich danach verschaukelt weil er dachte er kriegt jetzt einen voll auf die Nuss, weil er das aber nicht will sagt er lieber die Wahrheit.
Ich würde aber diese Methode von androhen Ja aber Folter nein nur anwenden wenn er zu 100% der Täter ist!
 

Anmana

Großmeister
21. August 2004
67
Im Angesicht der Tatsache, das es sich hier zudem um ein Kind handelt, denke ich kocht die Stimmung schon ein wenig mehr als wenn es "nur" ein Erwachsener" gewesen wäre, was die Grundsituation aber nicht ändert.

Meiner Meinung nach ist Folter KEINE Lösung auch wenn ich, zugegebener Massen, doch schwanke bei DIESEM Fall aber da bin ich halt auch ein wenig "befangen" wie das hier schon so schön erwähnt wurde.
Folter ist und sollte kein Mittel sein um aus irgendwem, irgendwas rauszuquetschen denn auch wenn es heißt "Wer erkannt hat, das A falsch war muss nicht auch B sagen" entgegengesetzt dem Spruch "wer A sagt muss auch B sagen" sollte es NIEMALS eine gerechte Folter geben und um mal einen Schritt weiter zu gehen: Wieviele wurden schon unschuldig auf zur Todesstrafe veruteilt?

Will sagen, das Folter vielleicht unter persönlichen Aspekten durchaus angebracht wäre (Hass, Unverständniss, Ekel, Angst vor dem Ungewissen), so wäre es aber auch in der Tat ein Rückschritt in das dunkle Mittelalter und sogern ich auch all diesem Kruppzeug, das es auf Kinder abgesehen hat (sei es jetzt durch Trieben die sich keiner erklären kann/mag/will oder einfach nur aus Geldgier) einen horroraufenthalt im Knast wünsche (und mehr) den sie zum Glück auch kriegen , so sehr empfinde ich den Gedanken an "erlaubter" Folter fast genauso widerwärtig da es immer auch Leute treffen wird, die Unschuldig sind.

[x] Antrag auf Befangenheit in diesem Fall
 

JimmyBond

Einsamer Schütze
7. Mai 2003
1.593
bei folteranwendung an verdaechtigen geht es mir nicht darum sie zu quaelen, zu bestrafen, oder um ein gestaendnis zu bekommen, welches dann zur verhaftung fuehren kann. sondern zur informationsbeschafung. der verdaechtige kann jederzeit das verhoer beenden in dem anfaengt zu reden. und ich mein jetzt nicht willkuerlich irgendwelche leute foltern, sondern vorher (in dem fall) spielt die polizei arbeit eine bedeutende rolle. erst wenn man einen verdaechtigen hat, kann man ihn auch intensiv verhoeren.

was mich richtig ankotzt, ein satz aus nem anderen thread. das stand: ...statt die taeter wegzusperren, sollte man denen lieber helfen...
 

sensei

Geheimer Meister
12. Oktober 2004
321
Noch mal: Ich kann dir Folter androhen wenn ich genau weis dass du zu 100% nicht unschuldig bist und ich damit wenn du vor Angst plauderst ich ein Menschenleben retten kann. Er fühlt sich danach verschaukelt weil er dachte er kriegt jetzt einen voll auf die Nuss, weil er das aber nicht will sagt er lieber die Wahrheit.
Ich würde aber diese Methode von androhen Ja aber Folter nein nur anwenden wenn er zu 100% der Täter ist!

Ebenfalls nochmal :
Leere Drohungen wirken nicht.
Solange kein Gesetz verabschiedet wird welches Folter erlaubt (was hoffentlich nie passieren wird) wird der potentielle Täter wissen, dass die Drohung nur heiße Luft ist.

Aus der Sicht des Täters wäre das allerdings gar nicht so unpraktisch. Ein halbwegs brauchbarer Anwalt kann wegen der Androhung von körperlicher Gewalt durchaus die Einstellung des Verfahrens erwirken.
 

Mr. Anderson

Vorsteher und Richter
24. Februar 2004
704
Kasimir schrieb:
Noch mal: Ich kann dir Folter androhen wenn ich genau weis dass du zu 100% nicht unschuldig bist und ich damit wenn du vor Angst plauderst ich ein Menschenleben retten kann. Er fühlt sich danach verschaukelt weil er dachte er kriegt jetzt einen voll auf die Nuss, weil er das aber nicht will sagt er lieber die Wahrheit.
Ich würde aber diese Methode von androhen Ja aber Folter nein nur anwenden wenn er zu 100% der Täter ist!
Meinst Du das wirklich? Wenn ja, ist es interessant, wie Du schon im Voraus planen würdest, eine Straftat zu begehen.
 

