Ehemaliger_User
Beatus ille, qui procul negotiis.
- 10. April 2002
- 29.057
In der heutigen Zeit stellt man vermehrt fest,
das einige wenige Straftäter nach oder schon
während der Verbüßung ihrer Haft rückfällig
werden.
Ist es notwendig dies bezüglich das Strafgesetz (StGB)
und daraus resultierender Haft zu reformieren?
Immer mehr Mitmenschen fordern verstärkt härtere
Bestrafungen und auch einen anderen Strafvollzug.
Diese trifft bestimmt nicht auf jeden Straftäter zu,
könnte aber durch aus dazu beitragen, verstärkt
Vergehen im Vorfeld ganz zu unterbinden.
das einige wenige Straftäter nach oder schon
während der Verbüßung ihrer Haft rückfällig
werden.
Ist es notwendig dies bezüglich das Strafgesetz (StGB)
und daraus resultierender Haft zu reformieren?
Immer mehr Mitmenschen fordern verstärkt härtere
Bestrafungen und auch einen anderen Strafvollzug.
Diese trifft bestimmt nicht auf jeden Straftäter zu,
könnte aber durch aus dazu beitragen, verstärkt
Vergehen im Vorfeld ganz zu unterbinden.