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Aurum
Gesperrter Benutzer
- 26. September 2015
- 3.955
Zitat:hey, war das sowas nicht vor kurzem ein problem bei einer einschulung ?
vielleicht kennste nen netten anwalt
https://www.wbs-law.de/it-und-inter...len-eltern-das-fotografieren-verbieten-44203/
halt andersrum. wenn da fotos an einer GS verboten werden, dann ja wohl auch videos an deiner schule
Da sehe ich aber einen Fehler: Fotografieren schafft digitale Daten, verarbeitet nicht.Demnach ist es erforderlich, dass Personen, deren Daten verarbeitet werden sollen, zuvor ihre Einwilligung erteilen. Auch das Fotografieren stellt eine solche Verarbeitung dar. Wer den Vorschriften der Verordnung zuwiderhandelt, kann mit empfindlichen Bußgeldern belangt werden.
Für private Zwecke darf man fotografieren was man will.
Bei einem Gruppenbild von Schülern ist die Praxis jene, dass der Lehrer "mit besonderer Verantwortung" eine (Vor-)Auswahl trifft. Das Gruppenbild darf niemand nachteilig zeigen, etwa Schnappschuss mit Eselsohren gezeigt, Nasenbohren, oder jemand einem Kameraden den Hosenbund herunter gezogen. Die Schüler begutachten vielleicht auch nochmals selbst die Gruppenfotos, um ihren Einwand anzubringen. Sind alle Kinder einverstanden, werden Bestellungen der Foto-Auswahl aufgenommen.
Dieser Solmecke fällt mir nicht das erste Mal mit Fehler auf, falsche Auffassung oder einfach Machtmissbrauch, Kaviar in den leeren Kühlschrank oder Marken-Sonnenbrille auf die Nase, um dick aufzutragen.
PS. Eltern frei fotografierend bleibt es in den eigenen vier Wänden.
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