Freimaurer

Geselle
12. September 2004
38
ich frag mich eigentlich warum der kerl nicht sofort alles gestanden hat. es ging dem ja nur ums geld. wenn ich doch von den bullen erwischt wurde, wie ich das lösegeld hole und dabei geschnappt werde, ist es ja wohl klar, das ich verkckt habe-in der situation ist es vorbei. warum sollte ich dann nicht auch direkt alles gestehen und das kind nicht retten wollen?!?

man würde ja dafür sogar noch ne mildere strafebekommen. auch wenn es schon tot ist.....irgendwie pervers die ganze sache...
 

Artaxerxes

Meister vom Königlichen Gewölbe
18. Juni 2004
1.323
JimmyBond schrieb:
bei folteranwendung an verdaechtigen geht es mir nicht darum sie zu quaelen, zu bestrafen, oder um ein gestaendnis zu bekommen, welches dann zur verhaftung fuehren kann. sondern zur informationsbeschafung.

Das hat die Inquisition auch behauptet!
S_hangani.gif

Gruß Artaxerxes
 

Plaayer

Geheimer Sekretär
4. März 2003
681
ich kann nicht verstehen wie man den den kunden wegen der drohung anklagen kann... der kunde ist ein held man, kein verbrecher!
 

hives

Ritter Rosenkreuzer
20. März 2003
2.785
Die Legende vom Helden Daschner

Frankfurts ehemaliger Vize-Polizeichef hat selbstherrlich Folter angedroht – gegen den Willen der Kollegen

http://www.zeit.de/2004/49/Daschner


Auszugsweise:

Auf die Frage, ob er seine Drohung wahrgemacht hätte, antwortete Daschner: »Ja.« Und die Frage, was er getan hätte, hätte der Beschuldigte weiter geschwiegen, beantwortete er so: »Irgendwann hätte er nicht mehr geschwiegen. Innerhalb sehr kurzer Zeit.«

So sprach Daschner damals, als er sich noch nicht vorstellen konnte, wegen dieser Anordnung vor Gericht gestellt zu werden. Heute, auf der Anklagebank, liest er eine lange Rechtfertigung ab und »möchte klarstellen, dass ich zu keinem Zeitpunkt die Androhung oder Anwendung von ›Folter‹ veranlasst habe«.


Stattdessen spricht er von "unmittelbarem Zwang", lässt jedoch offen, was darunter genau zu verstehen ist.

[...]

Damals eingesetzte Polizeibeamte haben die Sache anders in Erinnerung. In ihren Zeugenaussagen schildern sie, dass noch »ein ganzes Spektrum an Maßnahmen zur Verfügung gestanden hätte« und schon deshalb keiner von ihnen bereit war, Daschners Anordnung zu befolgen. Daschner sei darüber sehr erregt gewesen und laut geworden. Auch habe Daschner bereits am Vorabend des 1. Oktober gesagt: »Unmittelbarer Zwang ist freigegeben«, erzählt der Beamte Dirk E.

[...]

Gegen acht Uhr habe er [der Kollege Stefan M.] zu Daschner gesagt: »Ein Arzt steht bereit, aber es gibt keinen Beamten, der das macht.« Der Einzige, der in Frage gekommen sei, habe sich im Urlaub befunden. Daschner habe deshalb angeordnet, den Mann aus dem Urlaub zu holen. »Wie denn«, will der Staatsanwalt wissen. M. antwortet: »Mit einem Hubschrauber.«

[...]

Auch Ortwin E. hat eine Aussage vorbereitet, die er abliest. Er habe Gäfgen nie gesagt, dass er mit »Farbigen« zusammen eingesperrt werden könnte. Gäfgen habe sich die Bedrohung aus prozesstaktischen Gründen ausgedacht. Er wolle Gäfgen bloß befragt haben, ob er Angst habe, »dass ihm im Gefängnis etwas passieren könnte«, liest E. weiter vor. Und Rotoren habe er auch nicht nachgemacht, sondern mit einer »rotierenden Bewegung« neben der Schläfe dem Gäfgen bloß klar gemacht, dass das Kind ihm für immer im Kopf herumgehen werde.

[...]

»Ich [Daschner] sagte: Denk an seine panischen Augen, denk an sein Flehen um Hilfe.« Daraufhin habe Gäfgen den Ort der Leiche genannt. Diese Aussage lässt Fragen offen: Wie kam Gäfgen auf den Hubschrauber? Und warum sollen ihn nach dem Mord die Fantasien eines Beamten über die Verzweiflung eines Kindes beeindruckt haben, von dem Gäfgen wusste, dass es längst tot war?

Den Fragen des Gerichts wollen sich die beiden Angeklagten vorerst nicht stellen. Sie verlesen ihre Aussage und schweigen.

[...]

Vollständig zu lesen unter:
http://www.zeit.de/2004/49/Daschner
 

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